Antrag: Ehrenamt ermöglichen - Nutzung unterstützen

Antrag vom 11. Mai 2018

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig ermöglicht den Mitgliedern der Fördervereine, die sich ehrenamtlich für städtische Institutionen engagieren, einen freien oder vergünstigten Zugang zur Nutzung der jeweiligen Einrichtung. Sie ergänzt entsprechende Regelungen, wo diese nicht vorhanden sind.

Sachverhalt:
 
Die Städtischen Museen, Kulturbetriebe, Bibliotheken u.a. erleben von vielen Ehrenamtlichen eine großartige Unterstützung und Förderung. Die ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil. Die Würdigung und Förderung des Ehrenamts ist wiederum eine vornehme Aufgabe der Stadt Leipzig. Im Sinne von Transparenz und Verlässlichkeit sollten diese für jede Einrichtung geregelt sein.

Bei der Prüfung von Satzungen und Entgeltordnungen unterschiedlicher städtischer Einrichtungen ist aufgefallen, dass derzeit keine einheitliche Handhabung der Regelungen erfolgt. So erhalten zum Beispiel Mitglieder der Fördervereine der Museen Vergünstigungen, die des Fördervereins der Leipziger Städtischen Bibliotheken jedoch nicht. Angestrebt wird daher ein einheitliches Verwaltungshandeln im Sinne des Antrages.


Verwaltungsstandpunkt vom 5. September 2018:

Alternativvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt die gebührenfreie Benutzung der städtischen Bibliotheken auch für Mitglieder des Fördervereins, die sich nach den Zielen und Zwecken ihrer Vereinssatzung ehrenamtlich und gemeinnützig für die städtischen Bibliotheken engagieren. Dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken anzupassen und der Ratsversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Die Gebührensatzung der Leipziger Städtischen Bibliotheken wird mit den Entgeltordnungen der städtischen Museen hinsichtlich der entgelt- bzw. gebührenfreien Benutzung für Mitglieder der Fördervereine gleichgestellt.

Sachverhalt:

Es entspricht dem grundsätzlichen Ziel der Verwaltung, das Ehrenamt und das ehrenamtliche Engagement zu stärken. Dieses Ziel soll durch Beschluss der Ratsversammlung auch mit Wirkung für die städt. Bibliotheken angestrebt werden.
In den Entgeltordnungen der jeweiligen Museen ist die Entgeltbefreiung bereits beschlossen. Dabei wird nicht verkannt, dass die Mitgliedschaft in Fördervereinen grundsätzlich nicht mit einer „Gegenleistung“ der geförderten Einrichtung verbunden ist. Es bleibt dem einzelnen Fördermitglied unbenommen, der jeweiligen Einrichtung trotz Entgelt- bzw. Gebührenfreiheit entsprechende finanzielle Zuwendungen zukommen zu lassen.
Die Entgelt- bzw. Gebührenfreiheit erstreckt sich ausschließlich auf das Benutzungsentgelt bzw. die Benutzungsgebühr, nicht jedoch auf weitere Gebühren, wie zum Beispiel Säumnis- und Mahngebühren sowie Verwaltungsauslagen (z. Bsp. Kopien, Porto).
In Ergänzung zum Antragssachverhalt wird eine Synopse der aktuellen Ermäßigungen und Befreiungen in den städt. Museen und den Städt. Bibliotheken vorgelegt (Anlage 1) sowie eine Übersicht über Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden u. a. für Mitglieder von Fördervereinen (Anlage 2).
Eine entsprechende Grundsatzvorlage zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist derzeit in Erarbeitung.


Beschluss der Ratsversammlung vom 19. September 2018

Der Antrag wurde im Sinne des vom Antragsteller zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlag der Verwaltung vom Stadtrat beschlossen.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 20.03.2019

X umgesetzt

Unter der Vorlagennummer VI-DS-06761 im Gremiendruchlauf, Beschluss Ratsversammlung  am 18. April 2019

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