Anlagevermögen der Kulturellen Eigenbetriebe

Anfrage vom 1. September 2011

Im Gegensatz zu den Betrieben Gewandhaus und Theater der Jungen Welt ist das Anlagevermögen von Schauspiel und Oper kontinuierlich gesunken, da die Abschreibungen bei weitem die Investitionen übersteigen.
Das Anlagevermögen der Oper Leipzig betrug zur Eröffnung beispielsweise 21 Mio. DM und wird absehbar in 3-4 Jahren vollkommen aufgezehrt sein, wenn nicht gegengesteuert werden sollte.

Die Eigenbetriebsleiter, Wirtschaftsprüfer und die BBVL haben seit längerem auf die fehlenden Ersatzinvestitionen hingewiesen und dies als kritisch bewertet.

Fragen:

  1. Wie schätzt die Rathausspitze die Situation der genannten Häuser in Bezug auf das Anlagevermögen ein?
  2. Sieht die Stadtverwaltung oder die Eigenbetriebsleiter Möglichkeiten zur Gegensteuerung?
  3. Was sind die Folgen, sollte nicht gegengesteuert werden und welche Risiken entstehen für die Häuser und die Stadt Leipzig aus dieser Entwicklung?
  4. Gibt es Planungen bzw. Strategien um diesen wirtschaftlich ungesunden Zustand langfristig zu verbessern? 


Antwort der Verwaltung:

Das Anlagevermögen der Eigenbetriebe im Kulturbereich verringert sich bilanziell, da die Ab- schreibungen größer als die Investitionen sind. Es muss hier darauf hingewiesen werden, dass die Abschreibungsregeln, die aus dem Bereich der produzierenden Wirtschaftsunternehmen abge- leitet wurden und formal auf diese Kulturbetriebe anzuwenden sind, natürlich den betriebswirt- schaftlichen Zustand dieser Kulturbetriebe auch nur formal wiedergeben.

Investitionszuschüsse für Ersatzinvestitionen können im Rahmen der Möglichkeiten des Haus- haltes zur Verfügung gestellt werden. Der nach SächsEigBG geforderten Erhaltung des Sonder- vermögens muss Rechnung getragen werden.

Für das Opernhaus und das Schauspielhaus wird seit 1998 ein klar strukturiertes Erhaltungspro- gramm für die sicherheits- und brandschutztechnische Ertüchtigung und auch für die bauliche Erhaltung vorgenommen. So wurden für das Opernhaus bis dato ca. 45 Mio. € und für das Schauspielhaus einschließlich des Erwerbs mehr als 20 Mio. € investiert. Diese Investitionen wurden nur zu einem geringen Teil bilanziell abgebildet, da bislang die Spielstätten nicht dem Anlagevermögen der Eigenbetriebe zugeordnet sind.

Mit der Einführung des NKF wird es ein klares Verfahren zur Zuordnung des immobilen Anlage- vermögens aus gesamtstädtischer Sicht geben. Daraus wird sich eine deutliche Veränderung des derzeitigen Bildes ergeben.

Die Spielfähigkeit der Häuser wird gewährleistet, da entsprechende Sicherheitsauflagen durch abgestimmte Bauprogramme schrittweise erfüllt werden. Diese werden aus den von der Rats- versammlung bestätigten langfristigen brandschutz- und sicherheitstechnischen sowie baulichen Erhaltungskonzeptionen abgeleitet. Hierzu gibt es mehrere Informations- und Beschlussvorlagen.

Bei der Realisierung dieser Baumaßnahmen muss eine aus gesamtstädtischer Sicht verant- wortbare Abwägung erfolgen, welche Prioritäten gesetzt werden. 

 

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