Antrag: Übertragung von Teilen der überplanmäßigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2022 in das Jahr 2023

Antrag vom 3. November 2022

Beschlussvorschlag

Ungeplante Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer aus dem Jahr 2022 i.H.v. 100.000.000 EUR werden als allgemeine Deckungsreserve in das Haushaltsjahr 2023 übertragen.

Begründung:

Schon mit dem Rechnungsergebnis Stichtag 31.08.2022 ist ein Gewerbesteueraufkommen i.H.v. 394.000.000 EUR zu verzeichnen. Das sind zu diesem Zeitpunkt bereits 88.000.000 EUR mehr als im Haushaltsjahr 2022 geplant.

Rechnet man diese IST-Zahlen bis zum Jahresende 2022 unter Beachtung der Rahmenbedingungen und Prognosen hoch, dürfte die reale Gewerbesteuereinnahme in diesem Jahr 460.000.000 EUR im Minimum erreichen – damit verbleiben der Verwaltungsspitze nach Übertragung von 100.000.000 EUR immer noch mindestens 54.000.000 EUR zur Deckung eventueller unterjähriger Mehrkosten im Jahr 2022.

Verwaltungsstandpunkt vom 21. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

Dem Antrag kann nicht zugestimmt werden.

Begründung:

Steuereinnahmen sind allgemeine Deckungsmittel, sie unterliegen keiner Zweckbindung und können daher haushaltsrechtlich nicht übertragen werden (§ 21 i.V.m § 19 SächsKomHVO). Allgemeine Deckungsmittel dienen dem Ausgleich und der Finanzierung des Gesamthaushaltes. Übertragbar sind Einnahmen nur, wenn es sich entweder um investive oder um zweckgebundene Mittel handelt.

Unabhängig davon sei hinsichtlich der Haushaltsplanung und –durchführung zur Gewerbesteuer auf Folgendes hingewiesen:

Unter dem Eindruck der COVID-Pandemie wurde im Haushaltsplan 2021/2022 für das Jahr 2022 ein Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer i.H.v. 306 Mio. EUR geplant. Der Gesamthaushalt 2022 wies dabei ein Defizit i.H.v. 106 Mio. EUR auf. Die Genehmigungsfähigkeit war nur aufgrund der Ausnahmeregelungen für die Haushaltsjahre 2021/2022 möglich, entsprechende Auflagen wurden von der Landesdirektion Sachsen erteilt.

Bereits mit Vorlage „Sonderfinanzbericht 31.08.21 und aktuelle Prognose 2022“ (VII-DS-06264) wurde die Prognose für die Einnahmen aus der Gewerbesteuer 2022 auf 390 Mio. EUR erhöht. Gleichzeitig wurden mit dieser Vorlage über- und außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 55 Mio. EUR vom Stadtrat beschlossen. Das Defizit verringerte sich insgesamt von 106 Mio. EUR auf 54 Mio. EUR. Für das Gesamtergebnis des städtischen Haushaltes 2022 wird dementsprechend seit Sommer 2021 mit Einnahmen aus der Gewerbesteuer i.H.v. 390 Mio. EUR gerechnet.

Mit den Finanzberichten zur unterjährigen Haushaltsführung 2022 wird der Stadtrat regelmäßig zu den Gewerbesteuereinnahmen informiert. Wie im Finanzbericht per 30.06. wird auch im Finanzbericht per 30.09.2022 weiterhin von einem voraussichtlichen Ergebnis von 390 Mio. EUR ausgegangen.

Das Anordnungssoll der Gewerbesteuer am 24.11.2022 beträgt 419,4 Mio. EUR. Ein Abgang i.H.v. 16,3 Mio. EUR aus einer finanzgerichtlichen Einigung wird noch in 2022 fällig (siehe VII-DS-06984). Auf dieser Basis scheint das vom Antragsteller eingeschätzte Ergebnis von 460 Mio. EUR nicht realistisch.

Für die Sondersitzung des erweiterten Finanzausschusses am 14.01.23 ist geplant, das vorläufige Ergebnis der Gewerbesteuer per 31.12.2022 sowie einen entsprechenden Vorschlag zur weiteren Prognose für 2023/2024 zu erläutern und vorzustellen.

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