Antrag: Aufenthaltsqualität in der Innenstadt verbessern - mehr Platz für Menschen
Neufassung vom 7. Oktober 2021
Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:
1. Im Rahmen der Vorlage „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" wird für weitere Straßenabschnitte in der Innenstadt geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fußgängerbereich ausgewiesen werden kann. Dies trifft auf folgende Straßenabschnitte zu: Katharinenstraße, Ratsfreischulstraße, Burgstraße, Universitätsstraße, Ritterstraße, Neumarkt, Böttchergäßchen, Gewandgäßchen, Kupfergasse und Magazingasse.
1. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" wird geprüft,
a) ob und unter welchen Voraussetzungen
o Katharinenstraße,
o Ratsfreischulstraße,
o Burgstraße,
o Universitätsstraße (zwischen Grimmaische Straße – Schillerstraße)
o Ritterstraße (zwischen Am Brühl – Goethestraße + Nikolaikirchhof)
o Neumarkt (zwischen Grimmaische Straße bis Magazingasse)
als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und
Dabei wird ebenfalls geprüft, wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr ist dabei besonders zu würdigen.
b) ob und unter welchen Voraussetzungen in der Innenstadt, in Ergänzung zu bereits bestehenden und in Punkt 1 zu prüfenden Fußgängerbereichen, weitere zusätzliche Straßenabschnitte verkehrlich als „verkehrsberuhigte Bereiche“ eingeordnet und umgestaltet werden können,
c) wie der innerstädtische Fahrradstraßenring vervollständigt und insbesondere jetzt schon bestehende innerstädtische Fahrradstraßen wahrnehmbarer beschildert und abmarkiert werden können.
d) ob und wie der Andienungsverkehr weiter gebündelt und konfliktarm abgewickelt werden kann.
2. Die Verwaltung prüft außerdem, ob mit der seit 28.04.2020 gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der darin enthaltenen sogenannten Erprobungsklausel die Einrichtung von unter Punkt 1 genannten Fußgängerbereichen sowie den unter Punkt 2 beschriebenen „verkehrsberuhigten Bereichen“ als zeitlich und örtlich begrenztes innerstädtisches Pilotprojekt zur Erprobung angeordnet werden können.
Begründung der Neufassung:
Die Neufassung übernimmt den Alternativvorschlag des VSP und ergänzt ihn um die nötigen Prüfungen zu den Themen Öffnung für den Radverkehr, Prüfung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche, innerstädtischer Fahrradstraßenring sowie Optimierung Andienungsverkehr.
Beschlusspunkt 2 wird gestrichen, da die Prüfung bereits durch den VSP erfolgt ist.
Antrag vom 8. Juli 2021
Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" wird geprüft,
a) ob und unter welchen Voraussetzungen
- Katharinenstraße,
- Ratsfreischulstraße,
- Burgstraße,
Universitätsstraße (zwischen Grimmaische Straße – Schillerstraße) - Ritterstraße (zwischen Am Brühl – Goethestraße + Nikolaikirchhof)
- Neumarkt (zwischen Grimmaische Straße bis Magazingasse)
als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr ist dabei besonders zu würdigen.
b) ob und unter welchen Voraussetzungen in der Innenstadt, in Ergänzung zu bereits bestehenden und in Punkt 1 zu prüfenden Fußgängerbereichen, weitere zusätzliche Straßenabschnitte verkehrlich als „verkehrsberuhigte Bereiche“ eingeordnet und umgestaltet werden können,
c) wie der innerstädtische Fahrradstraßenring vervollständigt und insbesondere jetzt schon bestehende innerstädtische Fahrradstraßen wahrnehmbarer beschildert und abmarkiert werden können.
d) ob und wie der Andienungsverkehr weiter gebündelt und konfliktarm abgewickelt werden kann.
2. Die Verwaltung prüft außerdem, ob mit der seit 28.04.2020 gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der darin enthaltenen sogenannten Erprobungsklausel die Einrichtung von unter Punkt 1 genannten Fußgängerbereichen sowie den unter Punkt 2 beschriebenen „verkehrsberuhigten Bereichen“ als zeitlich und örtlich begrenztes innerstädtisches Pilotprojekt zur Erprobung angeordnet werden können.
Begründung:
Die Intention der Petition vom November 2019, die der Stadtrat am 8. Juli 2020 denkbar knapp mit 30/31/2 Stimmen abgelehnt hat, wird von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen weiterhin unterstützt. Eine attraktive Innenstadt ist muss weitestgehend autofrei sein.
In den vergangenen Jahrzehnten sind zahlreiche Tiefgaragen und Parkhäuser am Rand und teilweise im Inneren der Innenstadt entstanden. Darüber hinaus ausgewiesene oberirdische Stellplätze sollten ausschließlich dem Andienungsverkehr (Lieferverkehr und Rettungskräfte) dienen. Da dies aktuell nicht der Fall ist, wird regelmäßig in zahlreichen innerstädtischen Straßenabschnitten ein Parksuchverkehr, insbesondere von hochpreisigen und überwiegend auswärtigen Kraftfahrzeugen wahrgenommen.
Das Konzept der autoarmen Innenstadt muss entsprechend weiterentwickelt und gestärkt werden, indem neben dem Andienungsverkehr insbesondere der Fußgänger- und Fahrradverkehr eine weitere und notwendige Stärkung erfährt. Dazu braucht es nicht nur eine restriktivere Beschilderung, sondern einen aktiven Rückbau oberirdischer Stellplätze und mittel-/langfristig eine auch bauliche Umgestaltung von Straßen in Flaniermeilen, Shared Space bzw.
Fußgängerzonen. Dies würde auch der weiteren Stärkung der Innenstadt zugutekommen, dies es insbesondere nach den pandemiebedingten Schließzeiten und zwangsweise verschobenen Einkaufsgewohnheiten benötigt. Für die Einrichtung und Umsetzung weiterer verkehrsberuhigter Bereiche steht beispielgebend der Burgplatz.
Der notwendige Lückenschluss des innerstädtischen Fahrradstraßenrings ist dringend geboten. Ein Konzept dazu wurde bereits im Rahmen des Radverkehrskonzeptes von 2002 entwickelt. Es wird deshalb Zeit, fast 20 Jahre später die Lücken endlich zu schließen und damit sicheren und attraktiven innerstädtischen Radverkehr jenseits der Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ermöglichen.
Verwaltungsstandpunkt vom 01. Oktober 2021
Alternativvorschlag:
Im Rahmen der Vorlage „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" wird für weitere Straßenabschnitte in der Innenstadt geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fußgängerbereich ausgewiesen werden kann. Dies trifft auf folgende Straßenabschnitte zu: Katharinenstraße, Ratsfreischulstraße, Burgstraße, Universitätsstraße, Ritterstraße, Neumarkt, Böttchergäßchen, Gewandgäßchen, Kupfergasse und Magazingasse.
Begründung:
Zu Punkt 1:
Mit der Vorlage VII-P-00536-DS-02 wurde bereits der Verwaltungstandpunkt zur Petition „autofreie Innenstadt“ durch den Stadtradt bestätigt. Hier wurde aufgeführt, dass die Verwaltung gegenwärtig eine Vorlage zur „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" erarbeitet. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Katharinenstraße als Fußgängerbereich ausgewiesen werden kann. Die durch die aktuelle Vorlage neu aufgeführten Straßenabschnitte und Prüfaufträge 1a bis d werden ebenso im Rahmen der „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt“ geprüft und bewertet. Die Straßenabschnitte hätten jedoch als mögliche Fußgängerzonen ebenso Auswirkungen auf die Verkehrsorganisation direkt anschließender Straßenabschnitte, sodass der Prüfauftrag auch um die Straßen Böttchergäßchen, Gewandgäßchen, Kupfergasse und Magazingasse erweitert wird.
Leider konnte die Bearbeitung der „Überarbeitung Andienkonzept Innenstadt“ nach einer Auftaktphase 2020 noch nicht wesentlich vorangetrieben werden, da im für die Bearbeitung verantwortlichen Sachgebiet dafür derzeit noch keine Kapazitäten zur Verfügung stehen. Im Zuge des Haushaltsplanes 2021/22 wurden jedoch zwei neue Stelle mit dem Schwerpunkt Verkehrskonzepte geschaffen. Derzeit läuft jedoch noch das Besetzungsverfahren. Sobald dieses abgeschlossen ist, kann die inhaltliche Bearbeitung der Vorlage erfolgen.
Zu Punkt 2:
Gem. § 45 Absatz (1) Nr. 6 StVO dürfen verkehrsrechtliche Anordnungen auch erlassen werden, um geplante verkehrssichernde und verkehrsregelnde Maßnahmen zu erproben. Seit der jüngsten StVO-Novelle ist hierfür kein Nachweis einer besonderen Gefahrenlage mehr erforderlich. Es gelten jedoch weiterhin die Bestimmungen des § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 StVO, nach denen Verkehrszeichen angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten, nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Die Gefährdung der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs ist im konkreten Fall und unter den gegebenen Bedingungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht nachweisbar. Es besteht somit auch keine Ermächtigung, im Vorgriff auf eine Widmungsänderung die gewünschten verkehrsorganisatorischen Veränderungen zu erproben, da eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs nicht nachgewiesen werden kann.
Nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO kann auch nur erprobt werden, was überhaupt geplant ist. Erprobungen wären nur dann denkbar, wenn in einem belastbaren Konzept eine neue Nutzung der Straßen in der Innenstadt definiert werden und für die geplanten Fußgängerzonen die Änderung der Widmung bestätigt wurde. Dazu ist analog RBIV-1452/08 vom 17.12.2008 „Fortschreibung der Konzeption autoarme Innenstadt“ ein Stadtratsbeschluss erforderlich.
Die im Antrag benannten Straßen /Teilflächen von Straßen sind bisher allesamt als Ortsstraßen unbeschränkt gewidmet. Soweit eine Umstufung in Verbindung mit einer Teileinziehung nach Sächsischem Straßengesetz zukünftig hier vorgenommen werden soll, bedarf dies jeweils eines Stadtratsbeschlusses als Rechtsgrundlage für die Umstufung/Teileinziehung. Soweit dieser gefasst ist, würde sich daran die Umstufung anschließen. Sollten alle Voraussetzungen vorliegen, ist hier von einer Zeitschiene von 9-12 Monaten auszugeben, soweit keine Rechtsmittel erhoben werden. Eine temporäre Umstufung/Teileinziehung ist im Sächsischen Straßengesetz nicht vorgesehen. Die Erprobung einer Fußgängerzone daher rechtlich mit dem Straßengesetz nicht begründbar. Bevor Abweichungen zum Stadtratsbeschluss RBIV-1452/08 vom 17.12.2008 „Fortschreibung der Konzeption autoarme Innenstadt“ vorgenommen werden, sind dazu komplexe Untersuchungen und eine intensive Einbeziehung der Akteure, Anlieger mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Beispielhaft kann auf das Projekt "Ottensen macht Platz" verwiesen werden, bei dem die Erprobung einer Fußgängerzone nicht rechtssicher angeordnet wurde, aufgehoben werden musste und nun in einem aufwändigen Planungsprozess vorbereitet wird.
Beschluss der Ratsversammlung am 13. Oktober 2021
Der Antrag wurde mit 38/10/12 wie folgt beschlossen:
Im Rahmen der Vorlage „Überarbeitung Andienungskonzept Innenstadt" wird für weitere Straßenabschnitte in der Innenstadt geprüft ob und unter welchen Voraussetzungen ein Fußgängerbereich ausgewiesen werden kann. Dies trifft auf folgende Straßenabschnitte zu: Katharinenstraße, Ratsfreischulstraße, Burgstraße, Universitätsstraße, Ritterstraße, Neumarkt, Böttchergäßchen, Gewandgäßchen, Kupfergasse und Magazingasse.
Dabei wird ebenfalls geprüft, wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr ist dabei besonders zu würdigen.
b) ob und unter welchen Voraussetzungen in der Innenstadt, in Ergänzung zu bereits bestehenden und in Punkt 1 zu prüfenden Fußgängerbereichen, weitere zusätzliche Straßenabschnitte verkehrlich als „verkehrsberuhigte Bereiche“ eingeordnet und umgestaltet werden können,
c) wie der innerstädtische Fahrradstraßenring vervollständigt und insbesondere jetzt schon bestehende innerstädtische Fahrradstraßen wahrnehmbarer beschildert und abmarkiert werden können.
d) ob und wie der Andienungsverkehr weiter gebündelt und konfliktarm abgewickelt werden kann.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 24.03.23:
noch nicht begonnen
Die Bearbeitung des „Andienkonzept Innenstadt“ konnte noch nicht weiter vorangetrieben werden.