Antrag: Anlage von Wildblumen- bzw. Feldheckenstreifen

Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.

2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.

3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.

4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.

Antrag vom 19. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

In allen neuen Pachtverträgen ist privatrechtlich als Bedingung zu verankern, dass durch den Pächter 5 % der Fläche als Wildblumen- bzw. Feldheckenstreifen anzulegen sind. Diese sollen nicht unter 6 m Breite sein.
Der Pachtzins wird dann auf die noch verbleibende Fläche berechnet. Für die Errichtung wird im Gegenzug der Gesamtpachtzins für die Fläche dauerhaft um 20 % für angelegte und zu pflegende Wildblumenstreifen und 40 % für Feldheckenstreifen abgesenkt.  

Sachverhalt:

„In Sachsen hat in den letzten Jahrzehnten die Zahl der ausgestorbenen, vom Aussterben bedrohten oder in ihrem Bestand gefährdeten Arten stark zugenommen. War in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schon ein Verlust von 67 Pflanzenarten festzustellen, so stieg dieser zwischen den Jahren 1950 und 2000 nochmals rapide auf 101 Arten.
Hauptursache für den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten ist die Zerstörung ihrer Lebensräume. In den dicht besiedelten Teilen Mitteleuropas, zu denen auch Sachsen gehört, sind die Intensivierung der Landnutzung, die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr sowie Schadstoffemissionen in die Luft und in Gewässer von besonderer Bedeutung. Über die Hälfte aller in Sachsen vorkommenden Lebensraumtypen gelten als gefährdet.“ (Agrarbericht 2018 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft).

Experten sind sich einig, dass die intensivierte Landwirtschaft mit hohem Pestizideinsatz, blütenarmen Monokulturen und Überdüngung ehemals artenreicher Wiesen eine Schlüsselrolle beim dramatischen Insektenschwund spielt. Auch wir stehen mit unseren Flächen in der Verantwortung für aktiven Landschafts- und Artenschutz. Um der dramatischen Entwicklung Einhalt zu gebieten, bedarf es des konsequenten Eintretens zur Sicherung der biologischen Vielfalt und nicht ständig wiederholender Absichtserklärungen.

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