Antrag: Ausweitung des Naturschutzgebiets Elster-Pleiße Auwald

Antrag vom 7. September 2020

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, abgestimmt mit der Erarbeitung des Auenentwicklungskonzepts, auf eine Novellierung der Schutzgebietsverordnung Elster-Pleiße-Auwald von 1961 hinzuwirken, die spätestens im Jahr 2022 vorliegen soll.
Dabei ist eine deutliche Ausweitung der Fläche des Naturschutzgebiets südlich bis zur Brückenstraße und östlich bis zur Pleiße einschließlich Floßgraben -soweit die Voraussetzung vorliegen- vorzunehmen. Die Schutzgebietsverordnung soll eine deutliche Reduzierung des Nutzungsdrucks durch Boote im Bereich Floßgraben beinhalten und generell eine schonende Bewirtschaftung des Auwaldes gemäß den Anforderungen der Naturwaldzertifizierung vorsehen. Nutzungen im Auwald, insbesondere die Maßnahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzepts sind entsprechend an den Maßgaben der Schutzgebietsverordnung auszurichten.
Im Jahr 2021 soll ein neues Schutzwürdigkeitsgutachten erstellt werden.

Sachverhalt:

Der Leipziger Auwald ist in seiner ökologischen Funktion stark bedroht und zugleich mit einem zunehmenden Nutzungsdruck konfrontiert. Parallel zum Auenentwicklungskonzept ist deshalb die bisherige, mittlerweile überholte Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1961 zu novellieren. Es bedarf einer Anpassung mit klaren Regelungen. Im Zuge der ohnehin notwendigen Überarbeitung ist auch die Ausweitung des Naturschutzgebiets zu prüfen und dieses über den Floßgraben hinaus zu vergrößern.
Zudem schafft die Grundschutzverordnung zum FFH-Gebiet und für das Vogelschutzgebiet keine ausreichende Regelungsgrundlage.
Auch angesichts der Klimakrise besteht Handlungsbedarf, eine naturnahe Waldbewirtschaftung insbesondere im Naturschutzgebiet festzuschreiben. Sämtliche Nutzungen im Auwald, insbesondere das Wassertouristische Nutzungskonzept sind an den Maßgaben der Schutzgebietsverordnung, das sich im Rahmen des Auentwicklungskonzepts bewegt, auszurichten.

Verwaltungsstandpunkt von Januar 2021

Alternativer Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Auenentwicklungskonzeptes die Eckpunkte und Schutzgüter für eine Novellierung der Schutzgebietsverordnung Elster-Pleiße-Auwald zu identifizieren und im Konzept einen Zeit- und Projektplan für die Anpassung dieser Verordnung vorzulegen.

Räumlicher Bezug:

Südlicher Leipziger Auwald zwischen Schleußiger Weg, Brückenstraße, Neuer Linie und Pleiße.

Strategische Ziele

Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Sicherung einer möglichst hohen Lebensqualität in unserer Stadt sowie eine ausgewogene Balance zwischen behutsamer Verdichtung und Freiraum im Sinne einer doppelten Innenentwicklung sind zentrale stadtentwicklungspolitische Ziele. Die in ein Auenentwicklungskonzept als Maßnahme integrierte Neuausrichtung des Naturschutzgebietes Elster-Pleiße Auwald kann in diesem Kontext eine zentrale, umsetzungsorientierte Maßnahme zur Zielerreichung darstellen.

Sachverhalt

1. Beschreibung der Maßnahme

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) – in Deutschland die strengste Schutzgebietskategorie – ist ein klassisches, effektives und erprobtes Mittel zum Schutz naturnaher Landschaften und dient somit dem Erhalt und der Verbesserung der Umweltqualität.

Geboten ist die erneute Begutachtung der Schutzwürdigkeit sowie der Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung. Zwar liegt bereits ein Schutzwürdigkeitsgutachten für eine Rechtsanpassung des NSG Elster-Pleiße-Auwald aus dem Jahr 2009 vor. Das Gutachten muss allerdings grundlegend aktualisiert sowie auf die Bereiche erstreckt werden, um welche das NSG erweitert werden könnte. Hierzu sind auch neue Erfassungen von Fauna und Flora (Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen, Brutvögel, ggf. Fledermäuse und Eremit) erforderlich (Erfordernis der Datenaktualität).

Es wird darauf hingewiesen, dass im Ergebnis auch die Rücknahme der zusätzlichen Schutzgebietskulisse stehen kann.

Um seinen Schutzzweck sicher erfüllen zu können und die Rechtmäßigkeit und damit den Bestand der Schutzgebietsausweisung nicht zu gefährden, ist das Ausweisungsverfahren in die Gesamtkonzeption zum Schutz und Erhalt des Auwaldes zu integrieren. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bezüge zur Fortschreibung der FFH-Managementplanung hingewiesen.

Würde die Erstellung des Gesamtkonzeptes vorgelagert, bestünde die Gefahr widersprüchlicher Schutzbedingungen und –maßnahmen.

Insbesondere vor dem Hintergrund evtl. notwendig werdender ad-hoc-Maßnahmen zur Bewässerung der Aue muss von nicht integrierten, strategisch ggf. zu kurz greifenden zusätzlichen Rechtssetzungen abgesehen werden, um deren Genehmigungsfähigkeit nicht zusätzlich zu gefährden.

Soweit sich aus Auenentwicklungskonzept und Schutzwürdigkeitsgutachten Anpassungsbedarf hinsichtlich Lageausdehnung und Schutzzielbestimmungen des Naturschutzgebietes ergeben, wäre dieser in der Novellierung des Schutzgebietes umzusetzen.

Ziff. 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages entspricht insoweit bereits ständigem Verwaltungshandeln, als eine Ausrichtung der Nutzungen im Auwald, insbesondere der Maßnahmen des wassertouristischen Nutzungskonzepts, nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnung eingefordert wird. In diesem Sinne sind im Rahmen des Verfahrens sowohl die forstliche Bewirtschaftung als auch alle anderen Nutzungen, wie z. B. die wassertouristische Nutzung, auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Erkenntnisse, auf die Erreichung der Schutzziele auszurichten. Dies entspricht ständigem Verwaltungshandeln, z. B. durch das laufende Monitoring zur Entwicklung der Population des Eisvogels.


2. Realisierungs- / Zeithorizont

ab 2023

Beschluss der Ratsversammlung am 24. Februar 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung wie folgt mehrheitlich bei einer Nein-Stimme beschlossen:

Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Auenentwicklungskonzeptes die Eckpunkte und Schutzgüter für eine Novellierung der Schutzgebietsverordnung Elster-Pleiße-Auwald zu identifizieren und im Konzept einen Zeit- und Projektplan für die Anpassung dieser Verordnung vorzulegen.

Protokollnotiz: Die Vorarbeiten und Grundlagen zum Schutzwürdigkeitsgutachten werden in den Jahren 2021/2022 vorgenommen. Das Schutzwürdigkeitsgutachten wird im Jahr 2023 beauftragt. Die Haushaltsmittel hierfür werden im Jahr 2023 eingestellt.

 

Umwetzungsstand vom 19. September 2023

Punkt 1:

Das Auenentwicklungskonzept für die Südaue, in der sich das übergeleitete NSG "Elster-Pleiße-Auwald" befindet, befindet sich seit September 2022 in Bearbeitung. Es wird analog zum Auenentwicklungskonzept für die Nordwestaue nach der gleichen Methodik (BfN-Skript 489 Harm et al. 2018, Potentiale zur naturnahen Auenentwicklung: Methodische Empfehlungen für die Herleitung von Entwicklungszielen) und durch die gleichen Planungsbüros (Planungsbüro Koenzen und ProAqua) in folgenden Arbeitsschritten erarbeitet: 1) Leitbildentwicklung, 2) Szenarienentwicklung, 3) Akteursgespräche zur Abstimmung von Restriktionen und Potentialen, 4) Herleitung des Entwicklungsziels, 5) Untersetzung mit lokalen Planungszielen und Maßnahmen.

Die Leitbildentwicklung ist abgeschlossen, die Szenarienentwicklung ist mitten in der Bearbeitung und die Akteursgespräche sind in Vorbereitung.

Punkt 2:

Im Zuge der geplanten Akteursgespräche werden Eckpunkte und Schutzgüter für eine Novellierung der Schutzgebietsverordnung „Elster-Pleiße-Auwald“ mit den Akteuren besprochen und beide Prozesse aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus konnten aufgrund des Arbeitsstands des Auenentwicklungskonzepts für die Südaue bislang keine weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Punkt 3:

Die Ausweisung von Schutzgebieten ist von arbeitsintensiven Vorarbeiten gekennzeichnet. Darunter fallen u. a. die Prüfung der Schutzwürdigkeit/Würdigung mit Abgrenzungsvorschlag (z. B. Feststellung und Begründung der Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit), die Erarbeitung eines Rechtsverordnungsentwurfs sowie umfassende Abstimmungsprozesse mit anderen Ämtern sowie Flächeneigentümern. Ein Ausweisungsverfahren erstreckt sich regelmäßig über mehrere Jahre.

Derzeit laufen bei der unteren Naturschutzbehörde zwei inhaltlich bereits fortgeschrittene Unterschutzstellungsverfahren (Neuausweisung eines NSG „Bläulingswiesen und Vorholz bei Holzhausen“ sowie Rechtsanpassung und Erweiterung des LSG „Nördliche Rietzschke“).

Nächster Termin Beschlusskontrolle:     08.2024

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