Antrag: Barrierefreie Gehwege voranbringen - Stadtweite Abmarkierung von abgesenkten Bordsteinen

Antrag vom 4. Mai 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, stadtweit an den Stellen, an denen regelmäßig abgesenkte Bordsteine von parkenden Fahrzeigen blockiert werden, durch Straßenmarkierungen und/oder bauliche Maßnahmen deren Freihaltung zu unterstützen.

Begründung:

An zahlreichen Stellen unserer Stadt versperren parkende Fahrzeuge abgesenkte Bordsteine, die dazu dienen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere mit Rollstühlen oder Rollatoren, aber auch Familien mit Kinderwagen, eine barrierefreie und sichere Überquerung von Straßen zu ermöglichen. Um dem entgegenzuwirken, wurde beispielsweise am Knochenpark eine Stelle der Straße und des Gehweges markiert und baulich umgestaltet, indem Fahrradbügel so eingebaut wurden, dass keine parkenden Autos mehr diesen Parkeingang verstellen und den Zugang für bestimmte Menschen erschweren können.

Um dies zu gewährleisten oder zumindest zu unterstützen, muss es nicht immer aufwendige bauliche Eingriffe geben. Schon eine einfache Straßen-/Bodenmarkierung kann wirksam helfen, diese Stellen freizuhalten. Viele Autofahrer*innen sind sich offensichtlich gar nicht bewusst, dass sie ihr Fahrzeug an solch sensiblen Stellen parken und welche Auswirkungen dies dann beispielsweise für mobilitätseingeschränkte Menschen hat. Dieses Bewusstsein zu heben, indem optisch Markierungen, welche auch auf die nötige Barrierefreiheit hinweisen, beispielsweise in Form von Piktogrammen auf dem Boden, genutzt werden, dürfte in der Regel zweckdienlich sein.

 

Verwaltungsstandpunkt

Der Sachverhalt wird bereits durch das bestehende Verwaltungshandeln berücksichtigt und schrittweise umgesetzt.

Sachverhalt

Dass an zahlreichen Stellen die eigentlichen Querungsstellen für den Fußverkehr durch parkende Fahrzeuge versperrt werden, ist als Problem bekannt und bereits Gegenstand verschiedener strategischer Planungen bzw. Maßnahmenprogramme. Die Problematik lässt sich in folgende Fälle unterscheiden:

  1. Kreuzungen mit vorhandenen baulichen Gehwegnasen (vorgezogene Seitenräume)
  2. Kreuzungen mit Markierung der Sperrfläche (Verkehrszeichen 298)
  3. Kreuzungen ohne Markierung der Sperrfläche
  4. Aus- und Einfahrten (z.B. Parkeingänge) mit baulichen Gehwegnasen (vorgezogene Seitenräume)
  5. Aus- und Einfahrten (z.B. Parkeingänge) mit Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Verkehrszeichen 299)
  6. Aus- und Einfahrten (z.B. Parkeingänge) ohne Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote

Leider sind die Fälle C und F stadtweit in großer Zahl anzutreffen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit wären bauliche Gehwegnasen i.d.R. dass Mittel der Wahl, um allen Menschen mit oder ohne Mobilitätseinschränkungen, mit Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen, eine barrierefreie und sichere Überquerung von Straßen zu ermöglichen. An vielen Straßen wurden bereits bauliche Gehwegnasen realisiert, jedoch ist ein flächenhafter und lückenloser Ausbau weder finanziell noch personell darstellbar. Punktuell werden weiterhin bauliche Gehwegnasen ergänzt (z.B. demnächst an der Gletschersteinstraße / Naunhofer Straße und der Haydnstraße); der größte Teil wird aber bei sowieso anstehenden Baumaßnahmen umgesetzt. So werden z.B. durch die Komplexmaßnahme Gorkistraße zwischen Kohlweg und Ossietzkystraße 19 bauliche Gehwegnasen für den Fußverkehr mitgebaut.

Für die Fälle ohne bauliche Lösung mittels Gehwegnase ist festzuhalten, dass das Parken von Kraftfahrzeugen nach § 12 der StVO vor Bordsteinabsenkungen grundsätzlich unzulässig ist. Aufgrund der klaren Rechtslage ist davon auszugehen, dass dort geparkte Fahrzeuge oftmals vorsätzlich abgestellt werden. In diesen Fällen können nur die Kontrollen des ruhenden Verkehrs Abhilfe schaffen.

Die Straßenverkehrsbehörde ist nach StVO dazu angehalten, Verkehrszeichen und Markierungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Ausdrücklich ist festgelegt, dass keine Verkehrszeichen, z.B. Bodenmarkierungen, anzuordnen sind, die lediglich die gesetzliche Regelung wiederholen. Eine zusätzliche Markierung kann nur angeordnet werden, wenn die geltenden Regelungen nicht hinreichend erkennbar sind oder nicht hinreichend beachtet werden. Auch hier gilt, dass aber eine mehr oder weniger flächendeckende Markierung an Stellen, an denen bereits per StVO ein Parkverbot besteht, weder zulässig noch realisierbar ist.

Um jene Stellen zu identifizieren, an denen regelmäßig abgesenkte Bordsteine von parkenden Fahrzeugen blockiert werden, nimmt die Straßenverkehrsbehörde Hinweise aus Politik und Zivilgesellschaft auf, sowie erhält Rückmeldung aus Abfragen der Verwaltung z. B. über die Beteiligung zum Fußverkehrsentwicklungsplan oder kontinuierlich im Rahmen der AG Schulwegsicherheit. Hinweise aus der Bürgerschaft, z. B. dass die geltenden Reglungen nicht hinreichend erkennbar sind oder nicht hinreichend beachtet werden, werden von der Straßenverkehrsbehörde auf eine zusätzliche Markierung geprüft und schrittweise umgesetzt. Hinweise hierzu können auch direkt per Email gemeldet werden: vta-svb@leipzig.de.

Da die StVO nur den begrenzten Handlungsspielraum bietet, wurden in einer Arbeitsgruppe der Verwaltung die Möglichkeiten erörtert, wie man durch die Einordnung von Fahrradbügeln und optische Aufmerksamkeitsfelder in Kombination mit Pfeilpiktogrammen die Querungsstelle zusätzlich sichert. Da vor allem im Bereich von Parkeingängen häufig Bordsteinabsenkungen zugeparkt werden, wurde beschlossen, zuerst hier prioritär tätig zu werden. So wurden bereits am Parkeingang zum Karl-Heine-Platz an der Aurelienstraße und am Parkeingang zum Rabet in Höhe der Reclamstraße entsprechende Maßnahmen realisiert. Durch diese straßenräumlichen Anpassungen wird das Ziel der Freihaltung von sensiblen Parkeingängen zielgerichtet umgesetzt und der Punkt „Fahrradabstellanlagen an Parkeingängen“ aus dem Aktionsprogramm Radverkehr mit untersetzt.

Auf Grundlage einer Bedarfsliste, die das Verkehrs- und Tiefbauamt zusammen mit dem Ordnungsamt, dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, dem Stadtplanungsamt und der Behindertenbeauftragten zusammengestellt hat, wurden weitere Parkeingänge priorisiert, die trotz abgesenktem Bord zugeparkt werden. In der Planung befinden sich die Standorte

  • Gottschallstraße östlicher und westlicher Übergang
  • Bernhardipark Übergang zur Bergstraße und zur Hermann-Liebmann-Straße
  • 2 Zugänge am Güntzpark an der Schönbachstraße
  • 3 Zugänge Fockeberg und Spielplatz an der Fockestraße
  • Parkeingang Friedenspark Nord

Weitere Standort sind in Vorbereitung.

Da zahlreiche Parkeingänge dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig als Pflegezufahrt dienen, sind diese sensiblen Bereiche ebenso auf die unterschiedlichen Leistungserbringungen der Stadtreinigung abzustimmen. Ebenso muss gewährleistet werden, dass Pflegezufahrten zu den städtischen Grün- und Parkanlagen von sämtlichen Einbauten freizuhalten sind.

Neben der laufenden Umsetzung existieren auch bereits Beschlusslagen durch die Fußverkehrsstrategie, so zum Beispiel Ziel 2.1 „Alle wesentliche Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an Einmündungen und Kreuzungen sollen barrierefrei nutzbar sein“ und Ziel 3.5: „Die Übergangsbereiche vom Straßenraum in Grünflächen sind barrierefrei und übersichtlich zu gestalten. Die Zuwegung soll nicht durch ruhenden Kfz-Verkehr behindert werden“. Ein weiterer Beschluss ist auch daher entbehrlich.

 

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