Antrag: Auwaldentwicklungskonzept erstellen

Antrag vom 14. November 2019

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Auwaldentwicklungskonzept bis zum 4. Quartal 2020 vorzulegen. Das Konzept soll nach § 1 Abs. 6 BauGB in den Stand eines Bauleitplanes erhoben werden.
  2. Zur Erarbeitung des Konzeptes sind die Träger der öffentlichen Belange einzubeziehen und ist für die Einwohner*innen von Leipzig ein Beteiligungsverfahren für die durchzuführen.
  3. Das Auwaldentwicklungskonzept ist hinsichtlich seiner Maßnahmen jährlich zu evaluieren und anzupassen.
  4. Bis zur verbindlichen Aufstellung des Auwaldentwicklungskonzepts sind alle Maßnahmen die den Auwald betreffen, nur vorbehaltlich zu beschließen und nach Aufstellung des Auwaldentwicklungskonzepts anhand des Konzepts neu zu bewerten und ggf. anzupassen.


Begründung:

Derzeit wird in Leipzig über die Fortschreibung des Forstwirtschaftsplans und des Wassertouristischen Nutzungskonzepts beraten. Beide Pläne beschäftigen sich mit Fragen der Entwicklung des Leipziger Auwaldes.

Dabei fehlt es an einem verbindlichen Plan und Konzept, welche Entwicklung des Leipziger Auwaldes angedacht ist und wie sich bislang laufende Planungen dazu verhalten. Insbesondere vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes einerseits und der klimatischen Veränderungen andererseits ist ein abgestimmtes Entwicklungskonzept, das die Ziele der Entwicklung des Auwaldes definiert, zwingend notwendig.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Dezember 2019

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein gesamträumliches, integriertes Auenentwicklungskonzept zu erarbeiten.
  2. Im ersten Schritt wird aktuell ein entsprechendes Konzept im Rahmen des Projektes „Lebendige Luppe“ für die Leipziger Nordwestaue bis Ende 2022 gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz und unter Einbeziehung regionaler Akteure erarbeitet.
  3. Im zweiten Schritt wird die Flächenkulisse sowie die Akteursbeteiligung auf die südlichen Auengebiete erweitert, so dass ein entsprechendes Entwicklungskonzept für die gesamte Elster-Pleiße-Luppe Aue vorgelegt wird.
  4. Das gesamträumliche, integrierte Auenentwicklungskonzept ist für beide Teilräume (Nordwestaue sowie Südliche Aue) vom Stadtrat zu beschließen und erlangt damit den Status eines Plans im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB. Auch für den regionalen Maßstab werden damit ein Leitbild bzw. die für die Auenentwicklung konkretisierten Ziele sowie die zu deren Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen erarbeitet, die mittelfristig entsprechenden Eingang in die Regionalplanung finden sollen.
  5. Nach Verabschiedung ist das Auenentwicklungskonzept in regelmäßigen Abständen (i. d. R. alle 5 Jahre) zu evaluieren und ggf. fortzuschreiben.
  6. Für die Umsetzung dieser Aufgabe wird zusätzlich zur fördermittelfinanzierten Stelle aus dem Projekt „Lebendige Luppe“ ab sofort eine Stelle „Auenentwicklung“ im Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) aus dem Stellenpool für politische Schwerpunktsetzungen unbefristet eingerichtet. Über eine weitere halbe Stelle im Amt für Umweltschutz (AfU) zur Begleitung dieser Aufgabe wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 als Mehrbedarf im Stellenplan entschieden.
  7. In den Haushaltsplanungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 werden jeweils 90.000.€ für einen entsprechenden Planungsauftrag eingestellt und ab dem Jahr 2024 jährlich zusätzlich 20.000:€ im Budget des ASG verankert, um die Evaluierungs- und Fortschreibungsaufträge erfüllen zu können.

Zusammenfassung:

Ein integriertes, gesamträumliches Auenentwicklungskonzept, wird bereits im Projekt „Lebendige Luppe“ bis Ende 2022 für die Nordwestaue erarbeitet. Es soll im zweiten Schritt um die südliche Aue ergänzt werden, um zukünftig der hohen Bedeutung für die Umwelt- und Lebensqualität und der Schutzbedürftigkeit dieses Landschaftsraums gerecht zu werden und eine entsprechende integrierte Entwicklung aktiv zu befördern.

Beschreibung des Abwägungsprozesses:

Im Rahmen der Erstellung des Verwaltungsstandpunktes sind keine unterschiedlichen fachlichen Beurteilungen aufgetreten. Ein Auenentwicklungskonzept muss einen integrierten Ansatz über alle Schutz- und Nutzungsaspekte verfolgen und damit mittel- bis langfristig wichtige Entwicklungsentscheidungen vorgeben und soll Grundlage für aktiv zu ergreifende Maßnahmen sein. Für aktuelle Planungen und Projekte, die die Auenentwicklung aus Sicht des Naturschutzes beeinträchtigen könnten, liegen ausreichend Ziel- und Bewertungsgrundlagen aus naturschutzfachlicher Sicht mit entsprechend gesetzlichen Berücksichtigungsverpflichtungen in den einzelnen Genehmigungsverfahren vor.

Anlass

Der Antrag Nr. VII-A-00516 greift die Thematik einer gesamträumlichen, integrierten Betrachtung der zukünftigen Entwicklung des Leipziger Auwaldes auf. Vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstands einerseits und der klimatischen Veränderungen andererseits wird ein abgestimmtes Entwicklungskonzept gefordert, das die Ziele der Entwicklung des Auwaldes integriert betrachtet und definiert.

Aus Sicht der Verwaltung ist diese Forderung grundsätzlich nachzuvollziehen, zumal der Bedarf an einem integrierten Auenkonzept zur Entwicklung der Leipziger Auenlandschaft auch bereits im Rahmen des Projektes „Lebendige Luppe“ von den beteiligten Behörden, aber auch Verbänden entsprechend gefordert wurde und für den für das Projekt relevanten Teilraum der Nordwestaue bereits die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes vorbereitet wird.

Allerdings sind die im Antrag formulierten Zeiträume nicht einzuhalten. Wie die bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Konzepten zeigen, die räumlich und thematisch wesentlich weniger umfassend waren, erfordert ein Konzept in der hier beantragten Form mit entsprechenden Abstimmungs- und Beteiligungselementen einen Zeitraum von drei Jahren für die rein fachliche Erarbeitung unter Einbeziehung aller relevanten Akteure.

Aus diesen Gründen werden die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Beschlusspunkte wie folgt begründet:

Zu Beschlussvorschlag Nr. 1:

Hiermit soll die Aufstellung eines gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzeptes nicht nur für den Auwald sondern für das Auensystem der Elster-Pleiße-Luppe-Aue insgesamt beauftragt werden, wobei ein integrierter Ansatz als erforderlich erachtet wird, um die unterschiedlichen Schutz- und Nutzungsansprüche, die aktuell und in Zukunft zu berücksichtigen sein werden, gemeinsam zu betrachten.

Zu Beschlussvorschlag Nr. 2:

In der ersten Stufe wird die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für den Teilraum der Leipziger Nordwestaue (zwischen Palmengartenwehr bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalt unter Einbeziehung der Auenbereiche auf Schkeuditzer Flur) erarbeitet. Für diesen Teilraum wird die Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes in den kommenden drei Jahren durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer bereits im Rahmen des Projektes „Lebendige Luppe“ aktuell vorbereitet. Eine entsprechende Änderung des derzeit bestehenden Planungsbeschlusses, der auch die Erarbeitung dieses Gesamtkonzeptes für die Nordwestaue enthält, wird der Ratsversammlung Anfang 2020 zum Beschluss vorgelegt.

In den Erarbeitungsprozess sind schon in der Vorbereitungsphase, die seit Ende 2018 läuft, zahlreiche regionale Akteure wie Natur- und Umweltverbänden, das Landesamt für Umwelt und Geologie (LfULG), die Unteren Naturschutz- und Wasserbehörden, die Landesdirektion, die Stadt Schkeuditz sowie Vertreter der wissenschaftlichen Begleitforschung des Projektes „Lebendige Luppe“, in eine eigens dafür etablierte Arbeitsgruppe „AG Landschaftswasserhaushalt“ eingebunden.

Vorgesehen ist, in diesem Teilraum den Fokus des integrierten Ansatzes, mit der auenfördernden Zielsetzung der Fließ- und Stillgewässerrevitalisierung, der Verbesserung der Grundwassersituation sowie der Beförderung typischer Überflutungsereignisse auf die integrierte Betrachtung der hier besonders relevanten Themen zu legen.

Dieses sind für die Nordwestaue insbesondere Themen wie Wasserdargebot, Hochwasserschutz, Siedlungsentwässerung, Land- und Forstwirtschaft sowie weitere raumrelevanten Themen wie Infrastrukturentwicklung (Siedlung, Verkehr, Leitungen), Erholung und Tourismus. Eine wichtige Grundlage werden auch die aktuellen Arbeiten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zum naturschutzfachlichen Leitbild und einer Potentialanalyse zur naturschutzfachlich optimierten Hochwasserverteilung in der Nordwestaue (LfULG und LTV) liefern, die für diesen Teilraum über die letzten Jahre erarbeitet worden sind und nun kurz vor Abschluss stehen.

Entsprechende Ressourcen zur Erarbeitung eines integrierten Entwicklungskonzeptes für diesen Teilraum sind sowohl personell als auch zur Finanzierung entsprechender Planungs- und Modellierungsaufträge im aktuellen Förderbescheid zur „Lebendigen Luppe“ sowie in der Fortschreibung des bestehenden Planungsbeschlusses eingeplant, weil sie bereits für die Erfüllung der aktuellen Ziele des Projektes „Lebendige Luppe“ erforderlich sind.

Zu Beschlussvorschlag Nr. 3:

Die Erfahrungen aus dem teilräumlichen Konzept, das im Rahmen des Projektes der „Lebendigen Luppe“ bereits zu erarbeiten sein wird, sollen genutzt werden, um parallel auch mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes für das südliche Auengebiet zu beginnen.

Zu Beschlusspunkt Nr. 4:

In Bezug auf den im Antrag formulierten Ansatz, das Konzept nach § 1 Abs. 6 BauGB in den Stand eines Bauleitplanes zu erheben, kann in dieser Formulierung nicht gefolgt werden, zumindest nicht soweit, als dass das Konzept den Status eines Bauleitplanes, respektive eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bekommen könnte und sollte.

Da bei dem hier angestrebten Auenentwicklungskonzept Natur- und Umweltschutzbelange im Vordergrund stehen sollen und es nicht um städtebaulich begründete Nutzungen und Maßnahmenumsetzungen geht, wird vielmehr eine die Landschaftsentwicklung in den Fokus stellende Beschlusslage angestrebt, die dann eine Anknüpfung an das BauGB konkret über § 1 Abs. 6 Nr. 7g ermöglicht. Darüber hinaus ist das angestrebte Auenentwicklungskonzept dann nicht nur als sonstige naturschutzfachliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 g BauGB für die Bauleitplanung abwägungsrelevant, sondern kann auch eine entsprechende Bedeutung auf regionaler Ebene für die Raumordnung, insbesondere die Regionalplanung, gemäß §§ 6 und 7 SächsNatSchG erlangen.

Zu Beschlussvorschlag Nr. 5:

Hier wird der Beschlussvorschlag Nr. 3 des ursprünglichen Antrags aufgegriffen, wobei aufgrund der mittel- und langfristigen Planungs- und Umsetzungszeiträume der hier relevanten Schutz- und Nutzungsansprüche ein fünf- bis zehn jähriger Rhythmus für etwaige Anpassungen im Sinne von Fortschreibungen ausreichend ist, der sich dann aus den in diesem Zeitraum gewonnen Erkenntnissen entsprechender Evaluierungen ergeben sollte (siehe dazu auch Beschlusspunkt 6 und 7).

Zu Beschlussvorschlag Nr. 6 und 7:

Da die genannte Verlängerung des Projektes „Lebendige Luppe“ nun Ende 2019 positiv vom Fördermittelgeber beschieden worden ist, stehen für die Raumkulisse dieses Projektes in der Nordwestaue bis 2023 personelle und finanzielle Ressourcen für die Erarbeitung eines Auenentwicklungskonzeptes zur Verfügung. Für eine Erweiterung auf die südlichen Auenbereiche und die formulierten Evaluierungs- und Fortschreibungsaufgaben ist die Schaffung einer zusätzlichen unbefristeten Stelle (1 VZÄ) in 2020 im Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie – aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Bedeutung und Schutzwürdigkeit – einer entsprechenden halben Stelle im AfU (1/2 VZÄ) erforderlich.

Die unbefristete Vollzeitstelle im ASG kann ab sofort aus dem Stellenpool für politische Schwerpunktsetzungen eingerichtet werden. Über die halbe Stelle im AfU ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2012/2022 als Mehrbedarf im Stellenplan zu entscheiden.

Darüber hinaus wird eine Erarbeitung nicht ohne Unterstützung durch entsprechend zu vergebende Planungsaufträge auskommen, wofür in den Jahren 2021, 2022 und 2023 jeweils 90.000 € zusätzlich in den Haushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer einzustellen sind. Für die die ab dem Jahr 2024 anzusetzenden Evaluierungsaufgaben als Grundlage für die turnusmäßigen Fortschreibungen bedarf es zusätzlicher Mittel im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer von jährlich 20.000 €.

Nur damit kann eine dauerhafte Bearbeitung des Themenfeldes der Auenentwicklung in Leipzig im Amt für Stadtgrün und Gewässer zunächst grundhaft abgesichert werden. Mittel- und langfristig besteht aufgrund der Bedeutung, die dieser Landschaftsraum für Stadt und Region hat sowie zukünftig haben wird und die auch im INSEK 2030 sowie im Auenprogramm des Freistaates Sachsen zum Ausdruck kommt, die Notwendigkeit, das Aufgabenfeld mit entsprechenden Ressourcen auszustatten.

Nur so können die mit dem Projekt „Lebendige Luppe“ begonnenen Maßnahmen zur Auenentwicklung auch aktiv fortgesetzt werden und entsprechen weiterführende (Förder-)Projekte umgesetzt werden, die dann der Umsetzung des zu entwickelnden gesamträumlichen Auenentwicklungskonzeptes dienen. Eine entsprechende Unterstützung des Freistaates Sachsen ist dafür erforderlich und muss in diesem Zusammenhang eingefordert werden.

Zum ursprünglichen Antragsbeschlusspunkt Nr. 4 „Vorbehaltliche Beschlussfassung für alle den Auwald betreffenden Maßnahmen bis zur Aufstellung des Entwicklungskonzeptes“:

Ein Vorbehaltsbeschluss für alle den Auwald betreffenden Maßnahmen und Planungen bis das angestrebte Auenentwicklungskonzept beschlossen ist, ist aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und gerechtfertigt, weder inhaltlich noch zeitlich.

Aus rein naturschutzfachlicher Sicht stellen die bereits vorliegenden Planungen und Zielformulierungen sowie die Tatsache, dass die Erarbeitung eines naturschurzfachlichen Leitbildes für den Leipziger Auwald kurz vor Abschluss und Veröffentlichung steht, zunächst ausreichende Grundlagen für die Beurteilungen aktuellen (Bauleit-)Planungen und Projekte dar.

Dabei sind vor allem folgende wesentlichen Konzepte und Pläne zu benennen, die auch einem Gesamtkonzept zugrunde zu legen sind bzw. für ein solches dann auch zum Teil zu aktualisieren wären:

Erweiterter Maßnahmeplan Flusslandschaft von Elster und Pleiße im Rahmen des Regionalen Handlungskonzeptes Grüner Ring Leipzig, Reichhoff, L. und Mitarbeiter (2000: dieser Ansatz wäre allerdings zu aktualisieren und kleinräumig zu differenzieren)
Managementplan für das FFH-Gebiet "Leipziger Auensystem" und EU-Vogelschutzgebiet "Leipziger Auwald" (Hellriegel-Institut i.A. LfULG, Endbericht 2012; bestätigt 2014) (Daten z. T. veraltet).

Naturschutzfachliches Leitbild für das Leipziger Auensystem (in Bearbeitung durch Hellriegel-Institut; das Leitbild wird eine fachlich sehr fundierte und detaillierte Grundlage für die Abschätzung von Maßnahmenplanungen aus Naturschutzsicht sein. Es wird Hinweise enthalten, welche Maßnahmen zukünftig erforderlich sein werden, damit eine Auendynamisierung erfolgen kann und welche Fachkonzepte und -planungen erforderlich und sinnvoll sein können, um bestimmte Ziele zu erreichen).

Sächsisches Auenprogramm - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2019 (Mit dem Auenprogramm ist allerdings keine detaillierte Fachplanung verbunden.)
Hochwasserschutzkonzept des Freistaates Sachsen
Projekt "Dynamische Aue" - AfU: Plangenehmigung November 2018
Darüber hinaus soll die Potentialanalyse zur naturschutzfachlich optimierten Hochwasserverteilung in der Nordwestaue (LfULG & LTV) vorgelegt werden.

Realisierungs- / Zeithorizont

Die Erarbeitung eines integrierten, gesamträumlichen Auenentwicklungskonzeptes soll in zwei Schritte für entsprechend zwei Teilräume erfolgen. Für die Leipziger Nordwestaue ist eine Erarbeitung im Rahmen des Projektes „Lebendige Luppe“ bis Ende des Jahres 2022 vorgesehen. Für den zweiten Teilraum der südlichen Aue soll das entsprechende Konzept anschließend von der Verwaltung vorgelegt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Erarbeitung eines derartigen Konzeptes ist die Unterstützung durch ein externes Planungsbüro sowie entsprechende Modellierungen erforderlich, wofür in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils 90.000 € zusätzlich im Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer erforderlich sind sowie ab 2024 jährlich 20.000 € für die Evaluierung und ggf. erforderliche Fortschreibung.

Auswirkungen auf den Stellenplan

Für die Erarbeitung des zweiten Teilkonzeptes für die südliche Aue sowie die dauerhafte Aufgabenwahrnehmung in Zukunft ist ab dem Jahr 2020 1 VZÄ im Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie ab 2021 0,5 VZÄ im Amt für Umweltschutz erforderlich. Die unbefristete Vollzeitstelle im ASG kann ab sofort aus dem Stellenpool für politische Schwerpunktsetzungen eingerichtet werden. Über die halbe Stelle im AfU ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2012/2022 als Mehrbedarf im Stellenplan zu entscheiden.

Folgen bei Nichtbeschluss

Mittel- bis langfristig ist ein integriertes, gesamträumliches Auenentwicklungskonzept sinnvoll und hilfreich, um zum einen aktiv Fördermittel für aktive Maßnahmen zum Erhalt und zur Sicherung der Umweltqualitäten in den Auenbereichen einwerben zu können und andererseits die Stadtentwicklung insgesamt zielorientiert so zu gestalten, dass die besondere Schutzwürdigkeit des Auensystems in allen Entscheidungen entsprechend konkret berücksichtigt werden kann.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 20. Mai 2020

Der Antrag wurde mit 53/12 vom Stadtrat in der Form des Verwaltungsstandpunktes und unter Ergänzung des folgenden Beschlusspunktes beschlossen:

Die Rahmenbedingungen zur Wiederherstellung auentypischer Wasserverhältnisse sollen bereits während der Auenkonzepterstellung bei aktuellen Maßnahmen berücksichtigt bzw. offengehalten werden. Dafür legt die Stadt Leipzig dem Stadtrat eine Liste mit Projekten vor, die ggf. Einfluss auf das Auenentwicklungskonzept haben könnten. Ihre Umsetzung wird so angepasst, dass der Offenheit des Konzeptes nichts entgegensteht.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 25.10.2023

in Arbeit

An der Erstellung eines gesamträumlichen, integrierten Auenentwicklungskonzepts wird weiterhin intensiv gearbeitet. Die Bearbeitungsstände der beiden Teilkonzepte werden im Folgenden zusammengefasst:

Das Auenentwicklungskonzept für die Elster-Luppe-Aue (Nordwestaue) im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe tritt aktuell in die finale Phase ein. Derzeit erfolgt in einem iterativen Prozess die Feinabstimmung am Entwicklungsziel. Nach dessen Fertigstellung wird ein Handlungs- und Maßnahmenprogramm vorgeschlagen sowie eine Potenzialanalyse zur Entwicklung von Lebensraumtypen und ein Wegekonzept zur Nutzung der Aue erstellt.

Für die Elster-Pleiße-Aue (Südaue) wird derzeit ein Leitbild erarbeitet. Im Anschluss daran werden in einem analogen Prozess zur Nordwestaue mehrere Entwicklungsszenarien, basierend auf vorliegenden Randbedingungen, erstellt. Parallel soll in Kooperation mit der LTV mit hydraulischen Modellierungen begonnen werden.

Das Auenentwicklungskonzept soll die Grundlage für ein Naturschutzgroßprojekt bilden. Die Antragstellung für dieses Förderprojekt beim Bundesamt für Naturschutz wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit regionalen und freistaatlichen Akteuren vorbereitet. Dazu wurde eine Informationsvorlage erstellt (VII-Ifo-08909).

 

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