Antrag: Ausschüttung der Sparkasse Leipzig für Wohnungslosenhilfe verwenden

Antrag vom 15. August 2024

Beschlussvorschlag:

Der Anteil der Stadt Leipzig an der Ausschüttung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig aus dem Geschäftsjahr 2023 wird für die Wohnungslosenhilfe verwendet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 3.231.857,74 € zur Finanzierung folgender Maßnahmen möglichst in 2024 sowie in den Jahren 2025/26 einzusetzen:

  • Container-Anbau für das Übernachtungshaus für wohnungslose Männer Helenenstraße: 625.000 €
  • Planungsmittel für das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen in der Georg-Schumann-Straße 268: 520.000 €
  • Planungs- und Baumittel für die Notschlafstelle Kurt-Schumacher-Straße: 600.000 € (nachrichtlich: Gesamtkosten 5,5 Mio. € bei 520.000 € Fördermittel)
  • Aufstockung der Stunden für die Pflegestelle zur mobilen Versorgung Wohnungsloser im Projekt CABL: 22.000 €
  • Umsetzung und weiterer beschleunigter stadtweiter Ausbau des Jugendwohnens: 1.400.000 €

Begründung:

In öffentlicher Sitzung votierte die Trägerversammlung der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig am 18. Juni 2024 für die Ausschüttung von 6 Mio. € an die Träger Stadt Leipzig und die Landkreise Leipziger Land und Nordsachsen. Als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir lange für diese Ausschüttung gestritten, denn bei einem guten Jahresabschluss muss aus unserer Sicht eine Ausschüttung grundsätzlich erfolgen.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Kernaufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Darum ist die Verausgabung der zusätzlichen und ungeplanten Mittel für diesen Zweck unabhängig sonstiger haushälterischer Pflichten gerechtfertigt. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum 11. UN-Nachhaltigkeitsziel, der sog. Lissabon-Erklärung der europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit, bis zum Jahr 2030 Wohnungslosigkeit zu beenden. Diesem Ziel hat sich auch der Nationale Aktionsplan des zuständigen Bundesministeriums verschrieben.

Den vorgeschlagenen Maßnahmen liegen folgende Stadtratsbeschlüsse zugrunde:

  • Helenenstraße: VII-DS-08425
  • Georg-Schumann-Straße 268: VII-DS-08981
  • Kurt-Schumacher-Straße: VII-DS-08675
  • CABL e.V. – wir verweisen auf den Beschluss des Wohnungslosenhilfekonzeptes im November 2022 und die folgende Fördermittelvergabe zu mobiler medizinischer Versorgung im HH 2024
  • Kommunales Jugendwohnen: VII-A-09457-ÄA-03

Das Recht auf Wohnen rechtfertigt ein zügiges Handeln. Menschen ohne Obdach brauchen Schutz und Perspektive.

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