Antrag: Die Stadt Leipzig und die städtischen Eigenbetriebe als vorbildliche und inklusive Arbeitgeber weiterentwickeln

Antrag vom 6. Mai 2021

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird bis Ende 3. Quartals 2021 beauftragt

  1. eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Berufsförderungswerk Leipzig und dem Berufsbildungswerk Leipzig zur Übernahme von Personen mit Behinderungen oder Gleichstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Stadtverwaltung abzuschließen. Die Kooperation soll gezielt versuchen, dass ein Teil von diesen Personen zu Verwaltungsfachangestellten (um-)geschult bzw. ausgebildet werden, um so im Anschluss die Möglichkeit zu erhalten, in der Stadtverwaltung beschäftigt zu werden. Die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe bzw. Beteiligungsunternehmen bieten außerdem gezielt die Möglichkeit von Praktika und verzahnten Aus- und Weiterbildungsformen mit beiden Kooperationspartner*innen an.
  2. Weiterhin sollen aufgrund der Kooperationsvereinbarung, welche ausdrücklich auch die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig und Beteiligungsunternehmen einschließt, mit dem Berufsförderungswerk bzw. dem Berufsbildungswerk weitere Arbeitsmöglichkeiten für weitere Personen mit Behinderungen oder Gleichstellung in weiteren geeigneten Berufsbereichen erschlossen werden. So bildet das Berufsförderungswerk im Bereich der technischen Berufe Menschen mit verschiedenen körperlichen Behinderungen aus. Das Berufsbildungswerk bildet u.a. in gewerblich-technischen Berufen überwiegend kommunikationsbeeinträchtigte sowie junge Menschen mit seelischen und psychischen Erkrankungen aus, aber auch in agrartechnischen Berufen oder in den Berufsbereichen Ernährung und Hauswirtschaft.
  3. Vertreter*innen des Berufsförderungswerkes Leipzig und des Berufsbildungswerkes Leipzig sollen in den Koordinierungskreis Berufs- und Studienorientierung mit als Mitglieder aufgenommen werden.

Begründung:

Mit diesen Maßnahmen wollen wir, dass die Stadt Leipzig als vorbildlicher Arbeitgeber wirkt. „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ ist im strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ formuliert. Dies beinhaltet die Förderung von inklusiven Denken und Handeln. Als öffentlicher Arbeitgeber soll Leipzig gezielt darauf hinarbeiten, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Bildung sowie zu qualifizierter und sozialversicherter Erwerbsarbeit ermöglichen. Die Eigenbetriebe und unsere Verwaltung haben hier schon viele und gute Erfahrungen gesammelt. Innovatives Denken, Kooperationen und gute Vernetzungen sind auch hier immens wichtig für den Erfolg.

Laut Sozialreport 2020 hatten im Jahr 2019 in Leipzig 99.149 Menschen eine Behinderung mit einem Grad ab 20. Dies entsprach einem Anteil von 16,5 % der Leipziger Bevölkerung. Seit dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der Menschen mit Behinderung um 21.496 erhöht. Das entspricht einem Anstieg von 27,7 %. 52.864 Personen hatten einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus gab es weitere 9.687 Personen mit einer Schwerbehinderung, die keinen Ausweis beantragt haben.

Für Menschen mit Behinderung gibt es zwei verschiedene Felder des Arbeitsmarktes: den allgemeinen Arbeitsmarkt und Werkstätten für behinderte Menschen. Berufsorientierung und Ausbildungsangebote für Menschen mit Behinderung bereiten auf diese beiden Arbeitsbereiche vor. Für Menschen mit einer geistigen Behinderung ist der allgemeine Arbeitsmarkt weitgehend verschlossen. Die Arbeitsmöglichkeiten werden mit steigenden Anforderungen der Arbeitswelt und durch den Abbau von einfach strukturierten Tätigkeiten weiter eingeschränkt.

Im Jahr 2018 beschäftigten Leipziger Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten insgesamt 4.650 Menschen mit Behinderung, davon waren 1.671 Personen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und 3.109 bei privatrechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angestellt. Im Jahr 2019 gab es in sieben Inklusionsunternehmen 81 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. Die Zahl erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um zwölf Arbeitsplätze. Die Zahl der Außenarbeitsplätze in den sechs Leipziger Werkstätten für Menschen mit Behinderung verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 13 Plätze auf 207 Plätze. Dies entspricht 13,7 % der Plätze im Arbeitsbereich der Werkstätten

Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter (und ihnen gleichgestellter) Menschen lag 2018 in Deutschland bei 11,2 %. Sie ist deutlich höher als eine entsprechend berechnete personengruppenübergreifende Referenzquote (2018: 6,5 %).

Mit der Arbeitslosenzahl wird ein Großteil der Personen abgebildet, die beschäftigungslos sind, Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Andere beschäftigungslose, arbeitsuchende Personen oder Personen, die schon einen Weg in subventionierte Beschäftigung gefunden haben, werden ergänzend im gestuften Konzept der Unterbeschäftigung ausgewiesen. Personen, die nah am Arbeitslosenstatus sind: Berufliche Weiterbildung inklusive Förderung von Menschen mit Behinderungen.

Am Jahresende 2019 waren insgesamt 29.921 Personen in der Stadt Leipzig von Unterbeschäftigung (ohne Kurzarbeit) betroffen. Das waren 161 Personen mehr als im Vorjahr. Die größte Gruppe der Unterbeschäftigten bilden die 18.637 Arbeitslosen. Weitere 6.951 Leipziger/- innen waren zum Jahresende 2019 nah am Arbeitslosenstatus, wurden aber nicht als arbeitslos gezählt. Dazu gehören hauptsächlich 2.535 Personen in Fremdförderung, 2.160 Personen in beruflicher Weiterbildung (einschließlich der Förderung von Menschen mit Behinderung) und 991 Personen in Arbeitsgelegenheiten.

Seltsamerweise wiesen Im Jahr 2017 57 % der behinderten Menschen eine Ausbildung oder ein Praktikum auf. Bei den nicht-behinderten Menschen waren es 48 %. Wie aus den oben genannten Daten ersichtlich ist, gibt es noch sehr viele Potentiale, um Menschen mit Behinderung besser in den Arbeitsmarkt mit qualifizierter und sozialversicherter Arbeit zu integrieren. Die Stadt Leipzig und deren Eigenbetriebe sollen dank dieses Antrages als Vorbild dienen, um die Situation auch in anderen Branchen mittelfristig stetig zu verbessern.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 20. Juli 2021

Alternativer Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Zur Wahrung der Interessen von Menschen mit Behinderung wird zwischen der Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung ein Verfahren zur regelmäßigen Abstimmung zu den Themen Berufs und Studienorientierung vereinbart.
Sachstandsbericht / Begründung

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung ist sich ihrer Verpflichtung zur Inklusion von Menschen mit Behinderung als Arbeitgeberin bewusst und bekennt sich zur Aufgabe deren gesellschaftlicher und damit auch beruflicher Integration.

Der Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung könnte grundsätzlich ein denkbares Instrument sein, Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung stärker in den Blick zu nehmen und Personalbedarfe der Stadtverwaltung zu decken. Dieser Ansatz könnte ein Beitrag sein, die Stadt und ihre Eigenbetriebe noch stärker als inklusiven Arbeitgeber zu positionieren.

Allerdings setzt die Stadtverwaltung bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt Maßnahmen, wie sie im Antrag vorgeschlagen werden, auch ohne den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung um.

Im Einzelnen:

Umschulung: Seit 2018 begleitet die Stadtverwaltung jährlich drei Umschüler/-innen vom Berufsbildungswerk zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Für Ausbildungsbeginn in 2021 sind erneut drei Umschulplätze vorgesehen. Bis zum jetziges Zeitpunkt haben sich fünf Umschüler/-innen beworben, von denen leider nur zwei zum Vorstellungsgespräch erschienen sind. Es sollen auch in Zukunft weiter jährlich drei Umschulplätze angeboten werden.
Praktika: Die Stadtverwaltung unterstützt gemäß verwaltungsinterner Dienstanweisung bereits jetzt folgende Praktikumsverhältnisse in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk: Pflichtpraktika aufgrund (hoch-)schulrechtlicher Verpflichtung als Zwischenpraktikum; Schülerpraktikum oder Studienpraktikum, ggf. Vor-/Nachpraktika, freiwillige Praktika als Kurzpraktikum oder als Hospitation.
Verzahnte Aus- und Weiterbildungsformen: Praxisphasen können im Rahmen von Aus- und Weiterbildungsgängen beim Berufsbildungswerk innerhalb der Stadtverwaltung absolviert werden. Es ist jedoch nicht möglich, einen gesonderten Weiterbildungsgang für Auszubildende aus Ausbildungsstätten außerhalb der Stadtverwaltung anzubieten.

Die vorgenannten Maßnahmen könnten auch im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung festgeschrieben werden, was in Anbetracht der tatsächlich bereits vorgenommenen Arbeit eine wenig zielführende Dopplung wäre.

Zu beachten wäre zudem, dass eine wie hier beschriebene vergleichsweise exklusive Kooperationsvereinbarung verkürzend wirkend könnte. Das Berufsbildungswerk in Leipzig widmet sich vorrangig der Ausbildung von hör- und sprachgeschädigten Menschen. Die Struktur der Berufsbildungswerke ist allerdings überregional bzw. landesweit organisiert. Ergänzend sei daher das Berufsbildungswerk in Dresden benannt, wo Menschen mit körperlichen Einschränkungen (aus ganz Sachsen) in den unterschiedlichsten Büroberufen (u. a. Verwaltungsfachangestellte) ausgebildet werden. Eine Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst der Bundesagentur für Arbeit könnte hier ebenso eine Schnittstelle sein und Menschen mit Behinderung und die Stadt Leipzig als Arbeitgeber zueinander bringen. Durch die Einbindung der BA in den Koordinierungskreis Berufs- und Studienorientierung (siehe hierzu die Begründung zum BP 2) ist hier bereits ein Kontakt geknüpft.

Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass die Stadtverwaltung Leipzig als öffentlicher Arbeitgeber in jeder Personalauswahl an Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (sog. Bestenauslese) gebunden ist: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte. (...)" Dieses Prinzip wird auch auf das Auswahlverfahren für Ausbildungsplätze angewandt. Keinesfalls können daher Stellen oder Ausbildungsplätze freigehalten werden, die ausschließlich im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung vergeben werden. Vielmehr hätten die vermittelten Bewerber den gleichen Auswahlprozess zu durchlaufen, wie vergleichbare Kandidaten. Eine Kooperationsvereinbarung würde die Durchführung formeller Auswahlprozesse mithin nicht ersetzen. Zwar darf die Behinderung einer Person als Einstellungskriterium – positiv – berücksichtigt werden, allerdings nur bei gleicher Qualifikation hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Vorstellung allein über Kooperationsvereinbarungen die Übernahme von Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisse zu regeln, muss dementsprechend relativiert werden.

Eigenbetriebe

Auch die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig betonen die Wichtigkeit der Integration von Menschen mit Behinderung. Auch hier wird – zum Teil – eine mögliche positive Auswirkung einer Kooperationsvereinbarung gesehen.

Gleichwohl weist die Vielzahl der Eigenbetriebe darauf hin, dass der Ausbildungsberuf des Verwaltungsfachangestellten bei Ihnen nicht ausgebildet wird, eine Kooperationsvereinbarung mithin zumindest teilweise ins Leere laufen würde. Die Möglichkeiten für Praktika und ggf. auch verzahnte Aus- und Weiterbildungsformate seien grundsätzlich denkbar und würden bereits in einigen Eigenbetrieben genutzt. Sie müssten jedoch im Einzelfall immer auf Durchführbarkeit (Arbeitssituation in der jeweiligen Organisationseinheit, ausreichende Betreuungsmöglichkeiten u.ä.) geprüft werden.

Auch wird darauf hingewiesen, dass Stellenpläne als Bestandteile der Wirtschaftspläne nicht ohne weiteres erweiterbar wären. Zuletzt weisen einige Eigenbetriebe darauf hin, dass für den vermehrten Einsatz von Menschen mit Behinderung erst die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten. Dies beginne mit baulicher Barrierearmut/Barrierefreiheit und erstrecke sich bis zu Begleitungskonzepten in den jeweiligen Abteilungen.

Beteiligungsunternehmen

Infolge der Heterogenität des jeweiligen Unternehmenszwecks und damit verbundener Aufgabenerfüllung im konkreten Einzelfall ergab eine Befragung der Beteiligungen ein sehr differenziertes Bild bezüglich einer aus deren Sicht realisierbaren Inklusion von Personen mit Behinderung oder Gleichgestellten.

Allgemein kann konstatiert werden, dass es einen grundlegenden übergreifenden Konsens zu den Themen „Chancengleichheit“ und „Inklusion“ als bedeutsame gesellschafts- und unternehmenspolitische Aufgabe und Herausforderung gibt. Gleichwohl sprechen, neben formeller Restriktionen im jeweiligen Einzelfall, auch eine Vielzahl von sachlichen Gründen gegen eine Einbeziehung der städtischen Beteiligungsunternehmen in eine allgemeinverbindliche Kooperationsvereinbarung. So ergeben sich aus spezifischen Tätigkeiten in einigen Beteiligungsunternehmen Anforderungen, die durch Personen mit Behinderungen nicht oder nicht entsprechend dafür erforderlicher Standards und Normen erfüllt werden können, z.B. aufgrund schwerer körperlicher Arbeit (z. B. SAH gGmbH, Zoo GmbH, Klinikum St. Georg gGmbH) oder bei Begehung technischer Anlagen oder Dächern. Andere städtische Unternehmen wiederum sind organisatorisch oder personell so sparsam aufgestellt, dass eine Umsetzung derartiger Vorgaben in der Praxis faktisch kaum möglich ist (z.B. LEVG mbH, Saatzucht Plaußig GmbH).

In Beteiligungsunternehmen, bei denen eine Beschäftigung von behinderten Menschen auskunftsgemäß grundsätzlich möglich ist, wird diese auskunftsgemäß weit überwiegend bereits im Rahmen von unternehmensspezifischen Möglichkeiten dafür auch schon praktiziert. So werden Menschen mit Behinderung bei gleicher Qualifikation bevorzugt und Ausschreibungen vielfach auch entsprechend so formuliert (z. B. LWB mbH, L-Gruppe, Lecos GmbH, SAH GmbH, LESG mbH, VWA). Diese Unternehmen arbeiten – wie auch die Stadtverwaltung – zudem zum Teil bereits mit den im Antrag genannten Organisationen zusammen (z.B. L-Gruppe, Lecos, SBWL) oder stehen einer Zusammenarbeit aufgeschlossen gegenüber.

Zuletzt sei mit Blick auf die rechtliche Eigenständigkeit der Beteiligungsunternehmen festgestellt, dass eine allgemeine Kooperationsvereinbarung zunächst keine formelle Wirkung in den Beteiligungen erfahren würde.

Begründung zum Änderungsvorschlag zum ursprünglichen Beschlusspunkt 3

Der Leipziger Koordinierungskreis ist das entscheidende Gremium für die regionale strategische und systematische Ausrichtung der Berufs- und Studienorientierung in Leipzig. Der Kreis setzt sich aus den institutionellen Akteuren mit einer Zuständigkeit für die Berufs- und Studienorientierung in Leipzig zusammen. Dazu gehören Stadt Leipzig, IHK zu Leipzig, HWK zu Leipzig, Agentur für Arbeit Leipzig, Landesamt für Schule und Bildung (Standort Leipzig), Uni Leipzig, HTWK Leipzig, BA Leipzig, Stadtschülerrat Leipzig, Kreiselternrat Leipzig und DGB Leipzig-Nordsachsen.

Das Ziel besteht darin, die verantwortlichen Partner ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten bestmöglich aufeinander abstimmen und somit regional gemeinsam agieren. Die Koordinierungskreismitglieder vereinbaren hierfür Inhalte, Strukturen und Verfahren.

Dem Referat Beschäftigungspolitik obliegt die operative Geschäftsführung und damit die inhaltliche Vor- und Nachbereitung sowie Moderation der quartalsweise stattfindenden Gremiensitzungen. Hierüber kann bei Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung ein regelmäßiger Informationsaustausch sowie ein Einbringen der Anliegen und relevanten Themen der Menschen mit Behinderung in den Koordinierungskreis sichergestellt werden.

Ein ähnliches Verfahren wird bereits erfolgreich zusammen mit dem Referat für Migration und Integration durchgeführt.

Beschluss der Ratsversammlung am 10. November 2021

Der Antrag wurde wie folgt geändert beschlossen:

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird bis Ende 1. Quartal 2022 beauftragt

 

  1. eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und dem Berufsförderungswerken Leipzig und dem Berufsbildungswerken Leipzig der Region (Sachsen, Sachsen-Anhalt) zur Übernahme von Personen mit Behinderungen oder Gleichstellung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Stadtverwaltung abzuschließen. Solche Vereinbarungen sollen auch mit anderen Ausbildungseinrichtungen für behinderte Menschen in der Region getroffen werden. Die Kooperation soll gezielt versuchen, dass ein Teil von diesen Personen zu Verwaltungsfachangestellten (um-)geschult bzw. ausgebildet werden, um so im Anschluss die Möglichkeit zu erhalten, in der Stadtverwaltung beschäftigt zu werden. Die Stadt Leipzig und ihre Eigenbetriebe bzw. Beteiligungsunternehmen bieten außerdem gezielt die Möglichkeit von Praktika und verzahnten Aus- und Weiterbildungsformen mit beiden Kooperationspartner*innen an.

 

  1. Weiterhin sollen aufgrund der Kooperationsvereinbarungen, welche ausdrücklich auch die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig und Beteiligungsunternehmen einschließt, mit den unter 1. genannten Einrichtungen für behinderte Menschen weitere Arbeitsmöglichkeiten für weitere Personen mit Behinderungen oder Gleichstellung in weiteren geeigneten Berufsbereichen erschlossen werden. mit dem Berufsförderungswerk bzw. dem Berufsbildungswerk weitere Arbeitsmöglichkeiten für weitere Personen mit Behinderungen oder Gleichstellung in weiteren geeigneten Berufsbereichen erschlossen werden. So bildet das Berufsförderungswerk im Bereich der technischen Berufe Menschen mit verschiedenen körperlichen Behinderungen aus. Das Berufsbildungswerk bildet u.a. in gewerblich-technischen Berufen überwiegend kommunikationsbeeinträchtigte sowie junge Menschen mit seelischen und psychischen Erkrankungen aus, aber auch in agrartechnischen Berufen oder in den Berufsbereichen Ernährung und Hauswirtschaft.

 

  1. Vertreter*innen der unter 1. genannten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Berufsförderungswerkes Leipzig und des Berufsbildungswerkes Leipzig sollen in den Koordinierungskreis Berufs- und Studienorientierung mit als Mitglieder aufgenommen werden.

 

  1. Die Kooperationsvereinbarung soll sich bei der Ausgestaltung von Aus-, Weiterbildung sowie Gestaltung von Arbeitsplätzen und -prozessen an die mit dem Deutschen Betriebsräte-Preis 2019 in Bronze ausgezeichnete Konzernbetriebsvereinbarung „Inklusion“ vom 16. Januar 2019 und 4. Februar 2019 (Unterzeichnungsdaten) zwischen dem Konzernbetriebsrat der Leipziger Gruppe und der Geschäftsführung der LVV anlehnen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend mit dem Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung Leipzig sowie den Personalvertretungen und Betriebsräten jener Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen, die derzeit noch keine Betriebsvereinbarung „Inklusion“ oder vergleichbare Vereinbarungen geschlossen haben, in Anlehnung an die Konzernbetriebsvereinbarung „Inklusion“ der LVV eine entsprechende Inklusionsvereinbarung abzuschließen oder auf den Abschluss einer solchen hinzuwirken.

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