Antrag: Ausweisung und längere Vergabe langfristig verfügbarer Ackerflächen

Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.

2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.

3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.

4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.

Antrag vom 19. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung weist eine bestimmte Fläche an Ackerland aus, um diese langfristig (nicht unter 25 Jahren) als Biolandbau zu verpachten, die sie in den mittelfristigen Planungen in diesem Zeitraum absehbar nicht in Anspruch nehmen wird.

Sachverhalt:

Viele Vorhaben im Bioland- oder -gemüseanbau scheitern, weil für die Bauern keine ausreichend lange Planungssicherheit besteht. Durch den langen Vorlauf an Umstellung von konventioneller auf Biolandwirtschaft (2 Jahre) geht oftmals schon ein beträchtlicher Teil der Pachtzeit verloren.

Die Stadt verfügt über zahlreiche Flächen, die sie auch mittelfristig nicht für die Stadtentwicklung oder Verkehrsvorhaben in Anspruch nehmen wird. Diese sollen als Flächen für den Biolandbau für einen deutlich längeren Zeitraum als bisher üblich ausgeschrieben werden.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 28.08.2025

Sachstand zu BP 1:

in Arbeit

Wie im Zwischenbericht zum Umsetzungsstand vom 15.12.2022 ausgeführt, erfolgt die Bearbeitung der komplexen und vielfältigen Themen der Gesamtkonzeption Landwirtschaft in mehreren Beschlussvorlagen. In der Ratsversammlung am 18.10.2023 wurde der 1. Teil der Gesamtkonzeption mit dem Titel „Ausschreibungskriterien und Regeln der Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ vorgestellt und unter Bezugnahme auf eine Vielzahl von Änderungsanträgen beschlossen. Wesentliches Instrument für diese   Beschlussfassung ist das 20 Punkte umfassende Kriterienset, welches die Grundlage für die Auswertung der Gebote von Pachtinteressenten im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen bildet. Erstmals fand dieses Kriterienset im Rahmen der Ausschreibung der 1. Tranche mit 8 Losen von neu zu verpachtenden Landwirtschaftsflächen im März 2025 Anwendung. Nach Auswertung der eingegangenen Gebote finden aktuell die Abstimmungen zu den Inhalten der Landpachtverträge mit den jeweils Erstplatzierten statt. Nach Vorstellung und Beschlussfassung zu den einzelnen Landpachtverträgen im Grundstücksverkehrs-ausschuss ist der Beginn der Flächenbewirtschaftung durch die neuen Vertragspartner ab dem 01.01.2026 vorgesehen.

Die zweite Beschlussvorlage zur Gesamtkonzeption Landwirtschaft widmet sich den Themen Regionale Wertschöpfungsketten und Ernährungsstrategie Leipzig. Die Bearbeitung erfolgt durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz. Die Gremienbefassung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2025 stattfinden.

Sachstand zu BP 2:

umgesetzt

Ausgehend von der Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 18.10.2023 zum 1. Teil der Gesamtkonzeption ist jährlich die öffentliche Ausschreibung von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschiedener Größenklassen in mehreren Losen in einer Tranche vorgesehen. Dabei ist das Ziel, jeweils im Frühjahr eines Jahres die vorgeprüften und verwaltungsseitig abgestimmten Flächen über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen über eine Internetplattform auszuschreiben. Über die zeitlich gestaffelte Auswertung, Vertrags-verhandlung, Gremienbefassung und anschließenden Vertragsabschluss soll sichergestellt werden, dass die Flächenbewirtschaftung vertragsgemäß ab dem 1. Januar des Folgejahres beginnen kann. Aus den Ausschreibungskriterien heraus ergeben sich Verpflichtungen für die Flächenbewirtschafter, die verwaltungsseitig nachgehalten und dokumentiert werden müssen. Das betrifft z. B. die am Anfang und danach aller sechs Jahren durchzuführende Bodenuntersuchung hinsichtlich wesentlicher Kenngrößen, wie dem Nährstoffgehalt und der Bodenfruchtbarkeit.

Sachstand zu BP 3:

umgesetzt

Im Jahr 2026 steht die Evaluation des Bewerbungsverfahrens und des in 2023 beschlossenen Kriteriensets an. In die Auswertung werden die Erfahrungen aus der in diesem Jahr durchgeführten sowie der im nächsten Jahr stattfindenden Ausschreibung einfließen. Für diesen Zweck erfolgte bereits in diesem Jahr der Einsatz eines Fragebogens zur Bewertung der Kriterien sowie die Möglichkeit zur Einschätzung der Bedienungsfreundlichkeit der Internetplattform für die Pachtinteressenten. In Zukunft werden Informationen aus der Verpachtungspraxis und aus dem Vertragscontrolling wichtige Erkenntnisse und Anpassungserfordernisse für die weitere Arbeit liefern.

Sachstand zu BP 4:

umgesetzt

Die im Haushaltsjahr 2020 bereit gestellten Mittel wurden für die Erarbeitung der Grob- und Feinkonzeption sowie die fachliche Begleitung durch ein externes Landwirtschafts-Consultingunternehmen verwendet.

Nächster Termin Beschlusskontrolle: 08/2026

 

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