Antrag: Das fotografische Werk des jüdischen Fotografen Abram Mittelmann für Leipzig sichern

Antrag vom 27. Oktober 2022

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob bzw. inwieweit das sowohl kultur- als auch kunsthistorisch bedeutende Archiv des Fotografen Abram Mittelmannals Eigentum der Stadt Leipzig betrachtet werden kann bzw. muss.

Die nach juristischer Prüfung fundierten Eigentumsansprüche bezüglich des Fotoarchivs Mittelmann sind von der Stadt gegenüber den sogenannten Findern, Frau Gudrun Vogel und Herr Wieland Zumpe, geltend zu machen.

Begründung:

Das besagte Archiv umfasst etwa 2.200 Glasplattennegative mit mehr als 3.300 Fotos aus den 1930er Jahren. Die Negative zeigen überwiegend Porträts von jüdischen und nichtjüdischen Leipzigern aus den 1930er Jahren bis zur Pogromnacht 1938. Es handelt sich also um besonders wertvolle Dokumente nicht nur jüdischer, sondern überhaupt Leipziger Stadtkultur.

1987 wurde das Archiv auf dem Dachboden eines Hauses in Leipzig gefunden. Seitdem sind die historischen Bilddokumente im Besitz der Finder Gudrun Vogel und Wieland Zumpe.

Nadia Vergnes, die in Paris lebende Enkelin von Abram Mittelmann, kämpft bereits seit Jahren darum, dass das Fotoarchiv ihres Großvaters kostenlos öffentlich zugänglich gemacht wird. Bislang jedoch konnte sie ihre Ziele gegenüber den Findern nicht durchsetzen.

Zitat aus einem Beitrag von MDR Sachsen vom 20. Oktober 2022:„Der Leipziger Rechtsanwalt Reinhard Lange verweist auf die rechtlichen Regeln 1987: ‚In Leipzig galt das Zivilgesetzbuch der DDR: Hatte eine Fundsache einen Wert von über 5,00 DDR-Mark, war sie abzugeben: Interessanter ist die Regelung allerdings in Paragraph 361 ZGB der DDR. Dort war normiert, dass Gegenstände von kulturhistorischer Bedeutung, die lange verborgen waren und deren Eigentümer nicht mehr festgestellt werden kann, zum Zeitpunkt des Auffindens in das Volkseigentum übergehen.‘ Für ihn ‚ist es daher wahrscheinlicher, dass zum Zeitpunkt des Auffindens 1987 der Eigentümer nicht mehr festgestellt werden konnte und daher die Fotoplatten Eigentum des Volkes wurden. Über die Regelung des Einigungsvertrages dürften sie daher – wie alle anderen volkseigenen Museumsbestände – heute Eigentum der Stadt sein‘ – Anwalt Lange wundert sich, dass sich die Stadt nicht auf diese ‚doch sehr starke Rechtsposition‘ beruft.“

Rückzug des Antrags am 9. November 2022

Da das Archiv Mittelmann zwischenzeitlich von den Findern an die Enkelin des Fotografen, Nadia Vergne, zurückgegeben wurde und für die Öffentlichkeit gesichert werden konnte, haben wir unseren Antrag zurückgezogen.

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