Antrag: Öffentliche Durchwegung von Schleußig zum Sportbad an der Elster und in Richtung Volkspark

Antrag vom 7. November 2018

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine öffentliche Durchwegung zwischen Limburgerstraße und dem Schwimmbad an der Elster, entlang des Elsterufers  als direkte und verkehrsberuhigte Geh- und Radwegverbindung von Schleußig und Plagwitz zur Schwimmhalle zu realisieren.
  2. Parallel wird die Errichtung eines Brückenbauwerks für Fußgänger-/Radfahrer*innen zwischen Spielplatz Oeserstraße/ künftiger Kindertagesstätte Holbeinstraße 58 und Antonienstraße/Schwimmbad geprüft.
  3. Die Varianten- und Prüfergebnisse und die daraus resultierende weitere Vorgehensweise werden dem Stadtrat bis Mitte 2019 vorgelegt.


Sachverhalt:

Die Schwimmhalle im Leipziger Südwesten, das Schwimmbad an der Elster, ist verkehrlich nur über die umliegenden verkehrsreichen Straßen zu errichen. Für Bewohnerinnen und Bewohner aus Schleußig und Plagwitz wäre eine Fuß- und Radwegeverbindung über die Entenbrücke oder die Limburger Straße entlang des Elsterufers absolut wünschenswert. Aktuell ist man gezwungen, einen Umweg über die verkehrsreiche Erich-Zeigner-Allee zu nehmen. Für Radfahrende ist dies zusätzlich erschwert, weil die Straße über keinen sicheren Radweg verfügt, obwohl dessen Prüfung, wie auch die Prüfung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 mehrfach Thema im Stadtrat war, jedoch bislang seitens der Verwaltung keinerlei Umsetzung erfahren hat. Eine direkte Wegeverbindung von der Holbeinstraße/Limburgerstraße/Entenbrücke aus wird durch die Wohnbebauung und die Höfe unterbunden.  Es besteht zwar ein Weg entlang des Ufers, allerdings verläuft dieser über das Grundstück der Wohnungsgesellschaft und ist quasi der Zugang zu den Hauseingängen. Dieser halböffentliche Weg endet an der Umzäunung des Elsterbades, könnte somit, sofern die Wohnungsgesellschaft einer öffentliche Nutzung zustimmt, gemeinsam mit der Sportbäder GmbH als direkte öffentliche Wegeverbindung bis zur Schwimmhalle und der Antonienstraße entwickelt werden. Die Verwaltung sollte hierzu Kontakt zu der Wohnungsbaugesellschaft aufnehmen.

Auch Schülerinnen und Schüler aus Schleußig und Plagwitz nutzen das Schwimmbad an der Elster für den Schwimmunterricht und müssen bisher die viel befahrene Zeigner-Allee oder auch die Antonienstraße in Kauf nehmen, was nur schwerlich einem sicheren Schulweg entsprechen kann.

Da in der Holbeinstraße 58 bis 2020 eine Kindertagesstätte gebaut wird, böte sich auch ein für Fuß- und Radfahrende geeignetes Brückenbauwerk von Spielplatz/Kindertagesstätte zum Elsterbad/Antonienstraße an.  Auch diese Prüfung sollte parallel verfolgt werden.


Alternativvorschlag der Verwaltung vom 26. März 2019

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt alternativ zu den Beschlusspunkten 1 und 3 nachfolgend formulierte Vorschläge. Beschlussvorschlag 2 wird abgelehnt.

Die Verwaltung prüft die Realisierung einer öffentlichen Durchwegung zwischen Limburgerstraße und dem Schwimmbad an der Elster entlang des Elsterufers als direkte und verkehrsberuhigte Geh- und Radwegverbindung von Schleußig und Plagwitz zur Schwimmhalle.

Die Varianten- und Prüfergebnisse und die daraus resultierende weitere Vorgehensweise werden dem Stadtrat bis Ende 2019 vorgelegt.
 
Sachverhalt:
 
Der Vorschlag, zwischen Limburger Straße und dem Sportbad an der Elster eine Wegeverbindung am Westufer der Elster zu schaffen, ist sinnvoll und Bestandteil sowohl des Konzeptionellen Stadtteilplans Leipziger Westen als auch des aktuellen Landschaftsplanes.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Antonienstraße würde dieser Weg auf den Verlauf der Hauptwegeachse im Volkspark Kleinzschocher treffen und im Park seine Fortsetzung finden.

Für die konkrete Lage dieser Wegeverbindung sowie die Schaffung einer Querungsmöglichkeit in der Antonienstraße ist eine Vorplanung erforderlich. Wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung dieser Maßnahme ist die Nutzung des halböffentlichen Weges von der Limburgerstraße westlich der Elster sowie die Vermeidung großflächiger Eingriffe in Natur und Landschaft.

Da zum einen im Haushaltsentwurf 2019/2020 für die Planung und Realisierung einer solchen Maßnahme keine finanziellen Mittel berücksichtigt sind und zum anderen im Vorfeld entsprechende Prüfungen der Grundstücksverhältnisse und diesbezügliche Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern nötig sind, ist mit einer kurzfristigen Realisierbarkeit nicht zu rechnen.

Unter den gegebenen finanziellen und personellen Ressourcen sollen bis Ende 2019 nachfolgend aufgeführte Prüfungen vorgenommen werden:

  • Grundstücksverhältnisse inkl. Abstimmungen mit den Grundstückseigentümern,
  • Planungsrechtliche Randbedingungen,
  • Ermittlung überschlägiger Kosten sowie Terminschiene für eine Planung, ggf. unter Berücksichtigung weiterer Prioritäten zur Planung und Realisierung von Verkehrs- und Infrastrukturmaßnahmen.


Die Errichtung einer weiteren Brücke, zusätzlich zur vorhandenen Entenbrücke (in ca. 100 m Entfernung) und der Schleußiger Brücke (in ca. 200 m Entfernung), ist in keiner Konzeption der Stadt Leipzig enthalten. Die Herstellung einer solchen Verbindung würde sowohl einen ausgesprochen hohen finanziellen und technischen Aufwand für Planung, Genehmigung und Realisierung, als auch zusätzliche Eingriffe in die Uferbereiche und das Gewässer bedeuten.

Auch für die Planung und Realisierung eines Brückenbauwerks stehen im Haushaltsplan 2019/20 und auf Grund des hohen Bedarfs an Ressourcen für vorhandene Brücken aus heutiger Sicht auch zukünftig keine finanziellen Mittel oder personelle Ressourcen zur Verfügung.

Beschluss der Ratsversammlung am 17. April 2019

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung, der von uns als Antragstellerin zur Abstimmung gestellt wurde, vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 08.11.2019:

 
x in Arbeit

Die Verwaltung prüft derzeit die Möglichkeit einer öffentlichen Durchwegung zwischen Limburgerstraße und Sportbad an der Elster, entlang des Elsterufers als direkte und verkehrsberuhigte Geh- und Radwegverbindung von Schleußig und Plagwitz zur Schwimmhalle, um ein entsprechendes Ergebnis bzw. die weitere Vorgehensweise bis zum Ende des Jahres 2019 vorzulegen.

In diesem Zusammenhang besteht Kontakt zur Verwaltung der privaten Wohnanlage Limburgerstraße 3-5, da die gewünschte Wegeverbindung entlang der Weißen Elster zwischen dem Sportbad an der Elster an der Antonienstraße und den Wohngebäuden der Limburgerstraße über private Flächen auf dem Flurstück der Wohnanlage (über Erschließungswege/Feuerwehrzufahrt) zu führen ist. Hierbei wurde bereits dargelegt, dass dem Ausbau eines öffentlichen Radweges seitens der Eigentümer nicht zugestimmt wird. Aktuell ist der Zugang zum Weg entsprechend beschildert ("Feuerwehrzufahrt, kein Durchgang  - Privatgrundstück, betreten, befahren, anlegen verboten"). Der/die Eigentümer sind verantwortlich für Unterhaltung, Bau, Verkehrssicherung und können über die Nutzung ihrer Grundstücksflächen und Wege frei entscheiden.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 29.01.2020:

x in Arbeit

Durch die Stadtverwaltung wurden unterschiedliche Möglichkeiten der öffentlichen Wegeführung zwischen Limburgerstraße und dem Schwimmbad an der Elster, entlang des Elsterufers als Geh- und Radwegverbindung zur Schwimmhalle, geprüft. Alle Führungsmöglichkeiten erfolgen im Bereich der nichtstädtischen Flurstücke 960/3 (Wohnanlage Limburgerstraße 3-5) und 961/3 bzw. 961/5 (Sportbad An der Elster) der Gemarkung Kleinzschocher. Die Führung eines öffentlichen Weges auf diesen Flächen setzt voraus, dass hierzu mit den Eigentümern Regelungen (Erwerb, Dienstbarkeiten, öffentliche Widmung) getroffen werden können.

In diesem Zusammenhang wurde der Kontakt zur Grundstücksverwaltung der privaten Wohnanlage Limburgerstraße 3-5 hergestellt. Es wurde wiederholt mitgeteilt, dass die öffentliche Nutzung von privaten Flächen seitens der Eigentümervertreter abgelehnt wird und eine „Vereinnahmung der Flächen und des Eigentums“ mittels juristischer Schritte verhindert werden soll. Demnach ist Einvernehmen zur Herstellung bzw. öffentlichen Nutzung des Weges nicht absehbar.

Mit der Sportbäder GmbH erfolgte ebenfalls eine Abstimmung zur Nutzung der Flächen des Sportbades an der Elster hinsichlich einer öffentlichen Wegeverbindung. Unter der zwingenden Voraussetzung, dass eine Abgrenzung (z. B. Zaunanlage) der öffentlichen Wegeflächen von den Flächen des Sportbades einschl. der Technik- und Wirtschaftsbereiche erfolgt, wären dem Grunde nach Möglichkeiten zur Herstellung eines Weges zur Antonienstraße gegeben. Die Nutzung des Parkplatzes als Durchwegung zum Eingangsbereich wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Es bestehen insgesamt erhebliche Bedenken hinsichtlich hoher Vandalismusgefahr, vor allem im Bereich der Annähung des Weges an die große Glasfassade des Sportbades. Auf Grund der vorhandenen Böschungen, technischen Anlagen und Einlaufbauwerke zur Weißen Elster sind entsprechende bauliche Aufwendungen notwendig und ggf. (Absturz-)Sicherungen auch gewässerseitig nötig. Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sind ebenfalls zu bewerten, Baumfällungen werden voaussichtlich erforderlich. Im Ergebnis bestehen deutliche Bedenken hinsichtlich einer öffentlichen Wegeführung.

Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur Weißen Elster erfolgen derzeit noch Abstimmungen hinsichtlich der Anforderungen zum Hochwasserschutz und der Schaffung einer gewässernahen Verbindung mit der Wasserbehörde. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.

Die Vorstellung eines finalen Prüfergebnisses zu den Möglichkeiten der Wegeführung und der weitere Vorgehensweise soll unter Einbeziehung dieser derzeit noch ausstehenden Abstimmungen im Jahr 2020 erfolgen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 01.07.2020:

x in Arbeit

Die Problematik der Flächenverfügbarkeit für die Wegeverbindung wurde bereits im letzten Bericht zum Stand der Umsetzung dargelegt. Diese besteht weiterhin.

Derzeit befindet sich eine Informationsvorlage zum Prüfergebnis in Bearbeitung, diese wird dem Stadtrat im 2. Halbjahr 2020 vorgelegt.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 27.04.2021:

x umgesetzt

Gemäß Beschlussfassung wurde der Prüfauftrag erteilt, Realisierungsmöglichkeiten einer öffentlichen Durchwegung zwischen der Limburgerstraße und dem Sportbad an der Weißen Elster entlang des Elsterufers als direkte Geh- und Radwegeverbindung zu prüfen und die weitere Vorgehensweise darzulegen.

Als Prüfergebnis ergab sich, dass die gewünschte Wegeverbindung auf Grund der grundstücksrechtlichen Situation nicht realisiert werden kann.

Dieses Prüfergebnis wurde von der Ratsversammlung am 12.11.2020 abschließend zur Kenntnis genommen.

 

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