Antrag: Einbeziehung des Personals in die Aufgabenkritik und Wiedereinberufung des zeitweilig beratenden Ausschusses "Strategische Personalfragen"
Link zum Antrag im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird gebeten, bei der Durchführung der im gemeinsamen Antrag "Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen" beschlossenen umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung das städtische Personal aktiv und umfassend einzubeziehen.
- Der zeitweilig beratende Ausschuss "Strategische Personalfragen" wird wieder einberufen, um den Prozess der Aufgaben- und Organisationsuntersuchung zu begleiten und zu unterstützen.
Begründung:
Die Stadt Leipzig steht vor der Herausforderung, ihre Verwaltungsstrukturen zu optimieren und gleichzeitig die Qualität der Dienstleistungen für die Bürger*innen zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, das Fachwissen und die Erfahrungen der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung in den Prozess der Aufgabenkritik einzubeziehen.
Die aktive Beteiligung des Personals bringt folgende Vorteile mit sich. Die Mitarbeiter*innen kennen die täglichen Abläufe und mögliche systematische Schwachstellen am besten und können so wertvolle Vorschläge zur Prozessoptimierung einbringen. Durch die Einbeziehung des Personals wird zudem die Akzeptanz für notwendige Veränderungen erhöht und stärkt die Motivation und das Engagement der Belegschaft.
Die Wiedereinberufung des Ausschusses "Strategische Personalfragen" ist sinnvoll, um eine Begleitung des Prozesses durch Stadträt*innen sicherzustellen und die Transparenz des Verfahrens zu erhöhen.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung nicht nur effizient durchgeführt wird, sondern auch zu nachhaltigen und von allen Beteiligten getragenen Ergebnissen führt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Stadtverwaltung Leipzig und zur Verbesserung der Dienstleistungen für unsere Bürger*innen.
Verwaltungsstandpunkt vom 07.05.2025
Der Antrag wird abgelehnt da bereits Verwaltungshandeln erfolgt ist.
Begründung:
Zu Beschlussvorschlag 1:
Derzeit befindet sich die Stadtverwaltung Leipzig in der Konkretisierungsphase zur Definition der Untersuchungsschwerpunkte der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK). Ein elementarer Baustein dieser Phase ist es, die Mitarbeitenden zunächst auf den geplanten Prozess i.S. des Veränderungsmanagements vorzubereiten und sie darüber hinaus als wertvollste Ressource unserer Verwaltung aktiv einzubeziehen. Niemand kennt die Prozesse, Facetten und Herausforderungen der Fachaufgaben besser als die jeweils zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeiter. Die Verwaltungsspitze ist daher der festen Überzeugung, für das Hinterfragen bestehender Strukturen, Aufgaben und Prioritäten vielfältige Erkenntnisse aus den Impulsen der Fachexpertinnen und -experten ziehen zu können.
In Abstimmung mit dem Personalrat gibt der sogenannte Ideenwettbewerb, welcher am 07.04.2025 gestartet ist, den Beschäftigten im April 2025 eine erste direkte Einflussmöglichkeit geben, sich aktiv in diesem Veränderungsprozess einzubringen. Weitere Beteiligungsformate werden im Verlauf des ASK konzipiert und entlang der Gesamtprojektplanung platziert. Hierfür sieht die Projektstruktur ein eigenes Team „Veränderungsmanagement“ vor, welches sich u.a. auch Fachexpertinnen und -experten des Personalamtes zusammensetzt und folgende Schwerpunkte bearbeitet:
- Veränderungsmanagement entlang Leipzig Strategie und Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit
- Information für Mitarbeiter und Führungskräfte, z.B. über Ideenwettbewerb
- Einbindung Amtsleitungen über „Wir für Zusammenarbeit“
- Unterstützung Führungskräfte und Mitarbeiter
Weitere Beteiligungsformate werden entlang der Aufbauorganisation geplant. Auch hier besteht die Möglichkeit sich aktiv einzubringen. Darüber hinaus finden regelmäßige Abstimmungen mit dem Personalrat statt.
Beschlusspunkt 1 ist somit im Verwaltungshandeln bereits berücksichtigt und wird daher abgelehnt.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Die Fragen der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung (ASK) sind eng an das Haushaltssicherungskonzept (HSK) gebunden. Hierzu wird regelmäßig an den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung sowie den erweiterten Fachausschuss Finanzen berichtet. Der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung hat sich auf die Durchführung von zwei zusätzlichen Sitzungen in diesem Jahr verständigt. Damit verfügt der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung im Rahmen seiner Sitzungsplanung über ausreichende Zeiträume, um die Themen der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung eingehend zu erörtern. Weitere Sitzungen können bei entsprechendem Bedarf vereinbart werden.
Zudem war die Einbindung des erweiterten Fachausschusses Finanzen in das Haushaltssicherungskonzept (HSK) Gegenstand eines Stadtratsantrags vom 12.03.2025, der seitens der Verwaltung übernommen und inhaltlich bestätigt wurde.
Der Beschlusspunkt 2 wird daher abgelehnt.
Gemeinsame Neufassung mit der Fraktion Die LINKE vom 12. Juni 2025
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bei der Durchführung der mit dem Antrag „Bürgernahe Dienstleistungen stärken, Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichern und Nachhaltigkeit im Stellenplan schaffen“ beschlossenen umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung und bei der Umsetzung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die Personalvertretung sowie die Interessenvertretungen von Beschäftigtengruppenaktiv und umfassend einzubeziehen.
2.1 Der Stadtrat bildet gemäß § 43 Abs. (1) SächsGemO i. d. F. der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 500) geändert worden ist, zur Begleitung und Unterstützung der Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung sowie der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK) einen zeitweilig beratenden Ausschuss „Strategische Personalfragen“.
2.2 Der Stadtrat legt die Gesamtzahl der Mitglieder des zeitweilig beratenden Ausschusses gemäß § 15 Abs. (2) der Hauptsatzung auf sieben Mitglieder fest. Jede Fraktion entsendet ein Mitglied in den zeitweilig beratenden Ausschuss. Der Beigeordnete nimmt gemäß § 15 Abs. (3) der Hauptsatzung an den Sitzungen des zeitweilig beratenden Ausschusses teil.
2.3 Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte die oder den Vorsitzende(n).
2.4 Der zeitweilig beratende Ausschuss berät Sachverhalte des strategischen Personalmanagements und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Diesem zeitweilig beratenden Ausschuss werden insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:
2.4.1 Information zu Prozessen des Personalmanagements und zur Anpassung des Stellenplans durch Stellensperrungen und Stellenumlenkungen zur Evaluation von Personal- und Organisationsprozessen,
2.4.2 Information zu Durchführung und Umsetzung von Ergebnissen und Handlungsempfehlungen aus Aufgaben- und Organisationsuntersuchungen sowie der Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 (ASK).
2.5 Der zeitweilig beratende Ausschuss kann beschließen, in Abstimmung mit dem Beigeordneten, sachverständige Dritte zur Beratung und Sachaufklärung hinzuzuziehen.
2.6 Über die Beendigung der Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses entscheidet der Stadtrat. Zum Abschluss der Arbeit berichtet der Ausschuss dem Stadtrat über die Arbeit.
Begründung:
Die erfolgreiche Durchführung einer umfassenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung hängt maßgeblich von der aktiven Einbeziehung derjenigen ab, die täglich in den zu untersuchenden Prozessen und Strukturen arbeiten. Zahlreiche Studien und praktische Erfahrungen belegen, dass eine methodengestützte Aufgabenanalyse und -kritik unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu deutlich besseren Ergebnissen führt. Wie die Forschung zeigt, ist die Mitarbeiterbeteiligung ein entscheidendes Instrument, „die Lücke zwischen Konzept und Umsetzung in der Verwaltungsreform zu überbrücken“1. Die Expertise und das Erfahrungswissen der Beschäftigten sind unverzichtbar, um realistische und praxistaugliche Verbesserungen zu entwickeln. Die Einbeziehung der Personalvertretung und Interessenvertretungen sichert zudem die Akzeptanz der Maßnahmen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt werden. Dies ist besonders wichtig, da die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung 2027 weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation haben wird.“
Die Wiedereinberufung des Ausschusses „Strategische Personalfragen“ ist sinnvoll und geboten, um eine aktive Mitwirkung der Stadträtinnen und Stadträte an der Gestaltung des Prozesses sicherzustellen und die Transparenz des Verfahrens zu erhöhen. Durch die Arbeit des zeitweilig beratenden Ausschusses wird sichergestellt, dass die Aufgaben- und Organisationsuntersuchung bzw. die Aufgaben- und Strukturkonsolidierung nicht nur effizient durchgeführt wird, sondern auch zu nachhaltigen und von allen Beteiligten getragenen Ergebnissen führt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Stadtverwaltung Leipzig und zur Verbesserung der Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für eine breite Akzeptanz dieser Aufgaben- und Strukturüberprüfung und ihrer Ergebnisse.
[1] Töpfer, Armin (Hrsg.): Die erfolgreiche Steuerung öffentlicher Verwaltungen – Von der Reform zur kontinuierlichen Verbesserung, Verlag Gabler, Wiesbaden 2000.