Antrag: Clubs schützen und Lärmkonflikten vorbeugen
Antrag vom 9. Juni 2022
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung soll ein Konzept für die Unterstützung von kommerziellen und nichtkommerziellen Musikspielstätten, Clubs, kulturellen Zwischennutzungen sowie regelmäßig aktive Akteur:innen im Rahmen von nichtkommerziellen Open-Air-Veranstaltungen vorlegen mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Lärmkonflikten.
- Dazu soll geprüft werden, ob die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen bestehende Lärmkonflikte beheben kann und wie eine fachliche Beratung dabei gestaltet werden kann.
- Insbesondere soll geprüft werden, ob durch die Einrichtung eines Lärmschutzfonds Akteuer*innen der Nachtökonomie und Kulturwirtschaft gestärkt werden können, um bestehende Lärmkonflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden.
- Zur Erarbeitung des Konzepts sind relevante Akteur:innen miteinzubeziehen, wie der Nachtrat, Leipzig plus Kultur, Vertreter:innen der Dehoga, das Livekommbinat und weitere.
Begründung:
Die funktionale Mischung, wie sie unter anderem durch die Charta von Leipzig gefordert wird, und die zunehmende Verdichtung der Städte sorgen gemeinsam dafür, dass die Wege in einer Stadt kürzer werden und dass weniger Flächen versiegelt werden. Dieser wünschenswerte Prozess gestaltet sich jedoch nicht immer reibungsfrei. In einer dicht bebauten Stadt kommt es dabei mitunter zu Konflikten zwischen Clubbetreiber:innen, Livemusikspielstätten und Anwohner:innen. Oft können diese Konflikte ohne behördliche Beteiligung im Einvernehmen zwischen Anwohner:innen und Betreiber:innen geklärt werden.
Das proaktive Zugehen von Anwohner:innen und Betreiber:innen aufeinander ist in diesem Kontext von Vorteil und wünschenswert. Das rechtzeitige Ansprechen von Konflikten und der Wille zur gemeinsamen Lösung sind eine wichtige Tugend für Nachbarschaften im urbanen Stadtgebiet. Für die Fälle, in denen eine Lösung auf diesem Weg nicht zustande kommt, besteht Bedarf an einem politischen Instrument, um Konflikten vorzubeugen und das Bedürfnis nach Ruhe und jenes nach Musik in Einklang zu bringen. Nicht in allen Fällen beruhen diese Konflikte auf einem immissionsschutzrechtlich tragfähigen Grund.
Oft werden Musikspielstätten auch für die Geräusche von Personen verantwortlich gemacht, die lediglich an einem Club vorbeigehen oder sich in räumlicher Nähe zu diesem aufhalten, ohne zu dessen Gästen zu gehören. In anderen Fällen gefährden auch Beschwerden, die nicht die Immissionsgrenzwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) überschreiten, oder lediglich dem subjektiven Empfinden entspringen, das Weiterbestehen von Musikclubs. Dies geschieht beispielsweise, wenn Betreiber:innen durch Vermieter:innen der jeweiligen Immobilie aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden gekündigt wird.
Wenn festgestellt wird, dass ein Musikclub zu hohe Immissionen verursacht, kann dies zu Programmeinschränkungen führen, im schlimmsten Fall sogar zur Schließung der Spielstätte. Um im Konfliktfall das kulturelle Programm ohne Einschränkungen fortzuführen, können Clubs bauliche und technische Maßnahmen des Lärmschutzes durchführen. Durch Lärmschutztüren, -fenster oder -vorhänge, Dämmung, moderne Beschallungskonzepte und Pegelüberwachungseinrichtungen ist es möglich, nach außen dringende Immissionen deutlich zu begrenzen. Oft sind diese Maßnahmen mit hohen Investitionskosten verbunden.
Clubs und besonders subkulturelle, unkommerzielle, ehrenamtlich organisierte Spielstätten sind aber oft nicht in der Lage, diese Kosten zu stemmen. Zur Lösung dieser Problematik wurde in Berlin bereits mit Erfolg das Instrument der Schallschutzfonds eingeführt. Dieses Instrument ist auch für Leipzig sinnvoll, um so in Fällen von Nachbarschaftskonflikten zu guten Lösungen für beide Seiten zu finden.
Gerade vor dem Hintergrund stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen, wie Nachverdichtung und Nutzungsmischung bei gleichzeitiger kultureller Attraktivitätssteigerung von Quartieren, ergibt ein solches Förderinstrument Sinn.
Um eine fachlich angemessene Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen, soll zuvor in einem Lärmschutzkonzept für den jeweiligen Ort ermittelt werden, welcher Bedarf besteht und welche Maßnahmen notwendig sind. Auch sollen nur Musikspielstätten, die einen Schwerpunkt in der Ausrichtung von Musikveranstaltungen haben, beispielsweise eine gewisse Anzahl an Konzerten/künstlerischen DJ-Auftritten im Jahr durchführen, gefördert werden. Auch feste Spielstätten unter freiem Himmel und die im Rahmen des von nicht kommerzellen Open-Air-Veranstaltungen regelmäßig aktiven Gruppen sollen durch die Schallschutzfonds unterstützt werden.
Hier sind finanzielle Unterstützungen bei der Anschaffung von moderner Pegelmesstechnik und immissionsbegrenzenden Beschallungssysteme sowie fachliche Beratung durch Akustik- beziehungsweise Schallschutzexpert:innen in Workshops sinnvoll. Musikspielstätten, die im Rahmen einer Zwischennutzung aktiv und von Lärmkonflikten bedroht sind, sollen ebenfalls bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nichtbaulicher Art und durch Beratungen unterstützt werden können.
Verwaltungsstandpunkt vom 5. September 2022
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung erstellt bis zum 4. Quartal 2023 ein Teilkonzept für die Unterstützung von nichtkommerziellen Musikspielstätten, Clubs und kulturellen Zwischennutzungen mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Lärmkonflikten.
- Insbesondere wird geprüft, wie mit der Einrichtung eines Schallschutzfonds Akteur/-innen der Nachtkultur gestärkt werden können, um Lautstärkekonflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden.
- Dieses Teilkonzept wird als Bestandteil des Zukunftskonzepts Nachtkultur Leipzig (VII-A-07077 „Klubkultur fördern – Neubau ermöglichen“, Beschlusspunkt 2 – im Verfahren) behandelt.
- In die Erarbeitung des Teil- sowie des Gesamtkonzepts werden die im NachtRat Leipzig vertretenen Expert/-innen aktiv mit einbezogen.
Begründung:
Im Rahmen des Antrags VII-A-07077 „Klubkultur fördern – Neubau ermöglichen“ (im Verfahren) schlägt die Verwaltung in Beschlusspunkt 2 vor, sich im Rahmen eines interdisziplinären Beteiligungsprozesses ganzheitlich mit der Zukunft der Leipziger Nachtkultur auseinanderzusetzen.
Die wissenschaftliche Diskursgrundlage für diesen Prozess sollen die Ergebnisse der Leipziger Clubstudie (VI-A-06751 „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“, Beschluss 22.05.2019), welche nach Vorliegen von tragfähigen wirtschaftlichen Daten schnellstmöglich umgesetzt werden soll, bieten, um den Stellenwert der Nachtkultur für die zukünftige wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Stadt Leipzig quantifiziert und qualitativ darzustellen.
In diesem Prozess sollten auch die bereits in der Vergangenheit seitens des Stadtrats verabschiedete Beschlüsse zur Erstellung von städtebaulichen Leitlinien und Handlungsempfehlungen zur Berücksichtigung und Weiterentwicklung des Angebots von Clubs, Musikspielstätten und Kreativräumen der freien Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung (VI-A-06751 „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“, Beschluss 22.05.2019) sowie die Erarbeitung eines Frei- und Veranstaltungsflächenkonzepts (VII-HP-05205 „Open-Air-Fläche für Kulturveranstaltungen und Freiflächenkonzept schaffen (A 0019/ 21/22-02-ÄA)“; Beschluss 31.03.2021) vereint werden und Umsetzung finden.
Neben Raum- und Flächenaspekten sollte sich ein solches Zukunftspapier für die Leipziger Nachtkultur mit der Förderlandschaft für Nachtkultur und derer spezieller Belange (z. B. Programmförderung, Schallschutzfonds) beschäftigen. So belegt z. B. die bundesweite Clubstudie der Initiative Musik, dass dieser Kulturzweig nicht primär gewinnorientiert handelt[1] und bescheinigt den sächsischen Musikspielstätten[2] eine Umsatzrendite von lediglich 6,6 % im Median (6,1 % im Arithmetischen Mittel)[3]. Bei Neubauten und/oder Neugründungen fallen für die Betreibenden enorme Investitionskosten, z. B. für die Technische Gebäudeausrüstung (Schallschutz, Brandschutz, Lüftung, etc.) an, welche hohe Markteintrittsbarrieren in diesen Kulturwirtschaftszweig darstellen.
Diese für die nachhaltige Weiterentwicklung der Leipziger Nachtkultur wichtigen Stichpunkte wurden bereits im interdisziplinär erarbeiteten Konzept für die Botschaft der Nacht Leipzig[4], das ab November 2019 erarbeitet wurde, aufgenommen und sollten im Rahmen des Zukunftskonzepts, das unter Federführung des Fachbeauftragten für Nachtkultur beim Kulturamt der Stadt Leipzig und der zukünftigen Koordinierungsstelle Nachtleben Leipzig auf Seiten der Szene ausgearbeitet werden soll, mit konkreten Maßnahmenvorschlägen versehen werden. Eines der Ergebnisse kann auch ein Vorschlag zur Einrichtung eines Schallschutzfonds nach Berliner, Hamburger oder Kölner Vorbild sein.
Die Durchführung von Veranstaltungen in Musikspielstätten und Clubs und auf Veranstaltungsflächen im Freien bieten aufgrund der immer dichteren Bebauung im Stadtgebiet ein hohes Konfliktpotential für Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft. Um die immissionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Durchführung von nichtkommerziellen Open-Air-Veranstaltungen zu klären und allen Parteien mehr Sicherheit zu geben, hat die Verwaltung verbindliche Regeln und Schallimmissionsprognosen für die niedrigschwellige Durchführung dieser Open-Air-Veranstaltungen auf elf städtischen Grünflächen erarbeitet (VII-A-02407 „Open-Air-Kultur ernst nehmen – Raum schaffen“). Damit kann dem Schutzbedürfnis anliegender Wohnbebauung durch entsprechende Auflagen bei der Erlaubnis von Veranstaltungen mit Beschallung nachgekommen werden. Dies sollte bei Erstellung eines Konzeptes zur Vermeidung von Lärmkonflikten Berücksichtigung finden.
Bei der Erarbeitung des Konzepts könnte ggf. zusätzlich geprüft werden, ob neben bestehenden Clubs und Musikspielstätten auch solche Clubs und Musikspielstätten eine Fördermöglichkeit erhalten sollen, die durch die Schaffung neuer Stadtteile mit schutzbedürftigen Wohnnutzungen an andere Standorte verlagert werden müssen (z. B. Eutritzscher Freiladebahnhof und Bayrischer Bahnhof). Damit wären ggf. Konfliktsituationen von vornherein vermeidbar. Bauliche Anpassungen sind im Open-Air-Bereich kaum realisierbar, da hier neben den gestalterischen und funktionalen Anforderungen in den öffentlichen Grünanlagen auch rechtliche Prämissen, insbesondere des Denkmal- und Naturschutzes zu berücksichtigen sind. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind daher eher bei baurechtlich zugelassenen Veranstaltungsstätten realisierbar. Durch die Verwendung moderner, gerichteter Soundsysteme (z.B. Kardioide Basssysteme) lassen sich auch im Open-Air-Bereich signifikante Verbesserungen der Schallimmissionen erreichen.
Grundsätzlich befürwortet die Verwaltung die Erarbeitung eines Konzepts zur Minderung und Vermeidung von Lärmimmissionen beim Veranstaltungsbetrieb und die Errichtung eines Lärmschutzfonds zur Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen. Diese Konzeptionierung sollte jedoch im Rahmen des genannten Zukunftskonzepts Nachtkultur geschehen.
Das gemeinsam erarbeite Zukunftskonzept Nachtkultur Leipzig soll nach Fertigstellung dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die in den Beschlusspunkten des Antrags benannten Meilensteine zur Erstellung eines „Konzepts für die Unterstützung von kommerziellen und nichtkommerzielle Musikspielstätten, Clubs, kulturellen Zwischennutzungen sowie regelmäßig aktive Akteur/-innen im Rahmen von nichtkommerziellen Open-Air-Veranstaltungen“ werden im Rahmen des Zukunftskonzepts Nachtkultur Leipzig mit aufgenommen.
In die Arbeit am Teilkonzept für die „Unterstützung von nichtkommerziellen Musikspielstätten, Clubs und kulturellen Zwischennutzungen mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Lärmkonflikten“ sowie am gesamten Zukunftskonzept Nachtkultur Leipzig sollen neben der zukünftigen Koordinierungsstelle Nachtleben Leipzig auch die im NachtRat Leipzig vertretenen Expert/-innen aktiv einbezogen werden.
Realisierungs- / Zeithorizont
Nach Erstellung Auftaktvorlage: Start Beteiligungsprozess Zukunftskonzept Nachtkultur Leipzig (vsl. 2. Quartal 2023)
Abschluss Zukunftskonzept Nachtkultur Leipzig und Beschlussvorlage Stadtrat (vsl. 4. Quartal 2023)
[1] Vgl. Initiative Musik gGmbH: Clubstudie – Ergebnisse Sachsen. Berlin 2021. S. 40 [https://www.initiative-musik.de/wp-content/uploads/2021/09/Praesentation_Sachsen.pdf].
[2] Definition: Besucher/-innenkapazität bis 2.000 Personen, regelmäßiges Livemusikprogramm (inkl. künstlerische DJs)
[3] Vgl. Clubstudie – Ergebnisse Sachsen. S. 19.
[4] Konzept Koordinierungsstelle Nachtleben Leipzig. Leipzig 2020. [https://livekommbinat.de/wp-content/uploads/2020/07/Konzept-Koordinierungsstelle-Nachtleben-Leipzig.pdf].
Neufassung des Antrages von September 2022
Der Beschlussvorschlag wird auf Basis des Alternativvorschlages der Verwaltung wie folgt ergänzt:
- Die Verwaltung erstellt bis zum 4. Quartal 2023 ein Teilkonzept für die Unterstützung von nichtkommerziellen oder im Kulturkataster der Stadt aufgeführten Musikspielstätten, Clubs und kulturellen Zwischennutzungen mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Lärmkonflikten.
- Insbesondere wird geprüft, wie mit der Einrichtung eines Schallschutzfonds Akteur/-innen der Nachtkultur gestärkt werden können, um Lautstärkekonflikte mit der Nachbarschaft zu vermeiden.
- Dieses Teilkonzept wird als Bestandteil des Zukunftskonzepts Nachtkultur Leipzig (VII-A-07077 „Klubkultur fördern – Neubau ermöglichen“, Beschlusspunkt 2 – im Verfahren) behandelt.
- In die Erarbeitung des Teil- sowie des Gesamtkonzepts werden die im NachtRat Leipzig vertretenen Expert/-innen aktiv mit einbezogen.
Begründung
Die Neufassung greift den Verwaltungsstandpunkt auf und ergänzt diesen in Punkt 1. Die bisherige Beschreibung ausschließlich auf nichtkommerzielle Musikspielstätten und Clubs wird als zu eng erachtet auch wenn das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist. Die Erweiterung auf die Stätten, die auch im Kulturkataster aufgenommen sind, stärkt das Kulturkataster der Stadt deutlich und macht deutlich, dass auch Einrichtungen mit dem Schwerpunkt kultureller Nutzung mit berücksichtigt werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. Oktober 2022
Der Antrag wurde im Sinne der Neufassung mit breiter Mehrheit des Stadtrates beschlossen.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 27.02.2023
noch nicht begonnen / in Arbeit
zu 1, 3 & 4: noch nicht begonnen
Das Teilkonzept für die Unterstützung von nichtkommerziellen oder im Kulturkataster der Stadt geführten Musikspielstäten, Clubs und kulturellen Zwischennutzungen mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Lärmkonflikten soll gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Nachtleben (NachtRat) entwickelt werden, welche aufgrund eines Haushaltsbeschlusses des Stadtrats ab 1. Juli 2023 besetzt werden kann. Vor der Festlegung auf die Empfehlung zur Implementierung eines Schallschutzfonds (Beschlusspunkt 2) sollen die Bedarfe der Akteur/-innen und der Anwohnenden stichprobenweise ermittelt werden, um hieraus sinnvolle Unterstützungswerkzeuge abzuleiten. Durch die Erarbeitung gemeinsam mit der Koordinierungsstelle ist der Einbezug der im NachtRat Leipzig vertretenen Expert/-innen sichergestellt.
zu 2: in Arbeit
Erste informelle Gespräche zu Schallschutzfonds fanden mit den diese verwaltenden Institutionen in Hamburg (Clubstiftung) und Berlin (Club Commission) statt. Ein tiefergehender Gesprächstermin mit der Club Commission Berlin ist noch ausstehend.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 29.01.2024
in Arbeit
Das Teilkonzept für die Unterstützung von nichtkommerziellen oder im Kulturkataster der Stadt geführten Musikspielstäten, Clubs und kulturellen Zwischennutzungen mit dem Schwerpunkt der Vermeidung von Lärmkonflikten wird gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Nachtleben beim NachtRat Leipzig entwickelt, die aufgrund eines Haushaltsbeschlusses des Stadtrats zum 1. August 2023 besetzt wurde.
Gespräche zu Schallschutzfonds fanden mit den verantwortlichen Institutionen in Stuttgart (Koordinierungsstelle Nachtleben Stuttgart), Hamburg (Clubstiftung Hamburg) und Berlin (Berlin Club Commission) statt.
Im Rahmen der Erarbeitung der Zukunftsstrategie Nachtkultur (Grundlage: VII-A-07077 „Klubkultur fördern – Neubau ermöglichen“, Beschlusspunkt 2) fand am 25. Januar 2024 ein Stakeholderworkshop mit verschiedensten Expert/-innen aus der Verwaltung und der Akteursseite statt. Die Implementierung eines Schallschutzfonds wurde als Maßnahme mit großer Wirkung für die zukünftige Entwicklung der Leipziger Nachtkultur allseits bekräftigt.
Umsetzungsvorschlag: Gefördert würden investive Maßnahmen Dritter, die zu messbaren Verbesserungen im Immissionsschutz führen und dazu beitragen, Konflikte zu entschärfen oder zu vermeiden und damit die Clubs und Live-Musikspielstätten harmonischer ins Stadtbild zu integrieren. Vor Antragsstellung würde durch eine schalltechnische Untersuchung die bestmöglichen Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt und deren Umsetzbarkeit mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalschutz vorabgestimmt werden.
Im Ergebnis würde ein Infrastruktur- bzw. Schallschutzfonds Stuttgarter, Hamburger oder Berliner Vorbilds also ein sinnvolles Werkzeug zur Reduzierung von Lärmkonflikten zwischen Kulturstätten und ihrer Nachbarschaft sein, weswegen die Konkretisierung dieses Vorhabens innerhalb der Zukunftsstrategie eine hohe Priorität genießt.
Im Bundeshaushalten 2024 und 2025 stehen erstmals jeweils 1,5 Mio. EUR für ein neues Schallschutzprogramm zur Verfügung, um dringend benötigte Schallschutzmaßnahmen privater Kulturorte zu finanzieren und damit Nachbarschaftsprobleme zu entschärfen bzw. vorzubeugen. Eine Ausgestaltung des Programms liegt noch nicht vor. Mit solch einem Haushalttitel auf Bundesebene können zwar einzelne Pilotprojekte finanziert werden, in der Fläche kommen diese Mittel jedoch nicht an und können die Bedarfe der privaten, wenig kommerziell agierenden Kulturstätten nicht decken, weswegen kommunale Fördermaßnahmen trotzdem angezeigt bleiben.
Nächster Termin Beschlusskontrolle: 29.08.2024