Antrag: Blühwiesen statt Steppenlandschaft
Antrag vom 24. Juni 2021
Beschluss:
- Die Mahd auf stadteigenen Grünflächen wird von 8-12-mal jährlich auf maximal 8-mal jährlich reduziert und zukünftig in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse durchgeführt. Die Mahd bei Temperaturen von über 28°C wird ausgeschlossen.
- Die Anzahl an Blühwiesen und Langgraswiesen im Stadtgebiet soll gemäß eines zu erarbeitenden Stufenplans schrittweise erhöht werden. Die Anzahl an Kurzgraswiesen ist zu reduzieren.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtische Beteiligungsunternehmen per Gesellschafterbeschluss anzuweisen, dass auch auf ihren Flächen die Mahd wie auf stadteigenen Flächen (siehe BP 1) durchzuführen ist.
- Mit der Fertigstellung des Pflegehandbuchs für den Johanna- und Clara-Zekin-Park werden die entsprechenden Pflegemaßnahmen auf die Grünflächen in städtischer Verwaltung übertragen. Im Zuge dessen nimmt die Stadt Kontakt zu den Wohnungsbaugenossenschaften, um diese für eine nachhaltige Grünpflege zu sensibilisieren und die begonnene Kooperation zu intensivieren.
- Für private Flächenbesitzer*innen wird ein Informations- und Beratungsangebot zur ökologischen Grünpflege geschaffen.
Begründung:
In der Antwort auf eine Anfrage an die Stadtverwaltung (VII-EF-01893-AW-01) schreibt die Stadtverwaltung: Rasen und Wiesen sind wichtige ökologische, soziale und gestalterische Elemente des Stadtgrüns und werden in der Stadt Leipzig vorwiegend als Kurzgrasflächen und als Langgraswiesen bewirtschaftet. Die Häufigkeit und der Zeitpunkt der Mahd ist u. a. abhängig vom Standort und von der Witterung.
Tatsächlich war zu beobachten, dass in der 24. Kalenderwoche 2021, während der ersten Hitzewelle einige kommunale Grünflächen gemäht wurden. Schneidet man die Gräser trotz Hitzeperiode radikal auf vier Zentimeter herunter, sind die Gräser schlimmstenfalls irreparabel verbrannt. Selbst intensive Bewässerung kann den Schaden dann nicht wieder gut machen, maximal noch etwas abmildern. Empfehlenswert ist ein Schonschnitt mit einer Schnitthöhe von fünf Zentimetern in Verbindung mit einer ausreichenden Bewässerung. Bei Schattenrasen ist es ratsam, ihn generell, also auch im Sommer, nicht kürzer als sechs bis acht Zentimeter zu schneiden.
Absehbar wurden die mitten in der Hitzewelle frisch gemähten Bereiche durch die starke Sonneneinstrahlung geschädigt und zum Teil komplett zerstört. Dass es dazu kommen würde, war absehbar und steht diametral zu den Aussagen der Stadtverwaltung, dass die Mahd in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse stattfindet.
Dieser Umgang ist für viele Bürger*innen nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch einen ökologischen Verlust dar. Gerade vor dem Hintergrund des Insektensterbens müssen Lebensräume stärker geschützt werden. Weiterhin war festzustellen, dass die Schnitthöhe zu niedrig bemessen war, so dass die Gräser weiteren Schaden nahmen.
In der Betrachtung der unterschiedlichen Bedeutung der Grünflächen für die Stadt soll die ökologische Bedeutung zukünftig in der Betrachtung der Vorrang eingeräumt werden. Gestalterische Aspekte sind demgegenüber nachrangig zu bewerten.
Verwaltungsstandpunkt vom 8. Dezember 2021
Alternativvorschlag:
Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 1
Auf der Grundlage der bei der Erstellung des Pflegekonzeptes Clara-Zetkin- und Johannapark gesammelten Erfahrungen wird der Anteil der Wiesenflächen in den Leipziger Grün- und Parkanlagen erhöht und damit die Madhäufigkeit insgesamt deutlich reduziert. Die Mahd von Rasenflächen wird an die Witterungsverhältnisse ausgerichtet und berücksichtigt künftig die Wuchshöhe als wesentliches Kriterium zur Steuerung und Reduzierung der Mahdhäufigkeit.
Zustimmung zu Beschlusspunkt 2
Die Anzahl an Blühwiesen und Langgraswiesen im Stadtgebiet soll gemäß eines zu erarbeitenden Stufenplans schrittweise erhöht werden. Die Anzahl an Kurzgraswiesen ist zu reduzieren.
Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich mit den städtischen Beteiligungsunternehmen mit Blick auf eine an der funktionalen Bestimmung ihrer jeweiligen Grünflächen ausgerichteten Pflege in Dialog zu treten. Ziel ist es dabei, die ressourcenschonende Pflege und die Stärkung der biologischen Vielfalt auf den Grünflächen der städtischen Beteiligungsunternehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsansprüche zu fördern.
Zustimmung zu Beschlusspunkt 4
Mit der Fertigstellung des Pflegehandbuchs für den Johanna- und Clara-Zekin-Park werden die entsprechenden Pflegemaßnahmen auf die Grünflächen in städtischer Verwaltung übertragen. Im Zuge dessen nimmt die Stadt Kontakt zu den Wohnungsbaugenossenschaften auf, um diese für eine nachhaltige Grünpflege zu sensibilisieren und die begonnene Kooperation zu intensivieren.
Zustimmung zu Beschlusspunkt 5
Für private Flächenbesitzerinnen und Flächenbesitzer wird ein Informations- und Beratungsangebot zur ökologischen Grünpflege geschaffen.
Begründung:
Strategische Ziele
Die Maßnahme soll der Klimaanpassung sowie der Förderung der biologischen Vielfalt im Stadtgebiet dienen und trägt daher zu einer höheren Umweltqualität bei. Die Stadt Leipzig ist Mitglied im Bündnis "Kommune für biologische Vielfalt e. V." und hat sich damit dem Schutz der biologischen Vielfalt verpflichtet.
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte den Oberbürgermeister beauftragen, die Extensivierung der Pflege auf städtischen Grünflächen sowie der Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig im Sinne einer Erweiterung der Langgraswiesen und Blühwiesen voranzutreiben. Die Maßnahme soll der Klimaanpassung sowie der Förderung der biologischen Vielfalt im Stadtgebiet dienen.
zu Beschlusspunkt 1:
Die Stadtverwaltung erarbeitet derzeit ein Pflegekonzept für den Clara-Zetkin und den Johannapark, welches die grundsätzlichen Erhaltungs- und Entwicklungsziele der Parkanlagen aus dem intensiv mit der Bürgerschaft erarbeiteten Entwicklungskonzept aufnimmt und hinsichtlich der Anforderungen an Gestaltung, Biodiversität und Erholungsnutzung konkretisiert. Das Pflegekonzept, das in Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden, unter Beteiligung des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig und in Abstimmung mit den Akteuren im Clara-Zetkin- und dem Johannapark erarbeitet wurde, ist als "Prototyp" für die Leipziger Parkanlagen zu verstehen und soll in seiner Systematik sukzessive für die übrigen Leipziger Grün- und Parkanlagen erarbeitet werden. Grundlegendes Element hierbei ist, dass durch eine Bestandsaufnahme der aktuelle Zustand der Flächen und Parkbestandteile, aber auch der vorkommenden Arten und insbesondere der geschützten Biotope dokumentiert wird. Auf Grundlage der Nutzungsanforderungen, die
hier im Zuge des Entwicklungskonzeptes für den Clara-Zetkin- und Jphannapark abgestimmt wurden, den Gestaltungsansprüchen, z. B. auf der Grundlage von denkmalpflegerischen Zielsetzungen, sowie der Anforderungen an die Biodiversität, insbesondere des Arten- und Biotopschutzes, ist ein Zielzustand zu definieren. Da in der Regel eine Abweichung zwischen Ist- und Zielzustand zu verzeichnen sein wird, ist in einem Maßnahmenplan festzuhalten, wie im Zuge der Instandsetzung oder Sanierung, beispielsweise nach Vollverschleiß, der Zielzustand zu erreichen ist. Für den Erhalt des dauerhaften Zustandes im Sinne einer "guten Pflege" werden die erforderlichen Pflegemaßnahmen (Tätigkeiten und Häufigkeiten) in einem Pflegehandbuch beschrieben, das sowohl der Anleitung und Dokumentation für die Fachanwender, insbesondere aber für eine transparente Nachvollziehbarkeit der Öffentlichkeit dient.
Das Pflegehandbuch definiert somit für eine konkrete Parkanlage im Sinne des Zielzustandes (Zielplans) konkrete "Pflegeanleitungen", die für die in der jeweiligen Parkanlage vorkommenden Flächeninhalte in Katalogbeiträgen beschrieben und in den sogenannten Pflegeprofilen festgehalten sind. Die Pflegeprofile beschreiben dabei konkrete Pflegeziele und die dazugehörigen Pflegetätigkeiten, wie etwa die Anzahl der Schnitte. Basierend auf den fachlich anerkannten Regeln der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL) beinhalten diese u. a. die im Antrag aufgeführten Mahdhäufigkeiten, beispielsweise für Rasen-, Wiesen- und Saumflächen.
So werden im Pflegehandbuch Flächen beispielsweise als Rasen-, Wiesen- und Saumflächen definiert und jeweils weiter aufgeschlüsselt. Wesentlich ist dabei, dass je nach Zuordnung einer Fläche zu einem bestimmten Flächeninhalt sich die Pflege deutlich unterscheidet. So lässt sich die Mahd der Leipziger Grün- und Parkanlagen grundsätzlich nach Pflegeprofilen mit unterschiedlichen Pflegezielen, Tätigkeiten und Häufigkeiten für Rasen, Wiesen und Säume gliedern.
Eine Mahdhäufigkeit wie im Antrag aufgeführt von 8 - 12-mal jährlich gilt als Durchschnittsangabe für Rasenflächen, kann aber nicht auf die Gesamtfläche bezogen werden. In den Leipziger Grün- und Parkanlagen nehmen darüber hinaus die Wiesenflächen, die nur 1 - 3-mal jährlich gemäht werden, einen weiteren großen Flächenanteil ein und werden durch Saumflächen, die ein 0 - 1-mal jährlich gemäht werden sollen, ergänzt.
So soll beispielsweise eine dem Typ "Gebrauchsrasen bzw. Parkrasen" zugeordnete Fläche bis zu 12-mal jährlich gemäht werden, um dem dahinterstehenden Pflegeziel zu entsprechen. Ein regelmäßiger Schnitt bildet dabei die Grundlage für die Belastungsfähigkeit einer Gebrauchsrasenfläche. Nur wenn Rasen regelmäßig und bei einer maximalen Wuchshöhe gemäht wird, entwickelt sich dieser zu einer dem Pflegeziel entsprechenden, belastbaren Rasenfläche. Neben den individuellen Pflegeerfordernissen entscheidet insbesondere die Witterung über die Wuchsfreudigkeit der Pflanzen und ist somit entscheidend für die Mahdhäufigkeit. In feuchten Jahren muss daher öfter gemäht werden als in trockenen Jahren.
Eine pauschale Reduktion auf eine maximale Schnitthäufigkeit von 8-mal jährlich entspräche dabei nicht dem notwendigen Pflegeziel einer dauerhaft nutzbaren Rasenfläche in den städtischen Grün- und Parkanlagen. In Abhängigkeit von der Witterung kann eine 8-malige Mahd in trockeneren Jahren ausreichend sein, in feuchteren, wuchskräftigeren Jahren genügt diese Mahdhäufigkeit nicht, um eine dauerhaft nutz- und belastbare Rasenfläche zu erhalten. Um die Mahdhäufigkeit im Sinne des Antrages möglichst zu reduzieren, ist diese vor allem an den in den Pflegeprofilen angegebenen Wuchshöhen auszurichten. So unterbleibt eine Mahd von Rasenflächen, die eine Wuchshöhe von 6 cm nicht erreichen und wird ab einer Wuchshöhe von 10 cm wieder aufgenommen. Die Temperatur als Maßgabe aufzunehmen, wie im Beschlusspunkt 1 ausgeführt, ist nicht zielführend, da die Niederschläge als wesentlicher Wachstumsfaktor zu berücksichtigen sind.
Demgegenüber werden Wiesenflächen hingegen nur 1 - 3-mal jährlich gemäht, was zur Folge hat, dass diese Flächen einen deutlich höheren Beitrag zur Biodiversität leisten, im Vergleich zu Rasenflächen allerdings auch deutlich weniger strapazierfähig und für Bewegung, Spiel und Erholung deutlich eingeschränkter nutzbar sind.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine Reduzierung der Mahdhäufigkeit nicht mit einer Verringerung der Pflegekosten einhergeht. Meist entsteht kurz- und mittelfristig, insbesondere durch die erhöhten Kosten für den Abtransport und die Entsorgung des Mahdgutes, ein finanzieller Mehrbedarf gegenüber einer häufig gemähten Rasenfläche.
Die Schnitthäufigkeit in den Grün- und Parkanlagen ist demnach in erster Linie von der Zuweisung einer Fläche zu einem bestimmten Pflegeprofil abhängig, z. B. Gebrauchs- bzw. Parkrasen oder Wiese. Diese jeweils passgenaue Zuweisung der Flächeninhalte kann nur im Rahmen der Erarbeitung eines Pflegehandbuches für die jeweilige Grün- und Parkanlage erfolgen. Unabhängig davon kann auf der Grundlage der Erfahrungen im Zuge der Umsetzung des Pflegekonzeptes Clara-Zetkin- und Johannapark der Anteil der Wiesenflächen in den Leipziger Grün- und Parkanlagen erhöht und damit die Mahdhäufigkeit reduziert werden.
zu Beschlusspunkt 2:
Im Rahmen der Erarbeitung des Pflegekonzeptes Clara-Zetkin- und Johannapark wurden beispielsweise im Johannapark insgesamt 2,7 ha bisheriger Rasenflächen für eine Umwandlung in Wiesenflächen vorgesehen. Diese werden durch eine deutliche Reduzierung der Mahdhäufigkeit entwickelt. Darüber hinaus kann über die Festlegung von Funktionsschwerpunkten ein vertiefender Fokus auf eine Thematik wie "Biodiversität" gelegt werden, sodass dieser Aspekt beispielsweise durch die Einbringung von gebietsheimischem Saatgut oder die Übertragung von artenreichem Mahdgut besonders gefördert wird. Andere Nutzungen müssen in diesen Bereichen allerdings zurücktreten. Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer artenreicher Blüh- und Langgraswiesen sind daher stets die lokalen Nutzungsansprüche wie Spiel-, Sport- und Erholungsnutzung sowie gestalterische oder denkmalschutzrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die ökologische Wirksamkeit einer Fläche nicht aufgrund von gegensätzlichen Nutzungen, z. B. Nutzung als Sport- oder Erholungsfläche, leidet.
Die Ergebnisse aus der Erarbeitung des Pflegekonzeptes Clara-Zetkin- und Johannapark sollen auf weitere Parkanlagen in Leipzig angewendet werden. Bereits jetzt wird deutlich, dass mittelfristig für alle Leipziger Grün- und Parkanlagen ein Pflegekonzept zu erarbeiten ist. Mit Blick auf die Erhöhung des Anteils der Wiesenflächen kann bereits jetzt durch eine Reduzierung der Mahdhäufigkeit deren Flächenanteil stufenweise in den Grün- und Parkanlagen gesteigert werden.
zu Beschlusspunkt 3:
Grünflächen sind vielfältig und nehmen sehr unterschiedliche Funktionen wahr, was auch für Rasen- und Wiesenflächen gilt. Diese vielfältigen Funktionen bilden sich auch bei den städtischen Beteiligungsunternehmen ab und reichen von Betriebsanlagen in der freien Landschaft über Gleis- und Verkehrsanlagen bis zu gebäudegebundenen Außenanlagen. Eine einheitliche Festlegung von Pflege- und insbesondere von exakten Mahdhäufigkeiten ist hier nicht fach- und sachgerecht. Vielmehr sind in Abhängigkeit der vielseitigen Nutzungsansprüche Pflegeziel und Pflegeprofile für die jeweiligen Flächen zu erarbeiten. Der Oberbürgermeister in seiner Organfunktion als Gesellschaftsvertreter wird sich diesbezüglich mit den städtischen Beteiligungsunternehmen in Verbindung setzen. Als Grundlage für den Austausch dienen die Erkenntnisse aus dem Erarbeitungsprozess des Pflegekonzeptes für den Clara-Zetkin- und Johannapark.
Ziel des Dialogs ist es, die ressourcenschonende Pflege und die Stärkung der biologischen Vielfalt auf den Grünflächen der städtischen Beteiligungsunternehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsansprüche zu fördern.
zu Beschlusspunkt 4:
Wie im Beschlusspunkt 2 bereits ausgeführt können die Ergebnisse aus der Erarbeitung des Pflegekonzeptes Clara-Zetkin- und Johannapark auf weitere Parkanlagen in Leipzig angewendet werden. Bereits jetzt wird deutlich, dass mittelfristig für alle Leipziger Grün- und Parkanlagen ein Pflegekonzept zu erarbeiten ist. Dabei ist es unabdingbar, auf Grundlage der jeweiligen Nutzungsanforderungen, den örtlichen Gestaltungsansprüchen sowie der Anforderungen an die Biodiversität einen auf die jeweilige Grün- und Parkanlage abgestimmten Zielzustand zu definieren. Die örtlichen Abweichungen zwischen Ist- und Zielzustand sind durch einen angepassten Maßnahmenplan festzuhalten, der darlegt, wie im Zuge der Instandsetzung oder Sanierung, beispielsweise nach Vollverschleiß, der Zielzustand zu erreichen ist. Für den Erhalt des dauerhaften Zustandes im Sinne einer "guten Pflege" werden die erforderlichen Pflegemaßnahmen (Tätigkeiten und Häufigkeiten) als Bausteine in einem auf die jeweilige Grün- und Parkanlage abgestimmten Pflegehandbuch festgehalten.
Ein Austausch der Stadtverwaltung mit Akteuren der Wohnungswirtschaft und Wohngenossenschaften fand bereits in Form eines Workshops im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Grün Leipzig 2030 statt. Die Ergebnisse des Pflegekonzeptes Clara-Zetkin- und Johannapark eignen sich ebenfalls als gute konzeptionelle Grundlage für die Erarbeitung von Pflegegrundsätzen für die Wohnungswirtschaft. Die Stadtverwaltung wird hierzu den Dialog intensivieren.
zu Beschlusspunkt 5:
Die Stadt Leipzig stellt bereits ein Informations- und Beratungsangebot über Themen im Zusammenhang mit einer ökologischen Grünpflege über das Umweltinformationszentrum (UiZ) zur Verfügung. Dieses Angebot wird auf Grundlage der im Pflegekonzept erarbeiteten Kataloge zu den Flächeninhalten, einschließlich der Pflegeprofile, ausgebaut und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Weiterhin spricht die Stadt Leipzig im Rahmen von biodiversitätsfördernden Kooperationsprojekten, wie dem Verbundvorhaben VielFalterGarten, gezielt Bürgerinnen und Bürger an und informiert über Möglichkeiten des Insektenschutzes im öffentlichen und privaten Grün.
Realisierungs-/Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)
2022 ff.
Beschluss der Ratsversammlung am 19. Januar 2022
Der Antrag wurde bei 11 Gegenstimmen mit breiter Mehrheit des Stadtrates so beschlossen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 19.07.2022
Sachstand:
Aufbauend auf den Erfahrungen in Zusammenhang mit der Umsetzung von Maßnahmen im Johannapark werden aktuell Flächenpotenziale für die Entwicklung von Langgraswiesen im gesamten Stadtgebiet ermittelt. Nach der Ermittlung der Flächenpotenzialen wird ab 2023 die Umsetzung von Langgraswiesen z. B. durch die Anlage von Blühwiesen vorgenommen.
Mit den städtischen Beteiligungsunternehmen wurde Kontakt aufgenommen. Die entsprechenden Kontaktpersonen sind bekannt. Auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt wird die Zielsetzung mit den städtischen Beteiligungsunternehmen im Rahmen eines Workshops besprochen.
Darüber hinaus wird ein öffentlich zugängliches Informationsangebot vorbereitet.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: II. Quartal 2023
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 04.03.2024
umgesetzt
Auch in 2024 werden in der Stadt Leipzig artenreiche Blühwiesen entwickelt. Diese unterscheiden sich von den kurzrasigen Grünflächen neben dem höheren Artenreichtum insbesondere durch eine ausgeprägte Schichtung in Ober-, Mittel- und Untergräser sowie auffällige und farbige Blühaspekte niedrig- und hochwüchsiger Kräuter und Stauden. An verschiedenen Standorten im Stadtgebiet werden Blühwiesen durch Fräsen und Einsaat/ Mahdgutübertrag neu angelegt. Die seit 2023 entwickelten Blühwiesen werden weiterhin extensiv gepflegt.
Mit Blick auf eine an der funktionalen Bestimmung ihrer jeweiligen Grünflächen ausgerichteten Pflege erfolgt ein Austausch mit den städtischen Beteiligungsunternehmen. Ziel ist es dabei, die ressourcenschonende Pflege und die Stärkung der biologischen Vielfalt auf den Grünflächen der städtischen Beteiligungsunternehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsansprüche zu fördern.