Antrag: Bibliotheksausweise für Jugendliche mit Vormund

Antrag vom 27. September zur Beschlussfassung am 13. Dezember 2017

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis 01.01.2018 eine Lösung zu finden, die es allen Jugendlichen mit Vormund in Leipzig ermöglicht einen Leihausweis bei den Städtischen Bibliotheken zu beantragen. Vormünder dürfen bei der Beantragung nicht privat für die Bücher und Medien ihrer Mündel haftbar gemacht werden.

Sachverhalt:
 
Jugendliche, die einen von der Stadt Leipzig bestellten Vormund haben, erhalten in der Regel von ihrem Vormund keine Erlaubnis sich als Nutzer für die Stadtbibliothek Leipzig anzumelden. Aufgrund von Haftung bei Nicht-Rückgabe der Bücher, verwehren Vormünder ihren Mündeln die Unterschrift auf dem Anmeldeformular für die Mitgliedschaft als Nutzer in den städtischen Bibliotheken.

Somit werden Junge Menschen in Leipzig, direkt und absichtlich von Bildung und Kultur ausgeschlossen.

Während die Stadt sich dafür einsetzt Jugendliche durch Mitgliedschaften in Sportvereinen zu stärken und es kein Problem ist für einen jungen Menschen ohne Eltern Mitglied in einem Sportverein zu werden, wird der Bereich Bildung hier völlig vernachlässigt. Jugendliche, die die Angebote der Stadtbücherei nutzen möchten, um sich schulisch, sprachlich und intellektuell zu verbessern werden dadurch direkt von dieser Bildungschance ausgeschlossen.

Beschluss der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017

Der Antrag wurde von Stadtrat satzweise votiert. Dem ersten Satz wurde zugestimmt. Der zweite Satz wurde auf Initiative der Fraktion Freibeuter mit Unterstützung von CDU, AfD und SPD abgelehnt. Die Verwaltung hat trotzdem signalisiert, eine Lösung finden zu wollen.

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