Antrag: Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung)

Antrag vom 20.01.2015

Beschlussvorschlag

1. Es werden keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen mehr verkauft, die insbesondere jetzt und perspektivisch für die verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z.B. Kita- und Schulneubauten) geeignet sind.

Bei einem Verkauf von Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente Perspektive identifiziert werden kann, sollen ferner folgende Kernziele Berücksichtigung finden:

  • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen,
  • Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens,
  • Wohnungsbau (z.B. Restflächen),
  • Förderung Klima verbessernder Maßnahmen.

Die Stadtverwaltung soll dazu die Instrumente der Liegenschaftspolitik so anpassen, dass diese Vorgaben und Ziele besser und in einem transparenten Verfahren umgesetzt werden können. Bei einem beabsichtigten Verkauf ist ein entsprechender Nachweis der Überprüfung dieser Vorgaben zu erbringen. Kommunale Flächen, Flächen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sind als sog. Vorhalteflächen für jetzige und künftige Nutzungen, insbesondere der Daseinsvorsorge, auszuweisen.

2. Die Stadt Leipzig erwirbt wieder im verstärkten Maße Flächen, die insbesondere für die     Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z.B. Kita- und     Schulneubauten), aber auch kulturelle und sportliche Nutzungen interessant sind oder     werden könnten. Dafür sind in den Haushaltsplan zusätzlich 1 Mio. € einzustellen.


Begründung:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen will einen anderen Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen. Die bisherige Praxis des bloßen Verkaufs von städtischen Flächen und Flächen der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen, zumeist allein aus fiskalischem Interesse, ist zu beenden. Künftig soll beim Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der Leipziger Eigenbetriebe durch die stärkere Berücksichtigung von wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zielen sowie der Daseinsvorsorge – neben den fiskalischen Interessen – eine nachhaltige und langfristig-strategische Wertschöpfung für die Stadt Leipzig in einem transparenten Verfahren angestrebt und erzielt werden.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums sind wir der Auffassung, dass jetzt und künftig keine kommunalen Flächen und Liegenschaften der Eigenbetriebe sowie der Beteiligungsunternehmen, die insbesondere der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur dienen könnten, zum Verkauf angeboten werden sollen. Gleichzeitig ist zielgerichtet und verstärkt wieder eine nachhaltige Flächenbevorratung, insbesondere unter diesem Gesichtspunkt der Sicherung der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur, in den Fokus zu nehmen.

 

Verwaltungsmeinung:

bereits berücksichtigt:
Der Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird bereits im Verwaltungshandeln des Liegenschaftsamtes umgesetzt.
Nach den strategischen Zielen der Kommunalpolitik der Stadt Leipzig richtet das Liegenschaftsamt schwerpunktmäßig sein Handeln auf die Schaffung von Rahmenbedingungen zum Erhalt bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen (wirtschaftliches Wachstum) sowie auf eine ausgeglichene Altersstruktur (Schaffung von Wohneigentum/Kinder- und Familienfreundlichkeit) aus. Diese Ankaufs- und Verkaufspolitik für städtische Grundstücke ist auf eine langfristige Stadtentwicklung ausgerichtet, die vor allem die Schaffung von
Arbeitsplätzen, Ansiedlung von Unternehmen und die Verbesserung der Lebensqualität zum Ziel hat. Das Liegenschaftsamt wendet ein Verkaufsverfahren an, das den Forderungen des europäischen Rechts bzw. der europäischen Rechtsprechung nach Transparenz genügt. Städtische Grundstücke, bebaut oder unbebaut, werden grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung/Grundstücksbörse angeboten. Vor der Ausschreibung/Veräußerung von Grundstücken wird bereits jetzt und auch zukünftig verwaltungsintern geprüft, ob dieses Objekt perspektivisch für die Daseinsvorsorge verwand werden kann. Dazu werden grundsätzlich
Stellungnahmen von betroffenen Fachämtern eingeholt.
Zur Sicherung eines vielfältigen, zum Teil auch kurzfristig verfügbaren Angebotes von Flächen unterschiedlicher Größe und Qualität wird bereits heute eine langfristig orientierte Flächenvorsorge- und Bestandsentwicklungspolitik betrieben.


Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:

Beschlusspunkt 1 wurde in das reguläre Antragsverfahren verwiesen
Beschlusspunkt 2 wurde mehrheitlich abgelehnt

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