Antrag: Eine andere Zukunft ist möglich – Clubkultur am Standort Kohlrabizirkus retten

Antrag vom 5. Juni 2024

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung setzt sich dafür ein, dass dem Institut für Zukunft als Mieter im Kohlrabizirkus die Mietzahlungen ab Oktober 2024 bis zum Ende des Jahres erlassen werden sowie neuen Clubbetreiber*innen eine Starthilfe von drei Monaten mietfrei gewährt wird.
  2. Das Kulturamt und das Amt für Wirtschaftsförderung nehmen Kontakt zum bisherigen Mieter sowie zum Eigentümer LEVG auf, um Clubkultur am Standort auch weiterhin zu ermöglichen und die Grundlagen für einen bruchlosen Übergang zur Entstehung eines neuen Clubs zu schaffen.
  3. Die Stadt nimmt mit der Sächsischen Aufbaubank Kontakt auf um dem aktuellen Betreiber zu helfen, eine Lösung hinsichtlich der Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen zu finden.

Begründung:

Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 21.07.2021 hat die Stadt das Gelände an den Tierkliniken gekauft, um dort ein Zentrum für Sport, Kultur und Freizeit zu entwickeln. Dabei spielte auch eine Rolle, dass sich am Standort mit dem „IfZ“, dem international bekannten Club Institut für Zukunft, bereits ein Clubstandort befindet, der über eine gute Reputation verfügt und mehrfach mit dem Bundeskulturpreis „Applaus“ sowohl aufgrund der Programmgestaltung als auch als Spielstätte ausgezeichnet wurde.

Viele Clubstandorte sind in Leipzig unter Druck geraten. Zum einen, weil heranrückende Wohnbebauung zu Konflikten führt, zum anderen, weil die Folgen der Pandemie auf die Clubs besondere Auswirkungen hatten. Unter gestiegenen Kosten sowie einem Rückgang der Besucher*innen nach der Corona-Zeit leidet auch das Institut für Zukunft, sodass es in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten ist, die zur Schließung am Ende des Jahres führt. Mit dem Beschluss, die Mietzahlungen für einen Übergangszeitraum bis Ende des Jahres auszusetzen, wird eine reguläre Abwicklung des Clubs ermöglicht, die einen reibungslosen Übergang für einen neuen Clubbetrieb am selben Standort (z.B. Übernahme von Technik, Ausstattung etc.) möglich macht. Mit diesem Beschluss signalisiert die Stadt ihre Bereitschaft, abseits von Lippenbekenntnissen tatsächlich in die Clubkultur zu investieren.

Unabhängig von der bisherigen Nutzung wäre es zudem fatal, wenn dieser Veranstaltungsort, welcher als Livemusikspielstätte und Kulturraum prädestiniert ist, wegbrechen würde. Daher muss es ein Kernanliegen der Stadt sein, alles zu unternehmen um eine weitere Nutzung als Clubkulturstätte zu ermöglichen – nicht erst, wenn das Gesamtkonzept Kohlrabizirkus steht.

Aufgrund der einzigartigen Räumlichkeiten sowie der hochwertigen technischen Ausstattung (Musikanlage) bedeutet gerade dieser Clubstandort besonders für junge Menschen in Leipzig ein Stück Lebensqualität. Nähere Erkenntnisse hierzu wird auch die Ende 2024 erscheinende Leipziger Clubstudie geben.[1]

[1] https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/kunst-und-kultur/nachtkultur/club-und-livemusikspielstaettenstudie-2024

 

Verwaltungsstandpunkt vom 5. November 2024

Alternativvorschlag:

  1. Beschlusspunkt 1 des Antrags wird abgelehnt.
  2. Der Oberbürgermeister setzt sich für die Fortsetzung der Gespräche mit dem bisherigen Mieter sowie dem Eigentümer LEVG ein, um Clubkultur am Standort auch weiterhin zu ermöglichen und die Grundlagen für einen bruchlosen Übergang zur Entstehung eines neuen Clubs zu schaffen.
  3. Der Oberbürgermeister bietet dem aktuellen Betreiber an, ihn im Kontakt mit der Sächsischen Aufbaubank zu unterstützen, um eine Lösung hinsichtlich der Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen zu finden.

Begründung:

Es wird darauf hingewiesen, dass von der SPD-Fraktion eine ähnliche Anfrage (VII-A-10516 „Sicherung und Weiterentwicklung des Kohlrabizirkus als Standort für Clubkultur“) vorliegt.

Zu 1. Ein Erlass der Miete für den aktuellen Mieter sowie potenzielle Nachmieter im Bereich der aktuellen Clubnutzung wird abgelehnt, da beihilferechtliche Schwierigkeiten zu erwarten sind und die Gefahr besteht, dass sich andere Mieter ungleich behandelt fühlen bzw. ähnliche Erwartungen entwickeln. Eine beihilferechtliche Prüfung müsste zuvor erfolgen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine Förderung unzulässig: Im Beihilferecht bezeichnet der Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ ein Unternehmen, das sich in einer wirtschaftlichen Lage befindet, die es ohne staatliche Unterstützung nicht überwinden könnte. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die ihr Eigenkapital verloren haben oder insolvenzgefährdet sind. Beihilfen an solche Unternehmen können den Wettbewerb verzerren.

Im Übrigen, war nach Auskunft der LEVG eine Reduzierung oder ein Erlass der Miete kein Thema in den Gesprächen mit dem aktuellen Betreiber.

Neue, andere Betreiber können im Amt für Wirtschaftsförderung jedoch einen Antrag im Mittelstandsförderprogramm stellen und dadurch die Mietkosten in der Anfangsphase/im Unternehmensübergang abfedern: (www.leipzig.de/mittelstand).

Zu 2. Das Kulturamt, das Amt für Wirtschaftsförderung und die LEVG sind ebenfalls am Erhalt eines Clubstandortes interessiert, weshalb ein enger Austausch mit den alten und potentiellen neuen Mietern besteht. Das Kulturamt wird sich gemeinsam mit dem Amt für Wirtschaftsförderung und der LEVG um eine Nachnutzung der Räumlichkeiten mit einer Clubnutzung bemühen. Weiterhin liegen nach Auskunft der LEVG bereits Mietanfragen zum Betrieb eines Clubs ggf. unter neuem Namen und veränderter Betreiberstruktur vor.

Zu 3. Das Amt für Wirtschaftsförderung steht mit dem Betreiber im Kontakt und hat Hilfe angeboten. Wenn die Betreiber weitere Unterstützung wünschen, kann das Amt für Wirtschaftsförderung an einem gemeinsamen Gespräch mit der Aufbaubank teilnehmen. Die Förderauflagen der Sächsischen Aufbaubank können nicht beeinflusst werden. Die Betreiber des Instituts für Zukunft müssten hierfür dem Amt für Wirtschaftsförderung Zugang zu ihren Unterlagen gewähren.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 18. Dezember 2024

Der Antrag wurde in der Fassung des Alternativvorschlages der Verwaltung mit 50/9/0 beschlossen.

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