Antrag: Biologische Vielfalt – Kennen und Schützen

Antrag vom 22. Februar 2024

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 3. Quartal 2024 zu prüfen, wie ein regelmäßiges, wissenschaftliches Biodiversitätsmonitoring in Leipzig durchgeführt werden kann. Der Fokus soll dabei besonders auf bedrohte Arten, Biotope und Biotopverbundflächen gelegt werden.
  2. Die Ausweisung neuer Schutzgebiete, nach den Empfehlungen der 15. Weltbiodiversitätskonferenz, soll verstärkt berücksichtigt werden. Der Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung wird im 2. Quartal 2024 über den Stand der Schutzgebietsausweisungen informiert.
  3. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, geeignete und zielgerichtete Maßnahmen für den Umgang mit Neophyten und Neozoen (ursprünglich nicht heimischen, invasiven Pflanzen- und Tierarten) zu erarbeiten und dem Stadtrat bis zum 1. Quartal 2025 vorzulegen. Ein Fokus soll dabei auf jenen Arten liegen, die die größten Gefahren für bedrohte Arten wie Fledermäuse, Vögel und Amphibien, darstellen sowie auf Neophyten und Neozoen, bei denen ein schnelles Handeln Aussicht auf Erfolg bietet.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bestehende Fördermöglichkeit der EU, des Bundes und des Freistaats umfassend auszuschöpfen, um Artenschutzmaßnahmen, die Ausweisung von Schutzgebieten und den Umgang mit Neophyten und Neozoen umfassend auszuschöpfen.
  5. Personelle und finanzielle Kapazitäten, die zur Umsetzung der vorgenannten Punkte dienen, sollen bis zur Erstellung des Doppelhaushalts 2025/26 herausgearbeitet werden, damit sie dort entsprechende Berücksichtigung finden können. Der Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung wird diesbezüglich im 2. Quartal 2024 informiert.

Begründung:

BP1: Die Antwort zur Anfrage VII-F-09310 „Artensterben und Klimawandel“ macht deutlich, dass es gravierende Wissenslücken bezüglich des Zustands der Leipziger Artenvielfalt gibt, um eine objektive Sachlage überhaupt erfassen zu können. Es soll daher ein regelmäßiges, wissenschaftliches Biodiversitätsmonitoring beauftragt werden, welches für die Zukunft eine valide Datengrundlage für städtische Entscheidungen erlaubt. Leipzig verfügt mit der Universität Leipzig und dem Botanischen Garten, dem UFZ, dem iDiv, dem Naturkundemuseum und dem Nationalen Monitoringzentrum zur Biodiversität über hervorragende wissenschaftliche Anlaufstellen, die bei dem Anliegen unterstützen können.

BP2: In der Antwort zur Anfrage VII-F-09310 „Artensterben und Klimawandel“ weist die Verwaltung darauf hin, dass es an Personal mangelt, um neue Schutzgebietsverordnungen (Neuausweisung NSG „Bläulingswiese und Vorholz bei Holzhausen“ und die Erweiterung und Neuausweisung weiterer Landschaftsschutzgebiete) zu erlassen. Auch die Ausweitung des NSG Elster-Pleiße-Auwald (VII-A-01749) harrt einer Umsetzung. Gleichzeitig ist die Unterschutzstellung jedoch ein sehr wirksames Instrument, um Lebensräume nachhaltig zu schützen und muss daher entsprechend priorisiert werden. Auf der 15. Internationalen Biodiversitätskonferenz 2022 im kanadischen Montreal wurde beschlossen 30 % der Erdoberfläche unter Schutz zu stellen. Dabei geht es uns nicht darum, dass 30 % der Leipziger Stadtfläche unter Schutz gestellt werden sollen, aber die Ausweisung neuer Schutzgebiete und die Überprüfung der Ausweitung der bisherigen Schutzgebiete soll verstärkt berücksichtigt werden.

BP3: Eine Bündelung von zielgerichteten und erfolgversprechenden Maßnahmen im Umgang mit invasiven Tier- und Pflanzenarten soll sowohl den Umgang der städtischen Ämter mit invasiven Arten systematisieren, als auch Hinweise an (Klein-)Gärtner*innen enthalten.

BP4: Aus Antwort 5 zur Anfrage VII-F-09310 „Artensterben und Klimawandel“ wird deutlich, dass es noch ungenutztes Potential hinsichtlich der Förderung von Artenschutzmaßnahmen etc. in Bezug auf Tempo und Quantität gibt. Dieses Potential gilt es umfassend auszuschöpfen, um alle verfügbaren Mittel im Kampf gegen das Artensterben und für den Schutz der Biologische Vielfalt einzusetzen.

BP5: In der Antwort auf Anfrage zur Anfrage VII-F-09310 wurde eindringlich auf fehlende personelle und finanzielle Ressourcen in der Unteren Naturschutzbehörde für Artenschutzmaßnahmen, Biodiversitätsmonitoring, Umgang mit invasiven Arten und Schutzgebietsausweisungen hingewiesen. Insofern soll über haushaltsrelevante Änderungen, die mit Beschluss dieses Antrags einhergehen rechtzeitig vor Erstellung des Doppelhaushalts 2025/26 im Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung im 2. Quartal 2024 informiert werden.

Zurück