Erhalt der Nachbarschaftsgärten (Antrag 565/14)
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke
Beschlussvorschlag
Der Oberbürgermeister prüft unter Einbindung der EigentümerInnen, der potenziellen ErwerberInnen und der gegenwärtigen NutzerInnen die Handlungsoption für den weiteren Erhalt der Nachbarschaftsgärten.
Dem Stadtrat wird bis zum 31.12.2014 ein Prüfergebnis vorgelegt.
Begründung
Seit 2004 wird eine Brachfläche zwischen Siemeringstraße und Josephstraße1 als Gemeinschaftsgarten genutzt. Fünf EigentümerInnen – die Stadt Leipzig, eine Investmentgesellschaft und Privatpersonen – stellten die Flächen zur Verfügung. Aktuell stehen die Gärten vor dem Aus. Die Investmentgesellschaft, Eigentümerin des größten Teils der Fläche (rund 80 %), will ihr Grundstück verkaufen, um dort Einfamilienhäuser zu errichten. Die NutzerInnen, die sich im Nachbarschaftsgärten e. V. organisiert haben, wollen bleiben und den geschaffenen Freiraum für soziales und ökologisches Engagement erhalten. Damit könnte eine erfolgreiche Zwischennutzung verstetigt werden.
Im Rahmen eines Gartengespräches mit Stadtteilakteuren, VertreterInnen von Stadtverwaltung, Politik und anderen Gartenprojekten wurden verschiedene Optionen zum Erhalt des Projektes erörtert. Die sollen nun näher geprüft werden. Ein Erhalt der Nachbarschaftsgärten ist in den Augen der AntragsstellerInnen unbedingt anzustreben. Dies wäre ein starkes Signal für bürgerschaftliches Engagement und eine behutsame Stadtentwicklung.
Sowohl die Nachbarschaftsgärten als auch der benachbarte urbane Garten Annalinde, sind mit viel Energie und Enthusiasmus aufgebaute grünen Oasen inmitten einer sich verdichtenden Umgebung und vielfältiger Bebauungsaktivitäten.
Wir halten den Erhalt von Projekten wie den Nachbarschaftsgärten für unbedingt erstrebenswert.
Verwaltungsstandpunkt:
Die Verwaltung empfiehlt "Zustimmung":
Die Verwaltung wird die Prüfung durchführen und dem Stadtrat, wie gefordert, das Prüfergebnis vorlegen. Für verschiedene temporäre Grünflächen, die durch Akteure mit bürgerschaftlichem Engagement sowie Enthusiasmus und Arbeit besondere Qualitäten in die Stadt gebracht haben, stellt sich durch die veränderte Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt die Frage nach der Perspektive der Zwischennutzung.
Der öffentliche Druck zur Verstetigung der Zwischennutzung ist teilweise hoch. Gleichwohl gilt das Eigentumsrecht. Im Sinne einer sozialverträglichen Stadtentwicklungspolitik ist der Interessenausgleich zwischen Eigentümern und Nutzern Teil der Verantwortung von Verwaltung und Politik gegenüber den Bürgern; er dient einer transparenten Politik.
Beschluss der Ratsversammlung vom 17. September 2014:
mehrheitlich angenommen
Umsetzungsbericht vom 16.11.2017
Im Zeitraum von September 2014 bis in das 1. Quartal 2016 fanden Gespräche zwischen Stadt, Eigentümer und dem Nachbarschaftsgarten e.V. zu Möglichkeiten der Nutzung als auch zu Erwerbsmöglichkeiten der privaten Flächen durch den Verein statt. Um dem Verein bei dem Erhalt bzw. Erwerb der Gartenflächen zu unterstützen, stellte das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung dem Nachbarschaftsgarten e. V. finanzielle Mittel für Beratungsleistungen (Verhandlung mit Stiftungen, Kenntnisse über Rechts- und Eigentumsformen etc.) zur Verfügung. Im Ergebnis ist es dem Nachbarschaftsgarten e.V. aufgrund der hohen Kaufpreise für die Grundstücke nicht gelungen mitzubieten und Eigentümer der Flächen zu werden. Die temporäre Nutzung der Gärten wurde mit dem Eigentümer der Flächen nur bis Ende 2017 vereinbart und der Verein zieht sich mit Ablauf diesen Jahres am Standort der Nachbarschaftsgärten an der Josephstraße zurück. Der Verein hat ein städtisches Alternativgrundstück für eine perspektivische Gartennutzung in Leutzsch gefunden und befindet sich zur Zeit mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer als Eigentümer der Flächen in Verhandlung.