Antrag: Abpflastern! Wettbewerb zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen starten

Antrag vom 12. Juni 2025

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. einen Wettbewerb zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen im Stadtgebiet nach dem Vorbild des Hamburger Wettbewerbs „Abpflastern“ aufzusetzen
  2. gemeinsam mit anderen deutschen Städten einen Wettbewerb zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen zu initiieren.

Begründung:

Entsiegelung und Begrünung tragen zu einer erhöhten Durchlässigkeit und Aufnahme von Niederschlägen im Sinne der wassersensiblen Stadtentwicklung, zur Abkühlung sowie zur Artenvielfalt bei. Das vom Stadtrat beschlossene Ziel einer Netto-Null-Versiegelung wird nur mit deutlich verstärkten Anstrengungen zur Entsiegelung von Flächen umsetzbar sein. Mit der Förderrichtlinie „Naturbasierte Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel“ fördert die Stadt Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung.

Mit einem Wettbewerb können konkrete Projekte zur Entsiegelung und Begrünung sichtbar gemacht, eine Vorbildwirkung erzielt und Anreize gesetzt werden. In Hamburg wurde mit „Abpflastern“ ein digitaler Wettbewerb aufgesetzt, in denen entsiegelte und begrünte Flächen sowohl von Grundstückinhaber*innen als auch im öffentlichen Raum in einer Beteiligungsplattform eingetragen werden können. Die Gewinner mit den meisten entsiegelten Flächen werden ausgezeichnet. Analog zum Hamburger Vorbild könnten mit einem solchen Wettbewerb in Leipzig der Stadtbezirk, der Ortsteil, die Privatperson sowie das Unternehmen, welche die größte Fläche entsiegelt hat, ausgezeichnet werden.

Vorbild ist der populäre Wettbewerb „tegelwippen“ in den Niederlanden, wo Städte und Gemeinden um die Entsiegelung und Begrünung von Flächen wetteifern. Analog könnte auch in Deutschland ein Wettbewerb zwischen den Kommunen initiiert werden. Für eine effiziente Durchführung könnte ein gemeinsames digitales Tool auf der Basis der Hamburger Lösung genutzt werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 03. September 2025

 

Alternativvorschlag der Verwaltung:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein Wettbewerb dieser Art Bestandteil des zu erstellenden Klimaanpassungsprogramms ab 2027 werden kann.

Begründung des Vorschlags:

Mit dem Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, einen Wettbewerb zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen im Stadtgebiet nach dem Vorbild des Hamburger Wettbewerbs „Abpflastern“ aufzusetzen und gemeinsam mit anderen deutschen Städten einen weiteren Wettbewerb zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen zu initiieren.

Das Ziel des Antrags, die Flächenentsiegelung in der Stadt zu fördern, wird von der Verwaltung geteilt, weil es den städtischen Zielen entspricht. Gerade unter dem Aspekt einer wassersensiblen Stadtentwicklung ist es zu begrüßen, wenn über Förderprogramme, Wettbewerbe oder anderweitige monetäre Anreize auch kleinste Entsiegelungsmaßnahmen umgesetzt werden. Sie sollten allerdings mit den verschiedenen städtischen Projekten, Konzepten oder Strategien (Stadtplatzprogramm, Mobilitätsstrategie, Straßenbaumkonzept, Planungen der Kommunalen Wasserwerke etc.) übereinstimmen.

Für die Stadtplanung ist die gesamtstädtische Ermittlung von Entsiegelungspotenzialen von großem Interesse, da Entsiegelungsmaßnahmen eine häufig benötigte Kompensationsmaßnahme im Zuge der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz sind. Deshalb wäre im Rahmen eines solchen Wettbewerbs darauf zu achten, dass großflächige Entsiegelungsmaßnahmen (auch auf privaten Grundstücken) ggf. für die Zuordnung externer Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und Landschaft nutzbar gemacht werden können.

Der Hamburger Wettbewerb hat in diesem Jahr begonnen. Im Rahmen des Wettbewerbs wird eine Art Kataster geführt, in dem Bürgerinnen oder Bürger zum einen Flächen eintragen können, die von ihnen selber bereits entsiegelt worden sind. Zum anderen können Flächen zur Entsiegelung vorgeschlagen werden. Für vorgeschlagene öffentliche Flächen wird von den Veranstaltern des Wettbewerbs geprüft, ob eine Entsiegelung möglich ist. In Bezug auf private Flächen wird lediglich darauf hingewiesen, dass die privaten Eigentümer über eine Entsiegelung entscheiden.

Der Stand des Wettbewerbes stellt sich derzeit (28.07.2025), wie folgt dar:

In Zahlen: 1643 Vorschläge zur Entsiegelung

11 Vorschläge in Prüfung

17 Entsiegelungen

15 Standort nicht entsiegelbar

24 grüne Orte

34 Archiv

 

Grafik und Zahlen zeigen, dass ein enormes Missverhältnis zwischen der Zahl der Vorschläge und den abgearbeiteten Vorschlägen besteht. Zur Bewertung dieser Diskrepanz in Hinblick auf eine Etablierung eines solchen Wettbewerbs in Leipzig sei noch darauf hingewiesen, dass diese Diskrepanz besteht, obwohl der Wettbewerb in Hamburg im Rahmen eines Forschungsprojektes unter Beteiligung von 5 nichtstädtischen Institutionen durchgeführt wird, also zusätzlich zum Personal der Verwaltung Personalressourcen zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung geprüft, ob und ggf. wie ein solcher Wettbewerb für Leipzig organisiert werden kann.  Die vorangehenden Ausführungen verdeutlichen, dass der Wettbewerb nur mit dem Einsatz einer erheblichen Zahl von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern durchgeführt werden kann. Da in der derzeitigen Situation und in absehbarer Zeit, wie im Folgenden näher dargelegt, keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter für zusätzliche freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen werden, erübrigt sich eine weitergehende Recherche zu der genauen Anzahl von Personen, die erforderlich wären.

Eine Alternative wäre der Rückgriff auf externe personelle Unterstützung durch die Bindung entsprechend qualifizierter Firmen. Dafür wären erhebliche finanzielle Ressourcen erforderlich. Für die Begleitung des Wettbewerbes über ein Jahr werden die Kosten auf der Basis der Kosten für ein anderes Bürgerbeteiligungsverfahren auf 600.000 € geschätzt. Diese Haushaltsmittel stehen im derzeitigen Doppelhaushalt nicht zur Verfügung.

Die überwiegende Zahl von Flächen, die in Hamburg zur Entsiegelung vorgeschlagen werden, sind öffentliche Flächen. Die Prüfung der Entsiegelbarkeit dieser Flächen muss vermutlich im laufenden Verwaltungsgeschäft erfolgen. Dies mag ein Grund für die oben beschriebene Diskrepanz zwischen vielen vorgeschlagenen unbearbeiteten Flächen und wenigen Flächen, über die entschieden worden ist, sein.

Für Leipzig gilt jedenfalls, dass ein Prüfaufwand entsteht, für den keine personellen Kapazitäten vorhanden sind. Ebenso stehen keine Mittel für die Finanzierung separater Entsiegelungsmaßnahmen, die nicht zu den im Haushalt eingeordneten Baumaßnahmen gehören oder im Rahmen der Klimaanpassungsförderung mitfinanziert werden, zur Verfügung. Im Ergebnis würde der Wettbewerb deshalb ins Leere laufen und das Anliegen eher beschädigen, wenn zu Vorschlägen aufgerufen wird, die dann weder (in vertretbarer Zeit) geprüft noch ggf. umgesetzt werden könnten. Beispielhaft sei hier auf den städtischen Mängelmelder verwiesen, über den in großem Umfang Meldungen zu Schäden in Fahrbahnen und Gehwegen eingehen, die personellen Kapazitäten es aber nicht ermöglichen, den Bearbeitungsstatus im Mängelmelder aktuell zu halten. So entsteht bereits hier das Bild, dass die Stadt einerseits zu Meldungen aufruft und andererseits anscheinend tausende Meldungen unbearbeitet bleiben.

Aktuell ist der prozessuale Ansatz zur Entsiegelung so, dass mit den verfügbaren personellen Ressourcen im Zuge von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen entsprechende Entsiegelungsmöglichkeiten identifiziert werden. Darüberhinausgehende Prüfungen im Umfang der über einen Wettbewerb eingehenden Vorschläge können leider nicht realisiert werden.

Vor diesem Hintergrund lehnt die Verwaltung eine Realisierung des Wettbewerbes in der Laufzeit des Doppelhaushaltes 2025/26 ab und schlägt vor zu prüfen, ob ein Wettbewerb dieser Art Bestandteil des zu erstellenden Klimaanpassungsprogramms werden kann.

Der zweite Punkt des Antrags, gemeinsam mit anderen Städten einen deutschlandweiten Wettbewerb zu initiieren, müsste mit dem unter www.abpflastern.de bereits existierenden Wettbewerb obsolet sein. Hier können sowohl private Flächeneigentümer ihre Entsiegelungen anmelden als auch die Kommunen selbst. Der Wettbewerb findet hier somit zwischen den Kommunen und nicht innerhalb einer Kommune statt. Zu hinterfragen wäre in dem Zusammenhang, ob private Initiativen ihre Leistungen auf zwei unterschiedlichen Plattformen eintragen würden, um sowohl in den städtischen als auch in den interkommunalen Wettbewerb einzugehen.

Beschluss der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung vom Stadtrat mehrheitlich so beschlossen.

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