Antrag: Aufbau einer Selbstversicherung

Antrag vom 10. Januar 2018

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie für einen Teilbereich der abgeschlossenen Versicherungen der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung aufgebaut werden sollte und legt dem Stadtrat noch vor dem Haushaltsplanentwurf 2019/20 einen Umsetzungsvorschlag vor.
Ab dem Jahr 2019 werden die Selbstbehalte für Schadensfälle in den Haushaltsplänen zentral geplant und bewirtschaftet.

Sachverhalt:
Die Versicherungswirtschaft ist durch das anhaltend niedrige Zinsniveau und die stark wachsenden Zahlen der Schadensfälle und Schadenhöhen in den letzten Jahren sehr unter Bedrängnis geraten. Versicherungsverträge können oft nur noch zu viel schlechteren Konditionen abgeschlossen werden, die Selbstbehalte steigen immer mehr an. Die Aussichten, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren entspannt, sind sehr gering.

Die Stadt München geht seit vielen Jahren sehr erfolgreich einen anderen Weg, indem sie Bereiche von Versicherungen über eine zweckgebundene Rücklage quasi als Selbstversicherung betreibt. Finanzielle Grundlage können Versicherungsbeiträge sein, die nicht an externe Unternehmen abgeführt werden, sondern in einer eigenen Kostenstelle und Rücklage angespart werden. Die Versicherungssteuer entfällt oder kann der Rücklage zugeführt werden. Schäden werden dann aus diesem zentralen Budget an die geschädigten Ämter gezahlt.  Dies sollte auch als Weg für Leipzig geprüft werden.

Für die jetzt bestehenden Versicherungen wie bspw. Feuer- oder Elementarschäden gibt es pro Schadensfall einen hohen Selbstbehalt zwischen 2.500 – 10.000 €, die im Moment aus den Budgets der Fachämter aufzubringen sind. Da diese oft nicht oder nur unzureichend geplant sind, gehen die Ausgaben zu Lasten anderer Budgets, im Fall der Elementarschadenversicherung meist aus dem Budget für Instandhaltungen, die dadurch nicht wie geplant durchgeführt werden können. Ein anwachsender Instandhaltungsstau und ein großer bürokratischer Aufwand innerhalb der Verwaltung sind oft die Folge.
 

Daher sollten die Selbstbehalte ab dem Haushaltsjahr 2019 zentral geplant und bewirtschaftet werden, um die Fachämter von dieser Aufgabe zu entlasten.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. April 2018

Alternativvorschlag der Verwaltung:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie für die zu versichernden Risiken der Stadt Leipzig eine Selbstversicherung aufgebaut werden kann und legt dem Stadtrat bis zum Jahr 2020 einen Entscheidungsantrag vor.
  2. Die zentrale Planung der Selbstbehalte wird von der Entscheidung zur Selbstversicherung abhängig gemacht.

Sachverhalt:
 
zu 1:
Versicherungen werden durch das wachsende Schadenaufkommen und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus immer kostenintensiver. Soweit auf keine langjährigen Verträge zurückgegriffen werden kann, verschlechtern sich die Konditionen sowohl hinsichtlich der Preise als auch des Deckungsumfanges. Die Selbstversicherung (SV) ist ein Mittelweg zwischen Nichtversicherung und Fremdversicherung. Sie ist auf kalkulatorischer Basis betriebener interner Gefahrenausgleich. Die SV sollte zur Einsparung von Finanzmitteln und zur Entlastung der Ämter von unvorhersehbaren finanziellen Belastungen führen.

Eine deutsche Großstadt betreibt die SV bereits seit Jahren mit Erfolg. Seit 1950 deckt die Stadt München einen Teil ihrer Risiken über die SV. Ab 1970 wurde die SV ausgebaut. Im Jahr 1970 hatte sich eine Rücklage in Höhe von 25 Millionen Euro angesammelt. Diese Rücklage ist bis heute auf einen dreistelligen Millionenbetrag angewachsen. Somit können Prämien und Schäden aus der Rücklage getragen werden und belasten den Haushalt nicht mehr. Die Versicherungssteuer fällt weg und wird somit generell eingespart. Zu prüfen wäre, ob sich diese Art der Risikoabsicherung auch für die Stadt Leipzig eignet.

Es wären umfangreiche rechtliche, wirtschaftliche, haushaltsrechtliche, personelle und versicherungs-rechtliche Fragen zu prüfen, um zu entscheiden, ob die SV für die Stadt Leipzig ein wirtschaftlich sinnvoller Weg der Abdeckung von Risiken ist.

Diese Prüfung kann nicht im normalen Tagesgeschäft erfolgen. Die Hinzuziehung externen Sachverstandes könnte notwendig werden. Die Höhe der anfallenden Kosten ist derzeit nicht kalkulierbar. Von einem erheblichen Kostenaufwand ist aber auszugehen.

In Anbetracht der umfänglichen Prüfungen ist ein Umsetzungsvorschlag nicht vor der Haushaltsplanung 2021/2022 zu erwarten.

Bei der Prüfung der finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung des Prüfauftrages wird das Dezernat II beteiligt.

zu 2:
Die zentrale Planung von Selbstbehalten sollte an die Entscheidung zum Aufbau einer SV gekoppelt werden. Die Auswirkungen dieser zentralen Planung können in die Prüfung zum Aufbau der SV einbezogen werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 16. Mai 2018

Der Antrag wurde vom Stadtrat im Sinne des Anternativvorschlags der Verwaltung einstimmig beschlossen

 

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom Juli 2019

Zur Umsetzung kann hierzu erst 2020 berichtet werden.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 30.06.2022:

Die Beauftragung zur Überprüfung des Versicherungsportfolios und Erstellung eines optimalen Versicher­ungs­konzepts der Stadt Leipzig erfolgte: über das Ergebnis wurde in drei Vorlagen berichtet: VII-Ifo-02561 Erster Zwischenbericht zum Projekt Risiko- und Versicherungsanalyse, VII-Ifo-07309 Ergebnisbericht zum Projekt Risiko- und Versicherungsanalyse und VII-DS-00652-DS-01-DS-01 Stellenmehrbedarf zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem Projekt Risiko- und Versicherungsanalyse.

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