Antrag: Anwendung von digitalem 3-D-Stadtmodell bei Stadt- und Bauleitplanung

Beschluss der Ratsversammlung am 21. Januar 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung, der von uns als antragstellender Fraktion übernommen wurde, einstimmig bei drei Enthaltungen vom Stadtrat beschlossen:

  1. Die Stadtverwaltung wird ab dem 2. Quartal 2021 das 3D-Stadtmodell einsetzen, um die Stadtgesellschaft über bedeutsame Planungs- und Bauvorhaben zu informieren.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 3. Quartal 2021 eine Vorlage zum zukünftigen Einsatz der 3D-Technologie in der Stadtverwaltung zu erstellen.

Antrag vom 11. September 2020

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Leipziger*innen in Stadt, Stadtbezirken und Ortschaften künftig transparent und plastischvisuell mit dem 3D-Stadtmodell über Planungsvorhaben und Datengrundlagen zu informieren.

Begründung:

Ob der Eutritzscher Freiladebahnhof, der Stadtraum Bayerischer Bahnhof, die Westseite des Hauptbahnhofs, das Krystallpalast-Areal, das Areal um die Georg-Schwarz-Brücken, das Bahngelände hinter der Rosa-Luxemburg- bzw. Schulze-Delitzsch-Straße oder der Wilhelm-Leuschner-Platz sowie der Matthäikirchhof, die planerische Festsetzung von Bebauungsplänen erfolgt in Leipzig immer noch nur ausschließlich in zweidimensionalen Plänen. Ebenso der Flächennutzungsplan.

Dabei und auch bei der Beteiligung von betroffenen Einwohner*innen und Trägern öffentlicher Belange in der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in der Bürger*innen- und Akteursbeteiligung, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht, ist eine anschauliche Präsentation und Visualisierung besonders wichtig.

Auf Basis von 3D-Gebäudemodellen kann die umgebende Bebauung geometrisch exakt visualisiert werden. Geplante Gebäude, Planungsalternativen und planungsrechtliche Festsetzungen lassen sich mit dem 3D-Stadtmodell kombinieren. Auch Präsentationen einzelner Gebäude im LoD3 in einer LoD2-Umgebung sind möglich.

Ob die künftigen Georg-Schwarz-Brücken überdimensioniert sind und der Neubau sich stadträumlich in die Umgebung einfügen wird oder der Wilhelm-Leuschner-Platz im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes doch mehr Bruttogeschossfläche verträgt, die Präsentation des 3D-Stadtmodells würde die Entscheidungsfindung in den meist umfangreichen Abstimmungsprozessen in jedem Falle wesentlich erleichtern.

Aussehen und Wirkung der neuen Gebäude im Zusammenhang mit bereits vorhandener Bebauung sind realitätsnah und plastischer als in zweidimensionalen Plänen, was insbesondere Nichtfachleuten entgegenkommt. Veränderungen im virtuellen Modell erlauben die Diskussion über mögliche Varianten während des Entscheidungsprozesses. Die Entscheidung selbst kann Bürger*innen mit einer realitätsnahen Präsentation vermittelt werden, auch mit Hilfe eines Druckmodells.

 

Verwaltungsstandpunkt vom November 2020

Alternativvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird ab dem 2. Quartal 2021 das 3D-Stadtmodell einsetzen, um die Stadtgesellschaft über bedeutsame Planungs- und Bauvorhaben zu informieren.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 3. Quartal 2021 eine Vorlage zum zukünftigen Einsatz der 3D-Technologie in der Stadtverwaltung zu erstellen.

Begründung

Aussehen und Wirkung geplanter Bauvorhaben, insbesondere im Kontext der bestehenden Bebauung, können durch eine 3D-Visualisierung anschaulich visualisiert werden und erleichtern so auch Nichtfachleuten die konstruktive Auseinandersetzung mit künftigen Bauprojekten. Das trägt wesentlich zur Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur bei und eröffnet weitere Möglichkeiten der partizipativen Quartiersentwicklung

Der Antrag verfolgt den Einsatz von 3D-Technologie (3D-Stadtmodell) bei zukünftigen Bauvorhaben im Rahmen der Stadt- und Bauleitplanung, um die Beurteilung und Entscheidungsfindung bei den meist umfangreichen Abstimmungsprozessen zu erleichtern.

Die Stadtverwaltung sieht die beschriebenen Anwendungsfälle bereits seit Längerem als geeignete Anwendungsfälle für z. B. die Stadtplanung und Wirtschaftsförderung (städtebauliche Wettbewerbe, Ansiedlungspotentiale für die Wirtschaft). Daher wurde unter Nutzung der GDI (Geodateninfrastruktur)-Ressourcen unter Federführung des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung das 3D-Stadtmodell aufgebaut, um einen wesentlichen Baustein der Geodatenbasis für die nächsten Jahre bereitzustellen (https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/bauen/geodaten-und-karten/3d-stadtmodell/):

es liegt ein 3D-Stadtmodell der gesamten Stadt vor. Dieses beinhaltet rund 150.000 Gebäude im Stadtgebiet (im Level of Detail (LOD) 2, texturiert, untexturiert), ca. 105.000 im Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) erfasste Straßen- und Grünbäume, 439 modellierte Brückenanlagen (Datengrundlage Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA)), alle Windkraftanlagen und Litfasssäulen sowie die dazugehörigen Attribute. Die jeweiligen Fachamtsdaten werden in der GDI aus den Fachämtern zentral geführt und können dadurch regelmäßig aktualisiert werden. Dabei ist zu beachten, dass Gebäude im innerstädtischen Bereich (Intranet) eine hohe Aktualität besitzen, nach außen (Internet) müssen neuere Gebäude noch modelliert werden.

Zukünftig ist eine sukzessive Erweiterung mit Stadtmobiliar vorgesehen, u.a. Fahrgastunterstände, Lichtmasten, Bänke etc.

In dem beschriebenen Bearbeitungsstand wird das 3D-Stadtmodell ca. Ende Oktober 2020 im Intranet den Beschäftigten der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt. Eine Anbindung an das LeipzigGIS ist vorgesehen. Eine Veröffentlichung des 3D-Stadtmodells für die Öffentlichkeit ist für 2021 geplant. Der Zugriff soll wie beim 3D-Weihnachtsmarkt (Veröffentlichung 2018, 2019) erfolgen.

Bereits in den letzten Jahren wurden Visualisierungen/ Variantenvergleiche von geplanten Bauprojekten im AGB (Abteilung Geodatenservice) umgesetzt (u. a. Techpark Leipzig, Teilnahmewettbewerb Sternburgbrauerei Lützschena, Panometer Alte Messe). Je nach Umfang und Qualitätsanspruch wurde die Visualisierung von Planungsszenarien von den jeweiligen Fachämtern an externe Firmen vergeben. Die dazugehörigen Grundlagendaten (Umgebung, DGM etc.) wurden durch das AGB im Vorfeld an die externen Büros zugeliefert.

Eine Integration von Architekturmodellen in das 3D-Stadtmodell ist unter Einhaltung der Standards (Datenformate und Inhalte) problemlos möglich und bereits auch erprobt (Post, Lindenauer Hafen).

Nach Einschätzung des AGB sind (bei Gewährleistung der parallelen Laufendhaltung/ Betriebs des 3D-Stadtmodells) monatlich ein bis maximal zwei solcher Integrationen von Datenmodellen bzw. Visualisierungen (je nach Umfang auch der Veröffentlichung...) realisierbar.

Realisierungs- / Zeithorizont

Im vorstehend genannten Umfang (monatlich ein bis zwei Projekte) kann ab dem 2. Quartal 2021 das 3D-Stadtmodell eigesetzt werden, um über Planungsvorhaben und Datengrundlagen im Internet zu informieren. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Daten (kompatible Datenformate und -inhalte) durch die Träger der Vorhaben zur Verfügung gestellt werden.

Für den umfangreicheren Einsatz der 3D-Technologie (3D-Stadtmodell) wäre zunächst zu klären, welche Vorhaben und in welchem Umfang diese Vorhaben im Rahmen von Beteiligungsverfahren bereitgestellt werden sollen. Nicht jede Art von Planung ist für eine 3D-Darstellung geeignet, so wären z. B. Nutzungsarten-Bebauungspläne auszuschließen, da in diesen keine Gebäude festgesetzt werden. Ebenso muss bei kleineren Projekten/Plänen der Aufwand und der Nutzen bzw. Mehrwert an Informationsgehalt von 3D-Darstellungen abgewogen werden. Die Einführung einer solchen „3D-Information“ sollte daher vom Umfang und der "Strahlkraft" der Projekte abhängig gemacht werden und mittelfristig Schritt für Schritt erfolgen.

Der Oberbürgermeister soll daher beauftragt werden, eine Vorlage zum zukünftigen Einsatz der 3D-Technologie in der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Aspekte (u. a. Aufwand-/Nutzenanalyse) zu erstellen.

 

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