Antrag: Aufstockung des Budgets für Sprach- und Integrationsmittlung für Freie Träger für 2018 und Beachtung der gewachsenen Bedarfe im Doppelhaushalt 2019/20

Antrag vom 8. August 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Das Budget für Sprach- und Integrationsmittlung (Sprint) für die freien Träger wird für das Jahr 2018 um 9.500 EUR aufgestockt.
  2. Für den Doppelhaushalt 2019/20 wird einerseits der Kreis der freien Träger die das Sprint-Budget nutzen können, entsprechend der Bedarfsanzeigen erweitert, und das Budget entsprechend der Bedarfsanmeldungen der bereits partizipierenden und der neuen Träger erhöht.
  3. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass die Dolmetscherkosten für landesgeförderte Einrichtungen, wie zum Beispiel die Ehe-, Familien- und Lebensberatung wieder durch das Land Sachsen übernommen werden.  

Begründung: 

Mit Stadtratsbeschluss vom 22.6.2016 wurde das Sprint-Budget für Freie Träger geöffnet und mit 50.000 EUR ausgestattet. Momentan nutzen 21 Einsatzstellen des Gewalt- und Opferschutzes und weitere Einsatzstellen und Einrichtungen, welche Flüchtlingen Beratung, Unterstützung und Betreuung anbieten, das Budget. 40.0000 EUR stehen für Einsätze zur Verfügung 10.000 EUR fließen in die Strukturkosten. Aufgrund des hohen Bedarfs, der nicht allein durch den Zuzug von Geflüchteten, sondern auch notwendige Beratungsdienstleistungen für Menschen, die über den Familiennachzug nach Leipzig kommen und zuziehende EU-Bürger*innen zustande kommt, muss für das laufende Jahre eine Unterdeckung des zur Verfügung stehenden Budgets verzeichnet werden. Dieses wird nach Angaben der AG Sprint zum Juli 2018 auf 13.500 EUR beziffert. Bereits nach dem ersten Quartal bestand für das Jahr 2018 ein Mehrbedarf von 9.500 EUR.

Durch den notwendigen Beratungsvorlauf des vorliegenden Antrages reduziert sich das realistisch für 2018 verauslagbare Budget auf etwa 9.500 EUR (siehe Defizit erstes Quartal 18).
Die Öffnung des Sprint-Budgets muss zudem in die Arbeitsabläufe der Träger eingebunden werden und die Möglichkeit der Nutzung von Sprach- und Integrationsmittlung sich bei den inanspruchnehmenden Migrant*innen herumsprechen. Darum ist bei Öffnung des Zugangs für Einsatzstellen immer mit einem unterjährigen Aufwuchs des Bedarfes zu rechnen.
Gleichzeitig muss konstatiert werden, dass auch Träger, die das Sprint-Budget noch nicht nutzen, Bedarf angemeldet haben. Der wachsende Bedarf und die Erweiterung der partizipierenden Einsatz- und Beratungsstellen soll aus Sicht der Antragssteller*innen bereits jetzt bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/20 einbezogen werden. Dafür sind das Amt für Integration und Migration sowie die AG Sprint zu konsultieren. 

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