Antrag: Begleitung von Ganztagsangeboten stärken

Antrag vom 21. Februar 2020

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Personalaufstockung und -bereitstellung im Sachgebiet Ganztagsangebote im Amt für Jugend, Familie und Bildung um 2 VzÄ ab dem Schuljahr 2020/21 für Verwaltung/Abrechnung der Landesmittel für die Ganztagsangebote an Schulen und deren pädagogische Begleitung. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum IV. Quartal 2020 eine Konzeption zur pädagogischen Begleitung und Beratung von Ganztagsangeboten unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Rhythmisierung des Ganztags zu entwickeln.

Begründung

Die Verwaltung und Abrechnung von Sachmitteln im Rahmen der Schulhaushalte erfolgt in Leipzig über den Schulträger. Zudem werden Mittel gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen mit Ganztagsangeboten (SächsGTAVO) durch die Stadt verwaltet, sofern dies kein Förderverein übernimmt.

Zuständig ist das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Bei der Bearbeitung von Rechnungen kommt es zunehmend zu Verzögerungen und Problemen. Ausgelegte Beträge werden den Lehrkräften erst sehr spät erstattet, Honorarmittel zeitverzögert ausgezahlt und Rechnungen nicht pünktlich beglichen, was im Extremfall zu Mahn- und Inkassomaßnahmen gegen die Schule, die Schulleiter*innen und Lehrkräfte führt. Diese Probleme wurden in der Antwort zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (VII-F-00684-AW-01) eingeräumt und mit technischen Problemen, Optimierungsbedarf in den Schulen sowie krankheitsbedingtem Ausfall von Mitarbeiter*innen begründet.

Für die verwaltungstechnische, haushälterische Unterstützung der Ganztagsangebote ist derzeit eine Mitarbeiterin mit einem Stellenumfang von 1,0 VzÄ tätig. Dies umfasst auch die Buchung von Rechnungen. Eine weitere Stelle im Umfang von 0,5 VzÄ befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Dies ist allerdings für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung immer noch nicht ausreichend. Das liegt darin begründet, dass das Volumen der von der Stadt als Schulträger verwalteten Ganztagsmittel um fast 77 Prozent (von 1.367.232 Euro auf 2.304.852 Euro) gestiegen ist. Auch die Anzahl der betreuten Schulen hat sich um 28,8 Prozent erhöht. Neue Ganztagsangebote und Kooperationspartner führen zu einem erhöhten Aufwand. Meist handelt es sich bei den zu bearbeitenden Rechnungen um geringe Beträge für Sach- oder Honorarmittel, sodass eine große Zahl an Rechnungen zusammen kommt. Aus diesem Grund ist eine Aufstockung auf mindestens 2 VZÄ für die Abrechung erforderlich.

Auch wenn die Beträge oftmals gering sind, sollte die Stadt nicht durch eine schlechte Zahlungsmoral auffallen. Viele Ganztagsangebote werden von Ehrenamtlichen oder Honorarkräften angeboten, für die die verspäteten Zahlungen von Honorar und zusätzlich noch von Auslagen ein echtes Problem darstellt. Dadurch drohen engagierte Honorarkräfte verloren zu gehen. Zusätzlich stellen Mahnungen, Anrufe und Nachfragen für die Schulsachbearbeiter*innen und Schulleiter*innen eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar, die vermeidbar ist. Es ist zu vermuten, dass die aufgewendete Arbeitszeit von Schulsachbearbeiter*innen für diese Problematik insgesamt die geforderte Stellenaufstockung im Amt für Jugend, Familie und Bildung weit übersteigt.

Darüber hinaus ist auch die pädagogische Begleitung in anbetracht von 58 betreuten Schulen mit 0,85 VzÄ sehr gering ausgestattet. Damit ist eine wirkungsvolle und konzeptionell durchdachte pädagogische Begleitung über die derzeit angebotenen Veranstaltungen hinaus und mithin eine wirklich konzeptionelle Arbeit der Ganztagsangebote nicht möglich. So bleibt es bei den Ganztagsangeboten meist bei Hausaufgabenbetreuung, Sport und Bastelangeboten. Kaum attraktive Angebote gibt es im Bereich der MINT-Fächer. Zielsetzung des Staatsregierung ist es gemäß Koalitionsvertrag jedoch, die Qualität der Ganztagsangebote und insbesondere die Rhythmisierung des Ganztags im Sinne einer stärkeren Verzahnung und Abwechslung von Unterricht, Ganztag und Förderangeboten zu stärken. Im Einklang mit der anstehenden Verbesserung der Rahmenbedingungen durch den Freistaat wäre seitens der Stadtverwaltung durch eine bessere Vernetzung und aktive Beratung eine weitere qualitative Aufwertung der Ganztagsangebote möglich. Dazu soll die Stadtverwaltung eine Konzeption entwickeln, die z.B. die Zusammenarbeit von Schule und Hort, das Angebot externer Träger von Ganztagsangeboten sowie schul- und ortsteilspezifische soziale Lagen in den Blick nimmt.

Verwaltungsstandpunkt vom 29. Mai 2020

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft auf Grundlage der vorhandenen Arbeitsaufgaben im Bereich GTA im Rahmen der Stellenplanung 2023/24 die Bereitstellung zusätzlicher personeller Ressourcen.
 
Begründung:

Der kommunale Haushalt ist derzeit durch Mindereinnahmen und Mehrausgaben aufgrund der Corona-Pandemie stark belastet. Dies hat Einfluss auf den Doppelhaushalt 2021/22, in dem gesetzliche Pflichtleistungen priorisiert werden müssen. Für den Bereich der Ganztagsangebote stehen im Haushalt 2021/22 keine Mittel zur Verfügung, um zusätzliche Personalstellen einzurichten.

Es erfolgt eine erneute Prüfung des Antrags im Rahmen der Stellenplanung für den Doppelhaushalt 2023/24.

Die Stellenplanung für 2023/24 erfolgt 2022.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 9. Juli 2020

Der Antrag wurde vom Stadtrat inkl. des Änderungsantrages der SPD-Fraktion, der von unserer Fraktion übernommen wurde, beschlossen:

Der Stadtrat beschließt die Personalaufstockung und -bereitstellung im Sachgebiet Ganztagsangebote im Amt für Jugend, Familie und Bildung um 1 VzÄ ab dem Schuljahr 2020/21 für Verwaltung/Abrechnung der Landesmittel für die Ganztagsangebote (GTA) an Schulen und deren pädagogische Begleitung. Ab dem Schuljahr 2023/24 ist eine weitere VzÄ zu schaffen. Ferner soll geprüft werden, ob darüberhinausgehender Bedarf an Stellen in der Verwaltung/Abrechnung der Landesmittel für GTA an Schulen und deren pädagogische Begleitung besteht.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum IV. Quartal 2020 eine Konzeption zur pädagogischen Begleitung und Beratung von Ganztagsangeboten unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Rhythmisierung des Ganztags zu entwickeln.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 23.11.2020:

in Arbeit

Die wachsende Bevölkerungszahl der Stadt Leipzig ist verbunden mit einer stetig steigenden Schülerzahl, der Neugründung von Schulen und damit einhergehender ganztägiger Schulentwicklung im Sinne des Sächsischen Schulgesetzes, § 16a. Ganztagsangebote sind zu einem Merkmal von Schulqualität geworden, die Schulen Raum bieten, ihre Attraktivität zu erhöhen. Der Freistaat Sachsen stellt für Ganztagsangebote den Schulen finanzielle Mittel zur Verfügung. Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen an allgemeinbildenden Schulen mit Ganztagsangeboten vom 17. Januar 2017, die durch die Verordnung vom 09. Januar 2019 (SächsGTAVO) geändert worden ist. Sofern die Schulen nicht über einen Schulförderverein verfügen, der die GTA-Antragstellung übernimmt, werden die finanziellen Mittel gemäß der SächsGTAVO durch die Stadt Leipzig als Schulträger beantragt, abgerufen und verwaltet.

In Leipzig führen inzwischen 131 von 135 antragsberechtigten Schulen Ganztagsangebote durch. Das entspricht einem Anteil von 97 %. Für das laufende Schuljahr 2020/21 stellten 68 Schulen über den Schulträger ihren Antrag auf Zuweisung, das sind 10 mehr als im vorangegangenen Schuljahr. Erstmals ist in diesem Schuljahr die Zahl der GTA-Anträge mit 68 über den Schulträger höher als die Zahl von GTA-Anträgen, die von Schulfördervereinen gestellt werden (63). Schulen im Aufbau stellen ihre Anträge auf Zuweisungen verpflichtend über den Schulträger, so dass mit Einrichtung neuer Schulen eine weitere Erhöhung der Zahl der GTA-Anträge über die Stadt Leipzig zu erwarten ist. Das über den Schulträger im Schuljahr 2020/21 umzusetzende Finanzvolumen für GTA beträgt 2,6 Mio. €, 183.000 € mehr als im Schuljahr 2019/20.

Mit der Beschlussfassung zum Antrag VII-A-00959 bzw. VII-A-00959-ÄA-02 hat der Stadtrat am 09.07.2020 die Einrichtung von zwei Personalstellen für die Bearbeitung von Ganztagsangeboten bestätigt sowie die Erstellung einer Konzeption zur pädagogischen Begleitung und Beratung von Ganztagsangeboten unter besonderer Berücksichtigung einer stärkeren Rhythmisierung des Ganztags bis zum IV. Quartal 2020 festgelegt. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob ein darüberhinausgehender Stellenmehrbedarf im Kontext der Umsetzung von Ganztagsangeboten besteht.

Gemäß Beschluss sollten zum 01.08.2020 und 01.08.2023 jeweils Personalstellen im Umfang von 1,0 VzÄ für die Verwaltung/Abrechnung von Ganztagsangeboten und die pädagogische Begleitung von Schulen eingerichtet werden. Dieser Beschluss kann derzeit aufgrund des pandemiebedingten Stellenmoratoriums für das Schuljahr 2020/2021 nicht umgesetzt werden. Für den Stellenplan zum Haushalt 2023/24 können noch keine Aussagen getroffen werden.

Dem Schulträger ist es wichtig, neben der Verwaltung und Abrechnung der Landesmittel, auch Einfluss auf die qualitative Weiterentwicklung der Ganztagsangebote an den Schulen zu nehmen. Im Sinne des o. g. Beschlusses kann er diesem Anspruch jedoch mit den aktuell zur Verfügung stehenden und dauerhaft im Stellenplan verankerten Ressourcen für Ganztagsangebote im Umfang von 2,0 VzÄ nicht gerecht werden. Neben den finanz-/fördermittelbezogenen Aufgaben sind eine fachliche Beratung und Begleitung der 68 Schulen und konzeptionelle Arbeiten im Bereich Ganztagsangebote nur in Ansätzen möglich. Jedoch existieren erste Überlegungen zur Beschlussumsetzung, die im Folgenden dargestellt werden.

Kernstück einer jeden pädagogischen Ganztagskonzeption ist die Gestaltung einer schülerorientierten, an ganztägiges Lernen angepassten Zeitstruktur: die Rhythmisierung. Sie sorgt für eine sinnvolle Verteilung von Lern- und Entspannungsphasen. Die Rhythmisierung ist eine innerschulische Entwicklungsaufgabe und beginnt mit der Planung des Schuljahres und der Gestaltung der Tages- und Wochenstruktur – hier beispielsweise der Auflösung des 45-Minuten-Taktes, Pausengestaltung, Etablierung von Bewegungs- und Mittagspause – entsprechend der Vor-Ort-Bedingungen an der jeweiligen Schule und in Abhängigkeit von der Schulart. Vor diesem Hintergrund gibt es an den Schulen eine Vielzahl unterschiedlicher Zeitmodelle. Im Qualitätsrahmen Ganztagsangebote des SMK erhalten die Schulen Empfehlungen zu zwei unterschiedlichen Anforderungsniveaus: Das Basisniveau definiert Anforderungen und Indikatoren, die von allen Schulen mit Ganztagsangeboten zu erfüllen bzw. umzusetzen sind. Das Niveau „Weiterentwicklung“ beinhaltet Indikatoren, die eine besonders hochwertige Qualität der Umsetzung von Ganztagsangeboten kennzeichnen. Über die Umsetzung der verschiedenen Indikatoren im Sinne der Qualitätsentwicklung entscheidet jede Schule auf der Grundlage schulinterner Evaluation eigenverantwortlich. Beratung, Begleitung und Kontrolle des Qualitätsentwicklungsprozesses sind Pflichtaufgaben der Schulaufsicht.

Beratung bei der Konzepterarbeitung:

Der Schulträger als Antragsteller für Schulen mit GTA kann auf diesen Prozess perspektivisch durch Prüfung, Analyse, Einschätzung pädagogischer Konzepte bei der Antragstellung und Rückmeldung an die Schulen unter dem Aspekt der Rhythmisierung Einfluss nehmen. Zu diesem Zweck muss er zukünftig die Konzepte der Schulen durchgängig abfordern. Bisher war es ausreichend, dass der Antragsteller im Antrag erklärt hat, dass der Durchführung des Ganztagsangebots ein pädagogisches Konzept zugrunde liegt, dem die Schulkonferenz zugestimmt hat. Perspektivisch können die pädagogischen Konzepte analysiert und eingeschätzt sowie Modelle der Rhythmisierung weiterentwickelt werden. Wesentliche Grundlage eines pädagogischen Konzeptes für einen rhythmisierten Schulalltag ist die Auseinandersetzung mit der Organisation des Schuljahres, der Gestaltung der Tages- und Wochenstruktur mit einer gesunden Verteilung von Unterricht und GTA im Tagesverlauf.

Eine persönliche Kontaktaufnahme und das Gespräch mit verantwortlichen Schulleiter/-innen und GTA-Koordinator/-innen vor Ort zu inhaltlichen Themen bei der Durchführung und Umsetzung von GTA sind hierfür notwendig. Im Grundschulbereich muss in ein solches Gespräch auch der jeweilige Hort als Partner im schulischen Ganztag mit einbezogen werden. Notwendig sind gemeinsame Analysen von Arbeitszeit- und Hortmodellen im Sinne ganztägiger Rhythmisierung und Schulentwicklung.

Transfer guter Praxis:

Vorhandene und in der Praxis bewährte gute Beispiele für die Rhythmisierung des Schulalltags werden für den Transfer an andere Schulstandorte bereitgestellt. Dieser Wissenstransfer kann beispielsweise durch eine schriftliche Aufbereitung oder im Rahmen von Workshops oder Peer-to-Peer-Learnings stattfinden. Praxistransfer kann darüber hinaus durch Hospitationen erreicht werden, die die zeitliche Taktung des Schultags bzw. der Schulwoche zur Einbindung von Förderbändern, Blockunterricht, Entspannungsübungen, Bewegungs- und Mittagspausen praktisch erfahrbar machen.

Fachtage und Workshops:

In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig, werden regelmäßige Fortbildungen in unterschiedlichen methodischen Formaten angeboten. Dabei ist ein vielfältiges Themenspektrum möglich, beispielsweise:

Arbeit und Aufgaben von GTA-Koordinator/-innen und Steuergruppen,
Zusammenarbeit mit externen Anbietern von GTA,
Umsetzung von Angeboten im Bereich der MINT-Bildung, der musisch-kulturellen Bildung, Bewegungsförderung etc.

Ziel ist es gleichfalls, die Kooperation mit dem Ganztagsschulverband (Landesverband Sachsen) weiter zu befördern. Dieser hat – wie die Stadt Leipzig auch – ein bekennendes Interesse an einer qualitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote.

Bei den dargelegten Maßnahmen handelt es sich um konzeptionelle Vorüberlegungen, die es fortzuschreiben und zu spezifizieren gilt. Die Konzepterstellung und -umsetzung im Sinne des Ratsbeschlusses VII-A-00959-ÄA-02 kann jedoch erst mit der personellen Aufstockung des Arbeitsbereiches erfolgen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 05.07.2021:

in Arbeit

Für Schulen, die mit dem Schuljahr 2021/22 erstmals Ganztagsangebote umsetzen bzw. von einer Abwicklung über den Schulförderverein zum Schulträger gewechselt sind, wird derzeit eine engmaschige Begleitung, vorrangig in organisatorischen Fragen umgesetzt. Parallel dazu wird eine Handreichung zur Umsetzung von GTA bei Abwicklung über den Schulträger erarbeitet.

Wie im Umsetzungsstand vom 23.11.2020 dargelegt, kann aufgrund des pandemiebedingten Stellenmoratoriums für die Haushaltsjahre 2021/22 derzeit keine Besetzung der Personalstellen erfolgen, die von der Ratsversammlung am 09.07.2020 zur Einrichtung beschlossen wurden. Für den Stellenplan 2023/24 können weiterhin keine Aussagen getroffen werden.

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