Antrag: Drei Vollzeitstellen "Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine" einrichten

Gemeinsamer Antrag der Stadträt*innen J. Nagel, B. Ehms, Th. Kumbernuß, Dr. T. Peter, K. Krefft, A. Kaleri, S. Matzke

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine“ zu verstetigen und mit drei Vollzeitstellen mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnung halten" einzurichten.

Dafür sind in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils 160.000 € zusätzlich bereitzustellen.

Begründung

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich mehr als 10.000 Ukrainer:innen in Leipzig angemeldet. Es ist davon auszugehen, dass auf Grund von sinkenden Temperaturen, Energieengpässen und kaputter Infrastruktur wie Heizung, Strom und Wasser, die Zahl der hilfesuchenden Menschen in den Wintermonaten erneut ansteigen wird. Die Situation ist weiterhin dynamisch und ein Ende der kämpferischen Auseinandersetzungen nicht in Sicht. Stattdessen steigt auch die Anzahl an Geflüchteten aus anderen Ländern. Das Leipziger Wohnkonzept für Geflüchtete sieht vor, dass Asylbewerber:innen und Geduldete so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können.


Im Frühjahr 2022 kam es zwischen der Kontaktstelle Wohnen und dem Sozialamt Leipzig zu einer Kooperation mit dem Ziel, vorhandene überwiegend private Wohnungsangebote an Ukrainer:innen zu vermitteln. Bis Ende September konnten so 125 Mietverträge für knapp 300 Ukrainer:innen durch die Kontaktstelle Wohnen erzielt werden. [Quelle: Erhebung wöchentlicher Zahlen, Zusammen e. V.] Zwar ist die Bereitschaft, privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen bereitzustellen rückläufig, die Mammutaufgabe Ukrainer:innen in langfristige, dezentrale Wohnverhältnisse zu überführen, bleibt aber bestehen. Um diese zu bewältigen braucht es eine regelmäßige flächendeckende Wohnungsakquise im gesamten Leipziger Stadtraum ggf. in den angrenzenden Landkreisen, eine Koordination und Ausgestaltung von weiteren Matchingprozessen (private Vermieter:innen bieten Wohnungen an) und eine Nachbetreuung bereits vermittelter Wohnungen, um möglichen Konflikten zwischen Vermieter:innen, Klient:innen und Behörden (JC) vorzubeugen und somit einen Verlust des Mietverhältnis zu verhindern. Gerade weil weniger Wohnungen direkt an das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen gemeldet werden, wird die Suche nach geeignetem Wohnraum mehr Zeit in Anspruch nehmen und nur mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen sein, welches Vermieter:innen und Hausverwaltungen davon überzeugt, an Geflüchtete zu vermieten, sowie Besichtigungstermine begleitet und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Ämtern stellt.

Beschluss der Ratsversammlung am 8. Februar 2023

Der Antrag wurde ins reguläre Antragsverfahren verwiesen und wird unterjährig erneut aufgerufen.

Verwaltungsstandpunkt

Alternativvorschlag:

Der Antrag wird gemäß Beschluss der Ratsversammlung zum Änderungsantrag VII-DS-08134-ÄA 01 vom 15.03.2023 umgesetzt.

Begründung:

Mit dem Haushaltsantrag VII-HP-08790 (A 0137/23/24) wurde die Fortführung des Projektes „Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine“ im Umfang von 3 VZÄ für die Jahre 2023 und 2024 beantragt.

Das Projekt „Wohnraumvermittlung ukrainischer Flüchtlinge“ wurde 2022 bei dem Träger Zusammen e.V. mit Mitteln aus dem Budget der Ukrainehilfe finanziert. Das Projekt wurde in Ergänzung des Projektes „Neue Nachbarschaften“ zur Wohnraumvermittlung für geflüchtete Menschen in Leipzig durchgeführt. Anlass war die große Bereitschaft privater Anbieter, einzelne Wohnungen für die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.

Bereits gegen Ende des Jahres 2022 nahmen die Angebote privater (Einzel-)Wohnungs-anbieter deutlich ab, so dass die Weitergabe von Wohnungen für schutzsuchende Personen aus der Ukraine durch die Stadt Leipzig an den Träger deutlich nachließ. Gleichzeitig zeigte sich eine weitere Verknappung des verfügbaren Wohnraums für die Vermittlung an schutzsuchende und geflüchtete Menschen sowie an andere bedürftige Menschen (Personen mit Transferleistungsbezügen oder geringen Einkünften).

Auch im Jahr 2023 setzte sich diese Entwicklung fort. Aufgrund fehlender Wohnungsangebote für die Unterbringung geflüchteter oder schutzsuchender Menschen konnten in den Monaten Januar bis Mai 2023 lediglich 8 Wohnungsangebote an die Kontaktstelle weitervermittelt werden.

Im Zuge der Beschlussfassung zur Vorlage VII-DS-08134 („Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Bewältigung von Aufgaben infolge des Angriffs auf die Ukraine“) wurde in der Ratsversammlung am 15.03.2023 folgender Beschluss gefasst, der den Antrag VII-HP-08790 aktualisiert:

"Zusätzlich wird 1,0 VzÄ für den Zusammen e.V. für das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnberatung" Geflüchteter mit dem Fokus auf ukrainische Geflüchtete gefördert. Das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ wird zudem aufgefordert zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten auch zu ermitteln, ob die Vermittlung aus einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt."

Diese Stelle wurde beim Träger Zusammen e.V. zum 1.4.2023 eingerichtet. Die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von 48.000 € erfolgt für den Zeitraum 1.4.2023 - 31.12.2023 aus dem Budget „Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe“ (50_331_ZW). Die Deckung wird aus dem Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) aus den übertragenen Aufwendungen aus 2022 zur Verfügung gestellt (vgl. VII-DS-08398).

Eine Entscheidung über die Förderung des Projektes im Jahr 2024 wird im Rahmen des Förderverfahrens 2024 in Abstimmung mit den Vertretern des Fachausschusses Soziales, Gesundheit und Vielfalt getroffen.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Der Beschluss der Ratsversammlung zu Drucksache VII-DS-08134-ÄA-01 wird beginnend zum 1.4.2023 umgesetzt.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. September 2023

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung wie folgt beschlossen:

Der Antrag wird gemäß Beschluss der Ratsversammlung zum Änderungsantrag VII-DS-08134-ÄA 01 vom 15.03.2023 umgesetzt.

Mit dem Haushaltsantrag VII-HP-08790 (A 0137/23/24) wurde die Fortführung des Projektes „Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine“ im Umfang von 3 VZÄ für die Jahre 2023 und 2024 beantragt.

 

Das Projekt „Wohnraumvermittlung ukrainischer Flüchtlinge“ wurde 2022 bei dem Träger Zusammen e.V. mit Mitteln aus dem Budget der Ukrainehilfe finanziert. Das Projekt wurde in Ergänzung des Projektes „Neue Nachbarschaften“ zur Wohnraumvermittlung für geflüchtete Menschen in Leipzig durchgeführt. Anlass war die große Bereitschaft privater Anbieter, einzelne Wohnungen für die Unterbringung von schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.

 

Bereits gegen Ende des Jahres 2022 nahmen die Angebote privater (Einzel-)Wohnungs-anbieter deutlich ab, so dass die Weitergabe von Wohnungen für schutzsuchende Personen aus der Ukraine durch die Stadt Leipzig an den Träger deutlich nachließ. Gleichzeitig zeigte sich eine weitere Verknappung des verfügbaren Wohnraums für die Vermittlung an schutzsuchende und geflüchtete Menschen sowie an andere bedürftige Menschen (Personen mit Transferleistungsbezügen oder geringen Einkünften).

 

Auch im Jahr 2023 setzte sich diese Entwicklung fort. Aufgrund fehlender Wohnungsangebote für die Unterbringung geflüchteter oder schutzsuchender Menschen konnten in den Monaten Januar bis Mai 2023 lediglich 8 Wohnungsangebote an die Kontaktstelle weitervermittelt werden.

 

Im Zuge der Beschlussfassung zur Vorlage VII-DS-08134 („Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Bewältigung von Aufgaben infolge des Angriffs auf die Ukraine“) wurde in der Ratsversammlung am 15.03.2023 folgender Beschluss gefasst, der den Antrag VII-HP-08790 aktualisiert:

 

"Zusätzlich wird 1,0 VzÄ für den Zusammen e.V. für das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnberatung" Geflüchteter mit dem Fokus auf ukrainische Geflüchtete gefördert. Das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ wird zudem aufgefordert zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten auch zu ermitteln, ob die Vermittlung aus einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt."

 

Diese Stelle wurde beim Träger Zusammen e.V. zum 1.4.2023 eingerichtet. Die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von 48.000 € erfolgt für den Zeitraum 1.4.2023 - 31.12.2023 aus dem Budget „Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe“ (50_331_ZW). Die Deckung wird aus dem Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) aus den übertragenen Aufwendungen aus 2022 zur Verfügung gestellt (vgl. VII-DS-08398).

 

Eine Entscheidung über die Förderung des Projektes im Jahr 2024 wird im Rahmen des Förderverfahrens 2024 in Abstimmung mit den Vertretern des Fachausschusses Soziales, Gesundheit und Vielfalt getroffen.

Realisierungs- / Zeithorizont

 

Der Beschluss der Ratsversammlung zu Drucksache VII-DS-08134-ÄA-01 wird beginnend zum 1.4.2023 umgesetzt

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