Antrag: Deportations-Denkmal am Gleis 24 des Leipziger Hauptbahnhofes dauerhaft sichern
Antrag vom 8. Januar 2020
Beschlussvorschlag:
- Das Denkmal zum Gedenken an die Opfer von NS-Verbrechen, die in den Jahren von 1933-45 über das Leipziger Eisenbahnnetz in Zwangs- und Todeslager verschleppt wurden, wird in die Liste der kommunalen Denkmäler der Stadt Leipzig aufgenommen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Deutschen Bahn Gespräche zur Übernahme von mit dem Fortbestand des Denkmals verbundenen Kosten für Pflege und Versicherung aufzunehmen.
Sachverhalt:
Der 2011 vom Künstler Roland Steckel entworfenen und am 27.01.2012 übergebenen Gedenkinstallation für die Deportierten der Nazi-Zeit am Gleis 24 des Leipziger Hauptbahnhofes droht Ende 2020 der Abbau.
Grund ist die noch ungeklärte Verantwortung für die weitere Kostenübernahme für Pflege und Versicherung des Mahnmals. Bislang hat der Verein Friedensweg e.V. die Trägerschaft übernommen, weil 2012 keine Einigung mit dem Leipziger Kulturdezernat erzielt werden konnte. Der Verein hat aus den 2010 eingegangenen Spenden das Denkmal in den vergangenen Jahren versichert. Er verfügt jedoch nicht mehr über die Mittel für eine Selbstbeteiligung von 2000 EUR im Schadensfall und kann in Zukunft nur eine ideelle Trägerschaft gewährleisten. Die Deutsche Bahn ihrerseits hat den Platz am Gleis 24 bereitgestellt und die Installation durch ihr Personal reinigen lassen.
Ziel der Stadt Leipzig muss es sein, das Denkmal dauerhaft an einem deutlich sichtbaren Ort im Hauptbahnhof zu sichern und mit der Deutschen Bahn zu klären, wer künftig für die Pflege und Sicherung des Denkmals Verantwortung übernimmt. Hier muss sich die Deutsche Bahn als Rechtsnachfolgerin der Reichsbahn ihrer historischen Verantwortung stellen.
Grundlage für die dauerhafte Sicherung ist die Aufnahme des Denkmals in die offizielle Liste der kommunalen Denkmäler der Stadt Leipzig.
Die Gedenkinstallation für alle Deportierten besteht aus einem Koffer auf einem Sockel und mahnt und erinnert an die Verbrechen mit den Inschriften:
ZUM GEDENKEN AN ALLE OPFER VON NS-VERBRECHEN, DIE IN DEN JAHREN VON 1933 BIS 1945 UEBER DAS LEIPZIGER EISENBAHNNETZ IN ZWANGS- UND TODESLAGER VERSCHLEPPT WURDEN.
AM 14. FEBRUAR 1945 WURDEN 169 KINDER, FRAUEN UND MAENNER IN DAS KONZENTRATIONSLAGER THERESIENSTADT DEPORTIERT. WENIGE WOCHEN VOR DEM ENDE DES ZWEITEN WELTKRIEGES WAR ES DER LETZTE TRANSPORT
JUEDISCHER OPFER AUS LEIPZIG
http://www.denkmalprojekt.org/2019/leipzig-hauptbahnhof_wk2_sx.html
Verwaltungsstandpunkt vom 5. März 2020
Beschlussvorschlag:
- Die Installation verbleibt im Eigentum des Vereins.
- Die Stadt Leipzig vermittelt im Schadensfall, um eine Unterstützung des Vereins abzusichern. Voraussetzung ist, dass der „Friedenszentrum Leipzig e.V.“ die Installation weiterhin entsprechend versichert.
Zusammenfassung:
Die Rechte und Pflichten des Vereins „Friedenszentrum Leipzig e.V.“ als Initiator der Gedenkinstallation sollen unverändert bestehen bleiben. Sollte es an der Installation einen Schaden geben, den der Verein nicht regulieren kann bzw. eine Schadensregulierung gemeinsam mit der Deutschen Bahn nicht gelingen, wird die Stadt Leipzig vermittelnd unterstützen.
Begründung
Die Gedenkinstallation auf dem Leipziger Hauptbahnhof am Gleis 24, das sogenannte „Deportations-Denkmal“, wurde am 27.01.2012 eingeweiht. Es soll an die Menschen erinnern, die während des Nationalsozialismus vom Leipziger Hauptbahnhof über das Eisenbahnnetz in Zwangs- und Todeslager verschleppt wurden. Die Errichtung der Installation geht auf eine Initiative des „Friedenszentrum Leipzig e.V.“ zurück. Zur gestalterischen Form und zum Inhalt der Texte der Installation gab es im Vorfeld keine Abstimmung mit der Stadt Leipzig.
Nach Kenntnis der Stadt Leipzig hat der Verein mit der Deutschen Bahn AG einen Gestattungsvertrag für die Aufstellung der Installation abgeschlossen, der jährlich kündbar ist. Außerdem hat der Verein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Mit Abschluss dieser Versicherung sollen mögliche Schäden die Dritten durch oder an der Installation entstehen könnten, reguliert werden. Die jährliche Versicherungsprämie zahlt der Verein aus Spendenbeiträgen. Seit der Aufstellung der Gedenkinstallation im Jahr 2010 lässt die Deutsche Bahn das Umfeld der Installation für den Verein kostenfrei reinigen, die Installation selbst wird bei Bedarf durch die Initiatoren/den Künstler gereinigt, Beschädigungen und Beschmierungen sind seit der Aufstellung im Jahr 2012 nicht festzustellen.
Nach der Einweihung der Installation gab es zwischen dem Verein und der Stadt Leipzig, vertreten durch das Dezernat Kultur, ein Gespräch. Dabei wurde von Seiten der Stadt Leipzig nochmals unterstrichen, dass sie die Initiative zur Errichtung der Gedenkinstallation begrüßt und würdigt. Von Seiten des Vereins wurde die Stadt Leipzig gebeten, die Haftpflichtversicherung für die Installation zu übernehmen. Dieser Wunsch wurde geprüft, ihm konnte jedoch aus rechtlichen Gründen nicht stattgegeben werden. Dies wurde dem Verein am 24.10.2012 durch das Dezernat Kultur mitgeteilt. In dem Antwortschreiben vom 22.11.2012 teilt der Verein u.a. mit, dass er die Installation trotz gegenteiliger Ansicht über die Wahrnahme der Versicherung nicht an die Stadt Leipzig abgeben möchte. Seitdem gab es zwischen dem Verein und der Stadt Leipzig keinen schriftlichen Kontakt. Somit hat der Verein gegenüber der Stadt Leipzig weder angezeigt, dass er die Selbstbeteiligung von 2.000 € im Schadensfalle nicht finanzieren kann, noch dass er die Installation an Dritte abgeben möchte. Daher ist für die Stadtverwaltung nicht ersichtlich, weshalb der Gedenkinstallation zum Ende des Jahres 2020 der Abbau droht. Auch die Deutsche Bahn AG ist in dieser Angelegenheit nicht an die Stadt Leipzig herangetreten.
Aus Sicht der Stadt Leipzig sollte die Installation im Eigentum des Vereins bleiben. Sollte der Verein die Installation abgeben möchten, so wäre zu prüfen, ob die Deutsche Bahn AG die Installation übernimmt. Dies wäre erst recht sinnvoll, wenn die Installation an einen anderen Ort, „einem deutlich sichtbaren Ort“, wie es der Antrag formuliert, aufgestellt werden würde.
Vor einer möglichen Neuaufstellung der Installation sollte auch eine eventuelle Veränderung der Inschrift geprüft werden, die teilweise kritisch beurteilt wurde.
Eine Aufnahme der Installation als Kulturdenkmal im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetz ist für ein knapp 10-jähriges Werk nicht möglich.