Antrag: Clubkultur erhalten - Distillery unterstützen

Antrag vom 14. Mai 2021

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zum Erhalt des Clubs „Distillery“ zu ergreifen und dabei

  1. mit den Vorhabenträgern im Stadtraum Bayrischer Bahnhof zu verhandeln, im Rahmen des Bauablaufs sicherzustellen, dass der derzeitige Standort der „Distillery“ genutzt werden kann, bis der neue Standort im Bereich des Gleisdreiecks zur Verfügung steht,
  2. zu prüfen, ob eine Interimsnutzung am Gleisdreieck oder einem anderen Standort in Betracht kommt, sofern eine Verlängerung des Mietvertrages am bisherigen Standort entsprechend der einvernehmlichen Regelung vom 12.11.2019 nicht erreicht werden kann.

Begründung:

Mit Beschluss RBV-1937/14 bekannte sich die Leipziger Ratsversammlung am 22.01.2014 zum Erhalt der Distillery am Standort Kurt-Eisner-Straße 91. Ein Weiterbetrieb am Standort sollte ermöglicht werden. Die Stadtbau AG war jedoch nicht bereit, diese Forderung umzusetzen, entsprechend fand sich im städtebaulichen Rahmenvertrag zwischen der Stadt Leipzig und der BBH Entwicklungs- GmbH nur noch der Passus, dass das privatrechtliche Verhältnis zwischen der Distillery und der BBH einvernehmlich geregelt wird.

In Folge dessen wurde von der Stadtbau AG im Januar 2019 das ehemalige Bahnkraftwerk Connewitz als Ersatzobjekt angeboten und ausdrücklich als geeignet erklärt. Am 12.11.2019 wurde die einvernehmliche Regelung protokolliert, die festlegt, dass:

  • ein befristeter Mietvertrag zwischen BBH und Distillery bis zum 31.08.2021 geschlossen wird,
  • mit Gründung der Leipziger Club- und Kulturstiftung und dem Kauf des Eisenbahnkraftwerkes die Grundvoraussetzung für den neuen Standort der Distillery geschaffen ist,
  • die Zustifter zusichern, die Stiftung mit soviel Kapital auszustatten, dass Grunderwerb, Nutzungskonzept, Gutachten, Planungs- und Verfahrensleistungen einen Projektstand erwarten lassen, der eine gesicherte Finanzierung ermöglicht,
  • die Beteiligten ein Projektteam bilden, welches gemeinsam darauf hinarbeitet, diesen Projektstand bis zum 31.02.2020 zu erreichen,
  • die Stadt Leipzig einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan auf Antrag des Vorhabenträgers in Aussicht stellt und von einer Verfahrensdauer von 1,5 – 2 Jahren auszugehen ist,
  • sollte eine Verlegung des Betriebes der Distillery auf das Gleisdreieck bis 31.08.2021 aus von der Distillery nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, das Mietverhältnis bis 31.03.2022 verlängert wird.

Mit Ratsbeschluss vom 24.02.2021 konnte eine Finanzierung des B-Planes sichergestellt werden.

Aktuell ist nicht vor Ende 2023 mit einem Umzug zu rechnen.

Eine Voraussetzung für einen Fördermittelbescheid aus dem STEP Programm ist das Vorliegen einer Baugenehmigung, für die wiederum mindestens eine Planreife des Bebauungsplanes nach §33 I BauGB nötig ist. Um also die Vorgaben aus der Protokollierung der einvernehmlichen Lösung vom 12.11.2019 zu erfüllen, ist die Finanzierung der Planung notwendig, die den Verlauf des B-Planes bis zu o.g. Planreife und das Vorliegen aller Unterlagen für einen Bauantrag sicherstellt.

Neben den o.g. Planverzögerungen hat die Covid-19 Pandemie die Voraussetzungen zur Finanzierung des Gleisdreieckes zusätzlich massiv erschwert. Die beiden Clubs sind seit 13.03.2020 geschlossen, eine Option zur Rückkehr in den Normalbetrieb zeichnet sich frühestens für das 4. Quartal 2021 ab. Zwar gab es staatliche Unterstützungen, jedoch mussten beide Unternehmen ihre finanziellen Reserven aufbrauchen, die Distillery musste zusätzlich den SAB Sonderkredit i. H. v. 50.000 € in Anspruch nehmen.

Sollte es im Optimalfall zum 01.10.2021 eine Rückkehr zum Normalbetrieb geben, was sehr unwahrscheinlich ist, hätte die Distillery weniger als ein halbes Jahr Zeit, um die Verluste aus der Betriebsschließung aufgrund von Corona auszugleichen und Rücklagen für eine nochmals zweijährige Pause zu erwirtschaften, die im Gegensatz zur Pandemiezeit nicht durch staatliche Hilfen teilweise finanziert werden kann.

Entsprechend der Vereinbarung vom 12.11.2019 wurde der Distillery ein Verbleib am jetzigen Standort bis zum 31.03.2022 in Aussicht gestellt. Nach aktuellem Stand möchte die BUWOG den Mietvertrag darüber hinaus nicht verlängern und plant zeitnah, die gesamte Baufläche zu beräumen und anschließend mit den Erschließungsmaßnahmen zu beginnen. Die sogenannte Tiefenentrümpelung soll in einem Zug durchgeführt werden. Die Distillery befindet sich direkt auf der geplanten Haupterschließungsachse für das neue Wohngebiet, laut Aussage der BUWOG ist direkt am jetzigen Standort der Bau eines Abwassersammlers geplant. Weiterhin soll eine in der Semmelweißstraße liegende 110KV Stromleitung verlegt werden. In Anbetracht dieser Sachlage sieht die BUWOG keine Möglichkeit, den Club länger an seinem Standort zu erhalten. Als im November 2019 die einvernehmliche Vereinbarung protokolliert wurde, wurde davon ausgegangen, dass ein Umzug bis Ende 2021 an den neuen Standort möglich ist, eine längere Betriebsunterbrechung wäre daher nicht nötig geworden.

Durch oben genannte Verzögerungen und die Covid-19 Pandemie hat sich die Ausgangslage grundlegend geändert und die Existenz der Distillery ist durch den geplanten Bauablauf akut bedroht.

Grundlage der Vereinbarung war jedoch immer, dass die Distillery an einem anderen Standort erhalten werden kann.

Entsprechend des uns bekannten Zeitplanes aus dem städtebaulichen Rahmenvertrag ist ab 2023 mit der Realisierung der Bauvorhaben in Abschnitten zu rechnen. Laut Aussage der BUWOG soll dies mit den Blöcken nördlich der Alfred-Kästner-Straße beginnen. Ausgehend von einer Bauzeit des Rohbaus von einem Jahr, schätzen wir den Beginn von Baumaßnahmen südlich der Alfred-Kästner-Straße nicht vor 2024, mit einer Bezugsfertigkeit der ersten Blöcke rechnen wir nicht vor Mitte 2024.

Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine vollständige Erschließung inklusive Abwasseranschluss nötig. Die Distillery befindet sich direkt auf der geplanten Haupterschließungsachse für das neue Wohngebiet. Spätestens ab dem Moment der Fertigstellung des Rohbaus der ersten Blöcke sollte die Erschließung fertiggestellt sein, dies wäre nach o.g. Annahmen Ende 2023 der Fall.

Es wird daher vorgeschlagen, dass alle vorbereitenden Maßnahmen wie Tiefenentrümpelung, Beräumung und Erschließung des Baugebietes wie geplant durchzuführen, den Bereich der Distillery jedoch vorerst auszuschließen.

Damit könnte bis zum Umzug der Distillery 2023 deren Existenz gesichert werden, ohne dass dem Vorhabenträger daraus ein Schaden erwächst.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 26. Juli 2021

Alternativvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird auf die Vorhabenträger des Stadtquartiers Lößniger Straße hinsichtlich einer Verlängerung des Mietvertrages für die „Distillery“ einwirken, sollte der Baufortschritt dies ohne Behinderung der Quartiersentwicklung ermöglichen.
  2. Die Verwaltung prüft parallel Interimsnutzungen für die „Distillery“ bis zur finalen Nutzung am Gleisdreieck.
    Im Vertrag zwischen „Distillery“ und Vorhabenträger und Stadt (siehe Anlage) ist geregelt, dass das Bauvorhaben Stadtquartier Lößniger Straße ohne Verzögerung umgesetzt werden kann. Sollte es der aktuelle Stand des Baufortschritts ermöglichen, wird ein Einvernehmen zu einer Verlängerung des Mietvertrages mit dem Eigentümer weiter angestrebt.
  3. Parallel dazu werden mögliche Interimsnutzungen für die „Distillery“ durch die Verwaltung geprüft.
    Strategische Ziele

Zusammenfassung:

Die Entwicklung des Stadtquartiers „Lößniger Straße“ ist ein wichtiger Baustein bei der Schaffung von Wohnraum in der wachsenden Stadt Leipzig. Die Quartiersentwicklung betrifft das strategische Ziel „Balance zwischen Verdichtung und Freiraum“.

Die Sicherung des Clubs „Distillery“ wie auch die Entwicklung des Bauvorhabens Gleisdreieck tragen zur Umsetzung des strategischen Ziels „vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft“ bei.


Begründung zum Verwaltungsstandpunkt

Die Stadtverwaltung ist sich der Bedeutung des Clubs „Distillery“ als Plattform für Musikschaffende und Aushängeschild der freien Kultur in Leipzig bewusst. Eine mehrjährige Schließzeit, insbesondere nach den Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie, wird zu enormen Verlusten von Besuchern, Mitarbeitern und der Bedeutung innerhalb der Club- und Kreativszene führen. Daher unterstützt die Stadtverwaltung die „Distillery“ bzw. die Leipziger Club- und Kulturstiftung als Vorhabenträger des Gleisdreiecks.

Die Zielstellung des Antrags ist daher dem Grunde nach zu unterstützen, berücksichtigt jedoch nicht in ausreichendem Maße die Ziele aller Akteure der bisherigen und geplanten Entwicklungen auf dem Areal Bayerischer Bahnhof. Bei Absicherung des Verbleibs der „Distillery“ am derzeitigen Standort bis zur Nutzungsmöglichkeit des Gleisdreiecks würde insbesondere die Quartiersentwicklung „Lößniger Straße“ behindert werden.

Zum aktuellen Standort der „Distillery“:

Die „Distillery“ liegt im Bereich des B-Plan Nr. 397.1 „Stadtquartier Lößniger Straße“, welcher sich gerade in der Entwurfserarbeitung befindet. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan wird für Ende 2021 angestrebt. Bis Herbst 2022 soll der Satzungsbeschluss zum B-Plan herbeigeführt werden. Vorbereitende Maßnahmen können schon vor Satzungsbeschluss begonnen werden.

Grundlage der Verhandlungen zwischen Stadt und Vorhabenträger sind u.a. ein am 13.03.2019 vom Stadtrat beschlossener Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Quartiers Stadtraum Bayerischer Bahnhof - 1. Änderungsvereinbarung (VI-DS-06753). In diesem Zusammenhang ist im November 2019 eine Protokollierung zur einvernehmlichen Regelung vom 12.11.2019 zum Beschluss des Stadtrates VI-DS-06753 erstellt worden (siehe Anlage), welche durch die Vertragsparteien BBH EntwicklungsGmbH (vertretungsberechtigt BUWOG), Leipziger Stadtbau AG, der „Distillery“ und der Stadt Leipzig unterzeichnet wurde.

Danach endet der Mietvertrag der „Distillery“ zum 31.08.2021. In der einvernehmlichen Regelung heißt es u.a. „Sollte eine Verlegung des Betriebs des Musikclubs Distillery auf das Gleisdreieck aus nicht vom Betreiber zu vertretenden Gründen bis zum vereinbarten Mietvertragsende nicht möglich sein, wird die BBH das Mietverhältnis bis zum 31.3.2022 verlängern.“ Dieser Verlängerung bis 3/2022 hat die BUWOG und die „Distillery“ zugestimmt. Die Stadt Leipzig hat grundsätzlich keinen Einfluss auf bestehende privatrechtliche Vereinbarungen (wie z. B. einen Mietvertrag).

Laut jetziger Aussage der BUWOG ist ein Verbleib der „Distillery“ an dieser Stelle über den März 2022 hinaus nicht möglich. Denn die genutzten Gebäude stehen auf der zukünftigen Haupterschließungsstraße, die als Verlängerung der Altenburger Straße in nördlicher Richtung zu Beginn der Erschließungsmaßnahmen hergestellt werden muss. Vor dem eigentlichen Baubeginn müssen hier Leitungen für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen verlegt werden, u.a. für Wasser, Abwasser, Strom, Wärme und für die digitale Medienversorgung im neuen Wohnquartier. Außerdem muss die Zuwegung über die Kurt-Eisner-Straße an dieser Stelle gewährleistet sein, um Baustellen- und Anlieferverkehre aus südlicher Richtung zu ermöglichen und gleichzeitig die Lößniger Straße und das Bestandsquartier zu entlasten. Damit verbundene Vorbereitungen, etwa Abbruch- und Erschließungsarbeiten, sind laut Zeitplan ab März 2022 vorgesehen.

Die Stadt Leipzig ist in ständiger Kommunikation mit der BUWOG und hat im Gespräch darauf hingewirkt, den Verbleib der „Distillery“ am aktuellen Standort so lange wie möglich zu sichern, ohne dass es zu einer unbestimmten Verzögerung des Vorhabens „Stadtquartier Lößniger Straße“ kommt. In diesem Sinne unterbreitet die Verwaltung zum Beschlussvorschlag 1 des Antrags einen Alternativvorschlag.

Zum Standort Gleisdreieck:

In der einvernehmlichen Regelung der Akteure des Bayerischen Bahnhofs heißt es weiter, dass die Planungsbegünstigten im Bereich des Stadtraums Bayerischer Bahnhof zusichern, den Prozess zur Entwicklung des Gleisdreiecks zu unterstützen und mit Kapital zu versehen, so dass eine Projektentwicklung bis zur gesicherten Finanzierung möglich wird. Infolgedessen haben die BUWOG, die Leipziger Stadtbau AG, die CG sowie die IMFARR (als Nachfolger CG) die Leipziger Club- und Kulturstiftung als Zustifter mit entsprechendem Kapital unterstützt. Dadurch konnten der Grunderwerb des Gleisdreiecks durch die Stiftung finanziert und Planungsbüros bzgl. Nutzungs- und Finanzierungskonzept beauftragt werden.

Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass die angestrebte Entwicklung auf dem Gleisdreieck aufgrund der baurechtlichen, nachbarschaftlichen Herausforderungen und einer derzeit nicht ausreichend gesicherten finanziellen Untersetzung des Projektes (durch die Leipziger Club- und Kulturstiftung) eine Umsetzung in den nächsten 4 Jahren als nicht realistisch eingeschätzt werden kann.

Bei den der Verwaltung bekannten Konzeptionen der Leipziger Club- und Kulturstiftung wurden hauptsächlich Grunderwerb, Baurechtsschaffung und Umsetzung des eigentlichen Clubbauwerkes betrachtet. Umsetzungsreife wirtschaftliche und planerische Konzeptionen zur gesicherten Erschließung, wie auch ggf. das erforderliche Brückenbauwerk einschließlich notwendiger Wegeführungen, liegen der Verwaltung noch nicht vor. Der in der Begründung zum Antrag formulierte zeitliche Horizont für einen Umzug der „Distillery“ Ende 2023 ist unrealistisch.

Unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Leipziger Club- und Kulturstiftung ist mit einer Baurechtsschaffung über B-Plan nicht vor Ende 2023 zu rechnen. Die Themen der Erschließung, vorrangig des Schallschutzes und der Nachbarschaftsrechte, sind zu klären. Sie sind Voraussetzung für die Entwicklung eines Konzeptes für den Hochbau und damit die Betreibung des Klubhauses.

Zur Unterstützung der Leipziger Club- und Kulturstiftung beim Bauvorhaben Gleisdreieck hat das Dezernat Stadtentwicklung und Bau die kommunale Entwicklungsgesellschaft LESG aus ihrem Grundvertrag heraus beauftragt, die Stiftung bei Fragen der Konzeption, Planung und Finanzierung zu unterstützen.

Zu einem Interimsstandort:

Selbst wenn am aktuellen Standort eine weitere mittelfristige Verlängerung gefunden werden würde, muss eine Interimslösung für mehrere Jahre für den Club „Distillery“ gesucht werden. Ein Interim stellt auch aus Sicht der Stadtverwaltung eine Notlösung dar, die aber eine mehrjährige Schließung des Clubs abwenden soll.

Der Stadtverwaltung gegenüber hat sich die Leipziger Club- und Kulturstiftung bis dato gegen Alternativstandorte für die „Distillery“ außerhalb des Geländes Gleisdreieck positioniert. Begründet wird dies damit, dass ein Interims- oder zweiter Standort den Identitätsverlust des Clubs nach sich ziehen würde und zusätzlich zu finanzieren sei.

Nichts desto trotz unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung als federführendes Amt wie auch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau bei den Bemühungen um ein Interim. Dem Beschlussvorschlag 2 des Antrags kann daher aus Sicht der Verwaltung inhaltlich zugestimmt werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 15. September 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsvorschlages mit Protokollnotiz wie folgt beschlossen:


  1. Die Verwaltung wird auf die Vorhabenträger des Stadtquartiers Lößniger Straße hinsichtlich einer Verlängerung des Mietvertrages für die „Distillery“ einwirken, sollte der Baufortschritt dies ohne Behinderung der Quartiersentwicklung ermöglichen.
  2. Die Verwaltung prüft parallel Interimsnutzungen für die „Distillery“ bis zur finalen Nutzung am Gleisdreieck.

Protokollnotiz: Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, mit der BUWOG Bauträger GmbH über eine Mietvertragslängerung für die „Distillery“ zu verhandeln.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 30.05.2022:

Zu 1.) Der Club „Distillery“ sollte vertragsgemäß bis zum 31. März 2022 den Standort an der Kurt-Eisner-Straße räumen. Nach Gesprächen zwischen Stadt Leipzig, der BUWOG Bauträger GmbH (dem Vorhabenträger des Stadtquartiers Lößniger Straße) und dem Betreiber der Distillery, konnte eine letztmalige Verlängerung des Mietvertrags bis zum 31. Januar 2023 erreicht werden.

 

Mit dem gemeinsamen Engagement des Amtes für Umweltschutz, des Stadtplanungsamts, des Fachbeauftragten für Nachtkultur der Stadt und der BUWOG Bauträger GmbH konnte eine Lösung gefunden werden, die den temporären Betrieb des Clubs und das für das neue Bauvorhaben Stadtquartier Lößniger Straßer erforderliche Umsiedlungskonzept der Wechselkröte ermöglicht. Dabei wird die Fläche der Distillery beim Artenschutzprogramm für die bedrohte Wechselkröte zunächst ausgespart. Im Umfeld des Clubs starten jedoch im April 2022 die Maßnahmen, um die Struktur- und Lebensräume der Wechselkröte zu ertüchtigen.

 

Zu 2.) Zum 31. Januar 2023 soll die Distillery dann in einen auf Vermittlung der Stadt Leipzig gefundenen Interimsstandort auf der Alten Messe umziehen, auf dem der Club befristet für die nächsten Jahre verbleiben kann. Hierfür wird derzeit das Baugenehmigungsverfahren vorbereitet. Es finden Verhandlungen zwischen LEVG und der Distillery statt. Auf dem Standort des ehemaligen Heizkraftwerkes im Gleisdreieck wird an einer langfristigen Lösung für die Club- und Kulturstiftung gearbeitet, für die die Stadt Leipzig das Bauleitplanverfahren eingeleitet hat.

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