Antrag: Clubkultur und Livemusikspielstätten erhalten

Antrag vom 5. Juni 2020

Beschlussvorschlag:

1) Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen und der Bundesregierung für eine stärkere, sofortige, finanzielle und strukturelle Unterstützung der durch die Corona- Pandemie besonders stark betroffene Veranstaltungs- und Kulturbranche einzusetzen.

2) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich, in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kultur und Kreativwirtschaft wie unter anderem dem Livekommbinat Leipzig e.V., Kreativen Leipzig und Leipzig plus Kultur Möglichkeiten zur Durchführung von Open Air Veranstaltungen zu schaffen und dafür insbesondere Flächen und Kriterien zu benennen, innerhalb der Stadt und Parkanlagen, die als Open Air Kulturspielstätten in Betracht kommen. Innerhalb des Kriterienkatalogs sind Fragen zu klären wie Lärmschutzauflagen, Beschränkungen der Teilnehmerzahl, Sanitär und Abfallkonzept.

3) Die Ratsversammlung bekennt sich umfassend zum Erhalt der Leipziger Clubkultur und der Livemusikspielstätten und schafft die Möglichkeit zur Anerkennung von Leipziger Clubs als kulturelle Einrichtungen im Sinne der BauNVO.


Begründung:

Kultur ist ein Wert an sich und für eine aufgeklärte Gesellschaft essentiell.

Doch während nach den Beschränkungen beispielsweise Museen jetzt wieder öffnen können, zeichnet sich ab, dass die Leipziger Veranstaltungsstätten und die Clubkultur besonders hart getroffen sein werden: Ihre Veranstaltungen gehörten zu den ersten, die in der Krise abgesagt wurden, teilweise auch mit großem Verantwortungsbewusstsein von den Betreiber*innen selbst, und sie werden aller Voraussicht nach die letzten sein, die wieder öffnen können.

Clubs, die immer schon Katalysatoren einer gesellschaftlichen Entwicklung waren, brauchen den Raum, die Begegnung der Vielen, als Austauschort, wo soziale und topographische Herkunft egal sind.

Eingeschränkte Öffnungen, mit Hygienekonzepten, funktionieren für die Clubs daher im Regelfall nicht. Die Clubs müssten mehr Personal einstellen, um deutlich weniger Gäste empfangen zu können, was wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

Als Alternative kommen Open Air Veranstaltungen in Betracht. Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder alternative Flächen zu benennen, die temporär nach einem festen Kriterienkatalog als Spielstätte genutzt werden können. Dies scheiterte immer wieder am Unwillen der Beteiligten. Jetzt Flächen zu finden und Kultureinrichtungen die Möglichkeit zu geben, zumindest im Freien eingeschränkt tätig werden zu können, ist nicht nur für die Kultur existentiell, sondern als flächendeckendes Kulturangebot gerade jetzt für die Gesellschaft immens wichtig. Daher ist jetzt zu handeln.

Oft genug werden gerade die Clubs auch in Leipzig von Seiten der Investoren und Politik nicht als Wert betrachtet, sondern als Problem und Clubs müssen sich entgegen der institutionell geförderten Kultur immer wieder beweisen, dass auch sie Kultur sind und dass der Erlebnisraum Nacht ebenso zur Kultur gehört, wie Theater und Museen.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es gerade die Veranstaltungsstätten und Clubs sind, die Leipzig für junge Menschen so attraktiv machen.

Bereits am 22.11.2012 hatte die Ratsversammlung sich umfassend für die Clubs und soziokulturellen Szenen ausgesprochen und ihre Bedeutung anerkannt. Passiert ist daraufhin wenig. Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass die Anerkennung von Clubs als Kulturstätten bislang noch nicht in konkretes Handeln umgesetzt wurde. Viele Clubs und Künstler*innen fühlen sich daher gerade in der Krise nicht ernstgenommen und anerkannt.

Neufassung des Antrages vom Juli 2020

Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 3 neu gefasst (fett):

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich gegenüber dem Freistaat Sachsen und der Bundesregierung für eine stärkere sofortige finanzielle und strukturelle Unterstützung der durch die Corona- Pandemie besonders stark betroffenen Veranstaltungs- und Kulturbranche einzusetzen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich, in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kultur und Kreativwirtschaft wie unter anderem dem Livekommbinat Leipzig eV, Kreativen Leipzig und Leipzig plus Kultur Möglichkeiten zur Durchführung von Open Air Veranstaltungen zu schaffen und dafür insbesondere Flächen und Kriterien zu benennen, innerhalb der Stadt und Parkanlagen, die als Open Air Kulturspielstätten in Betracht kommen. Innerhalb des Kriterienkatalogs sind Fragen zu klären wie Lärmschutzauflagen, Beschränkungen der Teilnehmerzahl, Sanitär und Abfallkonzept.
  3. Die Ratsversammlung bekennt sich umfassend zum Erhalt der Leipziger Clubkultur und der Livemusikspielstätten und erkennt die Leipziger Clubs, in ideeller Hinsicht als kulturelle Einrichtungen an. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich im Städte und Gemeindetag für eine Änderung der BauNVO einzusetzen mit dem Ziel Clubs und Livemusikspielstätten als kulturelle Anlagen im Sinne der BauNVO durch eine gesetzliche Klarstellung anzuerkennen.

 

Sachverhalt:

Kultur ist ein Wert an sich und für eine aufgeklärte Gesellschaft essentiell.

Doch während nach den Beschränkungen beispielsweise Museen jetzt wieder öffnen
können, zeichnet sich ab, dass die Leipziger Verstanstaltungsstätten und die Clubkultur besonders hart getroffen sein werden: Ihre Veranstaltungen gehörten zu den ersten, die in der Krise
abgesagt wurden, teilweise auch mit großem Verantwortungsbewusstsein von den
Betreiber*innen selbst, und sie werden aller Voraussicht nach die letzten sein,
die wieder öffnen können.

Clubs, die immer schon Katalysatoren einer gesellschaftlichen Entwicklung waren, brauchen den Raum, die Begegnung der Vielen, als Austauschort, wo soziale und topographische Herkunft egal sind.

Eingeschränkte Öffnungen, mit Hygienekonzepten, funktionieren für die Clubs daher im Regelfall nicht. Die Clubs müssten mehr Personal einstellen um deutlich weniger Gäste empfangen zu können, was wirtschaftlich nicht darstellbar ist.

Als Alternative kommen Open Air Veranstaltungen in Betracht. Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder Alternativen Flächen zu benennen, die temporär nach einem festen Kriterienkatalog als Spielstätte genutzt werden können. Dies scheiterte immer wieder am Unwillen der Beteiligten. Jetzt Flächen zu finden und Kultureinrichtungen die Möglichkeit zu geben zumindest im Freien eingeschränkt tätig werden zu können ist nicht nur für die Kultur existentiell sondern ein flächendeckendes Kulturangebot gerade jetzt für die Gesellschaft immens wichtig. Daher ist jetzt zu handeln.

Oft genug werden gerade die Clubs auch in Leipzig von Seiten der Investoren und Politik nicht als Wert betrachtet sondern als Problem und Clubs müssen sich entgegen der institutionell geförderten Kultur immer wieder beweisen, dass auch sie Kultur sind. Das der Erlebnisraum Nacht, ebenso zur Kultur gehört, wie Theater und Museen.

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es gerade die Veranstaltungsstätten und Clubs sind die Leipzig für junge Menschen so attraktiv machen.

Bereits am 22.11.2012 hatte die Ratsversammlung sich umfassend für die Clubs und soziokulturellen Szenen ausgesprochen und ihre Bedeutung anerkannt. Passiert ist daraufhin wenig. Die aktuellen Diskussionen zeigen, dass die Anerkennung von Clubs als Kulturstätten bislang noch nicht in konkretes Handeln umgesetzt wurde. Viele Clubs und Künstler*innen fühlen sich daher gerade in der Krise nicht ernstgenommen und anerkannt.

 

Verwaltungsstandpunkt

Beschlussvorschlag:

  1. Die im Antrag vorgeschlagenen Beschlüsse sind bereits Teil des Verwaltungshandelns. Eine (erneute) Beschlussfassung ist deshalb nicht erforderlich. Der zweite Teil von Beschlussvorschlag 3 verstößt gegen geltendes Recht.
  2. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie schlägt der Antrag Maßnahmen zum Erhalt der Clubkultur und Livemusikspielstätten in Leipzig vor. Konkret geht es um städtische Unterstützung, um bei Land und Bund finanzielle/strukturelle Hilfen zu erwirken, die Ermöglichung von Open-Air-Veranstaltungen sowie die Anerkennung von Leipziger Clubs als kulturelle Einrichtungen (BauNVO).

Strategische Ziele

Leipzig besteht im Wettbewerb - Attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte:

Die bestehende Kunst- und Kulturszene ist für Leipzig ein wichtiger Standortfaktor bei der Gewinnung bzw. dem Halten von Fachkräften (und damit mithin bei der Ansiedlung von Unternehmen), für den Tourismus sowie für Hotellerie und Gastronomie. Viele Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt mit dem Kunst- und Kulturbetrieb der Stadt verbunden. Auch Studierende werden auf diesem Wege angezogen. Kommune, Land und Bund sind in der Pflicht die bestehende Kunst- und Kulturlandschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Leipzig stärkt seine Internationalität – vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft:

Die Clubs und Live-Musikspielstätten sind ein wichtiger Teil der vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft von Leipzig, die es zur erhalten gilt.

Leipzig stärkt seine Internationalität – attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort:

Viele Touristen, das zeigen aktuelle Studien, kommen auch wegen des Kunst- und Kulturangebots nach Leipzig.

Begründung

Vorbemerkungen:

Die Corona-Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-19 hat erhebliche Auswirkungen auf die Kunst und Kultur. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen sind seit dem 10.03. und mindestens noch bis zum 31.08.2020 untersagt. Der Veranstaltungsbetrieb in Kunst- und Kultureinrichtungen musste mit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes vom 20.03.2020 über mehrere Wochen vollständig eingestellt werden. Die Stilllegung des Kunst- und Kulturbetriebs wird durch den Freistaat Sachsen seit Anfang Mai schrittweise gelockert. Als erstes konnten, ab dem 07.05.2020, u. a. Museen, Ausstellungen, Galerien und Ausstellungshäuser wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Seit dem 15.05.2020 können Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Kleinstbühnen und Einrichtungen der Soziokultur wieder geöffnet und besucht werden. Voraussetzung für die Wiedereröffnung sind die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Erarbeitung eines einrichtungsspezifischen Hygienekonzepts. Theater und Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser und Opernhäuser müssen sich das Hygienekonzept vom Gesundheitsamt der Stadt genehmigen lassen. Von den Öffnungen für Publikumsverkehr und Veranstaltungsbetrieb ausgenommen sind bislang u. a. Clubs und Musikclubs. Dies gilt noch mindestens bis zum 29.06.2020 (Enddatum Gültigkeit der aktuellen Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen).

zu Beschlussvorschlag 1:

Durch die o. g. Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind allen Trägern und Einrichtungen von Kunst und Kultur erhebliche Einnahmeausfälle und teils zusätzliche Kosten entstanden. Gleiches gilt für die (freischaffenden) Künstler/-innen sowie allen weiteren im Kulturbetrieb arbeitenden Solo-Selbständigen, die eine Vielzahl an Aufträgen verloren haben. Darauf haben Bund und Land mit Soforthilfemaßnahmen reagiert. Damit konnte ein Teil der entstandenen finanziellen Probleme aufgefangen werden. Es gab jedoch eine Reihe von Akteuren/-innen, die die Hilfen nicht oder nur in sehr geringem Umfang wahrnehmen konnten. Für die Solo-Selbständigen haben der Freistaat (Denkzeit-Stipendien) und die Stadt („Leipzig hilft Soloselbständigen“) nachgebessert. Gemeinnützige Träger, ohne maßgeblichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie institutionell geförderte Kunst- und Kultureinrichtungen konnten weder das Soforthilfeprogramm des Bundes noch das Darlehensprogramm des Freistaates („Sachsen hilft sofort“) in Anspruch nehmen. Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen werden zudem von den meisten Kunst- und Kultureinrichtungen als nicht geeignet angesehen, weil die Träger nicht gewinnorientiert wirtschaften und insoweit in der Zukunft keine Überschüsse erzielen werden, um das Darlehen zurückzahlen zu können.

Die Kulturbürgermeisterin hat bereits zum Beginn der Corona-Krise einen Jour Fixe zur Rettung der Kultur-, Club- und Kreativszene in Leipzig eingerichtet. Das erste Mal tagte die Runde am 18.03.2020. Seitdem finden wöchentliche bzw. mittlerweile 14-tägige Besprechungen statt, an denen neben dem Kulturdezernat auch das Kulturamt, das Amt für Wirtschaftsförderung, das Kreative Leipzig, die Initiative Leipzig plus Kultur und die IG Livekomm beteiligt sind. Die hier seitens der Szene angesprochenen Bedarfe, Probleme und Herausforderungen finden Eingang in verschiedene städtische Maßnahmen (Soforthilfe für Solo-Selbständige VII-DS-01126, Anpassung der städtischen Zuwendungsbestimmungen VII-DS-01111, Arbeitsstipendien für freischaffende Künstler/-innen VII-DS-01156, digitale Kleinprojekteförderung etc.) und werden auf verschiedenen Wegen (Städtetag, Kulturraumkonferenzen etc.) regelmäßig gegenüber Land und Bund angesprochen.

Aktuell bestehen drei große Herausforderungen. Erstens verursacht der Veranstaltungsbetrieb unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln für die Einrichtungen einen erhöhten logistischen, personellen und finanziellen Aufwand. Zudem fallen die Einnahmen deutlich geringer aus, weil zur Einhaltung der Abstandsregeln die Publikumszahlen deutlich reduziert werden müssen. Deshalb ist es aus wirtschaftlicher Sicht für viele Kunst- und Kultureinrichtungen günstiger, den Veranstaltungsbetrieb weiter ruhen zu lassen als im Zuge von Kleinstveranstaltungen Verluste einzufahren. Da diese Einrichtungen nicht darauf ausgerichtet sind, Gewinne zu erzielen, verfügen sie kaum über Rücklagen, um Einnahmeausfälle oder gar Verluste über eine längere Zeit überbrücken zu können. Zugleich sehen sich viele Träger in der Verantwortung, für ihren Stadtteil, für ihr Publikum wieder Kunst und Kultur anzubieten und wieder als Orte des sozialen Miteinanders zumindest auf Abstand fungieren zu können. Für die Clubs und Musikspielstätten gibt es zweitens derzeit noch kein Öffnungsszenario, sodass diese Einrichtungen seit mehr als drei Monaten ohne jede Einnahme sind. Auch hier sind kaum Rücklagen vorhanden, sodass die Existenz in Gefahr gerät. Drittens brauchen alle Kunst- und Kultureinrichtungen eine mittelfristige Perspektive – sowohl, was die Auflagen betrifft unter denen Veranstaltungen und Projekte geplant und durchgeführt werden können als auch hinsichtlich der Finanzierung/Förderung –, um wirtschaftlich und inhaltlich angemessen planen zu können.

Bund und Freistaat haben am 04.06. bzw. 09.06.2020 umfangreiche zusätzliche Förder- und Hilfsprogramme zur Erhaltung der Kunst und Kultur vorgestellt. Der Bund hat zur Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur 150 Mio. Euro für Livemusikspielstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler vorgesehen. Weitere 250 Mio. Euro sollen eingesetzt werden, um die Wiederöffnung von Kultureinrichtungen zu unterstützen. Hier werden auch explizit Musikclubs als mögliche Zuwendungsempfänger genannt. Beide Programme sind Teil des Kulturinfrastrukturfonds „NEUSTART KULTUR“. Zudem enthält das Konjunkturpaket des Bundes branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Mrd. Euro für kleine und mittelständische Unternehmen, um corona-bedingte Umsatzausfälle abfedern und Existenzen sichern zu können. Seitens des Freistaats wurde mit „Denkzeit-Event“ (Volumen 2 Mio. Euro) ein Förderprogramm angekündigt, das sich ausdrücklich auch an die Veranstaltungsbranche richtet. Weiterhin wurden 30 Millionen Euro für freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine in Aussicht gestellt. Die jeweiligen Maßnahmenpakete müssen jeweils noch final beschlossen werden. Anschließend müssen die Strukturen und Bestimmungen zur Ausgestaltung der verschiedenen Programme erarbeitet werden. Auf Bundesebene sollen die Fördergrundsätze in enger Abstimmung mit den Kulturverbänden erarbeitet werden, da vorgesehen ist, die Fördermittel über die Kulturverbände (z. B. Deutscher Bühnenverein) und Kulturfonds (z. B. Fonds Daku) auszureichen.

Derzeit kann noch nicht eingeschätzt werden, wie die verschiedenen Bausteine genau aussehen und ob sie für die betroffenen Kunst- und Kulturträger die notwendige Wirksamkeit entfalten werden. Insoweit muss hier abgewartet werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung sowie Kulturdezernat und Kulturamt werden weiterhin gemeinsam mit den kommunalen Fachverbänden genau prüfen, ob die neuen Hilfs- und Förderprogramme greifen und den Oberbürgermeister entsprechend beraten, um ggf. Anpassungen bei Bund und Land anzuregen. Zugleich sind sich das Amt für Wirtschaftsförderung sowie Kulturdezernat und Kulturamt bewusst, dass es auch über 2020 hinaus eine Perspektive geben muss, wie Kunst- und Kultur mit und nach Corona aussehen kann (Rahmenbedingungen, Auflagen, Finanzierung, Förderung). Hier sind Kommune, Land und Bund weiterhin in der Pflicht, um die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft, die Leipzig auszeichnet und die ein maßgeblicher Standortfaktor (Tourismus, Fachkräfte, Teilhabe) ist, zu erhalten. Dazu zählen auch die Clubs- und Livemusikspielstätten. Deshalb wird sich die Stadt beim Freistaat im Rahmen der Haushalsplanungen 2021/22 dafür einsetzen, dass es im Bereich der Kunst- und Kulturförderung zu keinen Kürzungen kommt und zusätzliche Bedarfe, die sich aus der Krise ergeben, berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine Beschlussfassung (Beauftragung des Oberbürgermeisters) nicht erforderlich, weil die darin vorgeschlagenen Maßnahmen bereits seit Beginn der Krise umgesetzt werden.

zu Beschlussvorschlag 2:

Für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs in Musikclubs und Livemusikspielstätten gibt es derzeit noch keine Perspektive. Clubs und Musikclubs sind laut der geltenden Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 03.06.2020 von einer Öffnung für Publikumsverkehr und Veranstaltungen ausgenommen. Zudem sind Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 untersagt. Außerdem ist aufgrund der geltenden Abstands- und Hygieneregeln und den damit verbundenen wirtschaftlichen/finanziellen Herausforderungen das Kunst- und Kulturangebot in der Stadt insgesamt deutlich reduziert. Viele Orte der Kunst und Kultur sind derzeit nicht sichtbar und befürchten, einen Verlust an Bedeutung sowie auch an Publikum bzw. Nutzer/-innen. Insofern ist die Idee, Möglichkeiten zur Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen zu schaffen und dafür, seitens der Stadt, mögliche Flächen und Kriterien zu benennen, zu unterstützen.

Kulturdezernat und Kulturamt sind hierzu im Rahmen des Jour Fixe zur Rettung der Kultur-, Club- und Kreativszene mit dem Livekommbinat, dem Kreativen Leipzig und Leipzig plus Kultur bereits im Gespräch. Das bereits vorliegende Konzept für einen „Kulturstrand Leipzig Südvorstadt“ (Geländer Bayerischer Bahnhof nördlich Semmelweißstraße, neben Distillery) könnte hier als Modell fungieren, obwohl eine Umsetzung am genannten Ort derzeit aus Gründen des Naturschutzes unwahrscheinlich erscheint. Das Konzept schlägt vor, eine abgegrenzte Freifläche mit geregeltem Einlass und definierten Flächen (Abstandsregeln) zu schaffen, auf der vielfältige Kunst- und Kulturformate gezeigt werden können. Das Programm soll die gesamte Bandbreite der freien Kunst und Kultur berücksichtigen und somit verschiedenen Trägern/Einrichtungen die Möglichkeit geben, Veranstaltungen durchzuführen. Es werden auch Angebote für Kinder und Jugendliche mitgedacht. Dieses Konzept kann inhaltlich und organisatorisch als Modell für andere Freiflächen genommen werden, um auch in anderen Stadtteilen vergleichbare Initiativen zu ermöglichen. So könnte über den Sommer das Kunst- und Kulturangebote in Leipzig deutlich gestärkt werden. Für die Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere die Clubs und Livemusikspielstätten ist es eine Chance, wieder sichtbar zu werden, mit ihrem Publikum wieder in Kontakt zu treten und zumindest anteilig Einnahmen zu erwirtschaften.

Die Stadt Leipzig prüft, ob es Flächen gibt, die geeignet sind und die notwendigen Bedingungen (Lärmschutz, Umweltschutz, Sanitär- und Abfallkonzept) erfüllen. Dabei müssen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Immissionsschutz (Bundes-Immissionsschutzgesetz und Freizeitlärmrichtlinie bei Freiluftveranstaltungen) und Naturschutz eingehalten werden.

Aufgrund der Immissionsrelevanz von Freiluftveranstaltungen mit Live-Musik müssen die von den Betreibern vorgeschlagenen Standorte insbesondere durch das Stadtplanungsamt, das Ordnungsamt und die Immissionsschutzbehörde geprüft werden. Die Gesetzeslage erfordert die Einhaltung der Lärmimmissionsrichtwerte und eine Begrenzung der Endzeit bei Veranstaltung im Freien auf 22.00 Uhr. Ein entsprechender Termin, um dies vorzubereiten, hat am Montag, den 15.06.2020 auf Einladung des Beigeordneten für Umwelt, Ordnung und Sport, Herrn Rosenthal, bereits stattgefunden. An dem Gespräch haben das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt, das Kulturamt, die Initiative Leipzig plus Kultur und die IG Livekomm teilgenommen. Dabei wurde sowohl über mögliche Flächen als auch über die geltenden Auflagen gesprochen. Die Musikclubs wurden gebeten, Veranstaltungskonzepte (inklusive Hygienekonzept) und Vorschläge für konkrete Veranstaltungsorte vorzulegen. Daraufhin kann über die Machbarkeit im Einzelfall entschieden werden. Die Veranstaltungsbehörde steht als „Lotse“ für etwaige Veranstalter/-innen bereit.

Bereits im Jahr 2016 erfolgte durch das Amt für Umweltschutz eine Flächenprüfung für Freiluftveranstaltungen. Die damalige Prüfung ergab an den Standorten Erholungspark Lößnig-Dölitz und Rosenthal (Nähe Zooschaufenster) eine mögliche Nutzung für Veranstaltungen mit Hintergrundmusik im Tageszeitraum bis 22.00 Uhr. Als temporärer Veranstaltungsort kommt auch die Straße des 18. Oktobers (gegenüber dem Völkerschlachtdenkmal) in Betracht. Außerdem werden auch Möglichkeiten im Zusammenspiel mit klassischen Open-Air-Veranstaltungsorten wie der Parkbühne GeyserHaus, der Veranstaltungsfläche Cottaweg oder der Festwiese gesehen.

Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich, weil die Verwaltung bereits im Sinne des Beschlussvorschlags arbeitet.

zu Beschlussvorschlag 3:

Leipzig hat in den vergangenen Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen. Mit dem Einwohnergewinn von über 10.000 Menschen pro Jahr begann 2012 eine Phase starken Wachstums. Basis dieses Wachstums sind die hohe Lebensqualität in Leipzig und eine überdurchschnittliche Beschäftigtenentwicklung. Die Clubs und Livemusikspielstätten tragen als Teil der vielfältigen und qualitätsvollen Kunst- und Kulturlandschaft maßgeblich zu dieser positiven Entwicklung bei. Die bestehende Kunst- und Kulturszene ist ein wichtiger Standortfaktor bei der Gewinnung bzw. dem Halten von Fachkräften (und damit mithin bei der Ansiedlung von Unternehmen), für den Tourismus sowie für Hotellerie und Gastronomie.

Viele Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt mit dem Kunst- und Kulturbetrieb der Stadt verbunden. Die Clubs und Livemusikspielstätten sind in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen und brauchen deshalb die Unterstützung von Stadt, Land und Bund. Ein Bekenntnis zum Erhalt der Clubkultur ist ein wichtiges Zeichen. Der Stadtrat hat sich mit dem Stadtratsbeschluss „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren“ (VI-A-06751) und der Annahme der Petition „Freiräume erhalten – Clubkultur schützen“ (VI-P-06527-DS-03) bereits zum Erhalt der Clubkultur bekannt. Allerdings unterliegen die hiermit beschlossenen Aufgaben (Clubkataster, Clubstudie) einer corona-bedingten Verzögerung.

Dennoch ist die Stadtverwaltung aktiv, um die Leipziger Clubkultur zu erhalten und zu unterstützen. Beispielhaft seien die neuen Stadtquartiere Bayerischer Bahnhof und Eutritzscher Freiladebahnhof genannt, wo dort ansässige Clubs für die neue Entwicklung weichen müssen. Die Vorhabenträger Stadtbau AG/BUWOG Bauträger GmbH (Standort Bayerischer Bahnhof) sind unterstützend aktiv geworden bei der Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort. Darüber hinaus haben die Vorhabenträger/Eigentümer Geld in die neu gegründete Stiftung „Leipziger Club- und Kulturstiftung“ eingezahlt. Daraus konnte das Grundstück Gleisdreieck erworben und erste Planungsideen angestoßen werden. Das Dezernat VI wirkte dabei unterstützend und hat in diesem Prozess alle beteiligten Akteure an einen Tisch geholt, um in mehreren Gesprächsrunden eine einvernehmliche Lösung herzustellen. Nun soll am Standort Gleisdreieck auf einer Gesamtfläche von mehr als einem Hektar Raum für Musikspielstätten, Konzert-, und Proberäume, Ateliers, Büros, Werkstätten und andere kreative Nutzungen geschaffen werden. Über das Mittelstandsförderprogramm wurden für 2019 und 2020 vom Amt für Wirtschaftsförderung Projektförderungen für die Gleisdreieck Verwaltungs GmbH sowie die Leipziger Club- und Kulturstiftung in Höhe von insgesamt 26.500 Euro ermöglicht. In einem Termin Ende Juni wird mit allen beteiligten Akteuren die generelle Machbarkeit und Durchführbarkeit beraten.

Der zweite Halbsatz des Beschlussvorschlags Nr. 3 ist mit dem geltenden Recht nicht vereinbar.

Grundsätzlich hat der Stadtrat hat keine Gesetzgebungskompetenz bestimmte Nutzungsarten (Clubs und Livemusikspielstätten) als kulturelle Einrichtungen einzustufen. Diese hat der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG (Bodenrecht) bereits wahrgenommen, indem er das BauGB und die BauNVO erlassen hat (Maunz, in: Maunz/Dürig, Kommentar GG, EL Feb. 2020, Art. 74, Rn. 199 ff.). Weder die Länder, noch die Kommunen können daher kompetenzrechtlich anderweitige Regelungen treffen. Die Ziffer 3 der Vorlage verstößt daher schon formell gegen Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG.

Außerdem ist der Vorschlag aus Sicht der Verwaltung so zu verstehen, dass die Leipziger Clubs durch die Ratsversammlung rechtlich unter die Nutzungsart „Anlage für kulturelle Zwecke“ eingeordnet werden soll. Die baurechtlichen Nutzungsarten sind in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Die Baunutzungsverordnung bestimmt, welche Nutzungsarten und Anlagen in welchen Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind. Gleichzeitig ergibt sich aus der umfangreichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur, was unter den verschiedenen nutzungsrechtlichen Begriffen im Einzelnen zu verstehen ist. Jede bauliche Nutzung ist daraufhin zu überprüfen, welcher Nutzungskategorie diese zuzuordnen ist, denn die unterschiedlichen Nutzungen haben unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen. Bei den „Leipziger Clubs“ handelt es sich um einen Begriff bzw. eine Bezeichnung, die baurechtlich nicht definiert ist. Es ist deshalb nicht eindeutig, in welche nutzungsrechtliche Kategorie die „Leipziger Clubs“ fallen. Es kommt darauf an, welche Nutzung konkret im jeweiligen Club ausgeübt wird. Deshalb ist es nicht möglich, die „Leipziger Clubs“ generell einer bestimmten Nutzungsart zuzuordnen. Ein solches Vorgehen wäre mit geltendem Recht unvereinbar.

Zum Anliegen des zweiten Halbsatzes von Beschlusspunkt Nr. 3 wurden Ende 2019 im Deutschen Bundestag durch Anträge mehrerer Fraktionen Diskussionen auf Bundesebene angestoßen. In der AG Clubkultur im Dezember 2019 hat die Kulturbürgermeisterin, Frau Dr. Jennicke, zugesichert, dass sich die Stadt Leipzig im Rahmen der Arbeit im Deutschen Städtetag zu diesem Thema einbringt.

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Die Umsetzung von Beschlussvorschlag 1 und 2 erfolgt wie dargelegt bereits. Die Ermöglichung von Open-Air-Veranstaltungen muss ämterübergreifend zeitnah erfolgen, sodass entsprechende Veranstaltungen im Sommer stattfinden können.

Beschluss der Ratsversammlung am 15. Juli 2020


Der Beschlussvorschlag wird in Punkt 3 neu gefasst (fett):

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung die Veranstaltungs- und Kulturbranche bei der Beantragung von Fördergeldern des Bundes und ggf. des Freistaates zur Überwindung der aus der Corona-Pandemie resultierenden finanziellen Einbußen zu unterstützen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich, in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kultur und Kreativwirtschaft wie unter anderem dem Livekommbinat Leipzig eV, Kreativen Leipzig und Leipzig plus Kultur Möglichkeiten zur Durchführung von Open Air Veranstaltungen zu schaffen und dafür insbesondere Flächen und Kriterien zu benennen, innerhalb der Stadt und Parkanlagen, die als Open Air Kulturspielstätten in Betracht kommen. Innerhalb des Kriterienkatalogs sind Fragen zu klären wie Lärmschutzauflagen, Beschränkungen der Teilnehmerzahl, Sanitär und Abfallkonzept. Das Gesundheitsamt unterstützt hierzu gebührenfrei bei der Erstellung von Hygienekonzepten.
  3. Die Ratsversammlung bekennt sich umfassend zum Erhalt der Leipziger Clubkultur und der Livemusikspielstätten und erkennt die Leipziger Clubs, in ideeller Hinsicht als kulturelle Einrichtungen an. Der Oberbürgermeister prüft daher die Einrichtung eines Soforthilfeprogramms in Höhe 200.000 Euro zum Erhalt der Clubkultur. Die Finanzierung erfolgt aus dem PSP "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung". Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich im Städte und Gemeindetag für eine Änderung der BauNVO einzusetzen mit dem Ziel Clubs und Livemusikspielstätten als kulturelle Anlagen im Sinne der BauNVO durch eine gesetzliche Klarstellung anzuerkennen.

Protokollnotiz: Das Soforthilfeprogramm aus Punkt 3) ist insbesondere zur Unterstützung von Freiflächenkonzepten zu verwenden.

Abstimmungsergebnis: 47/0/8

Bericht zum Stand der Umsetzung vom (25.02.2021)

zu 1: umgesetzt (und wird fortgesetzt)

Im August 2020 erfolgte über die Kanäle des Amtes für Wirtschaftsförderung (www.kreativwirtschaft-leipzig.de, Facebook des Amtes, Twitteraccount des Amtes) der Aufruf, dass sich Unternehmen der Musikwirtschaft für Beratungen zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes an die Kontaktstelle Kreativwirtschaft wenden können. Die Beratungen fanden fortlaufend statt und werden fortgesetzt. Die Unternehmer/-innen werden hier besonders auf die Angebote der Initiative Musik (NEUSTART Kultur), der GEMA (Schutzschirm) sowie auf das Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig hingewiesen.

Ganz konkret unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung derzeit den Branchenverband LiveKommbinat e.V. bei der Beantragung von Fördermitteln sowie bei der Konzeptionierung des OUTS:DE 2.0 (jeweils 5.000 €). Auch bei der Umsetzung des bereits erfolgreich akquirierten EU-Projektes „Small Music Venues“ ist das Amt mit dem Verband im Austausch und es werden gemeinsame Aktionen geplant.

Weiterhin unterstützt das Amt für Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt die Entwicklung des Gleisdreiecks hin zu einem Ort für Musikkultur und Musikwirtschaft. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist bereits im Verfahren (VII-A-01742-VSP-01).

Das Kulturamt informiert bereits seit knapp zwei Jahren über den Informationsverteiler Kunst- und Kulturförderung die Akteure/-innen aus den Bereichen Kunst, Kultur und Veranstaltungen regelmäßig über aktuelle Förderprogramme auf den Ebenen von Stadt, Land und Bund. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie wurde dieses Informationsangebot noch einmal deutlich ausgebaut. Über den Verteiler wird wöchentlich insbesondere auch über aktuelle Corona-Sonderförderprogramme (Förderbedingungen, Antragstellung, Fristen, Beratung & Ansprechpartner/-innen) sowie weitere Hilfsmaßnahmen (z. B.: außerordentliche Wirtschaftshilfen, angepasste Regelungen Grundsicherung, Anpassungen Insolvenzrecht etc.) informiert. Aktuelle Veranstaltungen (Kurse, Weiterbildungen, Beratungen der Verbände/anderer Fördermittelgeber) sind ebenfalls Teil dieses Informationsangebots.

Weiterhin wurde seit Sommer 2020 eine Übersicht zu den bestehenden Corona-Förderprogrammen aufgebaut, die wöchentlich aktualisiert wird und auf der Internetseite des Kulturamts öffentlich zugänglich ist. Die Fachmitarbeiter/-innen des Kulturamts kennen eine Vielzahl der Programme und beraten dazu (Erstberatung) telefonisch bzw. vermitteln die richtigen Ansprechpartner/-innen bei Land oder Bund.

 

zu 2: umgesetzt

Das Ordnungsamt hat den Prozess der Suche nach Alternativangeboten für die Clubkultur, insbesondere in Anbetracht der unterschiedlichen Pandemiesituationen, unterstützt und sich in den Vorbereitungsprozess eingebracht. Vorschläge, „klassische“ Veranstaltungsflächen im öffentlichen Raum zu nutzen, konnten nicht weiterverfolgt werden, da der zu betreibende logistische Aufwand von den Veranstaltern/-innen im Verhältnis zu den coronabedingt reduzierten Publikumszahlen als zu hoch eingeschätzt und als nicht wirtschaftlich angesehen wurde.

Im Ergebnis wurde die Festwiese für an die Corona-Pandemie angepasste (Konzert-)Veranstaltungen ausgewählt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Diese Veranstaltungsreihe hat deutlich gemacht, dass sich konzentriert vorbereitete und durchgeführte Veranstaltungsfolgen sehr wohl logistisch (und damit wirtschaftlicher) abbilden lassen, während solo-organisierte Alternativveranstaltungsformate in der Praxis kaum realisierbar sind.

Das Open Air der Kulturstätten konnte vom 21. August bis 27. September 2020 auf der Festwiese erfolgreich stattfinden. Besonders hervorgehoben wurde die gute Zusammenarbeit zwischen den städtischen Behörden und den Verbänden sowie einzelnen Veranstaltern.

Für 2021 ist eine Wiederholung geplant, die mit mehr zeitlichem Vorlauf umgesetzt werden soll. Das Amt für Wirtschaftsförderung unterstützt bereits seit Herbst 2020 die Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes.

Das Ordnungsamt steht auch zukünftig der Entwicklung herkömmlicher wie auch perspektivischer Veranstaltungsformate grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber und unterstützt Veranstalter/-innen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei deren Vorbereitung – insbesondere durch die Lotsenfunktion der Veranstaltungsbehörde und die Begleitung bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten.

 

zu 3: umgesetzt

Soforthilfeprogramm:

Das Soforthilfeprogramm zum Erhalt der Clubkultur in Leipzig wurde unter der Regie des Kulturamts umgesetzt. Zwischen dem Stadtratsbeschluss und der Durchführung lagen nur fünf Wochen.

Gemäß der Protokollnotiz zum dritten Beschlusspunkt wurde die Förderung in Höhe von 200.000 EUR zur Umsetzung eines Freiflächenkonzepts ausgereicht. Die konkrete Umsetzung wurde mit dem Fachausschuss Kultur (Sitzung am 23.07.2020) und den im Beschlusstext genannten Verbänden (Treffen am 22.07.2020) vorher abgestimmt:

  • Fördergrundlage neben dem Stadtratsbeschluss: Rahmenrichtlinie der Stadt
  • Antragsteller/Mittelbewirtschafter: IG LiveKommbinat Leipzig e.V. unter Beteiligung der Initiative Leipzig plus Kultur und dem Kreativen Leipzig e.V.
  • Fördermittelgeber: Bewilligung und Ausreichung der Fördermittel erfolgte über das Kulturamt
  • Gegenstand der Förderung: OUTS:DE. Kultur unter freiem Himmel
  • Veranstaltungsort: Festwiese (in Kooperation mit ZSL Betreibergesellschaft mbH)

Der Antrag auf Förderung und das dazugehörige Freiflächenkonzept wurde am 09.08.2020 beim Kulturamt eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgte die Bewilligung der Förderung in Höhe von 200.000 EUR per Zuwendungsbescheid am 13.08.2020. Mit dem Zuwendungsbescheid wurde u. a. festgelegt, dass die Zuwendung insbesondere für die Umsetzung von Freiflächenkonzepten einzusetzen ist, wobei eine Vielzahl an Clubs und Livemusikspielstätten und weiteren Akteuren/-innen aus der freien Kunst und Kultur beteiligt werden bzw. davon profitieren sollen. Weiterhin wurde festgelegt, dass für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen im Rahmen von OUTS:DE regelmäßig kulturelle/künstlerische Veranstaltungen (Open-Air) auf der Festwiese stattfinden müssen und dass an der Umsetzung des Vorhabens der Kreative Leipzig e.V. und die Initiative Leipzig plus Kultur beteiligt werden sollen.

Das Festival OUTS:DE fand vom 21.08.2020 bis zum 27.09.2020 auf der Festwiese statt. Insgesamt fanden in dieser Zeit 31 Veranstaltungen statt, die von rund 9.000 Gästen besucht wurden. An der Umsetzung waren neben den 10 Mitgliedern (Clubs & Livemusikspielstätten) des LiveKommbinats neun weitere Veranstalter/-innen aus der Leipziger Kulturszene beteiligt. Folgende Veranstaltungsformate wurden im Rahmen von OUTS:DE durchgeführt:

  • 11 Clubveranstaltungen (i.d.R. Gemeinschaftsveranstaltungen der Electroclubs in Zusammenarbeit mit freien Veranstaltungskollektiven)
  • 15 Konzerte (Pop, Hiphop, Jazz, Metal, Stonerock, Singer-Song-Writer, Punk, Weltmusik, Folk)
  • je eine Zaubershow, Kabarettabend, Science-Slam, Poetry Slam, Livehörspiel, Side-Show und Kinderveranstaltung

Dem Kulturamt wurde am 13.09.2020 verabredungsgemäß ein Zwischenbericht vorgelegt. Nach Abschluss von OUTS:DE gab es am 28.10.2020 im Werk 2 ein Auswertungstreffen, an dem Vertreter/-innen von Leipzig plus Kultur, Kreatives Leipzig, LiveKommbinat Leipzig, Amt für Wirtschaftsförderung und Kulturamt teilgenommen haben. Dabei wurden u. a. die Organisation, Veranstaltungsort, Inhalte, Effekte für die Szene, Publikumsresonanz und Öffentlichkeitsarbeit kritisch ausgewertet. Zudem wurde über eine Fortsetzung/Perspektive für 2021 gesprochen. Sowohl das Amt für Wirtschaftsförderung als auch das Kulturamt haben zugesagt, ggf. die Vorbereitung und Umsetzung eines ähnlichen Projekts in 2021 zu unterstützen. Eine Vertreterin des LiveKommbinat Leipzig e.V. hat zudem am 13.11.2020 im Fachausschuss Kultur über die Umsetzung und Auswertung von OUTS:DE 2020 berichtet. Der Verwendungsnachweis über die Förderung muss bis zum 31.03.2021 beim Kulturamt eingereicht werden.

Änderung BauNVO:

Der Oberbürgermeister hat sich im Deutschen Städtetag (DST) mehrfach für die im Beschlusstext genannte Änderung der BauNVO eingesetzt. Das Präsidium des DST hat am 22.09.2020 einen Beschluss zur Unterstützung der Clubszene gefasst. Demnach empfiehlt das Präsidium den Städten, auch die Musik- und Veranstaltungsszene als Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung mit zu berücksichtigen. Die Einführung einer neuen Begriffsdefinition in die Baunutzungsverordnung (BauNVO), wonach Clubs und Live-Musikspielstätten zukünftig als Anlagen für kulturelle Zwecke eingestuft werden sollen, werden vom Präsidium des DST kritisch gesehen. Der Oberbürgermeister konnte an dieser Stelle jedoch erreichen, dass der Satz: „Die Forderung, die BauNVO zu ändern, wird nicht unterstützt.“, nicht in den Beschlusstext aufgenommen worden ist.

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