Antrag: Antrag auf Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens “Ausbau des Verkehrsflughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“, 15. Planänderung
Antrag vom 07. März 2024
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) für eine Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens “Ausbau des Verkehrsflughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ 15. Planänderung, 1. Tektur, einzusetzen.
Begründung:
In der 63. Sitzung der Fluglärmkommission am 8. November 2023 informierte der Flughafen, dass in Teilen der Ortslage Lützschena-Stahmeln „eine Überschreitung des im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Kriteriums der Aufwachwahrscheinlichkeit festgestellt“ wurde. „Grund dafür sind geografische Besonderheiten.“ Betroffen sind ca. 2000 Haushalte, was etwa 6000 Personen entspricht.
Das bedeutet, dass die im Ordner 5 (Dokument „94. Fortschreibung der Fluglärmprognose_Obermayer“) und in der Anlage 10 (Ausgewählte Nachweispunkte) enthaltenen Lärmberechnungen in Teilen für die Ortslagen Leipzig (LEI), also in dem am dichtesten besiedelten Nachtlärmgebieten, falsch sind.
Von den besagten „geografischen Besonderheiten“ und den daraus resultierenden erhöhten Lärmwerten sind allerdings auch die angrenzenden Ortschaften wie Böhlitz-Ehrenberg, Burghausen und Rückmarsdorf betroffen.
Damit hin beruht auch die Stellungnahme der Stadt Leipzig zur 1. Tektur auf falschen Annahmen/Parametern. Das bedeutet in der Konsequenz, dass die zugrundeliegende Bauplanung von erheblich geringeren Lärmbelastungen für ihre Anwohner*innen bzw. von einem wesentlich kleineren Nachtlärmgebiet ausgeht – und also der Stadt Leipzig und ihren Bürger*innen fälschlicherweise erheblich weniger Belastungen verspricht.
Verwaltungsstandpunkt vom 22.04.2024
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Landesdirektion Sachsen hinsichtlich des aktuellen Planfeststellungsverfahrens “Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld“ - 15. Planänderung, 1. Tektur für Folgendes einzusetzen:
- Prüfung der Notwendigkeit neuer Fluglärmberechnungen für die Lärmschutzzonen nach Fluglärmschutzgesetz vor dem Hintergrund der Auswertung der Messergebnisse des Leipziger Ortsteils Lützschena-Stahmeln.
Dabei soll untersucht werden, ob das angewendete Rechenverfahren zur Ermittlung der Lärmschutzzonen die lokalen geografischen Besonderheiten in diesem Ortsteil und deren Auswirkungen auf die Lärmausbreitungssituation adäquat abbildet. - Kommt die unter dem Punkt 1 geforderte Prüfung zu dem Ergebnis, dass die lokale Belastungssituation nicht angemessen wiedergegeben wird, so sind Neuberechnungen der Lärmschutzzonen unter Berücksichtigung der Messergebnisse des Leipziger Ortsteils Lützschena-Stahmeln und bei Vergrößerung der Lärmschutzzonen eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Begründung:
Der im Antrag Nr. VII-A-09942 genannte Sachverhalt der besonderen lokalen Lärmbelastungssituation im Leipziger Ortsteil Lützschena-Stahmeln ist der Planfeststellungsbehörde, der Landesdirektion Sachsen (LDS), bekannt. Einerseits hat die Flughafen Leipzig/Halle GmbH nicht nur die Mitglieder der Fluglärmkommission (in der 63. Sitzung) sondern auch die LDS über die Auswertung der Lärmmessungen im Ortsteil Lützschena-Stahmeln informiert und gegenüber der LDS die Zusage gegeben, für Anwesen in den entsprechenden lärmbelasteten Gebieten in Schkeuditz und Leipzig Schallschutz nach den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 4. November 2004 i. d. F. seiner Ergänzungen und Änderungen zum Nachschutzgebiet zu leisten.
Andererseits hat die Stadt Leipzig in ihrer ersten Stellungnahme vom 12. Februar 2021 zum 15. Planänderungsverfahren der Flughafen Leipzig/Halle GmbH bereits die LDS auf die Messergebnisse und den damit verbundenen Sachverhalt hingewiesen, dass außerhalb des zum damaligen Zeitpunkt festgesetzten Nachtschutzgebiets eine Überschreitung des Schallschutzkriteriums zur Auslösung von Schallschutzmaßnahmen im Nachtzeitraum festgestellt worden ist. Infolgedessen hat die Stadt Leipzig in ihrer Stellungnahme auch eine Neuberechnung des Nachtschutzgebietes unter Berücksichtigung dieser Messergebnisse inkl. Ergänzung/Änderung des Lärmgutachtens eingefordert. An dieser Einwendung hat die Stadt Leipzig in ihren weiteren Stellungnahmen vom 18. Mai 2022 und vom 14. Juli 2023 festgehalten.
Das Nachtschutzgebiet nach Planfeststellungsbeschluss ist zu unterscheiden von den Lärmschutzzonen nach Fluglärmschutzgesetz. Die im Rahmen der Beteiligungsrunde zum 15. Planänderungsantrag, 1. Tektur ausgelegten Planungsunterlagen enthalten keine Neuberechnung für das Nachtschutzgebiet für die Prognosedaten für 2032. Dagegen beinhaltet das Dokument „94-Fortschreibung der Fluglärmprognose Obermeyer.pdf“, auf welches im Sachverhalt des Antrags VII-A-09942 verwiesen wird, Neuberechnungen für die Lärmschutzzonen nach Fluglärmschutzgesetz für den Prognosenullfall 2032 sowie Planfall 2032.
In den zuvor genannten drei Stellungnahmen der Stadt Leipzig zum 15. Planänderungsverfahren ist nicht konkret aufgeführt, dass auch untersucht werden soll, ob die neu berechneten Lärmschutzzonen nach Fluglärmschutzgesetz die geografischen Besonderheiten im Bereich des Leipziger Ortsteils Lützschena-Stahmeln und der Stadt Schkeuditz und damit die erhöhten Lärmbelastungen abbilden bzw. berücksichtigen. Um den Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen, enthält der Alternativvorschlag daher den Auftrag, gegenüber der LDS eine Klärung dieses Sachverhalts bzw. eine Berücksichtigung der lokalen geografischen Besonderheit in den Berechnungen für die Schutzzonen nach Fluglärmschutzgesetz einzufordern. Außerdem sieht der alternative Beschlusspunkt 2 die Forderung einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. Träger öffentlicher Belange vor, sofern Neuberechnungen notwendig und diese eine Vergrößerung der Schutzzonen ergeben.
Vor den oben ausgeführten Hintergründen wird eine Einforderung der Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens – wie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen – als nicht verhältnismäßig angesehen, zumal hauptsächlich von lokalen Effekten etwaiger neu berechneter Fluglärmbelastungen ausgegangen wird. Ergänzend kann angeführt werden, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Auswirkungen auf Bauleitplanverfahren der Stadt Leipzig ersichtlich sind.
Außerdem wäre eine Wiederholung des Planfeststellungsverfahrens mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Mehraufwand für die öffentliche Hand, insbesondere für die LDS und für die Flughafen Leipzig/Halle GmbH als Antragstellerin, an deren Muttergesellschaft die Stadt Leipzig Anteilseignerin ist, verbunden.
Abstimmungsergebnis in der Ratsversammlung vom 19.06.2024
Der Antrag wird mit 28:28:2 Stimmen mit Patt abgelehnt.