Antrag: Abbau aller Stellen beim Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“
Antrag vom 15.01.2015
Beschlussvorschlag
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Die gesondert eingerichteten Stellen beim Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“ werden bis Ende 2015 schrittweise vollständig abgebaut.
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Die 2 Stellen, die 2015 in das Rechtsamt überführt werden sollen, werden gestrichen.
Begründung
Das Sonderprojekt zur Aufarbeitung des Skandals um sog. Herrenlose Häuser ist ausgelaufen, der Abschlussbericht ist erstellt, die Verfahren weitgehend abgeschlossen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Stellen unbefristet weiter geführt werden. Sollten noch ordnende Nacharbeiten nötig sein, so können diese schrittweise bis Ende 2015 oder im laufenden Geschäft beendet werden.
Da die Stellen bisher an anderer Stelle, wie z. B. dem Rechtsamt, nicht gefehlt haben, erscheint ihre Weiter-, Über- oder Rückführung in das Rechtsamt oder ein anderes Amt nicht gerechtfertigt.
Verwaltungsmeinung:
Ablehnung
zu Beschlussvorschlag 1.:
Die Stellen des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“ wurden aufgrund der von vornherein befristeten Einrichtung des Sonderprojektes zu dessen Ende zur Streichung bzw. Rückübertragung an das Rechtsamt vorgesehen. Demnach sind 2 Stellen an das Rechtsamt zurückzuübertragen und 13 Stellen zu streichen.
Die Fortsetzung der Arbeit des Sonderprojektes bleibt bis Ende 2015 in vollem Umfang geboten. Mit Ratsbeschluss DS-00130/14, Ziffer 4, vom 10.12.2014 hatte der Stadtrat bereits beschlossen: „Das Sonderprojekt wird im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters fortgeführt und endet am 31.12.2015.“ Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass sich weitere bearbeitungsintensive Beschlusspunkte noch in der Umsetzung befinden. Insbesondere sind die im „Ergebnisbericht“ festgestellten Fehler in jeder einzelnen Akte zu korrigieren, die Berechtigten zu ermitteln, die Gelder aus den ursprünglich 350 Verwahrkonten an diese auszuzahlen und die Konten sukzessive zu schließen. Neben der geltenden Beschlusslage besteht hierfür auch eine gesetzliche Pflicht. Daneben hat die Gemeinde auch die Pflicht, das laufende Verwaltungsverfahren der „Gesetzliche Vertretung“ durchzuführen. Im Hinblick auf beide gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Gemeinde keinen Ermessensspielraum.
Entsprechend der geltenden Beschlusslage wird das Sonderprojekt zum 31.12.2015 aufgelöst. Dieser Zeitraum ist für die anstehenden Tätigkeiten ambitioniert bemessen. Ab 2016 ist die Überführung der Thematik „Gesetzliche Vertretung“ mit einem kleinen Team (nach heutigem Erkenntnisstand 4 Stellen) in die Linienorganisation vorgesehen. Dies sichert die Qualität für die laufende Bearbeitung ebenso wie für zukünftige Nachfragen zu bereits geschlossenen Akten.
zu Beschlussvorschlag 2.:
Die Rückübertragung der 2 Stellen an das Rechtsamt musste bzw. muss erfolgen, da die Aufgaben für den befristen Zeitraum der Arbeit im Sonderprojekt von den anderen Beschäftigten des Rechtsamtes zusätzlich zu deren Aufgaben zu erbringen waren.
Eine Stelle wurde bereits zum 01.01.2015 an das Rechtsamt zurück übertragen. Die zweite Stelle soll zum 31.12.2015 zurück übertragen werden.
Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:
Zustimmung zu Beschlusspunkt 1
Ablehnung von Beschlusspunkt 2