Antrag: Ausweisung und längere Vergabe langfristig verfügbarer Ackerflächen

Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.

2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.

3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.

4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.

Antrag vom 19. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung weist eine bestimmte Fläche an Ackerland aus, um diese langfristig (nicht unter 25 Jahren) als Biolandbau zu verpachten, die sie in den mittelfristigen Planungen in diesem Zeitraum absehbar nicht in Anspruch nehmen wird.

Sachverhalt:

Viele Vorhaben im Bioland- oder -gemüseanbau scheitern, weil für die Bauern keine ausreichend lange Planungssicherheit besteht. Durch den langen Vorlauf an Umstellung von konventioneller auf Biolandwirtschaft (2 Jahre) geht oftmals schon ein beträchtlicher Teil der Pachtzeit verloren.

Die Stadt verfügt über zahlreiche Flächen, die sie auch mittelfristig nicht für die Stadtentwicklung oder Verkehrsvorhaben in Anspruch nehmen wird. Diese sollen als Flächen für den Biolandbau für einen deutlich längeren Zeitraum als bisher üblich ausgeschrieben werden.

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