Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirats
Antrag vom 6. Februar 2019
Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung des Tierschutzbeirats wird hinsichtlich ihrer Aufgabenstellung und Zuständigkeit sowie zu ihrer Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit überarbeitet.
Ziel ist
- die deutliche Aufweitung der thematischen Befassung des Tierschutzbeirats für die Beratung der Verwaltung zu allen Fragen von in Leipzig lebenden heimischen und exotischen Tieren;
- die Beteiligung der Öffentlichkeit zu gewährleisten und dafür alle Informationen in jeder Form fristgerecht zur Verfügung zu stellen;
- die Aufnahme von Vertretern ehrenamtlich arbeitender Tierschutzvereine als stimmberechtigtes Mitglied.
Begründung:
Die große Zahl verschiedener mit uns lebender Tierarten in Leipzig haben gemäß Tierschutzgesetz ein Recht auf Wohlbefinden und Leben. In dieser Verantwortung versteht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Arbeit des Tierschutzbeirats. Es sollen keine aktuellen oder grundsätzlichen Probleme von der Diskussion oder Beratung ausgeschlossen werden, sofern sie Tierschutzbelange betreffen.
Der Tierschutzbeirat weist bisher jedoch immer wieder die Befassung mit Themen des Tierschutzes wegen der undefinierten Aufgabenstellung zurück und befasst sich vornehmlich mit Problemen des Tierheims in Breitenfeld. Aus dieser Problemlage heraus übergibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Thema nochmals an den gesamten Stadtrat zur Befassung. Der Tierschutzbeirat soll zur Überarbeitung seiner Geschäftsordnung beauftragt werden.
Weitere Themen sind aber auch die Vielzahl von Haus- und Heimtieren, Wildtiere, Wildvögel, Stadttauben, Straßenkatzen und/oder ggf. weitere Tiere, bspw. Großtiere als Diensttiere (Pferde) oder „Nutztiere“ (Rinder, Schweine, Hühner, Puten etc.), sonstige gehaltene Tiere wie Schafe [auch solche mit nur teilweisem Aufenthalt in bzw. um Leipzig], Wildpferde und Auerochsen, sowie die Tiere des Zoos, des Wildparks, die Tiere auf Ausstellungen (Reptilien, Haustiere, Zirkus ff.), die Stadtbienenvölker und andere.
Leipziger Vereine, die sich ehrenamtlich dem Schutz von Tieren widmen, sollten als stimmberechtigte Mitglieder in dem Beirat aufgenommen werden. Auf die Erfahrungswerte, die diese engagierten Menschen im Umgang mit diversen Tierarten gemacht haben, können der Tierschutzbeirat und die Stadt Leipzig nicht verzichten, wenn man als demokratisches Gremium die Vermittlerrolle zwischen Bürger*innen, Verwaltung und Politik übernehmen will.
Letztendlich schadet es der Glaubwürdigkeit des Beirats, wenn Bürger*innen nicht wissen, was der Beirat behandelt. Deswegen sind alle Unterlagen (Protokolle, Tagesordnungen, Vorlagen etc.) in das elektronische Ratsinformationssystem, sowohl zukünftige als auch die fehlenden der vergangenen Jahre einzustellen, die Sitzungstermine ebenfalls online rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen, mindestens einmal pro Quartal eine öffentliche Sitzung einzurichten und die Öffentlichkeit dazu offensiv einzuladen, sowie ein Jahresbericht über die behandelten Themen und Ereignisse anzufertigen.
Verwaltungsstandpunkt vom 03. April 2019
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen.
Sachverhalt:
Eines Beschlusses des Stadtrates zur Überarbeitung der Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz bedarf es nicht.
Gemäß § 21 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig regeln die Beiräte ihre Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren in Geschäftsordnungen. Dem Stadtrat sind diese zur Kenntnis vorzulegen.
Insofern obliegt es den Beiräten selbst, auch Änderungen in bestehender Geschäftsordnung herbeizuführen und dem Stadtrat danach zur Kenntnis vorzulegen.
Die Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz regelt explizit in ihrem § 9, dass die Geschäftsordnung durch Beschluss der Mitglieder des Beirates im Einvernehmen mit dem Beigeordneten für Umwelt, Ordnung und Sport geändert werden kann.
Mit dem hier vorliegenden Antrag soll das Ziel der deutlichen Aufweitung der thematischen Befassung des Tierschutzbeirates verfolgt werden. In § 1 der Geschäftsordnung des Tierschutzbeirates wird hinsichtlich der Aufgaben und Ziele formuliert: „Der Tierschutzbeirat befasst sich mit tierschutzrelevanten Problemstellungen in der Stadt Leipzig und empfiehlt Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen.“ Die Themen im Bereich Tierschutz sind demnach bereits weit gefasst. Eine Beschränkung auf bestimmte, den tierschutzrechtlichen Bestimmungen unterfallenden Themen besteht nicht.
Eine vornehmliche Befassung mit Problemen des Tierheimes Breitenfeld in den Sitzungen des Beirates für Tierschutz, wie im Antrag vermerkt, kann nicht gesehen werden. In dieser Legislaturperiode fanden bisher insgesamt 10 reguläre Sitzungen und eine Sondersitzung statt. In den Sitzungen wurden 43 Fachthemen behandelt. Davon betrafen 4 Themen das Tierheim.
Jedes Beiratsmitglied kann gemäß Geschäftsordnung Vorschläge für die Tagesordnung der Sitzungen unterbreiten. Allerdings muss eine Abgrenzung zu den Themen oder Problematiken, die den naturschutz- oder jagdrechtlichen Bestimmungen und nicht dem Tierschutzrecht unterliegen, erfolgen. Die Befassung mit naturschutzrelevanten Themen ist dem Naturschutzbeirat vorbehalten.
Mit dem hier vorliegenden Antrag soll auch eine Änderung in Bezug auf die Zusammensetzung des Beirates und dessen Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Auch hierfür gilt, dass die Beiräte eine Änderung gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig und Geschäftsordnung des Beirates für Tierschutz selbst herbeiführen können.
Für die Aufgaben und Zusammensetzung von Beiräten ist eine Regelung in der Hauptsatzung nötig. Eine grundlegende Überarbeitung der Hauptsatzung findet gerade statt. Nach deren Änderung wird zu prüfen sein, ob im Sinne der Einheitlichkeit des Geschäftsganges des Stadtrates für die Beiräte separate Geschäftsordnungen erforderlich sind.