Antrag: Beschlüsse respektieren, Geld für Umweltschutz zur Verfügung stellen

Antrag vom 25. Juni 2026

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das gesperrte Teilbudget zur Fachförderung im Amt für Umweltschutz freizugeben, sodass in einer zweiten Förderrunde in 2026 die Mittel vollständig abgerufen werden können.

Begründung:  

Leipzig lebt vom Engagement seiner Bürger*innen. Ohne das vielfältige Angebot an ehrenamtlichen Vereinen wäre vieles nicht möglich. Gerade in Zeiten eines knappen Haushaltes, dem viele sog. „freiwillige Aufgaben“ zum Opfer fallen, braucht es Menschen, die ihre Freizeit nutzen, um Leipzig weiter zu gestalten. Doch auch dieses Engagement kommt an seine Grenzen ohne notwendige finanzielle Mittel. Die Vereine brauchen Geld, um ihre Infrastruktur aufzubauen und Projekte durchzuführen. Mit Fachförderungen in verschiedenen Bereichen unterstützt die Stadtverwaltung das Ehrenamt.  

Im Haushaltsjahr 2026 ist ein Planansatz i. H. v. 979.650,00 Euro für die Projektförderung des Amtes für Umweltschutz vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadtverwaltung Leipzig, insbesondere aufgrund des noch einzusparenden Betrages für das Haushaltsjahr 2026, behielt sich das Amt für Umweltschutz vor, einen Teil der Fördergelder in einer ersten Förderrunde im Mai 2026 nicht zu vergeben.  

Gleichzeitig erhielten über zehn Projekte keine Förderung, viele erhielten nur einen Teil der beantragten Mittel. Die Gelder der Fachförderrichtlinie sind für einige Projektträger*innen neben Spenden und selbst eingeworbenen Fördermitteln ein essentieller Bestandteil der Finanzierung. Bei den zurückgehaltenen Mitteln handelt es sich um eine kleine Summe in Relation zu den 100 Mio. Euro, die eingespart werden müssen, für die Vereine und Ehrenamtlichen handelt es sich jedoch um sehr relevante Summen, die über die Zukunft eines Projektes oder dessen Ende entscheiden.  

Gerade in Zeiten, in denen der gesellschaftliche Zusammenhalt bröckelt und der Frust über Politik und Stadtverwaltung wächst, erwarten wir von der Stadtverwaltung ein klares Zeichen der Unterstützung für das Ehrenamt und die Zivilgesellschaft. Das im Haushalt bewilligte Förderbudget soll in einer zweiten Förderrunde auch vollständig dem intendierten Zweck zur Verfügung gestellt werden. Antragsteller*innen, die in der ersten Runde leer ausgegangen sind, sollen auf die zweite Möglichkeit hingewiesen werden.

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