Antrag: Besser für die Leipziger*innen tätig werden können: Städtische Personalentwicklung braucht effektive Strukturen
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linke und Freibeuter vom 29. März 2022
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert bis zum 30.09.2022 dem Stadtrat das folgende Gutachten und Konzept vorzulegen:
- Ein externes Gutachten zur Prüfung der Kriterien zur Stellenbewertung,
- und ein Konzept zur Umstrukturierung des Hauptamtes - vor allem der Prüfung der Übernahme der Aufgaben der Stellenbewertung im Personalamt - sowie die Integration seiner Aufgaben in andere Bereiche der Verwaltung.
Sachverhalt:
Im „Konzeption Moderne Verwaltung“ wird ausgeführt: „Ziel ist eine moderne, gesamtstädtisch denkende Verwaltung im Sinne einer flexiblen, lernenden Organisation, die ihr Handeln an strategischen Zielen, aktuellen Handlungserfordernissen und den künftigen finanziellen Ressourcen ausrichtet.“
Wenn wir als Stadtrat und Einwohner*innen von der Verwaltung der Stadt eine immer bessere, flexiblere und zeitnah (re-)agierende und bürgernahe Verwaltung erwarten, bedarf es dafür innerer Strukturen, die diese Entwicklung immer besser unterstützen.
Eine moderne Verwaltung muss immer darauf orientiert sein, ihre Struktur an Erfordernisse und Rahmenbedingungen aktuell anzupassen. Gerade die Stellenbewertung muss den Herausforderungen der modernen Verwaltung und der direkten Konkurrenz des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft um Fachpersonal gerecht werden.
In diesem Sinne fordern wir den OBM auf, die Kriterien der Stellenbewertungen extern überprüfen zu lassen und eine Konzeption zu erstellen, die einerseits insbesondere die Übernahme der Aufgaben der Stellenbewertung innerhalb des Personalamtes sowie die damit verbundenen Verwaltungsabläufe in und zwischen den Ämtern evaluiert und andererseits die Integration wesentlicher Funktionen des Hauptamtes in andere Verwaltungsbereiche prüft und diesen Integrationsprozess mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Insbesondere sehen wir Bedarf, ein modernes Personalmanagement ganzheitlich, also von der Stellenplanung über die Stellenbewertung, Stellenausschreibung und Stellenbesetzung zu organisieren.
Beispielhaft benannt sei hier nur die Stellenbesetzungen in der Verwaltung. Bislang werden Stellenbemessungen/-beschreibungen vom Hauptamt festgelegt, müssen aber vom Personalamt umgesetzt werden. Das System ist nicht kommunizierend oder gar lernend, es entstehen Reibungsverluste durch lange Bearbeitungswege und Verzögerungen. Darunter leidet das Personalmanagement der Stadt Leipzig spürbar, was insbesondere an den oft schleppenden Besetzungsprozessen von der Einrichtung einer Stelle bis zur tatsächlichen Einstellung einer bestimmten Person immer wieder offenkundig wird.
Hier sehen wir einen zeitnahen Handlungsbedarf durch den Oberbürgermeister in seiner Verantwortung als Leiter der Gemeindeverwaltung und verantwortlich für innere Organisation der Verwaltung. Denn die Bürger*innen haben einen Anspruch auf moderne Aufgabenausführung, dafür braucht es in der Stadtverwaltung beste Strukturen für die Personalbesetzung.
Beschluss vom 15. Juni 2022
Der Antrag wurde wie folgt bechlossen:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bestehenden Prozesse zur Einrichtung, Bewertung und Besetzung von Stellen kritisch zu hinterfragen sowie Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz und zur Optimierung bis Ende des Jahres 2022 in Form eines Handlungsprogrammes vorzulegen.
- Über die Zwischenergebnisse wird der Stadtrat regelmäßig im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und auf Wunsch auch vertiefend im zbA „Strategische Personalfragen“ informiert.
- Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat bis zum Jahresende 2022 im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung und auf Wunsch auch vertiefend im zbA „Strategische Personalfragen“ fortlaufend über die Ergebnisse der Prüfaufträge zu den organisatorischen Veränderungen und Aufgabenzuordnungen im Hauptamt und im Personalamt (1) im Zusammenhang mit der Ausschreibung der neuen Leitung für ein zukünftiges „Amt für Digitalisierung und Organisation“ und (2) im Zusammenhang mit der analytischen Betrachtung des Gesamtprozesses von Stellenplanung über Stellenplanverwaltung, Stellenbewertung, Personalgewinnung, Stellenbesetzung bis hin zum laufenden Personalmanagement.
Protokollnotiz zu Beschlusspunkt 1: Nach der internen Begutachtung wird eine externe Begutachung erwogen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung
x in Arbeit
Die Beschlussumsetzung erfolgte entlang der vier Punkte des Arbeitsprogramms gemäß Verwaltungsstandpunkt zum Antrag. Dabei wurden der zeitweilig beratende Ausschuss (zbA) Strategische Personalfragen und der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung eng eingebunden und es wurde kontinuierlich berichtet. Das Fachgutachten zur Stellenbewertung wurde den Gremien vorgelegt und in der Sitzung des zbA am 04.11.2022 gemeinsam gelesen. Am 02.12.2022 wurden im zeitweilig beratenden Ausschuss vertiefend eine Übersicht der stellenwirtschaftlichen Prozesse in Haupt- und Personalamt nebst Schnittstellen vorgestellt und die Ergebnisse des Städtevergleichs zur Aufbauorganisation der stellen- und personalwirtschaftlichen Aufgaben in den zehn größten deutschen Städten präsentiert. Im Zuge einer weiteren Sitzung des zbA wurde schließlich die Entscheidung über eine zusätzliche externe Begutachtung der Prozesse ins dritte Quartal 2023 vertagt. Unter anderem soll über das weitere Vorgehen in Auswertung des quartalsweisen Berichts zu den Prozesskennziffern entschieden werden, der erstmalig im April zum ersten Quartal 2023 vorgelegt wird.