Antrag: Eine Kindertagesstätte für Knautnaundorf

Antrag von 22. Oktober 2020

Beschlussvorschlag:

Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses zur „Nachhaltigen Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus“ wird die untersuchte Variante b) unter Berücksichtigung der Verortung einer Kindertagesstätte mit 50 Plätzen als „Baustein“ im Rahmen der Entwicklung des Grundstücks realisiert.
Die Kindertagesstätte wird in die Bedarfsplanung aufgenommen und die notwendigen Planungs-, Finanzierungs- und weiteren Umsetzungsschritte umgehend in die Wege geleitet.
Ortschaftsrat und Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig, mindestens halbjährlich, über die weitere Entwicklung informiert.

Begründung:

Der Stadtrat beschloss im Juni 2018 den Antrag „Nachhaltige Sicherung des Objektes Schkorlopper Straße 34, 04249 Leipzig als Vereinshaus“ in Form des Alternativvorschlages der Verwaltung. In Umsetzung des Beschlusses berichtete die Verwaltung im August 2019, dass das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig gemeinsam mit dem Ortschaftsrat Knautnaundorf (OR) eine nachhaltige Gesamtlösung für das Grundstück samt Aufbauten prüft.

Unter Berücksichtigung des erarbeiteten Nutzungskonzeptes und der Suche nach einer nachhaltigen Lösung befinden sich die beiden folgenden Varianten derzeit in Prüfung. Ein vom Liegenschaftsamt beauftragter Gutachter führt derzeit eine Bestandsaufnahme und Kostenanalyse durch.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt haben wir, gemeinsam mit dem zuständigen Ortschaftsrat, in internen Gesprächen auf die Notwendigkeit einer Kindertagesstätte zu drängen, um im Sinne des Verkehrskonzeptes kurze Wege zu ermöglichen und den Wiederaufbau einer sozialen Infrastruktur im Ort voranzutreiben.Daraufhin teilte die Verwaltung in ihrer Berichterstattung im August 2019 mit, dass mit Schreiben vom 08.08.2019 das Amt für Jugend, Familie, und Bildung um Prüfung gebeten hat, ob eine Kita mit 50 Plätzen als „Baustein“ im Rahmen der Entwicklung des Grundstücks realisiert werden könnte. Der Gutachter war daraufhin gebeten, die Variante b unter Berücksichtigung der Verortung einer Kita auf einer Teilfläche zu prüfen. Dies ist mittlerweile geschehen. Durch diese Lösung würden sich auch Synergien durch die Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume für die Kindertagesstätte ergeben.

Die Variante b) kristallisierte sich mittlerweile als favorisierte Lösung heraus. Diese beinhaltete neben dem Rückbau sämtlicher Gebäude sowohl einen Neubau des Vereinshauses als auch den Bau einer Kita auf einer weiteren Teilfläche.Mittlerweile hat sich der Ortschaftsrat auch zu einer Fusion der beiden Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Knautnaundorf und Hartmannsdorf verständigt, der ein Umzug beider Wehren nach Hartmannsdorf im Jahr 2021 folgen wird. Dies verschärft die ohnehin prekäre Situation um die Verrottung gesellschaftlicher und sozialer Strukturen in der Ortschaft Knautnaundorf weiter. Der Kulturverein ist Naben der evtl. Fortführung des Feuerwehrvereins die letzte bürgerschaftlichen Struktur im Ort. Seit vielen Jahren schon gibt es keine Kindertagesstätte mehr, Möglichkeiten des Einkaufen etc. ebenfalls nicht.

Der Bau einer kleineren Kindertagesstätte, ggf. als Außenstelle einer anderen Kita, würde wieder eine soziale Infrastruktur im Dorf ermöglichen und zugleich verhindern, dass Eltern auf ein Auto angewiesen sind, wenn es um das Bringen und Holen ihrer Kinder von und zur Kita geht. Da im Amt für Jugend, Familie und Bildung mal wieder an der Bedarfslage gezweifelt wird, halten wir diesen Antrag für notwendig. Dazu ist anzumerken, dass die nächstliegende Kindertagesstätte in Knauthain absolut am Limit ist und das in Entsteheung befindliche Neubaugebiet in zwischen Knauthain und Rehbach etwa 300 Häuser und entsprechende zusätzliche Bedarfe mit sich bringt.

Verwaltungsstandpunkt von Januar 2021

Alternativvorschlag:

Auf der Liegenschaft Schkorlopper Straße 34 wird eine Kindertagesstätte mit ca. 50 Plätzen realisiert, sofern nachfolgende Bedingungen erfüllt sind::

  • A) Im Rahmen der Beschlussfassung zum Stadtentwicklungsplan „Wohnbauflächen“ werden im Versorgungsraum Südwest neue Bauflächen ausgewiesen, die eine Bevölkerungszunahme oberhalb der Hauptvariante der Bevölkerungsprognose 2019 in diesem Versorgungsraum zur Folge haben.
  • B) Fassung eines Planungsbeschlusses für die Gesamtentwicklung der Liegenschaft.

Die Kindertagesstätte wird nach Eintritt der Bedingungen in die Bedarfsplanung Kindertagesstätten aufgenommen und die notwendigen Finanzierungs- und weiteren Umsetzungsschritte in die Wege geleitet.

Ortschaftsrat und Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig, mindestens halbjährlich, über die weitere Entwicklung informiert.

Begründung

Darstellung der Bedarfslage

Entsprechend der festgelegten Zielstellungen im Langfristigen Entwicklungskonzept Kindertagesstätten bis 2025 (V-DS-1050/11) soll die wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsplätzen in Kitas möglich sein.

Der Ortsteil 55-Hartmannsdorf-Knautnaundorf gehört neben den Ortsteilen Großzschocher (Ortsteil 53) und Knautkleeberg-Knauthain (OT 54) zum Versorgungsraum Südwest.

Die Gegenüberstellung des gegenwärtig ermittelten perspektivischen Grundbedarfs und des Bestandes im Versorgungsraum Südwest zeigt, dass der Bedarf innerhalb des Versorgungsraums mit den bisher geplanten Maßnahmen entsprechend der Annahme der Hauptvariante der Bevölkerungsprognose gedeckt wird. Allerdings wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Baulandflächenpotentials die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung im Versorgungsraum oberhalb der Prognosehauptvariante liegen wird.

Derzeit wird der Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen aufgestellt. Sofern nach Beschlussfassung des Stadtrates zu diesem eine Bevölkerungsentwicklung oberhalb der Hauptvariante der Bevölkerungsprognose 2019 zu erwarten ist, werden zusätzliche Betreuungsplätze zur wohnortnahen Versorgung benötigt.

Im südlichsten Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf des Versorgungsraumes existiert keine Einrichtung. Der gegenwärtig maximale erwartete Bedarf, der sich aus den voraussichtlich wohnhaften Kindern im Ortsteil ergibt, beträgt zwischen 53 (2023) und 59 Plätzen. Damit unterliegt die geplante Einrichtungsgröße von 50 Plätzen in etwa dem ermittelten ortsteilspezifischen Bedarf und würde dann auch die wünschenswerte wohnortnahe Versorgung gewährleisten.

Pädagogische Aspekte

Laut Sächsischem Kitagesetz sind auch kleinere Einrichtungen möglich, gegebenenfalls mit besonderen Betreiberkonzepten. Dies kann z.B. ein besonderer Integrationsansatz sein. Leipzig weist, bedingt durch den in den vergangenen Jahren schnell zu deckenden Bedarf an neu zu schaffenden Kitaplätzen, in diesem Segment ein relativ geringes Angebot auf. Verbunden mit der geplanten Neuerrichtung des Vereinshauses im Ortsteil bietet sich nun die Chance, eine kleinere Kindertageseinrichtung mit einem spezifischen pädagogischen Konzept umzusetzen.

Wirtschaftlichkeit

Der angestrebte Neubau der Kindertagesstätte ist nur bei Vorlage einer Perspektive für die Gesamtentwicklung der Liegenschaft sinnvoll realisierbar. Das beinhaltet auch die gemeinsame bauliche Umsetzung des neuen „Vereinshauses“, verbunden mit der entsprechenden Planung und Beschlussfassung für dieses (Planungsbeschluss).

Unter baulichen Gesichtspunkten sind größere Einrichtungen regelmäßig wirtschaftlicher als kleinere. So sind die Hüllflächen bei kleineren Einrichtungen deutlich größer im Verhältnis zur Nutzfläche, die Aufwendungen für die notwendige Haustechnik sind bezogen auf die Platzkosten höher. In diesen Punkten bietet die Errichtung eines Objektes mit zwei unterschiedlichen Nutzungen Synergiepotenziale. Hierauf ist in der konkreten Planung besonderes Augenmerk zu legen.

Zu beachten ist, dass bei einer Einrichtung mit weniger als 75 Plätzen die personelle Absicherung des Dienstbetriebs mit den nach § 12 SächsKitaG zur Verfügung stehenden pädagogischen Fachkräften schwieriger umzusetzen ist. Sobald gleichzeitig Fachkräfte urlaubs- oder krankheitsbedingt ausfallen, ist die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs in Einrichtungen mit geringen Platzkapazitäten, insbesondere zu Randzeiten, ggf. mit Schwierigkeiten verbunden. Die hier bestehende Möglichkeit der Betreibung der Einrichtung als eine zukünftige Außenstelle einer bereits vorhandenen Kita im näheren Umfeld macht den Personaleinsatz unter Beachtung des geltenden Personalschlüssels wirtschaftlicher und soll somit bei einer Realisierung Anwendung finden. Sollte zu gegebener Zeit die Errichtung einer Außenstelle organisatorisch nicht möglich sein, wird die Kindertagesstätte als eigenständige Einrichtung geführt. Derartige relativ kleine Einrichtungen bestehen bereits in Leipzig an mehreren Standorten.

Finanzielle Aspekte

Der Kitaneubau in Kombination mit der Errichtung des Neubaus des „Vereinshauses“ ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 21/22 nicht enthalten. Entsprechende haushaltsrechtliche Voraussetzungen müssen in den kommenden Haushaltsjahren im Rahmen des Budgets des Fachamtes geschaffen werden. Die Machbarkeitsuntersuchung geht von Investitionskosten in Höhe von ca. 1,25 Mio. Euro anteilig für die Kita aus.

Realisierungs- / Zeithorizont

Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt nach Erfüllung der in Beschlusspunkt 1 benannten Bedingungen.

Beschluss der Ratsversammlung am 24. März 2021

Der Antrag wurde vom Stadtrat einstimmig ohne Enthaltung so beschlossen.

Bericht zur Umsetzung vom 27.10.2021

Zu Pkt.: 1

Bedingt durch die ausgewählte Variante zur Überbauung und die daraus resultierende räumliche und funktionale Überschneidung der geplanten Kindertagesstätte in Verbindung mit dem „Vereinshaus“ wird das Vorhaben ämterübergreifend geplant.

 

Zu Pkt.: 2

Die geplante Kindertagesstätte mit 50 Plätzen ist in die Bedarfsplanung der Stadt Leipzig aufgenommen.

Vorgesehen ist im 1. Halbjahr 2022 einen entsprechenden Planungsbeschluss zum Neubau des „Vereinshauses“, kombiniert mit dem Neubau einer Kindertagesstätte mit 50 Plätzen zu erstellen.

Die finanziellen Mittel für die Realisierung werden im Rahmen des nächsten Doppelhaushaltes 2023/24 sowohl für die Kita als auch das Vereinshaus im Budget der betreffenden Ämter eingeplant.

 

Zu Pkt.: 3

Ortschaftsrat und Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig, jedoch mindestens halbjährlich über die Berichterstattung der Verwaltung zur Umsetzung des o.g. Beschlusses unterrichtet.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 05.08.2022:

Sachstand:

Zu Beschlusspunkt 1:

Bedingt durch die ausgewählte Variante zur Überbauung und die daraus resultierende räumliche und funktionale Überschneidung der geplanten Kindertagesstätte in Verbindung mit dem „Vereinshaus“ wird das Vorhaben ämterübergreifend geplant.

Zu Beschlusspunkt 2:

Die geplante Kindertagesstätte mit 50 Plätzen wurde in der Bedarfsplanung der Stadt Leipzig berücksichtigt.

Die finanziellen Mittel für die Realisierung wurden im Haushalt 2023/24 sowohl für die Kita als auch für das Vereinshaus im Budget der betreffenden Ämter angemeldet.

Für den Standort wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Das Gutachten trifft Aussagen zu zusätzlichen baulichen Maßnahmen und eine notwendige Änderung des bereits erstellten Vorentwurfs, um hier vorgeschriebene maximale Schallemissionen für die Kita bzw. deren Freifläche nicht zu überschreiten. Diese fließen in den zu erstellenden Planungsbeschluss ein.

Zu Beschlusspunkt 3:

Ortschaftsrat und Jugendhilfeausschuss werden regelmäßig, jedoch mindestens halbjährlich, über die Berichterstattung der Verwaltung zur Umsetzung des o.g. Beschlusses unterrichtet.

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