Antrag: Ausschüttung der Sparkasse Leipzig für Wohnungslosenhilfe verwenden
Antrag vom 15. August 2024
Beschlussvorschlag:
Der Anteil der Stadt Leipzig an der Ausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus dem Geschäftsjahr 2023 wird für die Wohnungslosenhilfe verwendet.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 3.231.857,74 € zur Finanzierung folgender Maßnahmen möglichst in 2024 sowie in den Jahren 2025/26 einzusetzen:
- Container-Anbau für das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer Helenenstraße: 625.000 €
- Planungsmittel für das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Georg-Schumann-Straße 268: 520.000 €
- Planungs- und Baumittel für die Notschlafstelle Kurt-Schumacher-Straße: 600.000 € (nachrichtlich: Gesamtkosten 5,5 Mio. € bei 520.000 € Fördermittel)
- Aufstockung der Stunden für die Pflegestelle zur mobilen Versorgung Wohnungsloser im Projekt CABL: 22.000 €
- Umsetzung und weiterer beschleunigter stadtweiter Ausbau des Jugendwohnens: 1.400.000 €
Begründung:
In öffentlicher Sitzung votierte die Trägerversammlung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig am 18. Juni 2024 für die Ausschüttung von 6 Mio. € an die Träger Stadt Leipzig und die Landkreise Leipziger Land und Nordsachsen. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir lange für diese Ausschüttung gestritten, denn bei einem guten Jahresabschluss muss aus unserer Sicht eine Ausschüttung grundsätzlich erfolgen.
Die Wohnungslosenhilfe ist eine Kernaufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Darum ist die Verausgabung der zusätzlichen und ungeplanten Mittel für diesen Zweck unabhängig sonstiger haushälterischer Pflichten gerechtfertigt. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum 11. UN-Nachhaltigkeitsziel, der sog. Lissabon-Erklärung der europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, bis zum Jahr 2030 Wohnungslosigkeit zu beenden. Diesem Ziel hat sich auch der Nationale Aktionsplan des zuständigen Bundesministeriums verschrieben.
Den vorgeschlagenen Maßnahmen liegen folgende Stadtratsbeschlüsse zugrunde:
- Helenenstraße: VII-DS-08425
- Georg-Schumann-Straße 268: VII-DS-08981
- Kurt-Schumacher-Straße: VII-DS-08675
- CABL e.V. – wir verweisen auf den Beschluss des Wohnungslosenhilfekonzeptes im November 2022 und die folgende Fördermittelvergabe zu mobiler medizinischer Versorgung im HH 2024
- Kommunales Jugendwohnen: VII-A-09457-ÄA-03
Das Recht auf Wohnen rechtfertigt ein zügiges Handeln. Menschen ohne Obdach brauchen Schutz und Perspektive.
Verwaltungsstandpunkt von 08. Oktober 2024
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, dass der Anteil der Stadt Leipzig an der Ausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus dem Geschäftsjahr 2023 für die Wohnungslosenhilfe verwendet werden soll. Der Betrag von 3.231.857,74 € soll zur Finanzierung folgender Maßnahmen in 2024 und 2025/2026 eingesetzt werden.
- Container-Anbau für das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer Helenenstraße: 625.000 €
- Planungsmittel für das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der G.-Schumann-Straße 268: 520.000 €
- Planungs- und Baumittel für die Notschlafstelle Kurt-Schumacher-Str.: 600.000 € (nachrichtlich: Gesamtkosten 5,5 Mio. € bei 520.000 € Fördermittel)
- Aufstockung der Stunden für die Pflegestelle zur mobilen Versorgung Wohnungsloser im Projekt CABL: 22.000 €
- Umsetzung und weiterer beschleunigter stadtweiter Ausbau des Jugendwohnens: 1.400.000 €
Insbesondere für den Container-Anbau für das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer in der Helenenstr. liegt mittlerweile eine konkrete Deckung vor aus der Kita Schkorlopper Str. (VII-DS-10284). Eine Bereitstellung der Mittel über die Ausschüttung der Mittel der Sparkasse ist somit nicht mehr nötig.
Zu dem Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Georg-Schumann-Str. 268 und der Notunterbringung in der Kurt-Schumacher-Str. 41 wurde in der Haushaltsklausur für den Doppelhaushalt 2025/2026 am 08./09.08.2024 festgelegt, dass zunächst grundsätzlich die Übertragung der Gebäude über einen Erbbaurechtsvertrag an freie Träger zu prüfen war, um eine niedrigschwellige Sanierung zu ermöglichen. Im Ergebnis der Prüfung ist die Realisierung so nicht zeitnah möglich. Aktuell wird eine Vorlage zur Umsetzung der Maßnahmen ab 2025 mit Darstellung der entsprechenden Deckungsquellen erarbeitet. Auch hier ist eine Bereitstellung der ausgeschütteten Mittel der Sparkasse Leipzig unnötig.
Für die medizinische Versorgung obdachloser Personen ohne Krankenversicherungsschutz durch den CABL e. V. wurden zusätzliche Mittel von 30.000 € pro Jahr beschlossen (VII-HP-08834). In den Beigeordnetengesprächen zum Doppelhaushalt 2025/2026 wurde sich für das Jahr 2026 auf einen Inflationsausgleich geeinigt.
Das bereits bestehende Projekt vom Jugendwohnen wird planmäßig für die Jahre 2025/2026 weitergeführt. Die benötigten Mittel wurden hierfür auch im Doppelhaushalt 2025/2026 eingestellt. Ein zusätzliches neues Projekt wird aktuell durch den KEE geschaffen, die Realisierung wird über die Mittel aus dem Beschluss „Mittel zur Stärkung der Wirtschaft“ (VII-DS-09100-VSP-005) erfolgen.
Ferner werden für den Doppelhaushalt 2025/2026 zusätzliche Mittel für die Unterbringung und Versorgung von Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohter Menschen i. H. v. 3,04 Mio. EUR für 2025 und von 3,7 Mio. EUR für 2026 bereitgestellt. Die Stadt Leipzig sieht diese Aufgabe selbstverständlich als außerordentlich wichtig an und erweitert das Angebot und die finanziellen Mittel entsprechend.
Die Verwaltung schlägt mithin die Ablehnung des Antrages vor. Die Erträge aus der Gewinnausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig sind dem Gesamthaushalt zuzuführen. Vor dem Hintergrund der aktuellen brisanten Haushaltslage dienen diese vorrangig der Deckung von unabweisbaren und dringenden Mehraufwendungen für Pflichtaufgaben, wie zur anteiligen Deckung des Mehrbedarfes für die Straßenoberflächenwasserbeseitigung.
Neufassung vom 4. November 2024
Beschlussvorschlag:
- Aus einem Drittel des Anteils der Stadt Leipzig an der Ausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus dem Geschäftsjahr 2023 wird ein Fonds für zukünftige Investitionen und Aufwendungen im Bereich Wohnungslosenhilfe gebildet. Der Fonds wird auch für die folgenden Haushaltsjahre (ab 2025) zur Verfügung gestellt.
- Für die Aufstockung der Pflegerstelle im Bereich mobile Versorgung von Wohnungslosen im Projekt CABL werden dem Projekt in 2025 und 2026 jeweils 22.000 € zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Zu 1. Im Verwaltungsstandpunkt zum Ursprungsantrag wurde deutlich, dass die beantragten Mittel für die Projekte Container-Anbau für das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer Helenenstraße, Planungsmittel für das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Georg-Schumann-Straße 268, Planungs- und Baumittel für die Notschlafstelle Kurt-Schumacher-Straße sowie Umsetzung und weiterer beschleunigter stadtweiter Ausbau des Jugendwohnens bereits im Doppelhaushalt 2025/26 eingeplant sind. Aufgrund der seit einigen Jahren kontinuierlich steigenden Zahl von Wohnungslosen ist die Einrichtung eines Fonds sinnvoll, um dringenden Bedarfen im Bereich Wohnungslosenhilfe zeitnah begegnen zu können.
Zu 2. Bereits seit ca. einem Jahr ist in verschiedensten Gremien, die sich mit Wohnungslosigkeit befassen, besonders ein Thema virulent: der sich zunehmend verschlechternde allgemeine Gesundheitszustand der Wohnungslosen. In den vergangenen Monaten kommt es deshalb immer wieder zu Notarzteinsätzen. Diese Notarzteinsätze sind deutlich teurer als die normale medizinische Grundversorgung und könnten verhindert werden, wenn die aufsuchende Versorgung mit mehr Kapazitäten ausgestattet wäre.
Neben dem dringenden medizinischen Versorgungsbedarf besteht auch die Notwendigkeit niedrigschwelliger Beratung der Wohnungslosen, um mittel- und langfristig eine Anbindung an die gesundheitliche Regelversorgung zu schaffen. Um dies realisieren zu können, benötigt das Projekt CABL zusätzliche personelle Kapazitäten in Höhe von 15 h / Woche.