Antrag: Abfall vermeiden – Zielstellung mit Empfehlungen untersetzen
Antrag vom 26. Januar 2018
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Leipzig und die Stadtreinigung Leipzig intensivieren gemeinsam ihre Öffentlichkeitsarbeit zur Abfallvermeidung und entwickeln dafür bis zum III. Quartal 2018 einen Empfehlungskatalog, in den der bestehende Verschenkemarkt der Leipziger Stadtreinigung einbezogen wird.
Zudem erstellt die Stadt Leipzig dafür eine Übersicht der bestehenden Reparaturcafés, Selbsthilfe- und Nachbarschaftswerkstätten welche Abfall vermeiden helfen, und veröffentlicht diese anschließend zusammen mit der Empfehlungsliste in geeigneter Weise.
Begründung :
Um die Ressourcenschonung und den Schutz der Umwelt zu unterstützen, hat die Europäische Union 2008 eine Abfallrichtlinie mit der Abfallvermeidung als Leitmotiv vorgegeben.
Ebenso ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz die Abfallvermeidung gesetzlich verankert:
§ 33 Abfallvermeidungsprogramme, in dessen Anlage 4 zum Gesetz finden sich Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33:
3. Maßnahmen, die sich auf die Verbrauchs- und Nutzungsphase auswirken können:
f) Förderung der Wiederverwendung und Reparatur geeigneter entsorgter Produkte oder ihrer Bestandteile, vor allem durch den Einsatz pädagogischer, wirtschaftlicher, logistischer oder anderer Maßnahmen wie Unterstützung oder Einrichtung von akkreditierten Zentren und Netzen für Reparatur und Wiederverwendung, insbesondere in dicht besiedelten Regionen.
Abfallvermeidung ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz und deswegen auch in § 3 der Leipziger Abfallwirtschaftssatzung rechtlich verankert.
Zu den gegebenen Möglichkeiten und Zielen von Abfallvermeidung informieren aber weder die Stadt Leipzig noch die Stadtreinigung auf ihren Webseiten oder werben in geeigneter anderer Weise für die vielfältigen Möglichkeiten des sparsamen Umgangs mit Ressourcen und auch über die Reparaturinitiativen, die Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Erwähnt werden soll hier aber das positive Beispiel der Woche der Abfallvermeidung mit Aktionen z. B. im November 2017 und Kursangebote insbesondere für Kitas und Schulen.
Die Ressourcen unserer Welt sind nicht unendlich verfügbar, im Gegenteil, die immer noch beste Strategie ist es, materielle und immaterielle Güter nur im absolut notwendigen Maß zu zu verbrauchen und in jedem Fall anschließend der richtigen Verwertung zuzuführen.
Die in der Abfallwirtschaftssatzung verankerte Zielstellung der Stadt Leipzig und der Stadtreinigung Abfall zu vermeiden, sollte aktiv mit Hinweisen für die Bürger*innen untersetzt werden. Dabei kann sich die Stadt Leipzig z. B. an den Hinweisen der Stadt Bamberg orientieren (siehe Anlage). Mit den in Leipzig vorhandenen Initiativen zur Abfallvermeidung sollte im Sinne der Sache zusammengearbeitet und in den Veröffentlichungen für diese Initiativen geworben werden.
Für die Öffentlichkeitsarbeit sind u.a. die jeweiligen Webseiten, die Fahrzeuge der Stadtreinigung sowie Veröffentlichungen über die Presse und das Amtsblatt geeignet.
Verwaltungsstandpunkt vom 20. Februar 2018
Begründung:
Eine der wesentlichsten, gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig (SRL) ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das unter anderem die fünfstufige Abfallhierarchie beinhaltet (§ 6 Abs. 1 KrWG). Nach dieser soll vorrangig Abfall vermieden werden. Gelingt dies nicht und fällt Abfall somit an, soll dieser zunächst wiederverwendet oder recycelt oder danach verwertet werden. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, bildet die Beseitigung der Abfälle die letzte Stufe der Hierarchie.
Soweit der Gesetzgeber die Vermeidung von Abfällen in den Vorrang stellt, sind die damit verbundenen Herausforderungen vor allem an die „abfallerzeugende“ Industrie gestellt. Gesetzliche Rahmenbedingungen, Normen oder Richtlinien könnten die Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit von Produkten, verhältnismäßig geringen Ressourcenverbrauch bei der Herstellung und Benutzung sowie die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Produkten am Ende ihrer Nutzungsdauer vorgeben. Insoweit setzt Abfallvermeidung viel früher als in der Öffentlichkeitsarbeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der im Entsorgungsprozess beteiligten an. Denn die grundsätzliche Aufgabe des örE beginnt, wenn Abfall angefallen ist – also nicht vermieden werden konnte.
Für die SRL als örE der Stadt Leipzig und die im Entsorgungsprozess Beteiligten werden die Regelungen der Abfallhierarchie täglich berücksichtigt und umgesetzt. Insbesondere auch bei den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeitund Fachberatung, wie sie im Abfallwirtschaftskonzept bestehen und aktuell fortgeschrieben werden, sind auch die Belange der Abfallvermeidung bereits umfassend berücksichtigt.
Zu den Anforderungen der Abfallvermeidung ist das bestehende Öffentlichkeitsangebot zunächst auf Hinweise dazu beschränkt. Ergänzt durch die Fachberatung werden bereits seit längerem umfassende Angebote in der SRL vorgehalten, interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Hintergründe und Möglichkeiten auch zur Abfallvermeidung näher zu bringen. Hier greift vor allem die Funktion des örE, als Bindeglied zwischen Bürger und Gesetzgeber die Ziele des KrWG zu vermitteln, wie es die Abfallberatung (§ 46 KrWG) vorsieht. Die Reichweite, d. h. die tatsächliche und freiwillige Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Bürger, ist jedoch unterschiedlich und eher begrenzt. Hier sind generelle Normen und Regelungen auf Gesetzgebungsebene – wie erwähnt – zielführender (vgl. Anlage).
Für die bestehenden Angebote der SRL und ihrer Partner werden alle Medien genutzt. Es besteht ein breites Informationsangebot über alle praxisrelevanten Themen und Möglichkeiten. Den Leipzigerinnen und Leipzigern werden mit unterschiedlichen Maßnahmen (bspw. Aktionstage/-wochen, Einkaufs- und Abfalltrenntipps, Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche) und auf diversen Kanälen die Themen Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Recycling vermittelt. Dabei wird eng mit Netzwerkpartnern (bspw. Verbraucherzentrale Sachsen, Ökolöwe, UiZ) zusammen gearbeitet, um den Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Auch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Verbundpartner Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und den Fachstellen des Amtes für Umweltschutz an der Optimierung und Abstimmung der bestehenden Angebote sowie Umsetzung neuer Ideen besteht bereits.
Der von der SRL eingeführte Online-Verschenkemarkt ist immer wichtiger Bestandteil in den Beratungen und Informationsangeboten. Dass dieser gut angenommen wird, belegen die hohen Kontaktzahlen.
Fazit:
Das Vermitteln von Hinweisen und Handlungsempfehlungen zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz gehört bereits zum Verwaltungshandeln der SRL und wird auch in Zukunft weiter im Fokus stehen.
Die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Fachberatung haben einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf diese Themen gesetzt und vermitteln die Inhalte durch unterschiedlichste Maßnahmen bereits. Eigene und externe Veranstaltungen sowie zahlreiche Bildungsangebote werden genutzt, um die Bürgerinnen und Bürger zu beraten und Alternativen zur „Wegwerfmentalität“ aufzuzeigen. Darüber hinaus wird eng mit zahlreichen Organisationen und Initiativen zusammengearbeitet, um eine Vielzahl von Bürgern zu erreichen.
Eine vollständige und stets aktuelle Übersicht von Reparaturcafés, Selbsthilfe- und Nachbarschaftswerkstätten ist durch den Eigenbetrieb nicht dauerhaft abzusichern. Es ist jedoch möglich, dass sich bestehende Initiativen für eine Verlinkung auf der Homepage des Eigenbetriebes Stadtreinigung anmelden. Die bekannten Angebote werden bereits im direkten Bürgerkontakt kommuniziert und im Einzelfall auch fachlich beratend begleitet.