Antrag: Altes Technisches Rathaus erhalten – Abriss verhindern, Nachnutzung entwickeln!
Antrag vom 30. Oktober 2024
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den vom Stadtrat beschlossen Abriss des früheren Technischen Rathauses nicht umzusetzen und die notwendigen Maßnahmen für den Erhalt und die Sanierung des Komplexes einzuleiten. Dabei ist im Rahmen einer unabhängigen Machbarkeitsstudie vorzugsweise die Nutzung für eine Verwaltungsunterbringung zu prüfen. Das Ergebnis ist dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2025 vorzulegen.
Begründung:
Der Stadtrat hat am 24.04.2024 beschlossen, das Grundstück Prager Straße 20-28 anzukaufen sowie für eine Verwaltungsunterbringung das darauf befindliche Alte Technische Rathaus abzureißen. Maßgeblich von der Verwaltung ins Feld geführt wurden dafür eine mangelnde Eignung für Verwaltungsunterbringung aufgrund unzureichender Geschosshöhen sowie unzureichende statische und wirtschaftliche Voraussetzungen für andere Nutzungen, insbesondere Wohnungen. Der Änderungsantrag unserer Fraktion, in einer Machbarkeitsstudie vertieft zu prüfen, inwiefern ein Abriss verhindert und eine sinnvolle Nachnutzung erfolgen kann, fand keine Mehrheit.
Seitens des Bundes Deutscher Architekten, BDA Sachsen e.V. wurde nun mit Schreiben vom 22.10.2024 eine vertiefte Betrachtung vorgelegt, die wesentliche Annahmen der Ratsentscheidung hinterfragt. Demnach lassen sowohl die statischen Voraussetzungen als auch die Deckenhöhen eine Verwaltungsnutzung zu. Zudem ist bei Vermeidung eines Abrisses und der Annahme von Sanierungskosten in Höhe von 50% eines Neubaus von einer deutlich kostengünstigeren Realisierung einer Verwaltungsunterbringung mit Einsparungen in Höhe von 67 Mio. EUR auszugehen. Die günstigere Klimawirkung eines Erhalts liegt ohnehin auf der Hand. Größere Terminrisiken sind nicht gegeben. Die vom BDA angeführten Vergleichsprojekte zeigen, dass Sanierung und Erhalt ähnlicher Gebäude zur erprobten Praxis gehören.
Es gebietet der Respekt vor dem Berufsstand, ausweislich der namhaften unterzeichnenden Architekten diese Hinweise zum Anlass zu nehmen, den Abriss nicht umzusetzen und eine vertiefte Machbarkeitsstudie zu beauftragen, die Erhalt und Sanierung des Komplexes untersucht. Bei Vorliegen der Annahmen des BDA ist davon auszugehen, dass die Entscheidung im April grundlegend anders ausgefallen wäre. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltsituation der Stadt wäre es unverantwortlich, die skizzierten Einsparpotenziale sowohl hinsichtlich der Vermeidung der Abrisskosten als auch einer vergleichsweise kostengünstigen Realisierung einer Sanierung nicht zu heben.
Verwaltungsstandpunkt vom 25. Februar 2025
Sachstandbericht wird zur Kenntnis genommen.
Sachstandsbericht:
Aktuell befinden wir uns in einer Phase intensiver Prüfung der Nutzung des Rohbauskeletts an der Prager Straße. Nach dem Schreiben der Architektenkammer Sachsen, der Ingenieurskammer Sachsen sowie des BDA Sachsen und des BDB Sachsen wurde Ende November ein erstes Gespräch mit den Bürgermeistern, Herrn Hörning und Herrn Dienberg, sowie hochrangigen Vertretern jeder Fachkammer geführt, in dem alle angesprochenen Themen behandelt wurden. Bei diesem Treffen wurde beschlossen, in einem Folgetermin auf Expertenebene die Themen tiefer zu betrachten.
In diesem darauffolgenden Termin Anfang Dezember wurden mit Herrn Kuppardt (Stellvertreter BDA Sachsen) und Herrn Forner (Stellvertreter der Ingenieurkammer Sachsen) die vorgeschlagenen Lösungsansätze mit Vertretern des Referats Verwaltungsunterbringung und dem Amt für Gebäudemanagement besprochen und für alle Themen nun bautechnische und gestalterische Handlungsoptionen aufgezeigt.
Nach diesen konstruktiven Gesprächen scheint die Nutzung des bestehenden Rohbaus realistischer als zunächst in der Ankaufsprüfung angenommen. Um weitere Unsicherheiten zu klären erfolgte bereits eine erste Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen, weitere Fachgespräche auf Arbeitsebene sind geplant.
Neben den bautechnischen Aspekten konnten seit dem Ankauf auch die finanziellen Vor- und Nachteile der Varianten vertieft betrachtet werden. Die Planungen zum Abriss haben gezeigt, dass sowohl die Dauer als auch die Kosten für einen Abriss die ersten Schätzungen deutlich übersteigen würden. Zusätzlich wären für den CO2 Ausgleich bei einem Abbruch weitere Kompensationsleistungen vonnöten.
Die Abstimmungen mit der Landesdirektion und den Fachkammern haben zum aktuellen Zeitpunkt ausreichenden Aufschluss über den Zustand des Rohbaus gegeben so dass für eine Entscheidung zum Rohbauerhalt keine Machbarkeitsstudie beauftragt werden muss.
Ziel ist es, sich mit den Argumenten für den Abriss in der Ankaufvorlage vertieft auseinanderzusetzen, um eine ressourcenschonende und nachhaltige Lösung für eine qualitativ hochwertige, effiziente sowie bürgerserviceorientierte Verwaltungsunterbringung zu finden.