Riebeckbrücke – Maßnahmen gegen Verkehrslärm finanzieren – ehem. HP 026 vom 19.12.2013 (Antrag 491/14 NF)

Beschlussvorschlag

Zur Lärmminderung sowie zur verbesserten Verkehrssicherheit für Radfahrer und den motorisierten Individualverkehr auf der Riebeckbrücke werden noch 2014 folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der Brücke bis zur Breite Straße
  2. Einrichtung asphaltierter Fahrradstreifen auf beiden Seiten der Riebeckbrücke und durchgängige Einengung der Riebeckbrücke auf je eine Pkw-Spur,
  3. Prüfung der zusätzlichen Einrichtung von Fahrradstreifen auf beiden Seiten der Breite Straße.

Begründung

Die Riebeckbrücke gehört mit einem Umgebungslärm von mindestens über 75 dB tags und über 65 dB nachts zum am stärksten von Lärm betroffenen Straßenraum Leipzigs. Die Brücke verbindet zwei sehr stark frequentierte Kreuzungen, ist ein häufiger Unfallschwerpunkt (Motorräder, LKW und PKW) und ein Umsteigehaltepunkt mehrerer Straßenbahn- und Buslinien. Das Lärmaufkommen ist die Gesamtheit aus verschiedensten Lärmerzeugern: Pkw, Busse, Straßenbahnen, häufiger Einsatz des Martinshorns durch Polizei- und Feuerwehr. Wegen des Kopfsteinpflasters und schlechtem Zustand der Fahrbahn verstärkt sich der Lärm tags und nachts zu einer Belastung außerhalb des Erträglichen, vor allem, da die Brücke die Wohnhäuser auf Höhe der 1. bzw. 2. Etage passiert.

Aussagen der Verwaltung, dass „die Anordnung eine(r) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Riebeckstraße im Bereich zwischen Brücke und Breite Straße aus Gründen des Lärmschutzes ... gegenwärtig nicht erforderlich“ wäre, sind unbegreiflich. Diese Aussage widerspricht zudem der aktuellen Rechtslage, wonach die Kommune verpflichtet ist, bei Lärmüberschreitungen von 70db aus Gründen des Gesundheitsschutzes lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen.

Ebenso ist nicht nachvollziehbar, wie die Verwaltung zu der Auffassung kommt, dass die vorgeschlagene Anordnung von Radverkehrsanlagen (...) aufgrund des derzeitigen Straßenzustandes nicht umsetzbar ist“. Die Einrichtung asphaltierter Fahrradstreifen auf Kopfsteinpflaster wurde zuletzt auch in Berlin/Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen.

Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 18.06.2014:

Stadträtin König (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) beantragt getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Antrages.

Abstimmung: Beschlusspunkt 1 des Antrags V/A 491 wird bei 30 Dafür-Stimmen, 31 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt.

Abstimmung: Beschlusspunkt 2 des Antrags V/A 491 wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

Abstimmung: Beschlusspunkt 3 des Antrags V/A 491 wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

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