Antrag: Bewohnerparkgebühr nach Größe staffeln!

Antrag vom 27. September 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung bis zum Ende des ersten Quartals 2023 im Rahmen des Langfristkonzepts Ruhender Verkehr in der Stadt Leipzig eine Anpassung des Bewohnerparkens mit der inhaltlichen Zielsetzung vorzulegen, die Gebühren für Bewohnerparkausweise nach dem Flächenverbrauch oder notfalls dem Gewicht des Fahrzeuges zu staffeln. Je höher der Flächenverbrauch oder notfalls das Gewicht des Fahrzeuges, desto höher die Gebühren. Zur Attraktivitätssteigerung der E-Mobilität sollen angepasste geringere Gebühren gelten, sofern die Gebühren nach Gewicht bemessen werden müssen.

Begründung:

Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für die rasche Ausweitung des Bewohnerparkens in allen dafür möglichen Bereichen der Stadt ein. Für Gebiete ohne Bewohnerparken muss darüber hinaus ein sinnvolles Parkraummanagement eingeführt und umgesetzt werden. Auf diese Weise ordnet sich der öffentliche Raum für die Belange aller Mobilitätsarten.

In Leipzig wird seit vielen Monaten über die Weiterentwicklung der Bewohnerparkzonen und –gebühren diskutiert, spätestens seitdem der Bund im Juni 2020 den Ländern die Befugnis eingeräumt hat, über den Gebührenrahmen selbst zu entscheiden.

Derzeit gilt in Leipzig die bisherige Bundesregelung, die Bewohnerparkgebühren i.H.v. 30,70 Euro/Jahr vorsieht. Das entspricht etwa 8 Cent/Tag und spiegelt in keiner Weise den tatsächlichen Wert der Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen privater KfZ wider. Das VTA hatte sich bereits im Mai 2022 zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Gebühren geäußert und die Absicht kommuniziert, die Gebühren anzuheben und die Bewohnerparkzonen wo möglich auszuweiten. Mit diesem Antrag soll das Vorhaben der Verwaltung untersetzt werden, indem größere Fahrzeuge, die mehr öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen, höhere Gebühren zahlen sollen als Kleinwagen. Sollte, wie beispielsweise in Tübingen, das Fahrzeuggewicht als Maßstab herangezogen werden, sollte das grundsätzlich höhere Gewicht von E-Fahrzeugen, welche vor dem Hintergrund der nötigen Mobilitätswende gegenüber Verbrennern nicht benachteiligt werden sollten, in den Ausarbeitungen Berücksichtigung finden. Denkbare wäre ebenfalls eine schrittweise Erhöhung über einen Zeitraum von einigen Jahren sowie eine Vergünstigung von Bewohnerparken für Inhaber*innen des Leipzig-Passes in der niedrigsten Fahrzeugklasse, um die Umstellung sozial verträglicher zu gestalten.

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