Antrag: Die Stadt Leipzig muss das städtische Klinikum St. Georg unterstützen

Antrag vom 16. August 2018


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

In die Haushaltspläne 2019 und 2020 werden zusätzliche Aufwendungen für das städtische Klinikum St. Georg geplant.

 

Begründung:

Das Klinikum St. Georg sieht sich verschärften Herausforderungen gegenüber:

  • jahrelang aufgelaufener Investitionsstau, da seitens des Gesellschafters Stadt stets die schwarze Null erwartet wurde,
  • fehlende Kreditfähigkeit auf Grund der Cross-Border-Lease-Geschäfte, da wesentliche Gebäude langjährig verkauft sind,
  • notwendige Investitionen für die Erhaltung der bereichsweisen Betriebsfähigkeit, um die bundesgesetzlich gestiegenen Qualitätsanforderungen zu erfüllen,
  • Tarifforderungen der nichtärztlichen Beschäftigten, die unerfüllt zu einem personellen Ausbluten des Hauses führen werden.

Die neue Geschäftsführerin hat schmerzhafte Prozesse zur Effizienzsteigerung über das Haus laufen lassen, sodass die Wirtschaftlichkeit hergestellt werden konnte. Doch darüber wird die Klinik zunehmend auf Verschleiß gefahren, Modernisierungen werden verschoben, Effizienzen konterkariert.  Die Krankenhausfinanzierung ist Länderaufgabe, trotz des Verfassungsauftrags ist die Förderung des Freistaates seit Jahrzehnten vollkommen unzureichend. Gerade die Pavillonstruktur des Klinikums ist ein enormer Kostentreiber. Der Neubau ist vom Landeskrankenhausausschuss bewilligt, muss jedoch noch in den Haushalt des Freistaates aufgenommen werden und wird sicher eine Kofinanzierung erfordern. Eine politische Unterstützung aus Leipzig ist jetzt dringend angezeigt.

Das städtische Klinikum war zu lange nicht im Fokus des Gesellschafters. Dabei gehört es wie andere Einrichtungen und Beteiligungen der Stadt zur Grundversorgung der Bevölkerung. So wie andere Einrichtungen und Beteiligungen Zuschüsse erhalten, ist auch das Klinikum berechtigt Ansprüche zu erheben. Das Klinikum leistet sich zur durch die Stadt gewünschten und für die Gesundheit der LeipzigerInnen nötigen Vollversorgung auch (DRG-bedingt = Diagnosenbedingte Fallgruppen) defizitäre Abteilungen wie eine Kinderklinik. Der politische Wille zum Vorhalten dieser Angebote muss sich auch in Zuschüssen wiederfinden.

Für eine Entlastung würde die Übernahme der Parkanlage des Robert-Koch-Klinikums in städtische Betreibung sorgen. Die Aufwendungen für die Pflege der Anlage werden weder durch Krankenhausförderung noch durch Versichertenleistungen gedeckt und gehören auch nicht originär zu einem Krankenhausbetrieb.

Ein Zuschuss zum Betrieb könnte die jahrelang vernachläßigte Lohnsteigerung bei den nichtärztlichen Beschäftigten ausgleichen helfen.

Eine Bürgschaft könnte dem Klinikum mehr Freiraum für Investitionen für eine moderne medizinische Versorgung verschaffen.

Die zusätzlichen Aufwendungen müssen sich demzufolge in unterschiedlichen PSP-Elementen wiederfinden.

Schließlich muss in den jährlichen Verhandlungen mit dem Freistaat immer auch auf die Belange des Klinikums gepocht werden. Mindestens muss eine Finanzierung aus dem Krankenhausplan in gleicher Weise wie für die Wettbewerberin – das Universitätsklinikum – eingefordert werden.


Alternativvorschlag der Verwaltung vom 20.11.2018:

Beschlussvorschlag:

Zum Stand der entsprechend der Zielstellung des Antrages bereits eingeleiteten Maßnahmen bzw. noch laufenden Prüfungen bzgl. einer Stärkung der Leistungs- und Investitionsfähigkeit des Klinikums St. Georg ergeht folgender Sachstandsbericht. Vor dem Hintergrund von in diesem Zusammenhang vorliegenden Haushaltsanträgen sollte der Antrag parallel dazu ins Verfahren verwiesen werden.

Sachverhalt:

Das Klinikum St. Georg wird durch die Stadt Leipzig bereits in vielfältiger Weise unterstützt bzw. diesbezügliche weitere Prüfungen laufen bereits:

  • Tatsächlich verfügt die Klinikum St. Georg gGmbH mangels eigener Grundstücke über kein nennenswertes Sicherungsvermögen für eigene Kreditaufnahmen. Um diesem Nachteil abzuhelfen wurden seitens der Verwaltungsspitze, unter Verweis auf entsprechende Gremienvorbehalte, Bürgschaften der Stadt zugunsten des Klinikums für bevorstehende strategische Großinvestitionen im Rahmen der Umstrukturierung des Standortes Delitzscher Straße (Neubau Medizinisches Versorgungszentrum/ Poliklinik, Errichtung Zentralbau II) in Aussicht gestellt.
  • Die Stadt hat der Klinikum St. Georg gGmbH eigene Pflichtaufgaben zur Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung übertragen. Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt durch die Stadt Leipzig. Gemäß Versorgungsvertrag erhält die Klinikum St. Georg gGmbH von der Stadt Leipzig als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen einen jährlichen Erstattungsbetrag zu den anerkannten Kosten. Unter Berücksichtigung steigender Kosten werden die Erstattungsbeträge im Jahr 2019 gegenüber 2018 fast verdoppelt. (von 2018: T€ 900; auf 2019: T€ 1.614 und 2020: T€ 1.647; vgl. VI-DS-06383).
  • Die noch im Eigentum des Eigenbetriebs des Klinikums befindlichen Grundstücke und Gebäude des Robert-Koch-Parks sind nach Einschätzung der Klinikleitung nicht betriebsnotwendig. Daher könnten diese entwidmet und in den Kernhaushalt der Stadt zurück übertragen werden. Der Haushaltsantrag der CDU-Fraktion „Entlastung des Klinikums St. Georg von der Pflege des Robert-Koch-Parks“ (A 0027/19/20) sieht hierzu eine Übernahme der Pflege des Parks durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung vor. Hierdurch würde die Klinikum St. Georg gGmbH um laufende Kosten in Höhe von jährlich 150 T€ entlastet werden. Eine entsprechende Vorlage befindet sich derzeit im Verwaltungsgang und wird noch in 2018 dem Rat zugeleitet.
  • Prüfung der optimalen Zuordnung und Finanzierung von Investitionen innerhalb der Unternehmensgruppe mit dem Ziel einer weitergehenden Entlastung. Z. B. durch Übernahme von Investitionen durch den Eigenbetrieb und/oder Einlage von Grundstücken. Dies umfasst insbs. die Prüfung der Einlage des Grundstückes „altes Haus 12“ in die gGmbH.
  • Prüfung weiterer Fördermitteloptionen hinsichtlich einzelner Investitionsmaßnahmen.

Eine abschließende Entscheidung darüber, bzw. etwaige weitergehende Maßnahmen, kann erst auf Basis einer mit dem Wirtschaftsplan 2019 noch vorzulegenden mittelfristigen Investitionsplanung und einem rechtskräftigen Vollzug angedachter Änderungen bzw. Vertragsanpassungen bei der CBL-Transaktion beim Eigenbetrieb St. Georg in 2019 erfolgen (s. a. RB vom 08.03.2018 und Info Verwaltungsausschuss dazu am 07.11.2018).

Vor diesem Hintergrund wird empfohlen den Antrag, möglichst zusammen mit vorliegenden konkreten Haushaltsanträgen, die sich auf eine Unterstützung der Investitionstätigkeit des Klinikums aus Haushaltsmitteln beziehen, ins reguläre Verfahren zu verweisen:

  • Haushaltsantrag „Investition Poliklinik am Standort Delitzscher Straße durch den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum ‚St. Georg‘“ (A 0133/19/20) der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und SPD, der städtische Zuwendungen an den Eigenbetrieb in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 von insgesamt 4 Mio. € vorsieht.
  • Haushaltsantrag „Investitionszuschuss für die Klinikum St. Georg gGmbH“ (A 0182/19/20) der Stadträtinnen Heller, Hollick und Krefft sowie des Stadtrates Schulze bzgl. des Aufbaus einer strategischen Investitionsreserve bei der Klinikum St. Georg gGmbH durch städtische Investitionszuschüsse in Höhe von jährlich 3,5 Mio. €.

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