Antrag: Anlage von Wildblumen- bzw. Feldheckenstreifen
Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.
2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.
3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.
4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.
Antrag vom 19. Februar 2019
Beschlussvorschlag:
In allen neuen Pachtverträgen ist privatrechtlich als Bedingung zu verankern, dass durch den Pächter 5 % der Fläche als Wildblumen- bzw. Feldheckenstreifen anzulegen sind. Diese sollen nicht unter 6 m Breite sein.
Der Pachtzins wird dann auf die noch verbleibende Fläche berechnet. Für die Errichtung wird im Gegenzug der Gesamtpachtzins für die Fläche dauerhaft um 20 % für angelegte und zu pflegende Wildblumenstreifen und 40 % für Feldheckenstreifen abgesenkt.
Sachverhalt:
„In Sachsen hat in den letzten Jahrzehnten die Zahl der ausgestorbenen, vom Aussterben bedrohten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten stark zugenommen. War in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schon ein Verlust von 67 Pflanzenarten festzustellen, so stieg dieser zwischen den Jahren 1950 und 2000 nochmals rapide auf 101 Arten.
Hauptursache für den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. In den dicht besiedelten Teilen Mitteleuropas, zu denen auch Sachsen gehört, sind die Intensivierung der Landnutzung, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr sowie Schadstoffemissionen in die Luft und in Gewässer von besonderer Bedeutung. Über die Hälfte aller in Sachsen vorkommenden Lebensraumtypen gelten als gefährdet.“ (Agrarbericht 2018 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft).
Experten sind sich einig, dass die intensivierte Landwirtschaft mit hohem Pestizideinsatz, blütenarmen Monokulturen und Überdüngung ehemals artenreicher Wiesen eine Schlüsselrolle beim dramatischen Insektenschwund spielt. Auch wir stehen mit unseren Flächen in der Verantwortung für aktiven Landschafts- und Artenschutz. Um der dramatischen Entwicklung Einhalt zu gebieten, bedarf es des konsequenten Eintretens zur Sicherung der biologischen Vielfalt und nicht ständig wiederholender Absichtserklärungen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 20.08.2025
Beschlusspunkt 1:
in Arbeit
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.
Sachstand zu BP 1:
Wie im Zwischenbericht zum Umsetzungsstand vom 15.12.2022 ausgeführt, erfolgt die Bearbeitung der komplexen und vielfältigen Themen der Gesamtkonzeption Landwirtschaft in mehreren Beschlussvorlagen. In der Ratsversammlung am 18.10.2023 wurde der 1. Teil der Gesamtkonzeption mit dem Titel „Ausschreibungskriterien und Regeln der Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ vorgestellt und unter Bezugnahme auf eine Vielzahl von Änderungsanträgen beschlossen. Wesentliches Instrument für diese Beschlussfassung ist das 20 Punkte umfassende Kriterienset, welches die Grundlage für die Auswertung der Gebote von Pachtinteressenten im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen bildet. Erstmals fand dieses Kriterienset im Rahmen der Ausschreibung der 1. Tranche mit 8 Losen von neu zu verpachtenden Landwirtschaftsflächen im März 2025 Anwendung. Nach Auswertung der eingegangenen Gebote finden aktuell die Abstimmungen zu den Inhalten der Landpachtverträge mit den jeweils Erstplatzierten statt. Nach Vorstellung und Beschlussfassung zu den einzelnen Landpachtverträgen im Grundstücksverkehrs-ausschuss ist der Beginn der Flächenbewirtschaftung durch die neuen Vertragspartner ab dem 01.01.2026 vorgesehen.
Die zweite Beschlussvorlage zur Gesamtkonzeption Landwirtschaft widmet sich den Themen Regionale Wertschöpfungsketten und Ernährungsstrategie Leipzig. Die Bearbeitung erfolgt durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz. Die Gremienbefassung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2025 stattfinden.
Beschlusspunkt 2:
umgesetzt
Die Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.
Sachstand zu BP 2:
Ausgehend von der Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 18.10.2023 zum 1. Teil der Gesamtkonzeption ist jährlich die öffentliche Ausschreibung von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschiedener Größenklassen in mehreren Losen in einer Tranche vorgesehen. Dabei ist das Ziel, jeweils im Frühjahr eines Jahres die vorgeprüften und verwaltungsseitig abgestimmten Flächen über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen über eine Internetplattform auszuschreiben. Über die zeitlich gestaffelte Auswertung, Vertrags-verhandlung, Gremienbefassung und anschließenden Vertragsabschluss soll sichergestellt werden, dass die Flächenbewirtschaftung vertragsgemäß ab dem 1. Januar des Folgejahres beginnen kann. Aus den Ausschreibungskriterien heraus ergeben sich Verpflichtungen für die Flächenbewirtschafter, die verwaltungsseitig nachgehalten und dokumentiert werden müssen. Das betrifft z. B. die am Anfang und danach aller sechs Jahren durchzuführende Bodenuntersuchung hinsichtlich wesentlicher Kenngrößen, wie dem Nährstoffgehalt und der Bodenfruchtbarkeit.
Beschlusspunkt 3:
umgesetzt
Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.
Sachstand zu BP 3:
Im Jahr 2026 steht die Evaluation des Bewerbungsverfahrens und des in 2023 beschlossenen Kriteriensets an. In die Auswertung werden die Erfahrungen aus der in diesem Jahr durchgeführten sowie der im nächsten Jahr stattfindenden Ausschreibung einfließen. Für diesen Zweck erfolgte bereits in diesem Jahr der Einsatz eines Fragebogens zur Bewertung der Kriterien sowie die Möglichkeit zur Einschätzung der Bedienungsfreundlichkeit der Internetplattform für die Pachtinteressenten. In Zukunft werden Informationen aus der Verpachtungspraxis und aus dem Vertragscontrolling wichtige Erkenntnisse und Anpassungserfordernisse für die weitere Arbeit liefern.
Beschlusspunkt 4:
umgesetzt
Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.
Sachstand zu BP 4:
Die im Haushaltsjahr 2020 bereit gestellten Mittel wurden für die Erarbeitung der Grob- und Feinkonzeption sowie die fachliche Begleitung durch ein externes Landwirtschafts-Consultingunternehmen verwendet.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: 08/2026
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 22.04.2026
Beschlusspunkt 1:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.
Sachstand zu BP 1:
in Arbeit
Im Jahr 2025 erfolgte die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der 1. Tranche von städtischen Landwirtschaftsflächen nach dem beschlossenen Kriterienset.
Nach Auswertung der eingegangenen Gebote konnten fünf neue Landpachtverträge abgeschlossen werden. Bei zwei Losen wird die Bewirtschaftung durch die bisherigen Pächter fortgesetzt, da die erstplatzierten Bewerber die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die beabsichtigte Bewirtschaftung nicht beibringen konnten.
Die 2. Tranche befindet sich in Ausschreibung.
Die zweite Beschlussvorlage zur Gesamtkonzeption Landwirtschaft widmet sich den Themen Regionale Wertschöpfungsketten und Ernährungsstrategie Leipzig. Die Bearbeitung erfolgt durch das Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz. Das Referat plant, diese Vorlage im Sommer 2026 in die Gremienbefassung zu geben. Aktuell wird die Priorisierung von verschiedenen Maßnahmen mit den zu beteiligenden Fachämtern vorbereitet.
Beschlusspunkt 2:
Die Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.
Sachstand zu BP 2:
umgesetzt
Ausgehend von der Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 18.10.2023 zum 1. Teil der Gesamtkonzeption ist jährlich die öffentliche Ausschreibung von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschiedener Größenklassen in mehreren Losen in einer Tranche vorgesehen. Dabei ist das Ziel, jeweils im Frühjahr eines Jahres die vorgeprüften und verwaltungsseitig abgestimmten Flächen über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen über eine Internetplattform auszuschreiben. Über die zeitlich gestaffelte Auswertung, Vertrags-verhandlung, Gremienbefassung und anschließenden Vertragsabschluss soll sichergestellt werden, dass die Flächenbewirtschaftung vertragsgemäß ab dem 1. Januar des Folgejahres beginnen kann. Aus den Ausschreibungskriterien heraus ergeben sich Verpflichtungen für die Flächenbewirtschafter, die im Rahmen eines noch zu etablierenden Controllings verwaltungsseitig nachgehalten und dokumentiert werden müssen.
Beschlusspunkt 3:
Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.
Sachstand zu BP 3:
umgesetzt
Im Jahr 2026 steht die Evaluation des Bewerbungsverfahrens und des 2023 beschlossenen Kriteriensets an. Hierzu erfolgte bereits im vergangenen Jahr der Einsatz eines Fragebogens zur Bewertung der Kriterien sowie die Möglichkeit zur Einschätzung der Bedienungs-freundlichkeit der Internetplattform für die Pachtinteressenten. Darüber hinaus wurden Anfang des Jahres 2026 mit einzelnen Beteiligten Experteninterviews geführt. Derzeit werden die Fragebögen und Experteninterviews ausgewertet.
Das Ergebnis soll dem GVA vorgestellt und mit den Landwirten besprochen werden.
Beschlusspunkt 4:
Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.
Sachstand zu BP 4:
umgesetzt
Die im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellten Mittel, wurden für die Erarbeitung der Grob- und Feinkonzeption sowie die fachliche Begleitung durch ein externes Landwirtschafts-Consultingunternehmen verwendet.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: 08/2027