Sondernutzungssatzung anpassen – Mensafreisitz gebührenfrei stellen (Antrag 558/14)

Beschlussvorschlag

  1. Die Sondernutzungssatzung wird umgehend in folgendem Punkt geändert:
    - §6 (3) k) Konzessionierte Freisitze in der ersten Saison nach Ersteröffnung und solche, die in nichtkommerziellem und staatlich gefördertem Versorgungsauftrag (z. B. Mensen) betrieben werden.
  2. Der Oberbürgermeister prüft die Anwendung einer Einzelfallentscheidung zum Erlass der Gebühren gegenüber der Mensa des Studentenwerkes für 2014 aufgrund unbilliger Härte.

Begründung

Die Mensa am Park der Universität Leipzig bietet für die mehr als 4500 Gäste täglich gegenüber der Moritzbastei einen Freisitz an. Dieser ist bei schönem Wetter immer ausgelastet. Wenn dieser Freisitz schließen müsste, weil die Stadt Leipzig entsprechend der Sondernutzungssatzung Gebühren in Höhe von wohl 4.200 Euro jährlich vom Studentenwerk Leipzig verlangt, würde sich die Situation der Nutzerinnen und der Nutzer mit Auswirkung auch auf den Mensabetrieb, bzw. der zugehörenden Cafeteria enorm verschlechtern.
Der Stadtrat hat zuletzt 2011 über die Sondernutzungssatzung aufwändig beraten und letztlich über Satzung wie Gebühren beschlossen. Die Gebührenlast der Mensa am Park erscheint heute unverhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass eine studentische Mensa den Auftrag hat, die Studierenden und Angestellten der Hochschulen zu sozial verträglichen Preisen zu verpflegen und nicht vorrangig gewinnorientiert zu arbeiten.


Votum der Ratsversammlung am 25. März 2015

Nachdem eine Lösung für 2015 gefunden wurde und die Verwaltung zugesagt hat, dass die Sondernutzungssatzung noch in diesem Jahr überarbeitet wird, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag als erledigt zurückgezogen.

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