Antrag: Auslegung des Planfeststellungsverfahrens aussetzen

Antrag vom 2. November 2020


Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, den Antrag zu stellen, dass die Auslegung des Planfeststellungsverfahrens (PFV) bzw. der Beginn des PFV zum Flughafenausbau Leipzig/Halle, der bislang für den 16. November geplant ist, bis auf weiteres ausgesetzt wird.


Begründung

Die zwingend erforderliche Bürgerbeteiligung zum Planfeststellungsverfahrens Flughafenausbau Leipzig/Halle ist aufgrund der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, die am 28.10. von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie verfügt wurden, nicht verantwortungsvoll abzusichern. Die Corona-Pandemie schränkt aktuell alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ein.

Verwaltungsstandpunkt vom 1. Dezember 2020

Alternativvorschlag - Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig wird über die gesetzlich geregelte einmonatige Auslegung der Unterlagen hinaus, die Einsichtnahme um 2 weitere Monate ermöglichen.

Begründung:

Falls der Antrag in seinem Wortlaut beschlossen werden würde, wäre dies rechtswidrig.

Die Stadt Leipzig kann als Trägerin öffentlicher Belange im Rahmen o.g. Planfeststellungsverfahrens Stellung nehmen, nicht aber Anträge gegenüber der verfahrensführenden Behörde Landesdirektion abgeben. Dies ist ausschließlich dem Antragsteller, d.h. der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, möglich. Die Stadt kann allenfalls eine entsprechende und bezüglich des Begehrs unverbindliche Bitte vorbringen.

Nach Prüfung der Unterlagen hat die LDS das Beteiligungsverfahren zum Flughafenausbau bereits mit Auslage der Planfeststellungsunterlagen in 17 Städten und Gemeinden zum 16.11.2020 eingeleitet. Die Einreichung des Antrags mit den vollständigen Unterlagen begründet einen Rechtsanspruch der Flughafen Leipzig/Halle GmbH auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 VwVfG. Inwieweit diesbezüglich eine Aussetzung des Verfahrens rechtlich zulässig ist, ist von der Planfeststellungsbehörde zu prüfen und zu entscheiden, dürfte aber hohe rechtliche Hürden haben. Eine alleinige Begründung mit Hinweis auf die Pandemiesituation erscheint nicht erfolgversprechend, da die Einsichtnahme der Unterlagen a im Internet und b weiterhin in der üblichen Form im Neuen Rathaus möglich ist und damit formell die Beteiligungsrechte gewahrt werden.

Im Sinne des Antrags Nr. VII-A-02068 und in Abstimmung mit der Landesdirektion Sachsen wird die Stadt Leipzig über die gesetzlich geregelte und übliche einmonatige Auslegung der Unterlagen hinaus, die Einsichtnahme um weitere zwei Monate ermöglichen, so dass während des bis zum 15. Februar reichenden Zeitraums, in dem gegenüber der LDS Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht werden können, auch eine Vor-Ort Einsichtnahme in die Unterlagen möglich ist.

Realisierungs- / Zeithorizont

Verlängerung des Auslegungszeitraums bis Mitte Februar 2021.

Beschluss der Ratsversammlung am 18. Dezember 2020

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 31/18/0 so beschlossen.

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