Antrag: Aufhebung der Haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen von Investitionen
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 15. Juni 2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hebt die Haushaltswirtschaftliche Sperre für Auszahlungen von Investitionen im Finanzhaushalt der Stadt Leipzig entsprechend § 30, Satz 2 Sächsischer Kommunalhaushalts-verordnung mit sofortiger Wirkung auf.
Begründung:
Wir halten die Aufhebung der Haushaltssperre zumindest für die Investitionen auf Grund des Rekordinvestitionsplans von ca. 296,0 Mio. Euro in 2018 und der gleichzeitigen Rekordsumme von 383,2 Mio. Euro (Zum Vergleich: 2012: 101,2 Mio. Euro , 2016: 222,6 Mio. Euro) an nicht umgesetzten Investitionen aus den vergangenen Haushaltsjahren (investive Haushaltsausgabenreste) sowie des Bedarfs an schnellst möglicher Umsetzung u.a. in der Bildungsinfrastruktur – hier explizit in Schulen und Kitas - für dringend erforderlich. Dies um so mehr, da in 2017 - mit einer dürftigen Umsetzung von gerade mal 31 % (176 Mio. Euro) des fortgeschriebenen Investitionsplanes (u.a. aus investiven Haushaltsausgaberesten und dem Investplanansatz von 2017 von 231,4 Mio. Euro,d.h. mit insgesamt 559,1 Mio. Euro)- nicht im Ansatz erkennbar ist, dass es in der Folge aus der Abfinanzierung der Investitionen in 2018 zu einer über die Planung hinaus „ergebnislindernden“ Problematik im Finanzhaushalt kommen könnte. Noch weniger nachvollziehbar wird die Haushaltssperre unter Berücksichtigung von über 106 Mio. Euro in den Haushalten für 2016 und 2017 beschlossenen - aber bisher nicht abgerufene - Darlehensmittel, die noch für die Umsetzung der Investitionen zur Verfügung stehen. Eine Aufhebung der Haushaltssperre für die Investitionen- so das vorgelegte Zahlenwerk des Dezernates Finanzen – führt zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleiches in 2018. Daran ändert auch das Sofortprogramm für Schulen über ca. 153 Mio. Euro für die Jahre 2018-22 nichts, da in diesem Jahr nur max. 8 Mio. Euro zur Auszahlung anstehen und diese auch noch mit einem großen Fragezeichen versehen sind.
Das entscheidende Problem ist die wachsende Verzögerung von Investitionen bei den bekannten dringenden Bedarfen in allen Bereichen der Stadt Leipzig und die fehlenden tiefgreifenden Lösungsansätze in der Verwaltung. Hier sei beispielhaft die unzureichende Personalausstattung im Amt für Gebäudemanagement bzw. im Verkehrs- und Tiefbauamt genannt.
Daher halten wir das kommunizierte Vorgehen vor allem für Investitionen mittels „Einzelfreigaben“ im Finanzdezernat nach detaillierter Begründung und Beantragung durch die Fachämter und Dezernate für bürokratisch. Das gleiche gilt für die Freigabe für Mittel für Investitionsneubeginne des Haushaltes 2018. Hier werden unnötige personelle Ressourcen in der Verwaltung der Stadt Leipzig gebunden, die für eine Beschleunigung von Investitionen fehlen.
Besonders kritisch sehen wir, dass die Verwaltungsspitze gravierende Einschränkungen u.a. des Budgetrecht vom Stadtrat fordert, um eine „Beschleunigung“ von Investitionen von wenigen Wochen zu bewirken. Gleichzeitig werden – wie gerade beschrieben – bürokratische Hemmnisse über das Finanzdezernat aufgebaut und damit lediglich die Machtfülle von Oberbürger- und Finanzbürgermeister erweitert.