Angemessene Vergütung von Tagespflegepersonen (Antrag 300/12)

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. die finanzielle Vergütung von Tagespflegepersonen hinsichtlich seiner Angemessenheit auf den Prüfstand zu stellen. Dabei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
    a) Vergleich der Vergütung inkl. aller Nebenleistungen (Betriebskostenpauschale, Zuschüsse zu Unfallversicherung, Altersvorsorge etc.) mit anderen Städten in Deutschland;
    b) durchschnittliche angenommene Inanspruchnahme der Betriebskostenpauschale;
    c) Entwicklung der durchschnittlichen monatlichen Betriebskosten seit Januar 2010.
  2. im Ergebnis dem Stadtrat bis zur Einbringung des Haushaltplanentwurfs 2013 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Vorlage IV/4476 (Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig) zu unterbreiten.

Begründung:

Die Kindertagespflege ist in Leipzig ein wesentlicher und nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Betreuung Unterdreijähriger. Die Tagespflegepersonen werden in Leipzig miteinem Stundensatz von € 2,49 pro Kind inkl. der Betriebskostenpauschale von € 300,- entlohnt. Bei einer maximalen Auslastung von fünf Kindern und einem maximalen Betreuungsbedarf von je neun Stunden kommen die Tagespflegepersonen somit abzüglich der Betriebskostenpauschale auf einen Lohn, welcher sich lediglich bei € 743,- bewegt. Dies entspricht einer Empfehlung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages von 2009 und wurde Grundlage zur Neuregelung der Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig (IV/4476).

Setzt man dies allerdings in das Verhältnis der Empfehlung des Bundesverbandes der Kindertagespflege e.V. und der Vergütung in anderen Städten Deutschlands, stellt man fest,dass die Stadt Leipzig die Tagespflegepersonen weiterhin sehr unterdurchschnittlich finanziert. Eine Dynamisierung der Finanzierung wie auch der Betriebskostenpauschale sieht die Stadt Leipzig momentan nicht vor, obwohl die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung stark angestiegen sind und ebenso die Betriebskosten in Leipzig stetig wachsen. Eine Anpassung ist dahingehend dringend geboten.

Die momentane Entlohnung widerspricht aus unserer Sicht zudem den Vorstellungen der Eltern, welche ihre Kinder in die Betreuung der Tagespflege übergeben. Während in anderen Städten deutlich höhere Pflegesätze gezahlt werden, bewegt sich die Stadt Leipzig am unteren Ende. Es ist zu vermuten, dass einige Tagespflegepersonen in der Folge auf Transferleistungen angewiesen sind. Ein Umdenken muss hier auch vor dem Hintergrund der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst und damit auch bei vielen Erzieherinnen und Erziehern erfolgen. Die Tagespflegesätze müssen auf ein vernünftiges Maß angepasst werden.

€ / h und Kind
Empfehlung Bundesverbandes der Kindertagespflege e.V.: € 5,50
Stadt München: € 5,50
Stadt Lübeck: € 4,00
Stadt Ravensburg: € 3,90
Stadt Lüneburg: € 3,60
Stadt Dresden: € 2,88
Stadt Leipzig: € 2,49

Beschluss der Ratsversammlung vom : 10.09.2012
Beschlussstatus : beschlossen

 

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