Antrag: Belebung des Matthäikirchhofes

Beschluss der Ratsversammlung am 13. April 2022

Der Antrag wurde wie folgt geändert beschlossen:

Beschluss:

 

  1. Für den Matthäikirchhof werden kurzfristig Nutzungsangebote eröffnet.
  2. Dazu werden geeignete Räume zur flexiblen Vermietung vorbereitet und Grundausstattung für Nutzungen unter freiem Himmel entgeltlich bereitgestellt.
  3. Für temporäre gastronomische Angebote werden Konzessionen ausgegeben.
  4. Es wird ein Sonderbudget gebildet um Künstlerinnen und Künstler einzuladen, den historischen Ort für progressive Kultur und als demokratie-disparaten Ort erfahrbar zu machen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten für kurzfristige Nutzungsangebote

 

  • in der bestehenden Bebauung im Bereich des Matthäikirchhofs,
  • in den Außenbereichen des Matthäikirchhofs sowie
  • für den verpachteten Parkplatz zwischen Großer Fleischergasse und dem Gebäude „Großer Blumenberg“

 

zu prüfen.

 

  1. Das Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Kultur sowie Stadtentwicklung und Bau vorgelegt. Danach werden gegebenenfalls weitere Schritte festgelegt.

 

Protokollnotiz: Im Rahmen der Prüfung unter Beschlusspunkt 1 wird zusätzlich berücksichtigt, ob über die Fördermittel im Bereich Kultur eine Ausschreibung erfolgen kann, mit der Künstlerinnen und Künstler dazu eingeladen werden, den historischen Ort für progressive Kultur und als demokratie-disparaten Ort erfahrbar zu machen.

Antrag vom 30. September 2021

 

  1. Für den Matthäikirchhof werden kurzfristig Nutzungsangebote eröffnet.
  2. Dazu werden geeignete Räume zur flexiblen Vermietung vorbereitet und Grundausstattung für Nutzungen unter freiem Himmel entgeltlich bereitgestellt.
  3. Für temporäre gastronomische Angebote werden Konzessionen ausgegeben.
  4. Es wird ein Sonderbudget gebildet um Künstlerinnen und Künstler einzuladen, den historischen Ort für progressive Kultur und als demokratie-disparaten Ort erfahrbar zu machen.

 

Begründung

Im und außerhalb des Rahmens der Bürgerbeteiligung zum Matthäikirchhof lernen die Leipziger*innen den Matthäikirchhof kennen. Sie besuchen den Ort, sie erleben die Dimension, sie werden durch die großflächige Fotoausstellung des Stadtgeschichtlichen Museums inspiriert und bringen sich mit vielfältigen Gedanken zum Beispiel in der Online-Befragung ein. Bei den bislang drei Workshops mit ausgewählter Teilnehmerschaft wurden wichtige Ideen aufgezeichnet und speisen die Vorbereitungen für das städtebauliche Konzept. Mit dem vierten Workshop am 7.10.21 wird dieser Prozess einen vorläufigen Abschluss finden, die Stadtverwaltung wird dann die Ausschreibung für den internationalen städtebaulichen Wettbewerb – gewisser Maßen im Kämmerlein – vorbereiten.

Der Matthäikirchhof war stets reich an mannigfaltigen Nutzungen – genau dieses spiegelt sich auch in der Beteiligung wieder. Damit die Ideen auf dem Weg zur erst in zehn Jahren avisierten Umsetzung nicht verloren gehen, die Beteiligten ihre Ideen schon heute probieren und erleben können und die Leipziger*innen und Gäste den Ort bereits vorläufig in Beschlag nehmen, schlägt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor, die Belebung bereits heute zuzulassen und anzuregen.

Dazu sind Räume auf Nutzbarkeit zu prüfen und beispielsweise für Maker Spaces und Upcycling-Stationen zu vermieten. Der offene Ort – unter freiem Himmel -  kann durch Filmvorführungen oder Märkte in Erlebnis gesetzt werden. LED-Filmtechnik, Bestuhlung, Ausstellertische – all diese Grundausstattungen sollen dazu vorgehalten werden / Dienstleister*innen in einem Rahmenvertrag gebunden werden. Temporäre gastronomische Angebote sollen gezielt angeworben werden.

Mit der künstlerischen Bespielung des Ortes soll zur Auseinandersetzung mit der spannenden Geschichte des Matthäikirchhofes als tragendem Ort des Stadtgeschehens eingeladen werden.

 

Verwaltungsmeinung vom 9. März 2022
(Alternativvorschlag)

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Möglichkeiten für kurzfristige Nutzungsangebote
    1. in der bestehenden Bebauung im Bereich des Matthäikirchhofs,
    2. in den Außenbereichen des Matthäikirchhofs sowie
    3. für den verpachteten Parkplatz zwischen Großer Fleischergasse und dem Gebäude „Großer Blumenberg“ zu prüfen.
  2. Das Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Kultur sowie Stadtentwicklung und Bau vorgelegt. Danach werden gegebenenfalls weitere Schritte festgelegt.

Strategische Ziele

Eine Nutzungsbarmachung des Areals des Matthäikirchhofs bis zu seiner dauerhaften Umgestaltung könnte Raum bieten für die Fortsetzung des im Rahmen der öffentlichen Diskussionen um die Zukunft des Areals entstandenen bürgerschaftlichen Engagements und gleichzeitig die vielfältige und lebendige Leipziger Kunst- und Kulturszene stärken. Die niedrigschwelligen Angebote könnten die in der Innenstadt ansonsten etablierten Nutzungen ergänzen.

Zwischennutzung, die den Ort dauerhaft fest im Bewusstsein der Stadtbevölkerung verankern und dem bürgerschaftlichen Engagement Rechnung tragen, könnten die Attraktivität des Areals im Rahmen des Entwicklungsprozesses untermauern.

Sachverhalt

Anlass

Die Antragstellerin schlägt vor, das bislang gezeigte lebendige und vielseitige Interesse der Leipziger Kunst- und Kulturszene am Matthäikirchhof bis zu seiner dauerhaften Umgestaltung zu verstetigen und Nutzungsangebote zu eröffnen. Zu diesem Zweck soll eine Grundausstattung für Nutzungen unter freiem Himmel vorgehalten und ein Sonderbudget für Künstlerinnen und Künstler gebildet werden.

Beschreibung der Maßnahme und des Abwägungsprozesses

Die Stadtverwaltung schlägt vor. Möglichkeiten für kurzfristige Nutzungsangebote zu prüfen. Die Belebung, Re-Aktivierung und zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung mit dem historisch mannigfaltigen Matthäikirchhofareal sowie die Erschließung des Ortes durch eine interessierte Öffentlichkeit spielt im Entwicklungsprozess des Projektvorhabens eine zentrale Rolle und ist im Sinne einer lebendigen Nutzung in situ generell wünschenswert. Bereits heute findet eine intensive und vielschichte kulturelle und künstlerische Auseinandersetzung mit dem und am Standort Matthäikirchhof statt. Weitere Anfragen u.a. durch das Schauspielhaus liegen bereits vor. Mit der Nutzung der vorgeschlagenen Flächen könnte die Aneignung des Areals durch die Bürgerinnen und Bürger noch einmal intensiviert und bis zum Beginn der Umgestaltung kontinuierlich fortgeführt werden.

Die Verwaltung wird mittelfristig bei einer Entwicklung des Areals die Möglichkeiten prüfen müssen, verschiedene Nutzungen aus den bestehenden Gebäuden zu verlagern. Diese Prüfung kann im Rahmen dieses Antrages vorgezogen werden. Ob verschiedene Freiflächen für Zwischennutzungen freigelenkt werden können und ob eine Nutzung der großen Parkplatzfläche mittelfristig für andere Zwischennutzungen denkbar ist, ist ebenfalls zu prüfen. Auch diese Prüfungen können im Sinne der Entwicklung des Areals vorgezogen werden. Das Stadtplanungsamt wird in Abstimmung mit dem Kulturamt für diese Prüfungen eine Arbeitsgruppe mit den zuständigen Ämtern koordinieren.

Für alle Bereiche, in denen unter Umständen Zwischennutzungen ermöglicht werden, sollten die am Ort ansässigen Institutionen (bspw. Stasi-Unterlagen-Archiv Leipzig, Bürgerkomitee Leipzig e.V., Schulmuseum - Werkstatt für Schulgeschichte Leipzig) in die Planungen involviert werden.

Abgrenzung des Areals

Zum Areal gehören der Gebäudeteil der ehemaligen Bezirksdirektion der Volkspolizei (BDVP) Matthäikirchhof 1, der Gebäudeteil der ehemaligen Staatssicherheit Große Fleischergasse 12, die entsprechenden Innenhofbereiche sowie der Parkplatz zwischen der ehemaligen Staatssicherheit und dem Gebäude „Großer Blumenberg“ am Richard-Wagner-Platz.

Prüfung möglicher Zwischennutzungen

Optional können aus aktuellem Kenntnisstand folgende Zwischennutzungen geprüft werden (noch detailliert zu überprüfen):

(1) Zwischennutzung in bestehenden Gebäuden:

Der seit 30 Jahren außer Betrieb gestellte Gebäudeteil Matthäikirchhof 1 (ehemals Volkspolizei) weist erhebliche bauliche Mängel, unter anderem durch Nässeschäden, auf. Auch aufgrund des erheblichen Pilzbefalls ist die Nutzung hochgradig gesundheitsgefährdend und der Gebäudeteil daher stillgelegt und gesperrt. Die Stromversorgung ist aus Sicherheitsgründen abgestellt. Eine kurzfristige Reaktivierung ist ausgeschlossen. Das Betreten des Objektes ist aufgrund gravierender sicherheitstechnischer Mängel für ortsunkundige Personen untersagt.

Der Gebäudeteil Große Fleischergasse 12 (ehemals Staatssicherheit) wird als Verwaltungstrakt mit Büro-, Lager- und Archivnutzung durch die Stadtverwaltung und Dritte genutzt. Diese Nutzung ist eine Gratwanderung, da neben erheblichem Sanierungsstau bezüglich aller Installationen auch sicherheitsrelevante Aspekte (unzureichende Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege und Brandschutzalarmierung) nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der Eigenbedarf der Stadt Leipzig ist hoch. Auch wenn es nicht so erscheinen mag, sind alle Räumlichkeiten in der Großen Fleischergasse 12 mit Nutzungen belegt.

Es wird überprüft, ob die z.Z. als Lagerflächen genutzten Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek Große Fleischergasse 12 in 2022/2023 freigelenkt werden können. Die Diskothek ist seit dem 1. August 2016 nicht mehr in Betrieb. Nach Rücksprache mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ist die Baugenehmigung als Versammlungsstätte grundsätzlich weiterhin gültig. Jedoch sind die Mindestsicherheitsstandards und Anforderungen des Brandschutzes neuerlich nachzuweisen.Ebenfalls wären für die bestehenden Nutzungen, u.a. Wahllager, neue Flächen zu finden.

Der ehemalige Diskothekbereich ist autark und unabhängig vom Verwaltungsbetrieb nutzbar, so dass keine Mehrkosten für zusätzliche Bewachungsleistungen anfallen. Allerdings sind in 2022/2023 die entsprechenden Haushaltsmittel für die Nutzungsaufnahme (bspw. Planungsleistungen, Elektroanbindung, Reaktivierung der Lüftung und Reparatur kleinerer Schadstellen im Dachbereich) im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Im gleichen Zeitraum müssen ggf. die entsprechenden baulichen Maßnahmen geplant und umgesetzt werden.

In den Räumlichkeiten ist aktuell unter anderem das Wahllager untergebracht. Da das Wahllager bereits in letzter Zeit von einem anderen Standort in die Große Fleischergase 12 verlegt worden ist, ist eine erneute Verlegung nur unter der Voraussetzung zumutbar, dass eine endgültige Lösung gefunden wird.

Eine Nutzung weiterer Räumlichkeiten im Gebäude Große Fleischergasse 12 ist voraussichtlich nicht sinnvoll, da die Räumlichkeiten nicht autark und unabhängig vom Verwaltungsbetrieb nutzbar sind. Die hieraus resultierenden organisatorischen und finanziellen Belastungen, u.a. durch Bewachungsleistungen, stehen in keinem Verhältnis zu möglichen Zwischennutzungen.

(2) Zwischennutzung von Freiflächen im Bereich des Matthäikirchhofs:

Die Parkplätze zwischen Klinger-Treppe und Gebäudeaußenkante Große Fleischergasse 12 und im Zugangsbereich von der Großen Fleischergasse könnten eventuell (unter Berücksichtigung von Andienungsvorgängen und Feuerwehrzufahrt) für Zwischennutzungen zur Verfügung gestellt werden. So könnte geprüft werden, ob an der Klingertreppe ein ca. 400 m² großer Bereich für Sommertheater, -kino, -gastronomie o.ä. entstehen könnte. Auf der Fläche im Eingangsbereich Großen Fleischergasse (Fläche 2 laut Lageplan) könnten eventuell Aufstellmöglichkeiten für wechselnde Foodtrucks o.ä. bereitgestellt werden.

Um diese Maßnahmen zu ermöglichen, müssten Parkplätze freigelenkt werden, die zu Teilen unter anderem von der Polizeibehörde genutzt werden.

(3) Zwischennutzung der Parkplatzfläche zwischen ehemaliger Stasizentrale und „Großer Blumenberg“:

Die Parkplatzfläche zwischen dem Gebäude der Staatssicherheit und dem „Großen Blumenberg“ ist verpachtet und generiert für die Stadt Einnahmen.

Die mögliche Nutzung der Parkplatzfläche ist hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Zudem scheint es notwendig, eine Konzeption für eine mögliche Zwischennutzung zu entwickeln, um mögliche Vorteile einer Zwischennutzung mit den finanziellen Auswirkungen in Relation setzen zu können. Diese Prüfung würde erhebliche Ressourcen binden und es ist zu hinterfragen, ob der Nutzen den Aufwand rechtfertigt.

Finanzierung

Die Bildung eines Sonderbudgets, um Künstlerinnen und Künstler an den Matthäikirchhof einzuladen, ist zu prüfen, falls entsprechende Zwischennutzungen realisierbar sind. Neben den für die Künstlerinnen und Künstler anfallenden Kosten sind in erheblichem Umfang Sanierungs- und Sachkosten zu erwarten, die nicht im laufenden Haushalt abzudecken und daher in ein Sonderbudget aufzunehmen wären. Zudem scheint es notwendig, einen zentralen Ansprechpartner der freien Kunst- und Kulturszene zu gewinnen, der die verschiedenen Nutzungswünsche koordiniert und die Verbindung zur Stadtverwaltung herstellt. Auch hier werden Kosten entstehen.

Die Stadtverwaltung wird die Inanspruchnahme verschiedener Fördermöglichkeiten prüfen und ggf. nutzen. Möglichkeiten eröffnet z.B. der Zentrenfonds für die Innenstadt, Stadtteilzentren und Magistralen beim Amt für Wirtschaftsförderung und die Kulturförderung.

Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber prüfen, welche möglichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprojekt Matthäikirchhof finanziert bzw. gefördert werden können. Mögliche Maßnahmen im Rahmen dieses Verwaltungsstandpunktes sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht förderschädlich.

Realisierungs- / Zeithorizont (optimistisch)

Prüfung der Möglichkeiten für kurzfristige Nutzungsangebote im der bestehenden Bebauung im Bereich des Matthäikirchhofs: bis Ende 2. Quartal 2022
Prüfung der Möglichkeiten für kurzfristige Nutzungsangebote in den Außenbereichen des Matthäikirchhofs: bis Ende 2. Quartal 2022
Prüfung der finanziellen Auswirkungen von möglichen Zwischennutzungen sowie die Art der möglichen Zwischennutzungen für den verpachteten Parkplatz zwischen Großer Fleischergasse und dem Gebäude „Großer Blumenberg“: bis Ende 2. Quartal 2022
Prüfung der Möglichkeiten für gastronomische Angebote: ab 2. Quartal 2022
Falls notwendig Bildung eines Sonderbudgets: für HH 2023, Anmeldung 4. Quartal 2022
Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zur Förderung im Zusammenhang mit dem Förderprojekt Matthäikirchhof: bis Ende 2. Quartal 2022

Zurück