Antrag: Astoriatunnel als Notunterkunft für Wohnungslose einrichten
Antrag vom 4. Dezember 2025
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits für den Publikumsverkehr gesperrten Astoriatunnel als temporäre Schutzeinrichtung für Wohnungslose einzurichten. Hierfür sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Aufstellen von Faltbetten oder Isomatten
- Einrichtung einer Toilettenanlage
- Regelmäßiges Anlaufen durch Streetwork, um Hilfeangebote und Moderation vor Ort zu gewährleisten.
- Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit
Begründung
Mit der Räumung des Zeltplatzes in der Nürnberger Straße ist das Problem der wohnungslosen Menschen nur verlagert worden. Immer wieder kommt es zu ungeordneten Zeltlagern an verschiedenen Orten in der Stadt, wie zuvor am Astoriatunnel, am Hauptbahnhof Westseite, im East Park Fiction, am Jahrtausendfeld oder jüngst in der Nürnberger Straße. Diese ungeordneten Lager überfordern die Nachbarschaften, die Lärm, Unrat und Auseinandersetzungen aushalten müssen, bis eine Räumung erfolgt. Es braucht endlich einen geordneten Platz für informelles Nächtigen.
Der bereits gesperrte Astoriatunnel bietet sich hierfür und insbesondere für wohnungslose Menschen an, die die Übernachtungshäuser nicht aufsuchen wollen oder können. Mit einer Toilettenanlage und Betreuung durch Streetwork können störende Effekte minimiert und Hilfeangebote direkt vor Ort bereitgestellt werden. Unsere Erwartung ist eine selbstorganisierte Ordnung, mit selbstverantwortlicher Entsorgung und respektvollen Miteinander. Realistischerweise muss aber mit städtischen Ressourcen gerechnet werden.
Ein erfolgreiches Beispiel ist die Notunterkunft am Eschenheimer Tor in Frankfurt/Main, die niedrigschwellig und kostenfrei genutzt werden kann. Hier können Menschen Schutz für die Nacht finden.
Durch diese Maßnahme kann die Stadt ein Zeichen der Solidarität setzen und gleichzeitig die Lebensqualität in den betroffenen Stadtteilen verbessern – zumindest bis in der Kurt-Schumacher Straße die Notschlafstelle endlich eröffnet wird.
Verwaltungsstandpunkt vom 11. Februar 2026
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Die Notunterbringung von obdachlosen Personen muss dem Anspruch der Menschenwürde genügen. Dafür sind angemessene hygienische Rahmenbedingungen (fließendes Wasser, Sicherheit und ein Mindestmaß an Häuslichkeit) zu gewährleisten. Die bestehenden Notunterkünfte stellen eine menschenwürdige Unterbringung sicher Die im Antrag vorgeschlagenen temporären Schutzeinrichtungen erfüllen diese Kriterien nicht und sind deshalb abzulehnen.
In Leipzig wird eine ausreichende Anzahl Betten zur Notunterbringung wohnungsloser Personen vorgehalten. Diese Kapazität kann bei Bedarf, z.B. im Rahmen des Winterprogramms, kurzfristig erhöht werden. So hat die Stadt Leipzig kurzfristig und vorübergehend eine kostenfreie Winternotschlafstelle für wohnungslose Männer in der Wiederitzscher Landstraße 8 eingerichtet. Mit den insgesamt 36 zusätzlichen Unterbringungsplätzen begegnet die Stadt dem Bedarf an Übernachtungsmöglichkeiten in der kalten Jahreszeit. In den verschiedenen Einrichtungen für alleinstehende Männer und Frauen stehen täglich insgesamt 379 Plätze zur Verfügung. Von diesen waren zum Stichtag 19.01.2026 58 Plätze frei.
Wohnungslose Familien werden in der Regel vorübergehend in Gewährleistungswohnungen notuntergebracht. In Leipzig stehen dafür ca. 140 Notwohnungen zur Verfügung. Auch hier ist eine kurzfristige Kapazitätserhöhung möglich.
Eine Erhöhung der Kapazitäten zur Notunterbringung erfolgt zusätzlich durch den Umzug des Übernachtungshauses für wohnungslose Frauen in die Georg-Schumann-Str. 268 im ersten Quartal 2026. Dadurch entstehen 24 weitere Plätze. Mit der Eröffnung des Übernachtungshauses in der Kurt-Schumacher-Straße 41 werden zudem bis zu 86 weitere Übernachtungsplätze geschaffen. Die Eröffnung ist Mitte des Jahres 2027 geplant.
Die aufsuchende Sozialarbeit ist ganzjährig aktiv und über das Stadtgebiet verteilt. Die Angebote umfassen drei Streetworkteams, den Hilfebus und den Medibus. Betroffene werden damit regelmäßig über die Angebote zur Notunterbringung durch die Stadt Leipzig und entsprechende Kapazitäten informiert und beraten.
Grundsätzlich sind bei der Einrichtung neuer Unterkünfte zwingend die Richtlinien der Sächsischen Beherbergungsstättenbaurichtlinie (SächsBeBauR) in Bezug auf Rettungswege, Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen und der Erreichbarkeit für Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes umzusetzen. Bei den im Antrag und im Änderungsantrag vorgeschlagenen Standorten ist dies nicht möglich.
Beschluss in der Ratsversammlung vom xy.xy.202y
Der Antrag wurde in Form des übernommenen Änderungsantrages vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen.