Begleitgremium zur Vergabe von Leistungen für Asylbewerberunterkünfte einrichten (Antrag 553/14)

Beschlussvorschlag

  1. Mit Beginn der VI. Wahlperiode ab September 2014 wird für die Vergabe von Leistungen für Betreibung und soziale Betreuung in den Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig ein Begleitgremium geschaffen.
  2. Das Begleitgremium wird prinzipiell kurzfristig im Zuge des Ausschreibungs- und Angebotseinholungsverfahren für ein konkretes Objekt einberufen. Dabei wird ihm die Aufgabe zuteil, die Einhaltung konzeptioneller Kriterien der sozialen Betreuung und Betreibung, wie sie im Ratsbeschluss vom November 2013 (RBV-1826/13) für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorien A und B festgeschrieben sind, in Bezug auf konkrete Objekte und Anbieter zu überprüfen und Empfehlungen für die Vergabe abzugeben.
  3. Das Begleitgremium wird langfristig damit beauftragt, die konzeptionellen Kriterien von sozialer Betreuung und Betreibung zu evaluieren und gegebenenfalls zu erweitern. Das Begleitgremium wird hinsichtlich dieser Kriterien in die Erarbeitung der Fortschreibung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ bis Ende 2014 und darüber hinaus aktiv einbezogen.
  4. Neben Verantwortlichen der Verwaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) sollten hierbei Vertreter der Stadtratsfraktionen und des Migrantenbeirates einbezogen werden.

Begründung

Im Ausführungsbeschluss zur Betreibung und sozialen Betreuung in den Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (RBV-1385/12) vom 17.10.2012 ist festgeschrieben, dass die Betreibung und soziale Betreuung und Bewirtschaftung für die mit dem Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" bestätigten Objekte (vgl. RBV-1293/12) an externe Partner vergeben wird. Zuletzt erfolgte die Vergabe von Betreibung und Betreuung der einzurichtenden Gemeinschaftsunterkünfte in der Markranstädter Straße 16/18 und Pittlerstraße 5/7 an Anbieter, die in Leipzig bereits andere Gemeinschaftsunterkünfte betreiben, bzw. unlängst betrieben haben.

Bisher lag die Entscheidungskompetenz über die Vorauswahl ausschließlich bei den verantwortlichen Ämtern des Dezernats V. Um Gründe für die Entscheidung und die konzeptionellen Hintergründe der Entscheidung in Zukunft transparenter zu machen, soll nach der Konstituierung des neuen Stadtrates ein Begleitgremium geschaffen werden, das - ähnlich wie bei der Vergabe von Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe - über die Vergabe von sozialer Betreuung und Bewirtschaftung der Einrichtungen vorentscheidet und diesen Vorschlag den entsprechenden Vergabegremien vorlegt.

Im Zuge einer Fortschreibung des Konzeptes „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" bis Ende 2014 würde ein solches Verfahren durch die weiterhin steigenden Zuweisungszahlen an Geflüchteten grundsätzlich der bereits praktizierten Verkleinerung und Diversifizierung von Gemeinschaftsunterkünften und damit auch dem erhöhten Bedarf an Anbietern von Betreibung und sozialer Betreuung gerecht werden. Neben der Überprüfung wirtschaftlicher Aspekte, sollten insbesondere fachliche Kompetenzen, sowie Schwerpunkte der Trägervereine standortspezifisch und effektiv gewährleistet werden. Grundsatz sollte hier eine Orientierung an den individuellen Bedürfnissen und Problemlagen der Bewohner/-innen der Unterkünfte sein. Im Zuge dessen muss u. a. auch die Angliederung an Stadtteilarbeit und Vernetzung mit bereits bestehenden zum Thema arbeitenden Initiativen, Gruppen und Vereinen bei der Bewertung eine Rolle spielen. Damit soll für Asylsuchende und Geduldete insbesondere ein möglichst rascher Übergang in dezentralen Wohnraum nach Kategorie C ermöglicht werden.

Der Antrag wurde von der Verwaltung als unzulässig bewertet und aus dem Verfahren genommen. Der Oberbürgermeister begründete dies damit, dass ihm die Aufgabe der Asylunterbringung durch die SächsGemO zugeschrieben ist und die Intention des Antrages einen unzulässigen Eingriff in diese hoheitliche Aufgabe darstellen würde. Eine Prüfung des Sachverhaltes wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeleitet und abschlägig beschieden.

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