Antrag: Überwachung ruhender und fließender Verkehr

Antrag vom 15.01.2015

Beschlussvorschlag

Die Erträge werden jeweils um jeweils 5 % im Vergleich zum Plan 2014 erhöht.

Begründung

Nach Plan steigen die Personalkosten um 7,8 % (2015) und die Erträge nur um 0,7 % (2015). Die Verwaltung plant also ineffizienter zu arbeiten. Mit der Erhöhung des Ertragsansatzes um 5 % sind die tariflichen Anpassungen der Personalkosten ungefähr berücksichtigt und es bleibt dennoch ein minimaler Plananreiz für die Verwaltung, effizienter zu arbeiten.

Im Ergebnis der Befragung zur Finanzpolitik der Stadt Leipzig im Projekt „Leipzig weiterdenken,“ welche die Verwaltung im Juni 2014 veröffentlichte, stimmen 67 % einer Erhöhung der Gebühren für Falschparker zu. Ob eine Erhöhung der Gebühren oder konsequentere Überwachung von Parkverboten und Parken auf Bürgersteigen sinnvoller erscheinen, mag die Verwaltung selbst entscheiden. Es ist jedenfalls aufgrund der repräsentativen Bürgerbefragung mit hoher Zustimmung in der Bevölkerung zu diesem Antrag zu rechnen. 


Verwaltungsmeinung:

Ablehnung
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die darauf fußende Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten im Straßenverkehr auf Bundesebene. Die nachgelagerte Bußgeldkatalogverordnung sowie der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog über Verkehrsordnungswidrigkeiten regeln die tatbestandsbezogenen Verwarn- und Bußgeldhöhen ebenfalls bundeseinheitlich. Es besteht für etwaige einzelfallbezogene Veränderungen keine Ermächtigungsgrundlage auf kommunaler Ebene.

Die Aussagen zu den Planansätzen 2015/2016 sind nicht korrekt. 2013 wurden in den Buß- und Verwarnungsgeldern 11.417.050 EUR Erträge im Ergebnishaushalt eingestellt. 2014 erfolgte aufgrund zusätzlicher 20 Politessenstellen eine Erhöhung des Planansatzes auf 12.340.900 EUR, was eine Erhöhung von 8,1 % darstellt. Mit der Planung des Doppelhaushaltes 2015/2016 wurde der Planansatz für 2015 auf 12.571.600 EUR erhöht, was wiederum eine Steigerung von 1,9 % anzeigt. Eine weitere Erhöhung der Erträge wäre unrealistisch und verstößt gegen die geltenden Haushaltsgrundsätze.

Im Produkt "Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs" wurden für 2015 Personalaufwendungen in Höhe von 6.406.250 EUR eingestellt, dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 12.571.600 EUR.

Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:

Ablehnung

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