Antrag: Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße

Antrag vom 30. November 2017

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beauftragt die Leipziger Verkehrsbetriebe Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen.
  2. Dazu ist dem Stadtrat innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten und im Falle eines positiven Verhandlungsergebnisses sind durch LVB und Stadt umgehend entsprechende bauliche Anpassungen am und hinter dem Haltestellenbereich einzuleiten.

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Ausbau der LVB- Haltestelle Holbeinstraße stadtauswärts im Jahr 2005 durch die LVB, wurde der Fußweg vorgezogen und zugleich der Radverkehr vor den Fußweg in den Gleisbereich geleitet. Diese Lösung ist sehr unfallträchtig, da die Radfahrenden aus dem Straßenrandbereich einen Bogen in den Gleisbereich fahren müssen, damit vor die nachfolgenden Pkw-Verkehr oder die Straßenbahn kommen und sich zugleich zwischen den Schienen vorwärtsbewegen müssen. Das hat schon zu vielen Stürzen und Verletzungen geführt, welche direkt mit der Straßenorganisation zusammenhängen, die wir als unbefriedigend und verbesserungsbedürftig bezeichnen.

Die Verkehrsorganisation bedeutet an dieser Stelle eine konkrete Unfallgefährdung für einen Teil der Verkehrsteilnehmer, welche mit einem geringfügigen Umbau der Haltestelle zu verbessern  wäre. So, wie auch an der gegenüberliegenden stadteinwärtigen und vielen weiteren Stellen im Straßennetz, könnte der Radverkehr mit einer angepassten Auffahrt und Abfahrt über abgesenkte Bordsteine  auf den Fußweg geleitet und vor den wartenden LVB-Kunden geführt werden. Mittels Markierung sollte eine optische Trennung von Rad- und Gehweg erfolgen. Das wäre kein Umbau der Haltestelle und damit auch kein  Grund für eine Fördermittelrückzahlung.

Durch das erheblich gestiegene Radverkehrsaufkommen nach der Sanierung der Könneritzstraße hat die Unfallgefährdung zudem eine neue Dimension bekommen. Die LVB darf diese Situation nicht einseitig im Sinne ihrer eigenen Kunden betrachten sondern sollte gemeinsam mit der Stadt Leipzig eine Verbesserung erarbeiten. Sodann sollten die LVB auf den Fördermittelgeber zugehen und über die notwendigen Anpassungsmaßnahmen verhandeln, mit dem Ziel, die erhaltenen  Fördermittel bei einem teilweisen Umbau nicht zu gefährden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Februar 2018

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zu folgendem Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH die Leipziger Verkehrsbetriebe Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen.
  2. Dazu ist dem Stadtrat innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten und im Falle eines positiven Verhandlungsergebnisses sind durch die LVB GmbH in Abstimmung mit der Stadtverwaltung umgehend entsprechende Planungen für einen entsprechenden Umbau der Haltestelle zu beauftragen, um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen.
  3. Von Seiten der LVB GmbH ist zu prüfen, inwieweit eine Einordnung dieses Vorhabens zusätzlich zu den bisher im Wirtschaftsplan der LVB GmbH eingestellten Maßnahmen im Jahr 2018 gewährleistet werden kann.


Sachverhalt:

Die Probleme bzgl. des Haltestellentyps und des erforderlichen schiefwinkligen Querens der Schienen durch Radfahrer sind der Stadtverwaltung bekannt.

Ein Umbau der landwärtigen Haltestelle Holbeinstraße zu einer Kap-Haltestelle mit angehobener Radfahrbahn analog der Haltestellen Rödelstraße und Stieglitzstraße, bei der das schiefwinklige Queren der Schienen vermieden werden kann, ist grundsätzlich möglich. Die Straßenbahnhaltestelle ist eine Anlage der LVB GmbH.

Bezüglich einer Umsetzung eines entsprechenden Umbaus der Haltestelle hat deshalb die Stadt Leipzig bereits im Rahmen der Baumaßnahme Könneritzstraße bei der LVB GmbH nachgefragt.

Die LVB GmbH hat einen entsprechenden Umbau der Haltestelle mit Verweis auf die Bindefrist von 25 Jahren für die geflossenen Fördermittel der erst Ende 2004/Anfang 2005 behindertengerecht ausgebauten Haltestelle und der bei einem vorfristigen Umbau dann erforderlichen Zurückzahlung der Fördermittel abgelehnt.

Über den Sachverhalt wurde bereits im Rahmen der Baumaßnahme Könneritzstraße aufgrund einer Anfrage an den Oberbürgermeister im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau des Stadtrats und erst in diesem Jahr aufgrund einer Anfrage des Stadtbezirksbeirates Südwest von der Verwaltung informiert.

Von Seiten der LVB GmbH muss geprüft werden, inwieweit eine zeitnahe Realisierung des Umbauvorhabens zusätzlich zu den bisher im Haushalt der LVB GmbH für 2018 eingestellten Maßnahmen bzw. an Stelle eines anderen Vorhabens erfolgen kann.

Der Realisierungszeitraum für das Vorhaben ist u. a. auch davon abhängig, ob z .B. ein zeitaufwendiges Genehmigungsverfahren (Änderung der Plangenehmigung) bei der Landesdirektion Sachsen durchgeführt werden muss.


Beschluss der Ratsversammlung am 21. März 2018

Der Antrag wurde einstimmig im Sinne des vom Antragsteller zur Abstimmung gestellten Verwaltungsstandpunkt vom Stadtrat beschlossen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 07.06.2018

in Arbeit

In ihrem Schreiben vom 03.05.2018 an den Oberbürgermeister hat die LVB GmbH nach Prüfung des Sachverhaltes mitgeteilt, dass sich die Realisierung einer einfachen Lösung (nur Bordabsenkung und Markierung etc.) nicht umsetzen lässt.
Im Bereich der Haltestelle wären die vorschriftsgemäßen Durchgangsbreiten nicht gegeben, in der Zufahrt zur Haltestelle ab der Kurve an der Ernst-Mey-Straße müsste ebenfalls eine getrennte Radverkehrsführung mit ausreichend Abstand zum Gleis und entsprechender Umorganisation des Straßenraums hergestellt werden.
Aus diesen Gründen muss zur Umsetzung des Antrags ein entsprechendes Planungsprojekt zu einem notwendigen Umbau aufgelegt werden.
Ein zielführendes Gespräch mit dem Fördermittelgeber ist erst möglich, wenn die Inhalte des Projekts hinreichend untersucht sind, um über ausreichende Argumentationsgrundlagen zu verfügen.
Da von dem Umbau aus derzeitiger Sicht keine originären LVB-Anlagen (Gleis, Fahrleitung) betroffen wären, kann das Vorhaben aus Sicht der LVB GmbH aus Gründen der Gesellschaftssatzung nicht allein von der LVB GmbH umgesetzt werden.
Entsprechend den daraufhin erfolgten Abstimmungen zwischen LVB GmbH und Stadtverwaltung soll eine entsprechende Vorplanung zeitnah beauftragt werden, um den Umfang der Baumaßnahme und auch die Baukosten ermitteln zu können.
Eine Angebotsabfrage wurde von Seiten der Stadtverwaltung bereits verschickt.
Zielstellung ist, dass auf Basis einer innerhalb der Stadtverwaltung und mit der LVB GmbH abgestimmten Vorplanung noch in diesem Jahr eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber der LVB GmbH erfolgen kann.
In Abhängigkeit vom Umfang der Baumaßnahme, von der Umsetzung der bereits für eine Realisierung vorgesehenen Straßenbahn- und Straßenbauprojekte und einer entsprechenden Einordnung in den Haushalt der Stadt bzw. in den Wirtschaftsplan der LVB GmbH soll eine zeitnahe Umsetzung angestrebt werden.
Eine Umsetzung könnte unter Beachtung der Verfahrensabläufe (Planungshasen, Ausschreibung etc.) frühestens Ende 2019 erfolgen, wenn von Seiten der Landesdirektion kein Baurecht gefordert wird und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können (u. a. abhängig von der noch zu ermittelnden Größenordnung des Vorhabens).

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 24.09.2018

in Arbeit

Entsprechend den Abstimmungen zwischen LVB GmbH und Stadtverwaltung wurde von Seiten der Stadtverwaltung bereits eine Vorplanung beauftragt. Auf Basis dieser Planung sollen dann der Umfang der Baumaßnahme und auch die Baukosten ermittelt werden.
Zielstellung ist, dass auf Basis einer innerhalb der Stadtverwaltung und mit der LVB GmbH abgestimmten Vorplanung noch in diesem Jahr eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber der LVB GmbH erfolgen kann.
In Abhängigkeit vom Umfang der Baumaßnahme, von der Umsetzung der bereits für eine Realisierung vorgesehenen Straßenbahn- und Straßenbauprojekte und einer entsprechenden Einordnung in den Haushalt der Stadt bzw. in den Wirtschaftsplan der LVB GmbH soll eine zeitnahe Umsetzung angestrebt werden.
Eine Umsetzung könnte unter Beachtung der Verfahrensabläufe (Planungshasen, Ausschreibung etc.) frühestens Ende 2019 erfolgen, wenn von Seiten der Landesdirektion kein Baurecht gefordert wird und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können (u. a. abhängig von der noch zu ermittelnden Größenordnung des Vorhabens).

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 26.08.2019:

x in Arbeit

Zwischenzeitlich wurde entsprechend den Abstimmungen zwischen LVB GmbH und Stadtverwaltung im Auftrag der Stadtverwaltung eine Vorplanung für den Umbau der Haltestelle erarbeitet und der Umfang der erforderlichen Baumaßnahmen ermittelt.

Die Planung wurde im Dezember 2018 an die LVB GmbH m. d. B. um Stellungnahme übergeben. Mit Schreiben vom 15.04.2019 hat die LVB GmbH ihre Stellungnahme abgegeben. Zur Planung gibt es von Seiten der LVB GmbH keine grundsätzlichen Einwände.

Die Forderungen der LVB GmbH zu den Details der Planung wurden geprüft und eingearbeitet. Ebenso wurde eine Grobkostenschätzung erarbeitet.

Mit Schreiben vom 18.06.2019 hat die Stadtverwaltung die überarbeitete Vorplanung an die LVB GmbH mit der Bitte übergeben, eine zeitnahe Abstimmung beim Fördermittelgeber der LVB GmbH zu organisieren.

Eine Realisierung des Vorhabens könnte unter Beachtung des aktuellen Stands und der weiteren Verfah­rens­­abläufe (Planungshasen, Aus­schreibung etc.) frühestens ab 2020 erfolgen, wenn von Seiten der Landesdirektion kein Baurecht gefordert wird und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt wer­den können.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 27.07.2020:

x in Arbeit

Im Rahmen einer mündlichen Beantwortung der Anfrage VII-F-00861 wurde in der Ratsversammlung am 26.02.2020 letztmalig über den Sachstand zur o. g. Maßnah­me berichtet.

Die entsprechend den Abstimmungen zwischen LVB GmbH und Stadtverwaltung im Auftrag der Stadtverwaltung erarbeitete Vorplanung für den Umbau der landwärtigen Haltestelle Holbeinstraße zu einer Kaphaltestelle mit angehobener Radfahr­bahn wurde inzwischen abge­schlossen.

Mit Schreiben vom 11.03.2020 hat die LVB GmbH mitgeteilt, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Fördermittelgeber der LVB GmbH nach Prüfung der ein­gereichten Planunterlagen mit Schreiben vom 04.03.2020 mitgeteilt hat, dass keine Einwände bezüglich eines Umbaus bestehen.

Die Vorplanung wurde am 02.06.2020 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt.

Der Umbau der Haltestelle wurde grundsätzlich begrüßt. Hinweise gab es hinsichtlich der in der Planung vorgesehenen Einordnung von 2 PKW Stellflächen bzw. einer Andienungsfläche, die im Seitenbereich vorgesehen ist.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sieht die Planung ab E.-Mey-Straße in der Zufahrt zur Haltestelle die Einordnung eines Radfahrstreifens vor. Dadurch ist der Wegfall von PKW- Stellflächen am Fahrbahnrand (Entfall von ca. 10 Stellflächen, Einordnung von 2 neuen Ersatzstandorten sowie einer Andienungs­fläche im Seitenbereich) bedingt. Durch die Einordnung der Andienungsfläche im Seitenraum ist der Wegfall eines Jungbaumes (Spendenbaum) bedingt.

Auf Basis der Vorplanung soll nun zeitnah die Weiterführung der Planung im Rahmen der nächsten Planungsphase, der Entwurfsplanung, erfolgen.

Parallel wird eine Vorstellung der Planung in einer Sitzung des Stadtbezirksbeirats Südwest (SBB SW) nach der Sommer­pause vorbereitet.

Eine Realisierung des Vorhabens könnte unter Beachtung des aktuellen Stands und der weiteren Verfah­rens­­abläufe (Planungshasen, Aus­schreibung etc.) frühestens ab 2021 erfolgen, wenn von Seiten der Landesdirektion kein Baurecht gefordert wird und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt wer­den können.

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